Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM
4442 entstanden aus
Vorlage: OF 1122/5 vom
30.07.2010 Betreff: Verkehrsführung an der Einmündung der
Wehrstraße in die Gerbermühlstraße Vorgang: OM 3867/10 OBR 5; ST 581/10 Der Magistrat wird gebeten, für den Verkehrsfluss an
der im Betreff genannten Kreuzung ein tragfähiges Konzept auszuarbeiten.
Insbesondere ist die Ampelschaltung so zu ändern, dass Fußgänger die
Gerbermühlstraße in beiden Richtungen in einem Zug überqueren können und
Radfahrer ein Grünsignal erhalten, ohne eine Taste drücken zu müssen. Begründung: Für langsame Fußgänger ist es
unzumutbar, die Gerbermühlstraße zu überqueren, da die Grünphase nicht
ausreicht, um die Kreuzung in einem Zug zu überqueren. Sie müssen dann auf der
äußerst schmalen Verkehrsinsel im dröhnenden Kfz-Verkehr auf das erneute
Grünsignal warten. Die Insel ist sogar zu schmal, um einem Kinderwagen oder
Fahrrad Platz zu bieten. Drückampeln für Radfahrer gehören zum Gruselkabinett
der Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts, da die Tasten nur für geübte
Radfahrer ohne Verrenkungen oder Absteigen bedient werden können. Der verständliche Wunsch, die Kapazität für den
Kfz-Verkehr auf der wichtigen Einfallschneise Gerbermühlstraße möglichst hoch
zu halten, findet ihre Grenze in der menschenwürdigen Verkehrsführung für die
schwächeren Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat 5 hält nach wie vor die
Magistratsanregung OM 3867/10 für einen geeigneten Weg, der Probleme an dieser
Kreuzung Herr zu werden. Das durch die Stellungnahme ST 581/10 vom
Magistrat dargebotene Flickwerk ist gescheitert. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2011, ST 289
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 5
am 14.01.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 5
am 18.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1