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Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese

Vorlagentyp: OF CDU GRÜNE SPD

Begründung

Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern.

  1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz
  2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz
  3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt
  4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer.

Inhalt

Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5

Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern.

  1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz

  2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz

  3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt

  4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach

  5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer.Beratung im Ortsbeirat: 5

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