Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM
2604 entstanden aus
Vorlage: OF 660/5 vom
08.11.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße
II Vorgang: OM
1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der
Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise
im Süden als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in
das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat
vom 10.02.2017, OM 1208, wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom
12.05.2017, ST 882, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem
Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt.
Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen
Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats.
Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage, ein
solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte
Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal
binden, erscheint jedoch sinnvoll, um Möglichkeiten aufzuzeigen, der
Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.05.2017, ST 882
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.04.2018, ST 718
Antrag vom
06.11.2019, OF
1477/5
Anregung vom 22.11.2019, OA 502
Aktenzeichen: 61 0