Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM
1583 entstanden aus
Vorlage: OF 378/5 vom
10.09.2012 Betreff: Änderung der Verkehrsführung und Neuprogrammierung
der Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße (III) I.
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die
Gerbermühlstraße wie folgt geändert wird: 1. Fahrzeuge, die nach
links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, werden auf einer Spur geführt und
Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf einer separaten Spur geführt
und 2. an
der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße wird ein "Grüner Pfeil"
nach § 37 Absatz 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht, sodass
dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" gemäß § 37 Abs.
2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die
Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße
in die Wehrstraße erlaubt ist. II.
Ferner wird der Magistrat gebeten, die Grünphase für Fußgänger so zu
bemessen, dass auch langsame Fußgänger die ganze Straße in einem Zuge
überqueren können, da der Aufenthalt auf der viel zu schmalen Mittelinsel nicht
zumutbar und z. B. mit Kinderwagen gar nicht möglich ist. Die Schaltung
des Grünsignals lediglich auf Anforderung soll entweder aufgehoben werden oder
für Radfahrer per Kontaktschleife erfolgen. Begründung: Der Änderung der Verkehrsführung und die
Installation eines "Grünen Pfeils" nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO
würde den Verkehrsfluss fördern und könnte ggf. Stauungen in der Wehrstraße
vermieden, zumindest aber minimieren. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus
der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht werden, während das
Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da
während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist
auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Des Weiteren ist bei der
Ampelanlage an der Kreuzung Gerbermühlstraße/Wehrstraße Folgendes zu
beobachten: Während die Ampel für die aus der
Wehrstraße kommenden nach rechts in Richtung Offenbach abbiegenden Fahrzeuge
grünes Licht zeigt, zeigt die Fußgängerampel zur Überquerung des
Deutschherrnufers grünes Licht. Die Autos müssen warten. Während schließlich
die südliche Fußgängerampel auf dem Mittelstreifen auf Rot springt und dem
Autofahrer somit zeigt, dass (eigentlich) keine Fußgänger mehr die Straße
queren dürften, bleibt die Fußgängerampel auf dem südlichen Gehweg der
Gerbermühlstraße noch kurze Zeit auf Grün. Auf dem Mittelstreifen angekommene
Fußgänger und Radfahrer sehen das grüne Signal und queren die Straße, während
der Autofahrer das rote Signal sieht und die Fahrerlaubnis für sich in Anspruch
nimmt. Durch die unterschiedliche Ampelschaltung fühlen sich beide im Recht.
Der erzwungene Zwischenaufenthalt auf der Mittelinsel, z. B. mit einem
Fahrrad oder Kinderwagen, ist sehr gefährlich, da die Gefährte in die Fahrbahn
hineinragen. Daher ist eine ausreichend lange Ampelphase erforderlich, um das
sichere Überschreiten der Fahrbahn zu gewährleisten. Drückampeln sind für
Radfahrer nicht geeignet, da diese nach dem Anhalten vor der Fahrbahn den
Druckknopf nicht immer erreichen können. Kontaktschleifen sind hier die
zeitgemäße Alternative. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1954