Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM
3357 entstanden aus
Vorlage: OF 870/5 vom
30.06.2014 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke
(II) Vorgang: ST
667/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen
umzusetzen: 1. Die Planungen für eine Rampe
östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße werden vorgelegt
und die dafür erforderlichen Grundstücke vorgehalten oder, falls erforderlich,
erworben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der
Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der
Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt. 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen
Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014,
ST 667, sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend
abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden,
dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer
genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige
Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die
einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und
gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem
90-Sekunden-Signalumlauf auf eine zehn Sekunden lange Grünphase warten. Fast
niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die
meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist
daher dringend geboten, eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar
nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich
zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal sechs Prozent
Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung eine praxistaugliche Lösung mit
ggf. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein
Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten
besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens
gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt
dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr
sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster
nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind,
sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind
zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, im Rahmen einer
Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.05.2014, ST 667
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536
Anregung vom
26.06.2015, OA 637
Anregung an
den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257
Antrag vom
03.05.2017, OF
440/5
Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 468
Antrag vom
28.01.2020, OF
1562/5
Anregung vom 14.02.2020, OA 530
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5
am 28.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0