Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, SPD
Begründung
Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern.
- Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz
- Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz
- Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt
- Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5
Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes
Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den
Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den
folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt
10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern. 1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in
Richtung Buchrainplatz 2.
Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz 3. Gerbermühlstraße / Einmündung
Wehrstraße - in Richtung Innenstadt 4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in
Richtung Offenbach 5. am
Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu
finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal
verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht
mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des
Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5
am 15.03.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2013
Die
Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme