Verkehrssicherheit in der Wehrstraße
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 21.09.2018, OA 312 entstanden aus Vorlage:
OF 966/5 vom
04.09.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße
Vorgang: OM 142/16 OBR
5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße
durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in mehreren
Anregungen - OM 142, OM 2441, OM 2442 - auf die hohe Zahl von
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe
gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung
in Form seiner Stellungnahme ST 1484 durchgerungen. Die dort vorgebrachte
Begründung, wonach es nur vier Prozent Übertretungen im sanktionierbaren
Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher
Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in
Fahrtrichtung Gerbermühlstraße wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten
Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen.
Genau das haben die Anwohner getan, und sie sind Anlass dieser Anregung. Der
Magistrat kann auch seine Messprotokolle zurate ziehen und wird die
Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch
kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert
werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu
schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite
Schutzstreifen ersetzt. Der optisch verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge
führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat
befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.06.2016, OM 142
Anregung an den
Magistrat vom 24.11.2017, OM 2441
Anregung an den
Magistrat vom 24.11.2017, OM 2442
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1484
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 322
Antrag vom
26.05.2021, OF 43/5
Anregung vom
11.06.2021, OA 28
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket:
26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 39
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 312 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren)
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 3247, 25. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1