Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM
2500 entstanden aus Vorlage:
OF 446/2 vom
17.11.2017 Betreff: Etwas mehr Entgegenkommen im
Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, den Grüneburgweg, von der
Siesmayerstraße kommend bis zum Mitscherlichplatz und vom Mitscherlichplatz bis zur Kreuzung Grüneburgweg,
Ecke Feldbergstraße/Wolfsgangstraße, für das Radfahren gegen die
Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Bei der Freigabe von Einbahnstraßen in
Tempo-30-Zonen/-Bereichen wurden in Frankfurt oftmals die Straßenzüge, in denen
Busse fahren, ausgespart, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile
wurde das Projekt "Freigabe von Einbahnstraßen" positiv beurteilt und in vielen
Straßen mit Busverkehr die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Der
Grüneburgweg scheint schlichtweg vergessen worden zu sein. Der Grüneburgweg ist
an schmalster Stelle 7,70 Meter breit, abzüglich zwei mal zwei Meter
(beidseitig längs parkende Kfz) bleiben noch 3,70 Meter. In der Praxis
bleibt mehr als 3,70 Meter, weil viele Autos nicht ganz zwei Meter
breit sind. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung heißt es zu
Zeichen 220 Einbahnstraße: "Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige
Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in die
Gegenrichtung zugelassen werden, wenn a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist,
ausgenommen an kurzen Engstellen, bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem
Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 Meter betragen;
b) die Verkehrsführung im
Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist; c) für den Radverkehr dort, wo es
orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird."
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.02.2018, ST 415
Aktenzeichen: 32 1