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Meine Nachbarschaft: Speckweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben

02.11.2018 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3908 entstanden aus Vorlage: OF 1001/5 vom 17.10.2018 Betreff: Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Bordsteinradweg in der Wehrstraße zwischen Gerbermühlstraße und Abzweigung zum Bachflußweg in Fahrtrichtung Süden für den Radverkehr freizugeben. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Außerdem ist die Bordsteinabsenkung an der Ampel über die Wehrstraße auf der Ostseite bis zum ersten Abweiser zu verbreitern. Begründung: Der von der Gerbermühle kommende Radverkehr Richtung östliches Oberrad nutzt verbotswidrig den östlichen Geh- und Radweg in Richtung Süden. Radfahrende müssten vorschriftsmäßig mit dem Kraftverkehr durch den Trog fahren und am Ende des Trogs links in den Abzweig Bachflußweg abbiegen. Das erfordert das frühzeitige linke Einordnen des Radverkehrs. Von diesem Manöver ist der Kraftverkehr regelmäßig überrascht. Es wird gehupt, und es kommt zu gefährlichen Bremsmanövern. Nach solchen Erfahrungen benutzen alle Radfahrer dann lieber verbotswidrig den Radweg in Gegenrichtung. Aufgrund des mäßigen Verkehrsaufkommens müsste die Freigabe trotz der beschränkten Breite des Radwegs möglich sein. Die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung ist für den von Westen kommenden und nach Süden abbiegenden Radverkehr notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1714 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 643 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße

17.10.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2018, OF 1068/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden auseichend Mittel in dem Haushalt eingestellt, um die Bahngleise am Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten (ca. 160m) durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Weiterhin werden ausreichend Mittel zur Instandsetzung des vorhandenen Zaunes zur Sicherung der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage eingestellt. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Bahn AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mittgeteilt, dass in Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des Bahngeländes errichtet werden kann. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 239 2018 Die Vorlage OF 1068/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße

08.10.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 1003/5 Betreff: Gemeinsamer gegenläufiger Fuß- und Radweg in der Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dass die Unterführung Wehrstraße mit ihrem gemeinsamen Fuß- und Radweg in Richtung Gerbermühlstraße auch für den Radverkehr in Richtung Stadtteil gegenläufig geführt werden soll. Dies kann durch Piktogramme oder entsprechende Beschilderung geschehen. Begründung: Nach Informationen aus dem Stadtteil hat die Stadtpolizei auf der Straßenseite unter der Bahnunterführung Kontrollen durchgeführt mit dem Hinweis, dass der Radverkehr nur einspurig geführt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1003/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrssicherheit in der Wehrstraße

21.09.2018 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.09.2018, OA 312 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 04.09.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in mehreren Anregungen - OM 142, OM 2441, OM 2442 - auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form seiner Stellungnahme ST 1484 durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur vier Prozent Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan, und sie sind Anlass dieser Anregung. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zurate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optisch verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 322 Antrag vom 26.05.2021, OF 43/5 Anregung vom 11.06.2021, OA 28 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 312 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3247, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten

10.08.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3471 entstanden aus Vorlage: OF 907/5 vom 23.07.2018 Betreff: Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation im Strahlenberger Weg und an der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Das verbotswidrige Parken in der Kurve Strahlenberger Weg/Im Bärengarten ist durch Einrichtung einer Sperrfläche und Installation von Pollern zu unterbinden. 2. Es ist zu prüfen, ob an der oben genannten T-Kreuzung eine abknickende Vorfahrtstraße eingerichtet werden kann, sodass im Verlauf des Strahlenberger Wegs Vorfahrt besteht, während der Verkehr aus der Straße Im Bärengarten wartepflichtig wird. 3. Es ist zu prüfen, ob im gesamten Verlauf des Strahlenberger Weges eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet werden kann, wie diese schon im südlichen Abschnitt des Strahlenberger Wegs besteht. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten kommt es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Fußgängerinnen können vom Strahlenberger Weg nicht auf den Gehsteig der Straße Im Bärengarten gelangen, weil dieser durch parkende Pkw blockiert ist. Sie müssen dann auf die Fahrbahn ausweichen. Die Falschparker erschweren aber auch das Abbiegen von Kraftfahrzeugen aus dem südlichen Teil des Strahlenberger Weges, weil sie die Sicht behindern. Da Fahrzeuge aus dem Bärengarten an der Kreuzung nicht wartepflichtig sind, rasen diese oft mit überhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung. Der Bärengarten ist jedoch eine Anliegerstraße. Die Hauptverkehrsbeziehung geht vom Strahlenberg Weg in den Strahlenbergerer Weg. Es erscheint daher sinnvoll, durch eine abknickende Vorfahrt diese Verkehrsrichtung zu unterstützen. Dadurch wäre der Verkehr aus dem Bärengarten wartepflichtig. Fahrzeuge müssten langsam an die Kreuzung heranfahren. Andererseits ist eine Beschleunigung des Verkehrs im Strahlenberger Weg nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge an der engen Kreuzung eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Um die Wahrnehmung des Strahlenberger Weges als zusammenhängenden Verkehrsbereich weiter zu fördern, sollte die Höchstgeschwindigkeitsregelung des südlichen Strahlenberger Weges in den westlichen Teil fortgesetzt werden. Dies ist auch geboten, weil viele Kinder den Strahlenberger Weg nutzen, um ihre Schule im Länderweg zu erreichen, auch wenn diese Strecke nicht Teil des offiziellen Schulweges ist. Zudem müssen Fußgänger die Straße queren, um die Brücke über die Bahngleise zu benutzen. Dazu müssen sie zwischen den parkenden Fahrzeugen ungesichert die Straße betreten. Vor allem Kinder können von Kraftfahrern leicht übersehen werden. Der vom Magistrat immer wieder vorgebrachte Einwand, dass dort kein erhöhtes Unfallgeschehen festzustellen sei, erscheint absurd. Das hieße ja, dass erst ein Opfer im Krankenhaus liegen muss, bevor gehandelt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1966 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II)

04.05.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3094 entstanden aus Vorlage: OF 859/5 vom 17.04.2018 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II) Vorgang: OM 2610/18 OBR 5; ST 726/18 Der Magistrat wird gebeten, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, die DB Netz AG aufzufordern, die Diensttreppe neben der Fußgängerüberführung entweder unzugänglich zu machen oder an einen anderen Ort zu versetzen. Sonst soll diese ebenfalls durch den Stabmattenzaun unpassierbar gemacht werden. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun instand gesetzt bzw. verbessert werden, sodass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Es wird angeregt, dass das zuständige Dezernat eine Ortsbegehung unter Einbeziehung der Bewohnerfamilien unternimmt, um sich die Problematik aufzeigen zu lassen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Begründung: Der Ortsbeirat bezieht sich auf seine Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610, und die betreffende Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726. Diese führt zu keiner Lösung der Probleme und bringt die Anwohner in keiner Weise weiter. Man kann sich des Eindrucks nicht erwähren, dass hier einfach abgewiegelt werden soll. Muss erst etwas passieren, muss ein Gleisübertritt erst tödlich verlaufen, damit der Magistrat seinen Schutzauftrag wahrnimmt? Würden die Kampagnen der DB und der Bundespolizei komplett fruchten, dann gäbe es die Vielzahl von Übertritten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht. Wären die Schilder ausreichend, hätten die Anwohner nicht schon Eltern daran hindern müssen, die Abkürzung über die Gleise mit vorgehaltenem Kinderwagen zu nehmen. Dass die Anwohnerfamilien ihre Kinder so weit wie möglich sensibilisieren, versteht sich von selbst. Es muss aber auch gewährleistet werden, dass die Kinder in bestimmtem Alter ihren Schulweg ohne Begleitung von Erwachsenen antreten können. Solange sich der ungeschützte Abschnitt der sehr leicht zu betretenden Gleisanlage direkt gegenüber des Hofausgangs eines Hauses mit mehreren Kindern befindet, ist dies nicht möglich. Der Ortsbeirat dankt für die Klärung, dass sich die Böschung doch im Besitz der DB befindet. Es trifft jedoch einfach nicht zu, dass die Bahnanlage die gesamte genannte Strecke entlang "deutlich erhöht vom Straßenniveau verläuft". Der Strahlenberger Weg und der Bärengarten weisen zwei sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindliche Bürgersteige auf. Die Seite, die am Bahndamm entlangführt, ist permanent von Vegetation überwuchert und so schmal, dass diese von Fußgängern ohnehin nicht benutzt wird. Dort ist genügend Platz zur Aufstellung/Anbringung eines Stabmattenzauns durch die Stadt Frankfurt, wie es der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für das Land Hessen in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Feldmann auch vorschlägt. "Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o. dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Diese Chance sollte man nutzen. Kindersicherheit sollte der Stadt Frankfurt einen Stabmattenzaun und lösungsorientiertes Verhalten wert sein. Weiterhin wird in der Stellungnahme auch auf den defekten und lückenhaften, sich auf kommunalem Gelände befindlichen Zaun nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße direkt bei den Sportanlagen nicht eingegangen, wo die Gleisanlage ebenerdig verläuft und äußerst leicht zugänglich ist. Auch dort besteht immer noch dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1468 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen

19.01.2018 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2628 entstanden aus Vorlage: OF 733/5 vom 04.01.2018 Betreff: Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen Die Stadt Offenbach beteiligt sich am Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch Radverkehr". Im Zuge dieses Projekts will Offenbach Millionensummen investieren, um ausdrücklich auch Berufspendler aus und nach Offenbach zum Umstieg auf das Fahrrad zu bewegen. Dazu sollen überörtliche Radwegverbindungen ausgebaut werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, diese Initiative aufzugreifen, um in Zusammenarbeit mit der Stadt Offenbach eine Direktverbindung von Offenbach Zentrum über die Frankfurter Stadtteile Oberrad und Sachsenhausen zum Mainufer zu erstellen. Begründung: Die Zeiten für Partikularismus und die Pflege lokaler Animositäten sind vorbei. Offenbach hat in den letzten Jahren bemerkenswerte Fortschritte in der Fahrradförderung erreicht und konnte, z. B. im ADFC Fahrradklimatest, mit Frankfurt gleichziehen. Frankfurt sollte freudig jede Möglichkeit aufgreifen, um den überörtlichen Fahrradverkehr zu verbessern. Seit Langem ist das Mainufer die meistgenutzte Verbindung für Radfahrer zwischen Frankfurt und Offenbach, obwohl der Weg nicht optimal ist, weil er den Windungen des Mains folgt und nicht direkt in das Zentrum Offenbachs führt. Auch eine direktere Verbindung müsste in jedem Fall die Autobahn 661 kreuzen, wofür wohl nur die Brücke der Offenbacher Landstraße infrage kommt. Davon ausgehend kann auf Frankfurter Gemarkung eine Verbindung nach Offenbach zu minimalen Kosten erstellt werden: Von der Stadtgrenze bis hinter der Autobahn besteht bereits ein Radweg. Danach könnte er auf bestehenden Wirtschaftswegen entlang der Eisenbahnlinie, dann weiter über die Straße Im Bärengarten und den Strahlenberger Weg geführt werden. Lediglich die Seehofstraße müsste umgestaltet werden, deren Umbau aber ohnehin in Planung ist. Ab Einmündung Siemensstraße könnte der Weg wieder auf bestehenden Radwegen bis zum Mainufer geführt werden. Die Stadt Frankfurt sollte die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, in Kooperation mit der Stadt Offenbach einen Meilenstein in der Zusammenarbeit der Kommunen zur Förderung des Radverkehrs zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 689 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

19.01.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 660/5 vom 08.11.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208, wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage, ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll, um Möglichkeiten aufzuzeigen, der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 718 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 entstanden aus Vorlage: OF 706/5 vom 30.12.2017 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten gegen unbefugtes Übertreten durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sichern. Dies soll im Einzelnen durch folgende Maßnahmen geschehen: 1. Durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns und/oder die Bepflanzung der Böschung ist diese so weit zu verdichten, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden; 2. Der bereits vorhandene Holzzaun wird durch Maschendraht undurchlässiger gestaltet; 3. Sämtliche Diensttreppen im Länderweg und Strahlenberger Weg werden für Unbefugte unpassierbar gemacht; 4. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun instand gesetzt bzw. verbessert werden, sodass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kindern verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Deutschen Bahn AG äußerte sich diesbezüglich in ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann wie folgt: "Den Kollegen von DB Netz ist zudem nicht bekannt, dass der Bretterzaun zwischen dem Kreuzungsbauwerk der süd- und nordmainischen Eisenbahnstrecken und der im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main liegenden Fußgängerüberführung am Strahlenberger Weg von DB Netz AG angebracht wurde. Dieser Zaun befindet sich nach unseren Unterlagen auch nicht auf Bahngelände. Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o. dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Die Begrünung des Stabmattenzauns soll zusätzlich lärmdämmend wirken, bis in dem Bereich eine Lärmschutzmauer errichtet wurde, zumal die Gegend laut Umgebungslärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamts von Eisenbahnlärm mit mehr als 75 Dezibel betroffen ist. Quelle: Google-Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Antrag vom 17.04.2018, OF 859/5 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3094 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad

06.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2017, OF 664/5 Betreff: Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad Vorgang: M 12/13 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie hoch die jeweiligen jährlichen Kosten für den Unterhalt des Rasenplatzes auf der "Sportanlage Gerbermühlstraße" in den letzten 5 Jahren gewesen sind und 2. ob für eine zeitnahe Schaffung von zusätzlichen Trainingskapazitäten, die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese zugunsten der Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühlstraße zurückzustellen ist. Begründung: Die Spvgg. 05 Oberrad leistet eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit. Dieser Sportverein betreut über 400 Kinder und Jugendliche aus Sachsenhausen und Oberrad, angefangen von den Bambinis ab 5 Jahren bis zur A-Jugend. Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes konnte dem Sportverein zusätzliche Ressourcen verschaffen. Diese reichen jedoch leider nicht aus und der Verein benötigt weitere Trainingsflächen. Diese befinden sich auf der Sportanlage Gerbermühlstraße. Parallel zur Errichtung des Kunstrasenplatzes hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt um die Errichtung eines dritten Spielfeldes bemüht (M 12 2013). Die Erweiterung der Sportanlage ist bedauerlicherweise immer noch nicht realisiert. Da die Spvgg 05 Oberrad derzeit auch Trainingseinheiten auf der Sportanlage Gerbermühlstraße absolviert, wäre es überlegenswert, ob die dortige Schaffung eines Kunstrasenplatzes nicht sinnvoller ist als die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2013, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 678 2017 Die Vorlage OF 664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenschilder im Ortsbezirk 5

03.11.2017 · Aktualisiert: 16.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 607/5 vom 17.10.2017 Betreff: Straßenschilder im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Straßenecken Schilder mit den Straßennamen anzubringen: 1. Oberräder Fußweg am Beginn des Weges an der Offenbacher Landstraße; 2. ebenso am Ende des Weges an der Balduinstraße; 3. Im Bärengarten am Strahlenberger Weg. Begründung: An den genannten Stellen fehlen Straßenschilder zur Orientierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 369 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radverkehr in der Kochstraße

03.11.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2322 entstanden aus Vorlage: OF 587/5 vom 17.10.2017 Betreff: Fuß- und Radverkehr in der Kochstraße Vorgang: OM 4964/16 OBR 5; ST 739/16 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Drängelgitter zu entfernen, das die Zufahrt zur westlichen Kochstraße von der Speckgasse versperrt, und durch zwei Stahlabweiser zu ersetzen; 2. durch Grenzmarkierungen o. Ä. das Halteverbot an dieser Stelle kenntlich zu machen; 3. den Übergang auf der ganzen Breite niveaugleich abzusenken. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat mit seiner Anregung vom 22.01.2016, OM 4964, gebeten, den Übergang von der westlichen Kochstraße auf die Speckgasse besser zu gestalten und empfohlen, dazu das Drängelgitter zu entfernen. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 29.04.2016, ST 739, eine Verbesserung angekündigt, die Lösung jedoch nicht zufriedenstellend ausgeführt: Das Drängelgitter wird nach wie vor von vielen Kraftfahrern als Einladung verstanden, dort sein Fahrzeug abzustellen. Selbst die Ordnungskräfte scheinen überfordert, die Parkordnung an dieser Stelle zu verstehen, da Falschparker auch nach Aufforderung durch Anwohner nicht belangt werden. Es ist ohnehin nicht sinnvoll, mit einem Drängelgitter den gemeinsamen Fuß- und Radweg gegen illegales Befahren abzusichern, da unnötig Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern an der künstlichen Engstelle produziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4964 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 739 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 365 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg

19.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 entstanden aus Vorlage: OF 446/5 vom 03.05.2017 Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf Länderweg - Strahlenberger Weg von der Seehofstraße bis zur Straße Im Bärengarten/Speckweg Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Die Verbindung ist keine Durchgangsstraße, sondern lediglich eine Zufahrt zu den dortigen Liegenschaften. Kunden und Beschäftigte befahren die Wege häufig mit überhöhter Geschwindigkeit. Im westlichen Bereich befindet sich die Containerschule. Daher gibt es dort viel Fußgängerverkehr mit Kindern. Im östlichen Bereich ist der Gehweg sehr schmal, auf dem zwei Personen nicht nebeneinander gehen können. Fußgänger benutzen daher vielfach die Fahrbahn. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist zur Erhöhung der Sicherheit angebracht. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes befürworten diese Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen

03.05.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 03.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dieses der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o. g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. In Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entree für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie durch die S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg". Ferner ist es auch eine der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße; dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude, z. B. Schallschutzfenster, sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinien. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap - Mitwirkende - veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahngleisabsicherung im Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

10.02.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1210 entstanden aus Vorlage: OF 317/5 vom 23.01.2017 Betreff: Bahngleisabsicherung im Strahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG in Verbindung zu setzen zwecks Bahngleisabsicherung im Strahlenberger Weg und in der Straße Im Bärengarten. Begründung: Im Strahlenberger Weg und in der Straße Im Bärengarten sind die Bahngleise gegen unerlaubtes Überqueren mangelhaft oder gar nicht gesichert. Da sich inzwischen Familien mit Kindern dort niedergelassen haben, ist die mangelhafte Sicherung nicht hinnehmbar. Auf Drängen des Ortsbeirates 5 wurden in Höhe der Firma Späth und Knoll seitens der Deutschen Bahn AG Bretterzäune angebracht, die ein Überqueren der Gleise verhindern sollen. Nur wird dort nichts verhindert. Die Bretterzäune sind sehr leicht zu überwinden, wie es in der Vergangenheit zu oft vorgekommen ist. Dort sollte und muss dringend Abhilfe geschaffen werden, da beide Straßen sehr stark von Fußgängern, Familien und Joggern frequentiert werden. Allein schon der Gedanke, ein Kind hält sich in der Nähe der Gleise auf, ist schockierend genug. Ein kompletter durchgehender Metallzaun würde dieses Problem komplett lösen, schon im Sinne der Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 983 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung des westlichen Bürgersteigs der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgäßchen

09.02.2017 · Aktualisiert: 21.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2017, OF 341/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Gestaltung des westlichen Bürgersteigs der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgäßchen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Gestaltung des westlichen Bürgersteigs der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgässchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2017 miteinzuplanen. Begründung: Der Straßenbelag der Speckgasse zwischen der Einmündung Kochstraße und der Einmündung Speckgässchen ist bereits saniert worden. Bedauerlicherweise ist die westliche Fläche neben der Fahrbahn der Speckgasse zwischen Einmündung Kochstraße und Speckgässchen bislang nicht neu geordnet worden. Die Fläche ist mit Schotter aufgefüllt. Es herrschen weder Barrierefreiheit noch eine nachvollziehbare Anordnung von möglichen Parkplätzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 25 2017 Die Vorlage OF 341/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße

04.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 873 entstanden aus Vorlage: OF 214/5 vom 20.10.2016 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen der Fahrradabstellanlage Mühlberg am Länderweg und dem Knotenpunkt Siemensstraße/ Gerbermühlstraße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der benutzungspflichtige und beschilderte Fuß- und Radweg ist eine wichtige und viel genutzte Radroute von der Offenbacher Landstraße nach Sachsenhausen und zum Mainufer. Es ist nicht für alle Fußgänger erkennbar, dass hier Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren dürfen, da sie nicht unbedingt an den Verkehrsschildern vorbeikommen müssen. Zusätzliche Markierungen durch Fahrradsymbole würden helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 349

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße

27.01.2016 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße

22.01.2016 · Aktualisiert: 01.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4964 entstanden aus Vorlage: OF 1189/5 vom 05.01.2016 Betreff: Freigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. den kurzen Abschnitt der Speckgasse südlich der Kochstraße für den Radverkehr zu öffnen; 2. den Bordstein an der Einmündung der westlichen Kochstraße in die Speckgasse niveaugleich abzusenken. Das Drängelgitter ist gegebenenfalls zu versetzen oder zu entfernen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Beschilderung an der Ecke Kochstraße/Speckgasse, die das Rechtsabbiegen für Lkws verbietet, aufgehoben werden kann. Begründung: Die Speckgasse ist auf einem kurzen, ca. 50 Meter langen Abschnitt zwischen der Offenbacher Landstraße und der Kochstraße als Einbahnstraße in Richtung Süden ausgewiesen und für den Radverkehr nicht in der Gegenrichtung freigegeben. Was für den Autoverkehr aufgrund der Breite sinnvoll erscheint, ist für den Radverkehr nicht notwendig. Der Abschnitt ist übersichtlich und ein Begegnungsverkehr unproblematisch. An der Einmündung des von Westen kommenden Fuß- und Radweges in die Kochstraße ist der Bordstein nicht abgesenkt. An der Einmündung der von Osten kommenden Kochstraße in die Speckgasse ist es für Lkws über 2,8 Tonnen verboten, nach rechts abzubiegen. Gewerbebetriebe, die die in den Feldern befindlichen Grundstücke erreichen wollen, müssen größere Umwege fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 739 Antrag vom 17.10.2017, OF 587/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2322 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel

09.10.2015 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1149/5 vom 21.09.2015 Betreff: Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo auf der Wegeverbindung entlang der Bahn Strahlenberger Weg - Im Bärengarten - Wehrstraße eine Sperre eingerichtet werden kann, um den unerwünschten und illegalen Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Die oben genannte Wegeverbindung ist nur für Anwohner oder den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Diese Wege werden gern von Erholungssuchenden genutzt. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer diese Wegeverbindung als Abkürzung von bzw. zum Autohaus im Strahlenberger Weg oder zur Schule im Länderweg benutzen. Dadurch werden Fußgänger erheblich belästigt und gefährdet. Derzeit ist lediglich der Strahlenberger Weg als Zufahrt zu den Büro- und Gewerbebetrieben entweder über den Länderweg oder von der Offenbacher Landstraße in Höhe der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen. Durch eine Sperre mittels Poller oder Findlingen im Bereich der Straße Im Bärengarten könnte dem abgeholfen werden, ohne die Erreichbarkeit der Grundstücke zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 29 Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 589 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke

26.06.2015 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 25.06.2015 Betreff: Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke Vorgang: OM 2838/14 OBR 5; OM 3357/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die gefährliche Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf dem südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke zu entschärfen. Dazu gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Einfärbung der Überwege, die Installation eines Trixi-Spiegels, die Überprüfung der Ampelschaltung, der Bau einer Rampe zum Tiefkai auf der Ostseite der Brücke, die Freigabe des westlichen Radwegs der Osthafenbrücke für den Fahrradverkehr in Richtung Norden und die Ausschilderung auf dem Tiefkai. Begründung: Am 22. Juni wurde auf dem südlichen Brückenkopf eine Radfahrerin durch einen abbiegenden Lkw lebensgefährlich verletzt. Der Unfallhergang ist der Zeitungsberichterstattung nicht in allen wichtigen Details zu entnehmen. Es scheint aber festzustehen, dass der Lkw-Fahrer beim Abbiegen weit ausscheren musste. Der Lkw-Fahrer könnte durch den schnell fahrenden Kraftfahrzeugverkehr abgelenkt worden sein, sodass eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Erwägung zu ziehen ist. Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, auf welcher Strecke die Radfahrerin tatsächlich gefahren ist. Vom Tiefkai kommende Radfahrende sind jedoch gezwungen, diese Querung in Fahrtrichtung Offenbach genauso wie die Verunglückte zu benutzen, um legal die Osthafenbrücke zu überqueren. Daher soll erneut der Bau einer Rampe und die Freigabe des westlichen Radweges geprüft werden, wie dies der Ortsbeirat schon mit seinen Anregungen an den Magistrat OM 2838 und OM 3357 gefordert hat. Durch entsprechende Ausschilderung kann verhindert werden, dass vom Tiefkai kommende Radfahrende in Richtung Ostend die Rampe der Osthafenbrücke hinauffahren und so auf die falsche Seite des Brückenkopfes gelangen. Stattdessen ist die Auffahrt Mainwasenweg/Speckweg zu benutzen, wodurch die Querung der gefährlichen Kreuzung vermieden werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 282 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke

25.06.2015 · Aktualisiert: 03.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2015, OF 1123/5 Betreff: Gefahr für Radfahrer an der Osthafenbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Kreuzung Osthafenbrücke / Gerbermühlstraße derart zu gestalten, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Straße überqueren können bzw. eine Ampelschaltung einzuführen, die Fußgänger und Radfahrer schützt. Begründung: Zurzeit haben die linksabbiegenden Fahrzeuge zeitgleich mit den Fußgängern grünes Licht. Anfang dieser Woche ist eine Fahrradfahrerin beim Überqueren der Einfahrt in die Osthafenbrücken lebensgefährlich verletzt worden. Ein aus Richtung Offenbachkommender Sattelzug bog nach rechts in die Osthafenbrücken in Richtung Osthafen ein. Da der Fahrer aufgrund der Größe seines Fahrzeuges weit ausholen musste und sich auf die Kurve konzentrierte, um die Kurve zu nehmen, übersah er die von rechts kommende Radfahrerin. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1123/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1122/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße

07.11.2014 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 13.10.2014 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in der Doppelkurve der Wehrstraße Querungsmöglichkeiten zu installieren. Begründung: Die Wehrstraße verbindet den Buchrainplatz mit der Gerbermühlstraße und darf mit maximal 40 km/h befahren werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ist es problematisch, die Wehrstraße im Bereich der Doppelkurve zu queren. Der nächste gesicherte Übergang befindet sich südlich an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße oder nördlich an der Einmündung in die Gerbermühlstraße. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, ob und wenn ja, in welcher Weise eine Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 170 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 46 zum Hafenpark

07.11.2014 · Aktualisiert: 18.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 21.10.2014 Betreff: Buslinie 46 zum Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Anbindung des Hafenparks im Ostend durch eine Erweiterung des Linienweges der Buslinie 46 zwischen Mühlberg und Rudererdorf über die Osthafenbrücke möglich ist, ohne dass ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird. Begründung: Die Buslinie 46 verkehrt in den Sommermonaten über den Mühlberg hinaus bis zum Stadtteil Kaiserlei, um in der wärmeren Jahreszeit die Ausflugsziele Rudererdorf und Gerbermühle an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden. Da seit ein paar Monaten auch der neue Hafenpark ein beliebtes Ausflugsziel vor allem für Jugendliche ist, wäre eine bessere Erreichbarkeit wünschenswert. Der Linienweg von der Gerbermühlstraße bis zu einer möglichen Wendeschleife am Hafenpark und zurück beträgt circa 900 Meter, sodass sich eine Fahrzeitverlängerung von etwa fünf Minuten ergäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 208 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 900 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgäßchen

09.09.2014 · Aktualisiert: 16.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2014, OF 950/5 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgäßchen Vorgang: ST 743/14 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für den Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgässchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2015/2016 miteinzuplanen. Begründung: Die Speckgasse zwischen der Einmündung Kochstraße und der Einmündung Speckgässchen befindet sich in einem beklagenswerten Zustand. In der Stellungnahme des Magistrates vom 02.06.2014, ST 743 wird mitgeteilt, dass der im Haushalt 2013 zunächst vorgesehene Ausbau des genannten Teilstücks der Speckgasse wegen anderer notwendiger Prioritäten nicht realisiert werden konnte. Der Ortsbeirat sieht es daher als geboten, die Planungsmittel für den Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgässchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2015/016 einzuplanen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 743 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Etatanregung EA 32 2014 Die Vorlage OF 950/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)

18.07.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 entstanden aus Vorlage: OF 870/5 vom 30.06.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II) Vorgang: ST 667/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße werden vorgelegt und die dafür erforderlichen Grundstücke vorgehalten oder, falls erforderlich, erworben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt. 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667, sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine zehn Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten, eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal sechs Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung eine praxistaugliche Lösung mit ggf. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Anregung vom 26.06.2015, OA 637 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 468 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5 Anregung vom 14.02.2020, OA 530 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgässchen

03.02.2014 · Aktualisiert: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 782/5 Betreff: Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgässchen Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie weit die Planungen zum Ausbau der Speckgasse zwischen Kochstraße und Speckgässchen mittlerweile gediehen sind. Begründung: Die Speckgasse zwischen der Einmündung Kochstraße und der Einmündung Speckgässchen befindet sich in einem beklagenswerten Zustand. Der Magistrat beabsichtigt, das genannte Teilstück der Speckgasse auszubauen (vgl. Haushalt 2013, Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV, Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, Produkt: 5.002434). Den Ortsbeirat interessiert daher der Stand der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 959 2014 Die Vorlage OF 782/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke

24.01.2014 · Aktualisiert: 29.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 entstanden aus Vorlage: OF 760/5 vom 06.01.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der westliche Radweg der Osthafenbrücke wird auch in Gegenrichtung freigegeben; 2. der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah entfernt; 3. der Main-Radweg auf dem Tiefkai erhält Ausschilderungen, die auf die Fahrtrichtung Ostend hinweisen und zwar in Fahrtrichtung Westen vor dem Rudererdorf am Mainwasenweg und in Fahrtrichtung Osten vor der Deutschherrnbrücke an der Weggabelung; 4. d ie Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden in einen angemessenen Zustand gebracht. Begründung: 1. Die Osthafenbrücke verfügt leider nur über eine Rampe zwischen Hoch- und Tiefkai, die auf der westlichen Seite der Brücke angelegt wurde. Radfahrer aus dem Westen in Fahrtrichtung Ostend gelangen daher auf der falschen Seite der Brücke auf die Gerbermühlstraße. Es ist lebensfremd zu erwarten, dass die Radfahrer die zehn Sekunden lange Grünphase der Fußgängerampel am Brückenkopf in einem Umlauf von 90 Sekunden abwarten würden, um auf den östlichen Radweg der Brücke zu gelangen. Vielmehr benutzen fast alle Radfahrer den westlichen Radweg in Gegenrichtung. Daher soll ähnlich wie auf der Flößerbrücke dieser Radweg für beide Richtungen freigegeben werden. 2. Die Radwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke haben durch den Brückenschlag an Bedeutung zugenommen. Offenbar ist dies dem Straßenreinigungsbetrieb entgangen. 3. Wer als Radfahrer aus Frankfurt kommend die Osthafenbrücke nutzen möchte, muss schon vor der Deutschherrnbrücke auf den uferfernen Weg wechseln. Ebenso müssen aus Offenbach kommende Radfahrer noch vor dem Rudererdorf auf den Radweg der Gerbermühlstraße wechseln. 4. Durch den Brückenschlag sind die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke zu einer bedeutenden Wegeverbindung geworden. Leider war im Budget von 50 Millionen Euro offenbar kein Geld vorhanden, um diese Wege zu sanieren. Wünschenswert wäre die Asphaltierung der Radwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße

28.06.2013 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2343 entstanden aus Vorlage: OF 632/5 vom 09.06.2013 Betreff: Keine Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die tagsüber, aber auch vor allem abends und nachts stattfindenden Motorradrennen auf der Gerbermühlstraße zwischen Seehofstraße und Eisenbahnbrücke durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und generell auf eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuwirken. Folgende Maßnahmen können zur Eindämmung der Geschwindigkeit geeignet sein: - Regelmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen; - Einrichtung einer stationären Messanlage; - Ergänzung einer Beschilderung "Achtung Kinder"; - Schaltung der Ampeln auch nachts. Begründung: Anwohner berichten über erheblichen Lärm und Verkehrsgefährdung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Gerbermühlstraße. Diese werden vor allem in den Abendstunden und nachts beobachtet, wenn dort nach Abschaltung der Ampelanlagen Motorradrennen ausgefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1497 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsumfahrung Oberrad ausschildern

19.04.2013 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2147 entstanden aus Vorlage: OF 564/5 vom 02.04.2013 Betreff: Ortsumfahrung Oberrad ausschildern Seit der Fertigstellung der fehlenden Wegeverbindung zwischen Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße östlich der Hausnummer 507 können Radfahrer Oberrad umfahren und den Weg durch die Felder einschlagen. Dies erfordert aber gute Ortskenntnisse. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Ortsumfahrung auszuschildern. Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, stadteinwärts die Ziele Sachsenhausen und S-Bahn-Station "Mühlberg" auszuschildern. An der Kreuzung Speckweg/Im Bärengarten soll die Alternative "Mühlberg" versus Sachsenhausen ausgewiesen werden, wobei der Weg zum Mühlberg am Grüne-Soße-Denkmal vorbei und den "Oberräder Fußweg" entlang geführt werden soll, während die Richtung Sachsenhausen durch die Straße Im Bärengarten und den Strahlenberger Weg führen soll. In der Gegenrichtung soll Radfahrern aus der Seehofstraße der Weg nach Offenbach durch den Strahlenberger Weg gewiesen werden. Der Radverkehr aus Richtung Wendelsplatz soll über die Wendestelle an der Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" und anschließend ein kurzes Stück weiter östlich im Zweirichtungsverkehr auf dem Radweg bis zum "Oberräder Fußweg" geführt werden. Begründung: Die fehlende Wegeverbindung zwischen Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße östlich der Hausnummer 507 wurde jetzt fertiggestellt. Dadurch eröffnet sich eine durchgängige Umfahrung von Oberrad auf angenehmen Feldwegen, die aber nicht ohne Weiteres zu finden ist, sodass eine gute Ausschilderung erforderlich wird. Eine akzeptable Verkehrsführung für den Radverkehr aus Richtung Wendelsplatz bereitet einige Schwierigkeiten. Zwar könnte der Weg vorschriftsmäßig an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Seehofstraße über zwei Fußgängerampeln zum westlichen Ende des Strahlenberger Weges geführt werden, dies würde aber voraussichtlich nicht angenommen werden, da schon jetzt ortskundige Radfahrer wie oben beschrieben den "Oberräder Fußweg" ansteuern und das kurze Stück Radweg auf der Offenbacher Landstraße verbotswidrig in die Gegenrichtung benutzen. Wer eine legale Alternative sucht, wird eher die Offenbacher Landstraße bis zum Ortseingang Oberrad benutzen und in die Balduinstraße einbiegen oder vorher in das östliche Ende des Strahlenberger Weges. Diese Alternativen erscheinen nicht sicherer, da zum Abbiegen der Radweg verlassen werden muss und die Kraftfahrzeuge am Strahlenberger Weg in den seltensten Fällen die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Dagegen fahren am Mühlberg sowohl Straßenbahnen als auch Kraftfahrzeuge mit niedrigen Geschwindigkeiten und alle Verkehrsteilnehmer beobachten das Geschehen schon wegen des Personenverkehrs an der Straßenbahnhaltestelle mit erhöhter Aufmerksamkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1091 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese

01.03.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5 Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern. 1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz 3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt 4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2013 Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsgefährdung am Wasserweg beseitigen

22.02.2013 · Aktualisiert: 14.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1989 entstanden aus Vorlage: OF 505/5 vom 05.02.2013 Betreff: Verkehrsgefährdung am Wasserweg beseitigen Der Magistrat wird gebeten, durch folgende Maßnahmen die derzeit im Bereich des Wasserwegs bestehenden erheblichen Gefährdungen für Fußgänger zu beseitigen. Die Gefahren ergeben sich aufgrund der Ausbausituation und der Straßenführung durch den von der Gerbermühlstraße und Seehofstraße kommenden Pkw-Verkehr: 1. Die Ampelanlage, die die linksabbiegende Zufahrt aus dem westlichen Teil der Seehofstraße in den Wasserweg regelt, wird regelmäßig von Autofahrern übersehen oder ignoriert. Hier soll die Situation durch eine klarere Verkehrsregelung verbessert werden, zum Beispiel indem Geradeaus- und Linksabbiegerampel stets parallel geschaltet werden oder durch eine zusätzliche Markierung oder Beschilderung für die Linksabbieger. 2. Auf dem Wasserweg kommt es regelmäßig zu deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Ampelschaltung, die die Zufahrt zur Flößerbrücke und zum Deutschherrnufer regelt, wird während der Fußgängergrünphasen überfahren. Hier ist zur Eindämmung des Gefährdungspotenzials für die querenden Fußgänger eine mobile Verkehrsüberwachung dringend geboten, sowohl für die deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch für die Rotlichtverstöße. Begründung: Zu 1. An der Ecke Seehofstraße/Wasserweg, aus dem westlichen Teil der Seehofstraße kommend Richtung Verkehrsinsel, geschieht es regelmäßig, dass Linksabbieger aus der Seehofstraße die Grünphase für Fußgänger ignorieren und den Fußgängerbereich kreuzen. Hier wird oft die Grünphase für das geradeaus fahrende Fahrzeuge zum Anlass genommen, auch links abzubiegen. Zu 2. Nach Auskunft von Anwohnern passiert in mehr als 50 Prozent der Grünphasen der Fußgängerampel Wasserweg/Deutschherrnufer noch ein Pkw den Fußgängerüberweg. Das führt zu einem hohen Gefahrenpotenzial für die Fußgänger. In diesem Bereich kommt es regelmäßig zu Unfällen von Pkws, bisher zum Glück ohne Verwicklung von Fußgängern in das Unfallgeschehen. Die Beseitigung dieser Gefährdung ist umso dringender, als sich am Wasserweg/Ecke Deutschherrnufer eine Kindertagesstätte befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 922 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung des Bereiches entlang der Bahnschienen hier: Strahlenberger Weg und Im Bärengarten

02.11.2012 · Aktualisiert: 19.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1676 entstanden aus Vorlage: OF 413/5 vom 07.10.2012 Betreff: Reinigung des Bereiches entlang der Bahnschienen hier: Strahlenberger Weg und Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen, damit diese den Bereich entlang der Bahnschienen im Strahlenberger Weg und Im Bärengarten reinigen lässt. Begründung: Im Strahlenberger Weg und Im Bärgengarten wird entlang der Bahnschienen gerne Müll entsorgt. Hier sind Autoreifen, PC-Monitore und anderer Unrat zu nennen. Da dieser Bereich zum Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn AG gehört, muss diese ihrer Fürsorge- und Sorgfaltspflicht nachkommen und den Bereich in dem Vermüllungsgrad angemessenen Zeitabständen reinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2013, ST 494 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1002 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße

14.10.2012 · Aktualisiert: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 450/5 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße derart neu programmiert werden kann, dass die bisherigen 3 Ampelphasen auf 4 Ampelphasen folgendermaßen ausgeweitet werden: 1. Ampelphase: Individualverkehr auf der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadteinwärts in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße 2. Ampelphase: Individualverkehr aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadtauswärts in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts (als Grüner Pfeil) ÖPNV aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Frankfurt am Main - in die Haltestelle in Richtung Offenbach 3. Ampelphase: Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Offenbach - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts 4. Ampelphase: ÖPNV aus der Haltestelle "Buchrainplatz" - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen Die Fußgängerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Mit dem Umbau des Buchrainplatzes ist auch die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße neu programmiert worden. Dabei ist der bisherige Grüne Pfeil (OA 224 2006) entfallen und die Programmierung fußt auf drei Ampelphasen. Problematisch hierbei ist, dass die Straßenbahnen in der gleichen Ampelphase fahren dürfen. Hierdurch werden diejenigen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert, die aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Sachsenhausen in die Wasserhofstraße und in die Wehrstraße fahren wollen. Wenn hinter diesen Fahrzeugen eine Straßenbahn steht, wird diese dann an der Weiterfahrt gehindert. Durch diese Programmierung ist zwangsläufig der Grüne Pfeil weggefallen, der eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit von der Wehrstraße in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen dargestellt hat, weggefallen. Das Rechtabbiegen ist jetzt nur noch möglich, wenn gleichzeitig die Fußgänger die Offenbacher Landstraße queren. Dies hat zur Folge, dass während der Hauptverkehrszeiten nur drei Fahrzeuge diese Möglichkeit nutzen können. Für den Ortsbeirat wäre es wünschenswert, wenn die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt wie vorgeschlagen programmiert wird. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 30.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2012 Die Vorlage OF 450/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III)

28.09.2012 · Aktualisiert: 03.01.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1583 entstanden aus Vorlage: OF 378/5 vom 10.09.2012 Betreff: Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III) I. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wie folgt geändert wird: 1. Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, werden auf einer Spur geführt und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf einer separaten Spur geführt und 2. an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wird ein "Grüner Pfeil" nach § 37 Absatz 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht, sodass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. II. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Grünphase für Fußgänger so zu bemessen, dass auch langsame Fußgänger die ganze Straße in einem Zuge überqueren können, da der Aufenthalt auf der viel zu schmalen Mittelinsel nicht zumutbar und z. B. mit Kinderwagen gar nicht möglich ist. Die Schaltung des Grünsignals lediglich auf Anforderung soll entweder aufgehoben werden oder für Radfahrer per Kontaktschleife erfolgen. Begründung: Der Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines "Grünen Pfeils" nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und könnte ggf. Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimieren. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht werden, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Des Weiteren ist bei der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße Folgendes zu beobachten: Während die Ampel für die aus der Wehrstraße kommenden nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge grünes Licht zeigt, zeigt die Fußgängerampel zur Überquerung des Deutschherrnufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf Rot springt und dem Autofahrer somit zeigt, dass (eigentlich) keine Fußgänger mehr die Straße queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf Grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene Fußgänger und Radfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht. Der erzwungene Zwischenaufenthalt auf der Mittelinsel, z. B. mit einem Fahrrad oder Kinderwagen, ist sehr gefährlich, da die Gefährte in die Fahrbahn hineinragen. Daher ist eine ausreichend lange Ampelphase erforderlich, um das sichere Überschreiten der Fahrbahn zu gewährleisten. Drückampeln sind für Radfahrer nicht geeignet, da diese nach dem Anhalten vor der Fahrbahn den Druckknopf nicht immer erreichen können. Kontaktschleifen sind hier die zeitgemäße Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1954

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung der Bahnunterführung Speckgasse

20.04.2012 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1099 entstanden aus Vorlage: OF 286/5 vom 02.04.2012 Betreff: Reinigung der Bahnunterführung Speckgasse Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die Bahnunterführung Speckgasse zeitnah gereinigt wird. Begründung: Die Bahnunterführung Speckgasse wird von Radfahrerinnen und Radfahrern und Spaziergängerinnen und Spaziergängern als Verbindungsweg zwischen Stadtwald und Main genutzt. Der Eindruck, den diese Unterführung hinterlässt, ist sowohl für die Einwohnerinnen und Einwohner und auch für Besucherinnen und Besucher negativ. Die Unterführung ist dreckig und ist dringend einer Grundreinigung zu unterziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1077 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anlage 5 zur M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. vom 13.01.2012

02.03.2012 · Aktualisiert: 22.03.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 242/5 Betreff: Anlage 5 zur M 21 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" vom 13.01.2012 Der Magistrat wird gebeten Anlage 5 zur M 21 für Oberrad überarbeiten zu lassen, da die Situationsbeschreibung gravierende Fehler aufweist und die Handlungsempfehlungen folglich weitgehend falsch sind. Begründung: Die Vorlage des Magistrats M 21 vom 13.01.2012 behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. Laut Anlage 1, Seite 1 "(ist) die Steuerung des Einzelhandels nach räumlich-funktionalen Kriterien die oberste Handlungsmaxime". Lt. Anlage 1, Seite 3, dieser Vorlage verfügt das Konzept der Stadt "über detaillierte Situationsbeschreibungen und Profile für alle aktuell insgesamt 55 Versor-gungszentren . .", die in Anlage 5 unter dem Titel "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" auf über 260 Seiten enthalten sind. Zwar wird Anlage 5 nicht zur Abstimmung gestellt, doch sind die Angaben dieser Studie natürlich wesentlich für die Entscheidungen von Investoren und Stadtplanungsamt sowie im Falle von Baugenehmigungen für die Bauaufsicht - insbesondere in Kapitel IV "Empfehlungen zur Weiter-entwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main", S. 50 ff. Für den Stadtteil Frankfurt-Oberrad maßgeblich sind die Seiten 53 bis 55 ("Branchenkonzept/Standortempfehlungen" und "Vergleich der Verkaufsflächenpotenziale mit den Einzelhandelsplanungen" sowie die Seiten 129 bis 131 ("Zentraler Versorgungsbereich Oberrad") Ein Vergleich der dortigen Angaben über die Einzelhandelssituation, die Entwicklungsflächen sowie die "Entwicklungsperspektiven" ergibt, dass die Angaben der Studie zur Einzelhandelssituation in Oberrad äußerst fehlerhaft sind und deshalb auf Seite 53, 54 und 130 weitgehend falsche Empfehlungen enthält. 1. Im Bereich "Nahversorgung" sieht die Studie für Lebensmittelanbieter "noch umfangreiche Potenziale für zusätzliche Verkaufsfläche" u.a. auch in Oberrad: Kein Wunder, denn der lt. Geschäftsführer 1.000 qm große Rewe-Supermarkt in zentraler Lage am Buchrainplatz wird in der Karte für Oberrad auf Seite 131 mit nur "unter 100 qm" angegeben - ein massiver Fehler! Ferner besteht zentral ein Rewe-Getränkemarkt mit einem Mindestangebot billiger Lebensmittel (Offenbacher Landstraße 309), ein kurdisches Lebensmittelgeschäft (Offenbacher Landstraße 302) mit einem Angebot an Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Lebensmitteln bis hin zu Großpackungen., ein circa 600 qm großer Getränke-Discounter (Offenbacher Landstraße 339/341) sowie als sog. solitärer Ergänzungsstandort ein nahkauf (Wiener Straße 57) mit rund 500 qm sowie dezentral drei Kiosk-Geschäfte, (Offenbacher Landstraße 238, Goldbergweg 3, Wiener Straße 57) und der Hofladen im Teller sowie der Bio-Laden der Werkstatt Frankfurt für Gemüse (Im Bärengarten). Nach Meinung vieler Einwohner und des Gewerbevereins könne in Oberrad nur noch ein Lebensmittel-Billiganbieter mit einer Größe unter 800 qm ohne Non-Food-Sortiment angesiedelt werden, um eine Verdrängung der inhabergeführten Einzelhandels-geschäfte in Oberrad zu vermeiden. Die Studie gibt fälschlicherweise noch die Existenz eines PENNY-Marktes an. Im Angebotsbereich Blumen, Pflanzen. verlangt die Studie auf Seite 53 zwar keinen Ausbau in Oberrad, verlangt jedoch im Stadtteilbereicht auf Seite 130 eine "Angebotsergänzung" für Oberrad, ein schwerwiegender Fehler, denn in Oberrad gibt es mehrere Gärtnereien mit Blumen- und Pflanzenzucht und entsprechendem Verkauf (Gräfendeichstraße, Im Bärengarten, Burgenlandweg, Im Teller) sowie zwei Blumengeschäfte (zentral: Offenbacher Landstraße 285, dezentral: Burgenlandweg) sowie ein Blumen - und Pflanzenangebot im Supermarkt am Buchrainplatz und im nahkauf in der Wiener Straße. 2. Für den mittelfristigen Bedarf ist lt. Studie "die Erweiterung des Schreib- und Spielwaren-sortiments und bei Büchern/Zeitschriften . . wirtschaftlich tragfähig und versorgungsstrukturell sinnvoll" (S. 53 und S. 130). Zudem werden "begrenzte rechnerische Entwicklungspotenziale für Bekleidung, Schuhe und Sport" gesehen, u.a. auch für Oberrad. Dies entspricht überhaupt nicht der Realität im Stadtteil. Schreibwaren und Zeitschriften (und Zeitungen) werden zentral mit großem Angebot in den zwei Schreibwarenläden Offenbacher Landstraße 329/331 mit Poststelle und Bleiweißstraße/Ecke Offenbacher Landstraße und im Supermarkt am Buchrainplatz angeboten sowie in den drei dezentralen Kiosk-Geschäften und im nahkauf (Wiener Straße 57). Zeitungen gibt es auch in einer Bäckerei/Cafe auf der Offenbacher Landstraße 305. Es gibt zentral ein Schuh-Geschäft (Offenbacher Landstraße 306). Eine vorhandene Stadtteilbibliothek wurde in der letzten Legislaturperiode geschlossen (29.02.2004). Je ein Geschäft für Herren- und Damen-Bekleidung wurde nicht fortgeführt. 3. Für den Bereich des langfristigen Bedarfs werden auf Seite 53 u.a. für Oberrad "Entwicklungsflächen für die zentrenrelevanten Sortimente Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik und Heimtextilien und Optik" auf S. 54 empfohlen, allerdings nicht im Oberrad-Teil auf Seite 130. Die Realität sieht völlig anders aus. Bei Heimtextilien wurden seitens der Studie u.a. stadtweit bekannte Geschäfte übersehen: Tilo Ramm (Offenbacher Landstraße 301) mit Dependance in der Hochstraße im Stadtzentrum, Genthes & Heinz (Offenbacher Landstraße 237) und ein Raumausstattungsgeschäft am Buchrainplatz (de Neufville-Straße 1). Ein Optiker (Offenbacher Landstraße 335) und ein Haushaltswarengeschäft (Offenbacher Landstraße 325) sind vorhanden. Soweit Sortimente ausgedünnt wurden, ist dies den vielen Einzelhandelszentren und der Bau- und Großmarktkonkurrenz in Frankfurt geschuldet (s. auch Seite 54/55 der Studie!) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2012 1. Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 242/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg

17.02.2012 · Aktualisiert: 13.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 927 entstanden aus Vorlage: OF 224/5 vom 03.02.2012 Betreff: Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Gerbermühlstraße/Speckweg/Mainwasenweg folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Installation eines blinkenden Schalters; 2. Verkürzung der Wartephasen für Fußgänger; 3. Anpassung der Grünschaltung am Speckweg, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger die Kreuzung in einem Zug passieren können. Begründung: Während langer Phasen nimmt der Fußgängerüberweg keinen "Grünlichtaufruf" durch Fußgänger an. Diese Phasen sind unabhängig von einem eventuell vorangegangenen Fußgänger-Grün. Auch wenn die Ampel längere Zeit nicht von Fußgängern genutzt wurde, gibt es diese lange Phase. Während dieser Phasen zeigt der Schalter nicht einmal durch das übliche Blinken an, dass der Schalter gedrückt und ein Fußgänger-Grün damit eingeleitet wurde. In anderen Phasen wird der "Grünlichtruf" angenommen, der Schalter blinkt. Allerdings dauert es gefühlt mehrere Minuten, bis die Fußgängerampel Grün anzeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 745 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stadttaubenprojekt

01.01.2012 · Aktualisiert: 25.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 205/5 Betreff: Stadttaubenprojekt Der Ortsbeirat fragt : Wie steht der Magistrat dem Ansinnen des Stadttaubenprojekts Frankfurt e.V. gegenüber, den Pachtvertrag des Geländes Speckweg 3 ( Flurstück 38/4 Gemarkung Kennziffer 485, Flur 598), im Frühjahr 2012 zu übernehmen, wenn der momentane Pächter des Geländes, der Kleintierzuchtverein Sachsenhausen, den Pachtvertrag beenden wird? Begründung: Pächter des o.g. Geländes ist derzeit der Kleintierzuchtverein Sachsenhausen. Seit Anfang des Jahres 2007 ist der Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. Unterpächter auf dem Gelände und nutzt dort 6 Volieren zur Haltung und Pflege von Stadttauben im Sinne des Tierschutzes. Seit nunmehr 5 Jahren dient der Verein dem Gemeinwohl als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über Stadttauben informieren möchten. Vorschuleinrichtungen und Schulklassen gehören ebenso zu den regelmäßigen Besuchern und erhalten ausführliche und kindgerechte Informationen zu den Stadttauben. Die Tierauffangstation wurde im letzten Jahr von ca. 2000 BürgerInnen in Anspruch genommen. Neben dem Tierschutz ist der Schutz der Natur, ein weiterer Aspekt der Arbeit des Vereins. Die Gestaltung und Pflege von Mini-Biotopen ( z.B. Kräutergarten), Ansiedlung von anderen Vogelarten, Insekten und Stadt-Kleintieren, die von ganz alleine den Weg zu diesem Gelände finden, sind ein positiver und wichtiger Beitrag zur Biodiversität. Es zeichnet sich ab, dass sich der Kleintierzuchtverein Sachsenhausen im Jahre 2012 auflösen wird. Der Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. würde den Pachtvertrag des Geländes gerne übernehmen, um seine Arbeit fortführen und auch ausweiten zu können. Die Finanzierung dessen ist gesichert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 245 2012 Die Vorlage OF 205/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann wissen es alle in der Stadtverwaltung, dass es seit Jahren kein Gallusviertel, sondern nur noch einen Stadtteil Gallus gibt

20.09.2011 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.09.2011, OM 425 entstanden aus Vorlage: OF 66/1 vom 20.09.2011 Betreff: Wann wissen es alle in der Stadtverwaltung, dass es seit Jahren kein Gallusviertel, sondern nur noch einen Stadtteil Gallus gibt Im Amtsblatt Nummer 36 vom 6. September 2011, Seite 933 und 934 wird für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main eine Öffentliche Ausschreibung zu Kanalbauarbeiten im Gallusviertel durchgeführt. Ausschreibende Behörde ist das Hochbauamt, Submissionsstelle, Gerbermühlstraße 48, Ffm. Das Wort Gallusviertel wird in dieser Ausschreibung mehrmals wiederholt. Die Mitglieder des Ortsbeirates 1 empfinden es als eine Unmöglichkeit, das Wort Gallusviertel zu verwenden, obwohl der Stadtteil Gallus seit Jahren diesen Namen trägt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, der zuständigen Stelle unmissverständlich klarzumachen, dass in Zukunft nur noch das Wort Gallus für den Stadtteil verwendet wird. Begründung: Es ist für die Mitglieder des Ortsbeirates 1 unverständlich, dass Behörden unserer Stadtverwaltung immer noch das Wort Gallusviertel, das seit Jahren nicht mehr aktuell ist, verwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1225 Aktenzeichen: 90 31

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausschilderung des Grüne-Soße-Denkmals

25.07.2011 · Aktualisiert: 26.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2011, OF 61/5 Betreff: Ausschilderung des Grüne-Soße-Denkmals Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, das Grüne-Soße-Denkmal an den folgenden Stellen im Stadtteil Oberrad auszuschildern: 1. an der Einmündung Offenbacher Landstraße / Speckgasse 2. an der Einmündung Speckgasse / Kochstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro. Soweit durch diesen Betrag nicht alle geforderten Beschilderungen vorgenommen werden können, ist der Betrag bis zu der genannten Höchstgrenze auszuschöpfen. Begründung: Das Grüne-Soße-Denkmal befindet sich im Stadtteil Oberrad und ist dem Regionalgericht "Grüne Soße" gewidmet. Das Denkmal wird aber nicht nur von Oberräderinnen und Oberrädern besucht, sondern auch aus anderen Frankfurter Stadtteilen und sogar aus Nachbargemeinden. Um das Auffinden des Grüne-Soße-Denkmals - vor allem für Ortsunkundige - zu erleichtern, hält der Ortsbeirat die oben vorgeschlagene Ausschilderung für sinnvoll und zielführend. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FAG FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 19.08.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 27 2011 Die Vorlage OF 61/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP, FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Radweges Gerbermühlstraße

29.10.2010 · Aktualisiert: 06.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2010, OM 4719 entstanden aus Vorlage: OF 1181/5 vom 14.10.2010 Betreff: Sicherung des Radweges Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die im Verlauf der Gerbermühlstraße auf der Nordseite im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz Gerbermühle vorhandenen Absperrgitter durch Bordsteinabweiser zu ersetzen. Begründung: Eine Sicherung des Radweges in diesem Abschnitt ist unbedingt notwendig, sollte aber den vorhandenen Raum nicht unnötig einengen. Daher ist der Ersatz der Gitter östlich und westlich der Einfahrt durch Bordsteinabweiser angebracht, da so die gesamte Fahrbahnbreite zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 293 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße

20.08.2010 · Aktualisiert: 20.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4442 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 30.07.2010 Betreff: Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße Vorgang: OM 3867/10 OBR 5; ST 581/10 Der Magistrat wird gebeten, für den Verkehrsfluss an der im Betreff genannten Kreuzung ein tragfähiges Konzept auszuarbeiten. Insbesondere ist die Ampelschaltung so zu ändern, dass Fußgänger die Gerbermühlstraße in beiden Richtungen in einem Zug überqueren können und Radfahrer ein Grünsignal erhalten, ohne eine Taste drücken zu müssen. Begründung: Für langsame Fußgänger ist es unzumutbar, die Gerbermühlstraße zu überqueren, da die Grünphase nicht ausreicht, um die Kreuzung in einem Zug zu überqueren. Sie müssen dann auf der äußerst schmalen Verkehrsinsel im dröhnenden Kfz-Verkehr auf das erneute Grünsignal warten. Die Insel ist sogar zu schmal, um einem Kinderwagen oder Fahrrad Platz zu bieten. Drückampeln für Radfahrer gehören zum Gruselkabinett der Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts, da die Tasten nur für geübte Radfahrer ohne Verrenkungen oder Absteigen bedient werden können. Der verständliche Wunsch, die Kapazität für den Kfz-Verkehr auf der wichtigen Einfallschneise Gerbermühlstraße möglichst hoch zu halten, findet ihre Grenze in der menschenwürdigen Verkehrsführung für die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat 5 hält nach wie vor die Magistratsanregung OM 3867/10 für einen geeigneten Weg, der Probleme an dieser Kreuzung Herr zu werden. Das durch die Stellungnahme ST 581/10 vom Magistrat dargebotene Flickwerk ist gescheitert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2011, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5 am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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