Radweg in der Wehrstraße in beiden Richtungen freigeben
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM
3908 entstanden aus Vorlage:
OF 1001/5 vom
17.10.2018 Betreff: Radweg in der Wehrstraße in beiden
Richtungen freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Bordsteinradweg in
der Wehrstraße zwischen Gerbermühlstraße und Abzweigung zum Bachflußweg in
Fahrtrichtung Süden für den Radverkehr freizugeben. Dies kann durch Piktogramme
oder entsprechende Beschilderung geschehen. Außerdem ist die Bordsteinabsenkung
an der Ampel über die Wehrstraße auf der Ostseite bis zum ersten Abweiser zu
verbreitern. Begründung: Der von der Gerbermühle kommende Radverkehr Richtung
östliches Oberrad nutzt verbotswidrig den östlichen Geh- und Radweg in Richtung
Süden. Radfahrende müssten vorschriftsmäßig mit dem Kraftverkehr durch den Trog
fahren und am Ende des Trogs links in den Abzweig Bachflußweg abbiegen. Das
erfordert das frühzeitige linke Einordnen des Radverkehrs. Von diesem Manöver
ist der Kraftverkehr regelmäßig überrascht. Es wird gehupt, und es kommt zu
gefährlichen Bremsmanövern. Nach solchen Erfahrungen benutzen alle Radfahrer
dann lieber verbotswidrig den Radweg in Gegenrichtung. Aufgrund des mäßigen
Verkehrsaufkommens müsste die Freigabe trotz der beschränkten Breite des
Radwegs möglich sein. Die Verbreiterung der Bordsteinabsenkung ist für den
von Westen kommenden und nach Süden abbiegenden Radverkehr notwendig. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2019, ST 368
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1714
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.03.2020, ST 643
Aktenzeichen: 32 1