Freigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM
4964 entstanden aus Vorlage:
OF 1189/5 vom
05.01.2016 Betreff: Freigabe der Einbahnstraße Speckgasse für
den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße
Der Magistrat wird gebeten,
1. den
kurzen Abschnitt der Speckgasse südlich der Kochstraße für den Radverkehr zu
öffnen; 2. den Bordstein an der
Einmündung der westlichen Kochstraße in die Speckgasse niveaugleich abzusenken.
Das Drängelgitter ist gegebenenfalls zu versetzen oder
zu entfernen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Beschilderung
an der Ecke Kochstraße/Speckgasse, die das Rechtsabbiegen für Lkws verbietet,
aufgehoben werden kann. Begründung: Die Speckgasse ist auf einem kurzen, ca.
50 Meter langen Abschnitt zwischen der Offenbacher Landstraße und der
Kochstraße als Einbahnstraße in Richtung Süden ausgewiesen und für den
Radverkehr nicht in der Gegenrichtung freigegeben. Was für den Autoverkehr
aufgrund der Breite sinnvoll erscheint, ist für den Radverkehr nicht notwendig.
Der Abschnitt ist übersichtlich und ein Begegnungsverkehr unproblematisch. An
der Einmündung des von Westen kommenden Fuß- und Radweges in die Kochstraße ist
der Bordstein nicht abgesenkt. An der Einmündung der von Osten kommenden
Kochstraße in die Speckgasse ist es für Lkws über 2,8 Tonnen verboten,
nach rechts abzubiegen. Gewerbebetriebe, die die in den Feldern befindlichen
Grundstücke erreichen wollen, müssen größere Umwege fahren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2016, ST 739
Antrag vom
17.10.2017, OF
587/5
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2322
Aktenzeichen: 66 0