Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM
3471 entstanden aus Vorlage:
OF 907/5 vom
23.07.2018 Betreff: Strahlenberger Weg und T-Kreuzung
Stahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation im
Strahlenberger Weg und an der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten durch
folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Das verbotswidrige Parken in der Kurve
Strahlenberger Weg/Im Bärengarten ist durch Einrichtung einer Sperrfläche und
Installation von Pollern zu unterbinden. 2. Es ist zu prüfen, ob an der oben genannten
T-Kreuzung eine abknickende Vorfahrtstraße eingerichtet werden kann, sodass im
Verlauf des Strahlenberger Wegs Vorfahrt besteht, während der Verkehr aus der
Straße Im Bärengarten wartepflichtig wird. 3. Es ist zu prüfen, ob im gesamten Verlauf des
Strahlenberger Weges eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet
werden kann, wie diese schon im südlichen Abschnitt des Strahlenberger Wegs
besteht. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im
Bärengarten kommt es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Fußgängerinnen
können vom Strahlenberger Weg nicht auf den Gehsteig der Straße Im Bärengarten
gelangen, weil dieser durch parkende Pkw blockiert ist. Sie müssen dann auf die
Fahrbahn ausweichen. Die Falschparker erschweren aber auch das Abbiegen
von Kraftfahrzeugen aus dem südlichen Teil des Strahlenberger Weges, weil sie
die Sicht behindern. Da Fahrzeuge aus dem Bärengarten an der Kreuzung nicht
wartepflichtig sind, rasen diese oft mit überhöhter Geschwindigkeit über die
Kreuzung. Der Bärengarten ist jedoch eine Anliegerstraße. Die
Hauptverkehrsbeziehung geht vom Strahlenberg Weg in den Strahlenbergerer Weg.
Es erscheint daher sinnvoll, durch eine abknickende Vorfahrt diese
Verkehrsrichtung zu unterstützen. Dadurch wäre der Verkehr aus dem Bärengarten
wartepflichtig. Fahrzeuge müssten langsam an die Kreuzung heranfahren.
Andererseits ist eine Beschleunigung des Verkehrs im Strahlenberger Weg nicht
zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge an der engen Kreuzung eine niedrige
Geschwindigkeit erfordern. Um die Wahrnehmung des Strahlenberger Weges als
zusammenhängenden Verkehrsbereich weiter zu fördern, sollte die
Höchstgeschwindigkeitsregelung des südlichen Strahlenberger Weges in den
westlichen Teil fortgesetzt werden. Dies ist auch geboten, weil viele Kinder
den Strahlenberger Weg nutzen, um ihre Schule im Länderweg zu erreichen, auch
wenn diese Strecke nicht Teil des offiziellen Schulweges ist. Zudem müssen
Fußgänger die Straße queren, um die Brücke über die Bahngleise zu benutzen.
Dazu müssen sie zwischen den parkenden Fahrzeugen ungesichert die Straße
betreten. Vor allem Kinder können von Kraftfahrern leicht übersehen werden. Der
vom Magistrat immer wieder vorgebrachte Einwand, dass dort kein erhöhtes
Unfallgeschehen festzustellen sei, erscheint absurd. Das hieße ja, dass erst
ein Opfer im Krankenhaus liegen muss, bevor gehandelt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.10.2018, ST 1966
Aktenzeichen: 66 0