Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM
4257 entstanden aus
Vorlage: OF 1122/5 vom
25.06.2015 Betreff: Entschärfung der Kreuzung an der
Osthafenbrücke Vorgang: OM 2838/14 OBR 5; OM 3357/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen,
um die gefährliche Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf dem
südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke zu entschärfen. Dazu gehören
Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Einfärbung der Überwege, die Installation
eines Trixi-Spiegels, die Überprüfung der Ampelschaltung, der Bau einer Rampe
zum Tiefkai auf der Ostseite der Brücke, die Freigabe des westlichen Radwegs
der Osthafenbrücke für den Fahrradverkehr in Richtung Norden und die
Ausschilderung auf dem Tiefkai. Begründung: Am 22. Juni wurde auf dem südlichen Brückenkopf eine
Radfahrerin durch einen abbiegenden Lkw lebensgefährlich verletzt. Der
Unfallhergang ist der Zeitungsberichterstattung nicht in allen wichtigen
Details zu entnehmen. Es scheint aber festzustehen, dass der Lkw-Fahrer beim
Abbiegen weit ausscheren musste. Der Lkw-Fahrer könnte durch den schnell
fahrenden Kraftfahrzeugverkehr abgelenkt worden sein, sodass eine
Geschwindigkeitsbegrenzung in Erwägung zu ziehen ist. Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, auf welcher Strecke
die Radfahrerin tatsächlich gefahren ist. Vom Tiefkai kommende Radfahrende sind
jedoch gezwungen, diese Querung in Fahrtrichtung Offenbach genauso wie die
Verunglückte zu benutzen, um legal die Osthafenbrücke zu überqueren. Daher soll
erneut der Bau einer Rampe und die Freigabe des westlichen Radweges geprüft
werden, wie dies der Ortsbeirat schon mit seinen Anregungen an den Magistrat
OM 2838 und OM 3357 gefordert hat. Durch entsprechende Ausschilderung kann verhindert
werden, dass vom Tiefkai kommende Radfahrende in Richtung Ostend die Rampe der
Osthafenbrücke hinauffahren und so auf die falsche Seite des Brückenkopfes
gelangen. Stattdessen ist die Auffahrt Mainwasenweg/Speckweg zu benutzen,
wodurch die Querung der gefährlichen Kreuzung vermieden werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838
Anregung an den
Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2016, ST 282
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5
am 06.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5
am 27.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5
am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1