Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM
3094 entstanden aus
Vorlage: OF 859/5 vom
17.04.2018 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum
Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II) Vorgang: OM 2610/18 OBR 5; ST 726/18 Der Magistrat wird gebeten, die Bahngleise im
Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten durch die Errichtung eines begrünten
Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahin gehend zu
sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, die DB Netz
AG aufzufordern, die Diensttreppe neben der Fußgängerüberführung entweder unzugänglich zu machen oder an einen anderen Ort zu
versetzen. Sonst soll diese ebenfalls durch den Stabmattenzaun unpassierbar
gemacht werden. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen
der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun instand
gesetzt bzw. verbessert werden, sodass die Gleise auch von dort aus für
Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Es wird angeregt, dass das zuständige
Dezernat eine Ortsbegehung unter Einbeziehung der Bewohnerfamilien unternimmt,
um sich die Problematik aufzeigen zu lassen und gemeinsam eine Lösung zu
finden. Begründung: Der Ortsbeirat bezieht sich auf seine Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610, und die betreffende Stellungnahme des
Magistrats vom 09.04.2018, ST 726. Diese führt zu keiner Lösung der
Probleme und bringt die Anwohner in keiner Weise weiter. Man kann sich des
Eindrucks nicht erwähren, dass hier einfach abgewiegelt werden soll. Muss erst
etwas passieren, muss ein Gleisübertritt erst tödlich verlaufen, damit der
Magistrat seinen Schutzauftrag wahrnimmt? Würden die Kampagnen der DB und der
Bundespolizei komplett fruchten, dann gäbe es die Vielzahl von Übertritten von
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht. Wären die Schilder ausreichend,
hätten die Anwohner nicht schon Eltern daran hindern müssen, die Abkürzung über
die Gleise mit vorgehaltenem Kinderwagen zu nehmen. Dass die Anwohnerfamilien
ihre Kinder so weit wie möglich sensibilisieren, versteht sich von selbst. Es
muss aber auch gewährleistet werden, dass die Kinder in bestimmtem Alter ihren
Schulweg ohne Begleitung von Erwachsenen antreten können. Solange sich der
ungeschützte Abschnitt der sehr leicht zu betretenden Gleisanlage direkt
gegenüber des Hofausgangs eines Hauses mit mehreren Kindern befindet, ist dies
nicht möglich. Der Ortsbeirat dankt für die Klärung, dass sich die Böschung
doch im Besitz der DB befindet. Es trifft jedoch einfach nicht zu, dass die
Bahnanlage die gesamte genannte Strecke entlang "deutlich erhöht vom
Straßenniveau verläuft". Der Strahlenberger Weg und der Bärengarten weisen zwei
sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindliche Bürgersteige auf. Die Seite, die
am Bahndamm entlangführt, ist permanent von Vegetation überwuchert und so
schmal, dass diese von Fußgängern ohnehin nicht benutzt wird. Dort ist genügend
Platz zur Aufstellung/Anbringung eines Stabmattenzauns durch die Stadt
Frankfurt, wie es der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für das Land
Hessen in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Feldmann
auch vorschlägt. "Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler
Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o. dgl. entlang des Bahngeländes
errichtet werden." Diese Chance sollte man nutzen. Kindersicherheit sollte der
Stadt Frankfurt einen Stabmattenzaun und lösungsorientiertes Verhalten wert
sein. Weiterhin wird in der Stellungnahme auch auf den defekten und
lückenhaften, sich auf kommunalem Gelände befindlichen Zaun nördlich der
Gleisanlage zur Gerbermühlstraße direkt bei den Sportanlagen nicht eingegangen,
wo die Gleisanlage ebenerdig verläuft und äußerst leicht zugänglich ist. Auch
dort besteht immer noch dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.04.2018, ST 726
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1468
Aktenzeichen: 66 0