Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM
1208 entstanden aus Vorlage:
OF 290/5 vom
03.01.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der
Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, für
das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen
und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und
dieses der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses
zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen.
Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6
Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des
Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem.
§ 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung
einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven
Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch
(BauGB) sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt,
fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf -
ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o. g. Gebiet ist bisher
vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung
charakterisiert. In Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung
hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach
innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die
Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um
kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den
Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben
Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung
zu gewährleisten, empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise
bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die
Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die
nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein
passendes Entree für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung
erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem
Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch
die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie durch die S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg".
Ferner ist es auch eine der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter
Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die
bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht
Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines
Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß
§ 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016.
Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der
Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels
entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt
verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße; dem kann durch Maßnahmen
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1
BauGB entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude,
z. B. Schallschutzfenster, sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln
und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinien. Das
Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch
geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap - Mitwirkende - veröffentlicht
unter CC-BY-SA 2.0 Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.05.2017, ST 882
Antrag vom
08.11.2017, OF
660/5
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604
Antrag vom
06.11.2019, OF
1477/5
Anregung vom 22.11.2019, OA 502
Aktenzeichen: 61 0