Meine Nachbarschaft: Schwagerstraße
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Vorlagen
Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2016, OM 1 entstanden aus Vorlage: OF 2/9 vom 13.04.2016 Betreff: Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße Vorgang: OM 4801/15 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 272, mit dem das Wenden auf der Eschersheimer Landstraße verboten wird, zu entfernen und die bereits mit der Vorlage OM 4801 unter Ziffer 2. geforderte Wiedereinrichtung des Halteverbots vorzunehmen. Begründung: Seit Kurzem ist die bisher bestehende Möglichkeit des Wendens auf Höhe der Linksabbiegerspur von der Eschersheimer Landstraße in die Höllbergstraße durch Anbringung des Verkehrszeichens 272 verboten. Dadurch wird eine Verkehrssituation vorweggenommen, die nur dann erforderlich ist, wenn es zu einer Einengung der Eschersheimer Landstraße auf eine Fahrspur in jede Fahrtrichtung kommt. Ob diese Maßnahme umgesetzt wird, ist jedoch fraglich. Die bisher bestehende Wendemöglichkeit ist nach über fünf Kilometern die erste auf der Eschersheimer Landstraße und deshalb sowohl für ortskundige als auch für ortsunkundige Autofahrer von großer Bedeutung. Das Wendeverbot erzwingt eine überflüssige Weiterfahrt bis zum Weißen Stein. Die Umfahrung des Weißen Steins wiederum ist allenfalls ortskundigen Autofahrern bekannt, für ortsunkundige Autofahrer aber nicht sofort erkennbar, was wiederum Wendemanöver an gefährlichen Stellen provoziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4801 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1015 Antrag vom 05.01.2017, OF 166/9 Auskunftsersuchen vom 19.01.2017, V 310 Aktenzeichen: 32 1
Begleiterscheinungen bei Kabelverlegungen im Auftrag der Mainova AG Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2016, OM 5077 entstanden aus Vorlage: OF 1039/9 vom 04.02.2016 Betreff: Begleiterscheinungen bei Kabelverlegungen im Auftrag der Mainova AG Am Weißen Stein Am frühen Vormittag des 25.01.2016 wurden alle Kundenparkplätze in der Straße Am Weißen Stein von der Willibrachtstraße bis zur Kurhessenstraße im Auftrag der Mainova AG ohne jede vorherige Benachrichtigung schlagartig abgesperrt. Nach einer Intervention von Geschäftsleuten, für die die Absperrung eine erhebliche Verringerung der Kundenfrequenz und damit Umsatz- und Erlösschmälerungen bedeutet, wurden die Absperrungen - vorläufig - weitgehend beseitigt. Als Dauer der Baumaßnahmen sind verlautbarungsgemäß circa zwei Monate angesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, auf die Mainova AG einzuwirken, dass bei derartigen Baumaßnahmen grundsätzlich vor Beg inn der Maßnahme eine Benachrichtigung der Betroffenen in einer angemessenen Frist erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 872 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 91 5
U-Turns von Autofahrern in der vorderen Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2016, OF 1029/9 Betreff: U-Turns von Autofahrern in der vorderen Kurhessenstraße Trotz des auf Veranlassung des Straßenverkehrsamtes installierten Schildes, das den aus der Dillenburger Straße über die Straße Am Weißen Stein kommenden Autofahrern einen günstigen Weg für einen Wechsel der Fahrtrichtung via Nußzeil, Zehnmorgenstraße, Frankfurter Berg, Bonames aufzeigt, wenden Autofahrer massenweise im vorderen Bereich der Kurhessenstraße. Dies geschieht in der Regel durch mehrfaches Vor- und Zurücksetzen, bis das Wenden beendet ist. Dabei wird auch oft nicht davor zurückgeschreckt, in verkehrswidriger Weise den fließenden Verkehr zu behindern und Unfallgefahren heraufzu-beschwören. Für die Anwohner im vorderen Teil der Kurhessenstraße bedeutet das massenweise Wenden einen Herd von Unruhe und letztlich eine Zumutung, verbunden mit einer vermeidbaren Einbuße an Lebensqualität. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, auf beiden Seiten der Einmündung vom Am Weißen Stein in die Kurhessenstraße deutlich sichtbar je ein Straßenschild 272 - siehe Abbildung im Anhang - anbringen zu lassen. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1029/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos.
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4801 entstanden aus Vorlage: OF 1018/9 vom 18.11.2015 Betreff: Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums Im Straßenabschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen der Höllbergstraße und der Kleinschmidtstraße bestand Halteverbot, das aber vor einiger Zeit aufgehoben worden ist. Seitdem wird an diesem Straßenstück wieder geparkt - mit Folgen, speziell im Hinblick auf die Verkehrsabwicklung des von der Gegenseite ausgehenden U-Turns! Fahrzeuge, insbesondere Lkw, deren Fahrer die Gegenrichtung in Richtung Innenstadt fahren, kommen oft nicht mehr um die Kurve. Dies hat schon mehrfach zu Rückstaus, zu unerwünschten Blockaden für den U-Bahn-Verkehr mit Störung der Taktung, aber auch zu Unfällen geführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. im Rahmen des Umbaus der Eschersheimer Landstraße eine Neuregelung vorzunehmen; 2. in Verbindung mit der Neuregelung das Halteverbot in dem erwähnten Straßenabschnitt wieder anzuordnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 367 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2016, OM 1 Antrag vom 10.08.2016, OF 70/9 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 500 Aktenzeichen: 32 1
Regenwasserkanal am unteren Ende des Verbindungsweges Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4701 entstanden aus Vorlage: OF 1001/9 vom 21.10.2015 Betreff: Regenwasserkanal am unteren Ende des Verbindungsweges Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Die Asphaltdecke in diesem Bereich wurde innerhalb weniger Jahre zweimal erneuert, was zwangsläufig mit entsprechenden Kosten verbunden war. In diesem Frühjahr wurde der Kanaldeckel offenbar durch Wassermassen an- oder ausgehoben. Auch scheint es so zu sein, dass sich Regenwasser, welches die Kapazität des Kanals überschreitet, unter der Asphaltdecke seinen Weg sucht und vor der Böschung des Bahndamms austritt. Darauf weisen jedenfalls Spuren am Fuße der Böschung hin. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Asphaltdecke zum Regenwasserkanal zu prüfen und anschließend zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 281 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrssituation im Anfangsbereich der Kurhessenstraße, zwischen Am Weißen Stein und Lindenring
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 966/9 Betreff: Verkehrssituation im Anfangsbereich der Kurhessenstraße, zwischen Am Weißen Stein und Lindenring Die Situation ist hier von Autofahrern in großer Anzahl geprägt, die von der Dillenburger Straße kommend in die Kurhessenstraße einbiegen und dort wenden, um die Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße zu überqueren und die Fahrt in Richtung Frankfurter Berg, Bonames fortsetzen. Das massenhafte Wenden bedeutet Störungen des Verkehrsflusses und beschwört Unfallgefahren herauf. Nicht zuletzt wird die Lebensqualität der Anwohner durch die Begleiterscheinungen der Wendemanöver, z. B. Hupen, Bremsen, erheblich beeinträchtigt. Das Straßenverkehrsamt hat zwar zur Vorbeugung und Abwendung Am Weißen Stein ein Verkehrsschild, das einen regelkonformen U-Turn (über den Lindenring) aufzeigt, anbringen lassen. Dieses Schild wird allerdings in aller Regel übersehen oder bewusst missachtet. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, - Maßnahmen zu ergreifen, um diesen unhaltbaren Zustand baldmöglichst zu beenden; - eine Möglichkeit besteht darin, vom Am Weißen Stein bis zum Lindenring in der Kurhessenstraße eine durchgehende weiße Markierung in der Straßenmitte aufzubringen; - dies mag dann von ambitioniert wendwilligen Autofahrern trotzdem missachtet werden; - es wäre jedoch eine juristische Basis geschaffen und den Anwohnern eine Handhabe gegeben, gegen das Wenden vorzugehen. Ein Verweis auf die StVO (§ 45/1c), die (weiße) Markierungen wie vorgeschlagen in 30 km-Zonen untersagt, hilft nicht weiter. Besondere Situationen verlangen auch besondere Maßnahmen; in diesem Falle eine Ausnahmeregelung. Dass die StVO bundesweit keine Ausnahmeregelungen zulässt und solche nicht auch bereits bestehen, ist völlig unwahrscheinlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 10.09.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 966/9 wird bis zur Sitzung am 05.11.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 966/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 966/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 966/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4218 entstanden aus Vorlage: OF 940/9 vom 28.05.2015 Betreff: Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er ein umweltverträgliches Bekämpfungsmittel wie zum Beispiel "Raupenfrei Xentari" des Herstellers Neudorff, das auf einem biologischen Toxin mit de m Wirkstoff Bacillus thuringiensis beruht und keine Gefahr für Bienen bedeutet, einsetzen kann. Ein alternatives Bekämpfungsmittel ist zum Beispiel "Calypso" der Bayer AG. Begründung: Im Ortsbezirk 9 sind Buchsbäume beziehungsweise Buchsbaumhecken in verschiedenen öffentlichen Bereichen stark betroffen. Dies gilt zum Beispiel für den Grünbereich des Platzes Am Weißen Stein, dort sind Teile der Buchsbaumhecken bereits abgestorben. Laut Auskunft aus dem Grünflächenamt ist dort festgelegt, dass kein Gift gespritzt wird. Nur stehen, wie bereits erwähnt, auch Mittel auf biologischer Basis zur Verfügung. Diese sind offiziell zum Vertrieb zugelassen und werden zumindest im privaten Bereich auch angewandt. Andererseits bekämpft das Grünflächenamt insbesondere im Stadtwald den Eichenprozessionsspinner mehr oder minder massiv durch das Besprühen von zum Tode der Raupen führenden (giftigen) Mitteln. Sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, entsteht nicht nur biologischer, sondern wegen der erforderlichen Neupflanzungen auch finanzieller Schaden in nicht unbedeutender Höhe. Deshalb ist für Gegenmaßnahmen Eile geboten! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1022 Aktenzeichen: 67 0
Anfangs- und Endhaltestelle für Busse auf dem Platz Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4070 entstanden aus Vorlage: OF 900/9 vom 12.04.2015 Betreff: Anfangs- und Endhaltestelle für Busse auf dem Platz Am Weißen Stein Vorgang: ST 1563/13 Der Start- und Zielpunkt der Rundkurse der Buslinien 63, 66 und 69 befindet sich auf dem Platz Am Weißen Stein. Das Ausbiegen der Busse wird jedoch tagtäglich durch parkende Autos vor einer Postagentur in der Eschersheimer Landstraße 546 erheblich behindert. Mindestens jeder zweite Busfahrer steigt aus seinem mit Fahrgästen besetzten Bus aus, um sich unmittelbar an der möglichen Berührungszone zwischen seinem Bus und einem oder zwei parkenden Autos durch direkten Blickkontakt zu vergewissern, ob eine unfallfreie Weiterfahrt überhaupt möglich ist. Manchmal warten Busfahrer auch, bis Autofahrer aus der Postagentur herauskommen und wegfahren. Anwohner beobachten dies jeden Tag. Mit modernem Großstadtverkehr hat dies nur wenig zu tun. Die Situation leitet zurück ins Mittelalter, als Nachtwächter mit flackernd brennenden Kerzen in ihren Sturmlaternen Postkutschen vorangestampft sind, um sie durch enge, dunkle Gassen zu lotsen. Die einfachste Lösung, halbhüftiges Parken an der problematischen Stelle zu ermöglichen, scheidet wegen Abdeckungen von Versorgungsleitungen im Bürgersteig aus. Die Einrichtung eines Halteverbots an dieser Stelle - laut Stellungnahme des Magistrats, ST 1563, von montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr - hat sich als nicht zielführend erwiesen, weil es kontinuierlich missachtet wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine/n oder zwei Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter zeitversetzt an einigen Tagen abzustellen, um die Situation zu beobachten und eine Lösungsmöglichkeit daraus zu entwickeln. Eine Möglichkeit könnte sein, die nicht mehr benutzte gelbe Taxisäule zu entfernen, um die Schleppkurve der Busse zu vergrößern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1563 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1089 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 246 Antrag vom 05.01.2017, OF 164/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1142 Aktenzeichen: 92 13
Schutz und Entwicklung des Erbes von Ernst May im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3624 entstanden aus Vorlage: OF 842/9 vom 22.10.2014 Betreff: Schutz und Entwicklung des Erbes von Ernst May im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die verschiedenen Siedlungen und Einzelhäuser aus der Epoche des "Neuen Frankfurts" (1926 bis 1929) im Ortsbezirk 9 in ihrem Charakter erhalten und gleichzeitig modernen Wohnverhältnissen angepasst werden können. Insbesondere sollen folgende Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: - Systematische Bestandsaufnahme; - Aufstellung von Erhaltungssatzungen und/oder Gestaltungssatzungen für nicht unter Schutz stehende Siedlungen; - qualifizierte Energie- und Sanierungsberatung mit Schwerpunkt auf den Besonderheiten dieses Bestandes, insbesondere der Flachdächer; - städtisches Sanierungsprogramm mit verbundener Beratungsleistung; - Erstellung einer Broschüre über Geschichte, kulturellen Wert, historische Details wie städtebauliche Idee, Fenster- und Türgestaltung, Farbgebung, Grundrissbesonderheiten, mit Sanierungstipps, insbesondere zur Farbgestaltung, Fenster und Türen, Einfriedungen und energetischen Sanierung von Außenhaut und Dach, die bei neuen Erbbauverträgen oder Verkäufen an die neuen Eigentümer als Geschenk gegeben wird; - Veranstaltung eines Designwettbewerbs für neue Türen, Fenster und Küchen im Sinne des "Neuen Frankfurts" (Serienproduktion, Formgebung), Fertigung und Bezugsmöglichkeiten serieller Fenster, Türen und Küchen für Eigentümer und Mieter. Begründung: Im Ortsbezirk 9 gibt es eine Reihe von Siedlungen und Einzelhäuser des "Neuen Frankfurts", die nur teilweise (gemäß Wissens des Ortsbeirates ausschließlich Siedlung Höhenblick und Siedlung Lindenbaum sowie ehemalige Wohnhäuser May und Elsässer) unter Denkmalschutz stehen. Ohne Vollständigkeitsgarantie sind dies neben den erwähnten Siedlungen und Häusern nach Augenschein: - Sogenannter "Komba-Block" beziehungsweise "Wohnhausgruppe Hügelstraße" (Fontanestraße 8 bis 64, Bereiche um die Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße, Jacob-Schiff-Straße, Bereich um Heinrich-Bleicher-Straße etc.); - Wohnhausgruppe Raimundstraße; - Wohnhausgruppe Marbachweg; - Haus Am Kirchberg 27 - Haus Landgraf-Phillipp-Straße 47; - viele weitere Einzelhäuser (vergleiche auch Heike Risse "Frühe Moderne in Frankfurt am Main 1920-1933"). Die Siedlungen gehören heute mit der Weißenhofsiedlung in Stuttgart und dem Bauhaus in Dessau "zu den international beachteten Beispielen der frühen Moderne in Deutschland" (Zitat Denkmalamt FFM). Aktuell werden viele Häuser und Siedlungen durch Umbaumaßnahmen stark verändert, insbesondere durch Energieeinsparmaßnahmen und die Zunahme von Einzeleigentum. Es soll ein Weg gefunden werden, die Bewohner und Eigentümer im Zuge ihrer Sanierungsaktivitäten zu animieren, die Häuser im Sinne ihres historischen Stils zu gestalten. Außerdem wäre es schön, sich somit langsam auf das hundertjährige Bestehen der Häuser und Siedlungen 2026 vorzubereiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 301 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1229 Aktenzeichen: 41
Parken auf der Eschersheimer Landstraße vor Haus Nr. 546 (Postagentur)
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2014, OF 795/9 Betreff: Parken auf der Eschersheimer Landstraße vor Haus Nr. 546 (Postagentur) Vorgang: ST 1563/13 Der Magistrat wird erneut gebeten, - die Möglichkeit, halbhüftiges Parken an dieser Stelle mit zeitlicher Begrenzung einzurichten, zu prüfen und anschließend zu berichten; - in diesem Zusammenhang einen zuständigen Mitarbeiter mit der Aufgabe abzuordnen, sich über die Situation für eine angemessene Zeitdauer ein Bild zu machen. Begründung: Das Halteverbot von Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr wird de facto nahezu pausenlos missachtet. Kontrollen finden, wenn überhaupt, nur völlig unzureichend statt. Wobei einschränkend eingeräumt wird, dass solche aus personellen Gründen in dem gebotenen Maße auch kaum möglich sein dürften. Behindert werden die Omnibusfahrer und mit diesen die Fahrgäste der Linien 63 und 66, die in einer Verkehrsschleife auf dem Platz Am Weißen Stein parken. Beim neuen Fahrtantritt von der End-/Anfangsstation aus haben sie wegen der Enge an obiger Stelle große Schwierigkeiten, unfallfrei in die Eschersheimer Landstraße einzubiegen. Wegen der Enge kam es auch schon zu Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Bussen der zwei Linien. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1563 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 10.07.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 795/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. und fraktionslos
Partei: FDP
Weiter lesenAusstattung Weihnachtsbaum auf dem Platz .Am Weißen Stein. mit Leuchtmitteln
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2014, OF 784/9 Betreff: Ausstattung Weihnachtsbaum auf dem Platz "Am Weißen Stein" mit Leuchtmitteln Der Ortsbeirat wolle beschließen: Eine neue Lichterkette in ausreichender Länge - wie beim Weihnachtsbaum auf dem Platz "Im Geeren" soll beschafft werden. Die jährliche Montage und Demontage wird wie bisher von der Freiwilligen Feuerwehr Eschersheim vorgenommen. Die Kosten von bis zu 500,00 € werden aus dem Ortsbeiratsbudget beglichen. Die Beschaffung soll über Elektro-Eschersheim erfolgen. Begründung: Die bisher verwendete Lichterkette hat ihr Lebensalter erreicht und muss ersetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 248 2014 Die Vorlage OF 784/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenBenennung eines Weges nach Hermann Treuner
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2014, OF 753/9 Betreff: Benennung eines Weges nach Hermann Treuner Der Magistrat wird gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den auf anliegendem Stadtplanausschnitt markierten Weg, der parallel zu Kleiner Höllbergstraße und Lindenring zwischen Höllbergstraße und Bahndamm verläuft, in Treuner-Weg zu benennen. Begründung: Der 1876 geborene Hermann Treuner gelangte im Alter von 3 Jahren nach Frankfurt, studierte am Städelschen Kunstinstitut und nahm 1906 nach der Geburt seiner Tochter im Dachgeschoß der Höllbergstraße 11 Wohnung. Ab 1928 konstruierte er, zunächst in Zusammenarbeit mit seinem Bruder Robert, das bekannte Modell der Frankfurter Altstadt, das sich heute im Historischen Museum befindet. Seinen Gemälde und Zeichnungen verdanken wir Abbildungen des zeitgenössischen Frankfurt und der umliegenden, später eingemeindeten Dörfer. 1956 wurde Treuner mit der Ehrenplakette der Stadt Frankfurt ausgezeichnet. Nach dem Urteil der "Kleinen Presse" vom 4. Dezember 1908 hat der Künstler in seine Landschaften etwas "von der Seele der Natur ... hinein[ge]malt"(1) - wer auf dem zu benennenden Wege spazieren geht, der in unmittelbarer Nähe von Wohnung und Atelier Treuners liegt, vermag das noch heute nachzuempfinden. (1) Zit. nach I. Eichler, Hermann Treuner (1876-1962). Ein Künstlerleben für Frankfurt (Frankfurt am Main 1995), S. 17. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 13.03.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 753/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Initiative OI 46 2014 Die Vorlage OF 753/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenSitzbänke aus Stein um den Brunnen mit Denkmal Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2013, OM 2753 entstanden aus Vorlage: OF 707/9 vom 20.11.2013 Betreff: Sitzbänke aus Stein um den Brunnen mit Denkmal Am Weißen Stein Etwa Anfang November 2013 wurden zwei Oberteile/Sitzflächen am Brunnen Am Weißen Stein entfernt. Der Magistrat wird gebeten, eine stabilere, tiefer reichende Verankerung der 15 Zentimeter starken Oberteile/Sitzflächen mit den Unterteilen zu prüfen, gegebenenfalls möglichst bald umzusetzen und anschließend zu berichten. Begründung: Nach Auskunft aus dem zuständigen Baubezirk Nord/Ost des Amtes für Straßenbau und Erschließung ist dort von einer Entfernung, zum Beispiel aus bautechnischen Gründen, nichts bekannt. Man nimmt auch dort an, dass die Sitzteile entwendet/gestohlen wurden. Wegen der Schwere der Teile wäre dazu allerdings technisches Gerät erforderlich gewesen. Ein erstaunlicher Vorgang! Inzwischen wurde ein weiteres Sitzteil, 140 x 65 Zentimeter x 15 Zentimeter aus der Befestigung gelöst; ob als Vorbereitung für eine weitere Entwendung, bleibt noch offen. Die Urheberrechte für die Gestaltung des Platzes Am Weißen Stein liegen bei einem Architekten, dessen Name und Anschrift dem Ortsbeirat bekannt sind. Der Architekt hat sich bei Rückfrage gesprächsbereit gezeigt und auch schon einen Vorschlag für eine Lösung geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 238
Zukünftiger Geschäftsbetrieb im Ladenlokal des Hauses Eschersheimer Landstraße 520
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2013, OF 694/9 Betreff: Zukünftiger Geschäftsbetrieb im Ladenlokal des Hauses Eschersheimer Landstraße 520 Im Ladenlokal im Hochparterre soll in Zukunft eine Gaststätte mit einer Anzahl an Spielautomaten etabliert werden. Die Eröffnung soll kurz bevorstehen. Betreiber soll derselbe sein, der Am WeißenStein 1 (Kreuzung Am Weißen Stein/Kurhessenstraße) bereits Inhaber eines Sportwetten-Anbieters, offizielle Firmenbezeichnung "Sportslounge" mit ebenfalls mehreren Spielautomaten ist; Eigentümer-Bezeichnung: Betterbett GmbH, Hauptstraße 51, 65 760 Eschborn. Vorausgesetzt, diese öffentlich aufgenommen Angaben treffen zu, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, inwieweit sich ein solcher Geschäftsbetrieb mit der neuen Spielhallen- Satzung vereinbaren lässt, auch wenn es sich hier nicht um eine Spielhalle im engeren Sinne handelt; ob die vorgesehene Art des Geschäftsbetriebes bekannt war/ist; ob man über die Zahl der Spielautomaten, die aufgestellt werden soll, informiert ist; welche Kriterien Anlass zu einer Genehmigung (gewesen) sind. Ggf. bittet der Ortsbeirat um Information über die Anzahl der Spielautomaten. Begründung: In dem Haus Eschersheimer Landstraße war über Jahrzehnte eine Bäckerei mit Ladengeschäft, zuletzt nur noch ein Bäckerei-Ladengeschäft, untergebracht. Das Sportwetten-Geschäft mit Automaten des Betreibers befindet sich in nur kurzer Entfernung (ca. 100 bis 200 m). Es stellen sich Fragen nach einer Übereinstimmung mit dem Einzelhandels-Konzept der Stadt und nach einer Milieu-Kompatibilität. Im nahen Einzugsbereich sind mehrere große Schulen mit einer hohen Zahl von Schülern angesiedelt. Es sei angeschnitten, ob man diesen jungen Menschen in einem noch besonders schutzbedürftigen Alter einen zusätzlichen Anreiz zum Umgang mit Spielautomaten und des Verausgabens von (Taschen-)Geld bieten soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 694/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenTreppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2423 entstanden aus Vorlage: OF 646/9 vom 12.08.2013 Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: ST 778/13 Zur Situation vor Ort: Viele der von der Willibrachtstraße kommenden Radfahrer missachten das Fahrverbot auf dem Treppengelände. Das sagen Zeugen aus, die auf Wunsch benannt werden können. Beobachtet wurde, dass Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit und ohne zu bremsen den treppenfreien Rampenteil über die kreuzende Verlängerung der Niedwiesenstraße hinweg geschossen kommen und sich in Richtung Ginnheim der Bahnlinie entlang entfernen. Die Verlängerung der Niedwiesenstraße ist ab Hausnummer 25 a als Spielstraße ausgewiesen. Diese endet nach der Bahnunterführung exakt an der Stelle, an der durch die zuvor beschriebene Situation Unfälle vorprogrammiert sind. Die Spielstraße wird als solche angenommen. Sie ist von der Niedwiesenstraße aus frei für Fahrradverkehr und wird in ihrer Verlängerung von vielen Rad fahrenden Kindern und Müttern mit Kinderwagen als Hin- und Rückweg zum Spielplatz Höllbergstraße genutzt. Der Rückweg vom Spielplatz birgt eine zusätzliche Gefahr, weil dort verkehrswidrig kreuzende Radfahrer wegen einer Hecke erst sehr spät gesehen werden. Heimwärts radelnde Kinder und Spaziergänger rechnen dort - die Spielstraße vor Augen - überhaupt nicht mit derartigen Gefährdungen. Die oben und unten der Treppenanlage befindlichen Schilder "Fußgänger" sind nicht günstig installiert. Sie werden oft von Bewuchs zugewuchert. Vor dem Hintergrund dieser Situation wird der Magistrat gebeten, 1. doch noch Möglichkeiten zur Entschärfung zu eruieren; 2. die "Fußgänger"-Schilder um jeweils ein angehängtes Schild "Radfahrer absteigen" zu ergänzen, obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben ist; 3. das "Fußgänger"-Schild oben samt Schildermast an die gegenüberliegende Ecke der Treppe, an der sich kein Bewuchs befindet, zu versetzen. Das Hauptgewicht liegt bei der Notwendigkeit einer Entschärfung. Die Schilderfragen besitzen zwar auch Bedeutung, aber gegenüber der Entschärfung die geringere. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 11 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Parken auf der Eschersheimer Landstraße von den Hausnummer 546 bis 552
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 660/9 vom 12.08.2013 Betreff: Parken auf der Eschersheimer Landstraße von den Hausnummer 546 bis 552 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und gegebenenfalls auch umzusetzen, ob auf der Eschersheimer Landstraße von den Hausnummern 546 bis 552 das Parken halbhüftig erlaubt werden kann und dies durch entsprechende Beschilderung öffentlich zu machen. Begründung: Für die Busfahrer der Linien 63 und 66 ist es in der Regel zwar möglich, aus dem Platz Am Weißen Stein in die Eschersheimer Landstraße einzubiegen. Die Beobachtung zeigt jedoch, wie schwer das Rangieren vor sich geht und wie knapp Kollisionen vermieden werden. Halbhüftiges Parken würde zudem die Übersichtlichkeit in dem relativ schmalen Straßenteil verbessern. Der relativ breite Bürgersteig schränkt die Möglichkeit der Umgestaltung hier nicht ein. Für den reinen Fußgängerbereich würde mehr als die festgelegte Mindestbreite von 1,50 Meter verbleiben. Die Anzahl der Parkplätze bliebe unverändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1563 Antrag vom 05.01.2017, OF 164/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1142 Aktenzeichen: 32 1
Radfahren auf dem linken Radweg zwischen Maybachstraße und Weißem Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2230 entstanden aus Vorlage: OF 610/9 vom 02.05.2013 Betreff: Radfahren auf dem linken Radweg zwischen Maybachstraße und Weißem Stein Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die von der Maybachstraße (Turnverein Eschersheim) zum Weißen Stein gelangen wollen, gibt es keine Möglichkeit, den eigentlich vorgeschriebenen Radweg auf der rechten Seite der Maybachbrücke zu benutzen, weil eine Querungsmöglichkeit fehlt. Ein Umweg über Heddernheim ist nicht zumutbar. Der Magistrat wird daher gebeten, das Radfahren auf dem linken Radweg von der Maybachstraße in Richtung Weißer Stein (östliche Seite der Maybachbrücke bis zur Straße Am Weißen Stein) ausnahmsweise zu genehmigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1266 Aktenzeichen: 32 1
Neue Bänke am Ginnheimer Hang aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2013, OF 604/9 Betreff: Neue Bänke am Ginnheimer Hang aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, Den Magistrat dazu aufzufordern, zwei neue Parkbänke auf dem Spazierweg zwischen dem Weg "Am Ginnheimer Hang" und der Straße "Fuchshohl" aufzustellen. Begründung: Es handelt sich um einen viel frequentierten Spazierweg mit einer wunderbaren Aussicht. Die dort befindliche Bank wurde intensiv von Bürgern jeder Altersgruppe zum Rasten genutzt. Nach Protesten von Anwohnern wurde die Bank abgebaut. Der Ortsbeirat hatte sich bereits im Vorfeld dazu geäußert und sich für einen Erhalt der Bank ausgesprochen, um den öffentlichen Weg nun wieder besser für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 604/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 20.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 604/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 604/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTiefenbohrung vor dem Haus Lindenring 47
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2013, OF 620/9 Betreff: Tiefenbohrung vor dem Haus Lindenring 47 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob und ggf. was ihm über diese Bohrung, die immerhin bis zu einer Tiefe von 18 m gereicht hat, bekannt ist; - ob die Bohrung evtl. mit dem beabsichtigten Ausbau der vom Standort nicht weit entfernten Main-Weser-Bahnstrecke auf vier Gleise zusammen hängt. Begründung: Die Bohrung ist zwar auf einem Privatgrundstück erfolgt, so dass der Magistrat nicht zwingend informiert sein musste. Allein die Tiefe der Bohrung und die Nähe zum Bahngelände lassen die Vermutung zu, dass ein Zusammenhang mit dem beabsichtigten Ausbau besteht. So könnte die tiefe Bohrung z. B. im Zusammenhang mit Erschütterungs-Messungen von Bedeutung sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2013, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 620/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenTreppenanlage Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2061 entstanden aus Vorlage: OF 582/9 vom 09.03.2013 Betreff: Treppenanlage Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: OM 1485/12 OBR 9; ST 1829/12 Der Magistrat wird aufgefordert, seine Prüfung und Überlegungen für die unfallträchtige Treppenanlage Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße, an der sich vor Kurzem erst ein Unfall ereignet hat, beschleunigt abzuschließen. Begründung: Der nördliche Teil ist als reine Treppenanlage ausgebildet, der südliche Teil als eine Kombination von Rampen und Podesten. Auf der Rampe/dem Podest hat ein schätzungsweise 40 Jahre alter Radfahrer vor circa zwei bis drei Wochen den Gefälleteil zu schnell befahren und hat, aufgrund eines regennassen Untergrunds, die Kurve zur Eisenbahnunterführung nicht geschafft, ist an eine Wand der Unterführung geprallt und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Der Vorgang ist bei dem 12. Polizeirevier aktenkundig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1829 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 778 Aktenzeichen: 66 2
Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2013, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 539/9 vom 31.12.2012 Betreff: Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: ST 847/12 Der Magistrat wird gebeten, entgegen der Aussage in der Stellungnahme ST 847 noch einmal Überlegungen aufzunehmen, an der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße den Schnee- und Räumdienst zu übernehmen, um 1. der Bedeutung dieser fußläufigen Verkehrsverbindung gerecht zu werden; 2. eine Gleichbehandlung von Bürgern zu gewährleisten; 3. eine Überforderung eines einzelnen Bürgers beziehungsweise Ehepaares zu vermeiden; 4. eine Verkehrssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die erhöhte Unfallgefahr im Winter, zu gewährleisten. Begründung: Auch an der einige hundert Meter entfernten Treppe vom Brückengarten zur Maybachbrücke gibt es private Anlieger, zumindest einen. Hier aber führt die Stadt beziehungsweise die FES im Auftrag der Stadt die Schneebeseitigung durch. Das bedeutet eine Ungleichbehandlung. Zu bedenken ist auch, dass die in Frage stehende Treppenverbindung weitaus stärker frequentiert wird als die Treppenanlage Brückengarten. Name und Anschrift der Grundstückseigentümer an der Treppe der Willibrachtstraße sind dem Ortsbeirat bekannt, ebenso die Firma, welche gegenüber den Eigentümern vertraglich zum Schneedienst verpflichtet ist. Es handelt sich um eine Firma im Teileigentum der Stadt. Bedauerlicherweise kommt diese Firma ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht, beziehungsweise nur sehr unvollständig nach. Das ändert aber nichts an der Ungleichbehandlung und daran, dass ein Privateigentümer mit einer solch großen Treppenanlage überfordert ist. Bei Vereisung besteht hier Lebensgefahr. Das war zum Beispiel am 12.12.2012 der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 418 Aktenzeichen: 79 4
Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 514/9 vom 06.12.2012 Betreff: Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 157/11 OBR 9; ST 1136/11; V 373/12 OBR 9; ST 1248/12 Der Ortsbeirat hatte um den Test einer einspurigen Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Weißen Stein unter Beibehaltung der grünen Welle gebeten. Dieser Test wurde nicht durchgeführt. Die Eschersheimer Landstraße ist nur im Bereich der Haltestelle Am Lindenbaum einspurig beziehungsweise wurden dort die Halteverbotsschilder entfernt. Im übrigen Bereich gilt absolutes Halteverbot (Zeichen 283) oder eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) von 9 - 16 Uhr beziehungsweise von 9 - 18 Uhr. Die Stadtpolizei verteilt Strafzettel. Der Magistrat wird gebeten, einen Test mittels Aufstellung von Baken für die Strecken Hügelstraße bis Weißer Stein stadteinwärts und stadtauswärts für den Zeitraum von einem Monat durchzuführen und bis zum Abschluss der Testphase keine Planung für die einspurige Markierung auszuführen und somit auch keine Kosten zu produzieren. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat einen Vorschlag für geänderte Zeiträume des absoluten und eingeschränkten Halteverbots nur während der morgen- und abendlichen Hauptverkehrszeiten zu unterbreiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 157 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1136 Auskunftsersuchen vom 26.04.2012, V 373 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 334 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1566 Antrag vom 09.10.2014, OF 835/9 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3551 Antrag vom 19.11.2014, OF 851/9 Antrag vom 12.01.2015, OF 865/9 Antrag vom 22.01.2015, OF 876/9 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3811 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3815 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verschiedene Fußgängerübergänge über den oberirdischen Bereich der A-Strecke auf der Eschersheimer Landstraße in Höhe zwischen Höllbergstraße und Malßstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2012, OF 494/9 Betreff: Verschiedene Fußgängerübergänge über den oberirdischen Bereich der A-Strecke auf der Eschersheimer Landstraße in Höhe zwischen Höllbergstraße und Malßstraße Verschiedene Übergänge wurden inzwischen umgebaut. Die Markierungen im und über das Gleisbett wurden kräftig farblich angelegt, um Aufmerksamkeit zu erwecken. Versäumt wurde jedoch, verschiedene Aufstellflächen neben den eigentlichen Übergängen in einen angemessenen Zustand zu versetzen. Als ein Beispiel unter verschiedenen sei der Übergang in Höhe "Am Schwalbenschwanz" genannt. Fußwegplatten sind lose, in der Fläche befinden sich Löcher (= Stolperfallen), frühere Gitter wurden nur unfachmännisch entfernt. Unfachmännisch bedeutet hier, sie sind nur irgendwie abgebrochen oder abgerissen worden. Sie wurden nicht einmal mittels einer Flex in Höhe des Bodenniveaus glatt abgetrennt. Spitzen der Rohre der früheren Gitter stehen gefährlich im Raum. Vor dem Hintergrund dieser Situation wird der Magistrat - evtl. in Abstimmung mit der VGF - aufgefordert, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht baldigst Maßnahmen zur Sanierung zu ergreifen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 06.12.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 494/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung CDU und SPD
Partei: FDP
Weiter lesenUnfallgefahr an der Kreuzung verlängerte Ludwig-Tieck-Straße/Am Ginnheimer Hang, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1548 entstanden aus Vorlage: OF 426/9 vom 05.09.2012 Betreff: Unfallgefahr an der Kreuzung verlängerte Ludwig-Tieck-Straße/Am Ginnheimer Hang, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer Der Magistrat wird gebeten, eine Entschärfung und Verbesserung der Verkehrssituation im Sinne des als Kopie anhängenden Schreibens des KGV Ginnheim 1918 e. V. vom 31.07.2012 zunächst planerisch zu erarbeiten und anschließend dem Ortsbeirat 9 vorzustellen. Diesbezüglich genügt eine schriftliche Vorstellung, ohne dass ein städtischer Mitarbeiter eine Ortsbeiratssitzung aufsuchen müsste. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 79 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 9 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradständer Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1550 entstanden aus Vorlage: OF 429/9 vom 05.09.2012 Betreff: Fahrradständer Am Weißen Stein Der Magistrat wird gebeten, auf dem westlichen Bürgersteig der Straße Am Weißen Stein im Bereich des nördlichen Treppenabgangs der Unterführung Omega-Fahrradständer zu montieren. Ausgehend von dem üblichen Abstand von 90 cm zwischen den Bügeln und einer Bügelbreite von 5,5 cm dürfte - bei Berücksichtigung eines kleinen Verteilerkastens - Raum für sieben bis acht Fahrradständer vorhanden sein. Begründung: Die auf dem Platz Am Weißen Stein vorhandenen Fahrradständer sind werktags voll belegt und reichen nicht aus. Da es sich bei diesem Platz um einen innerstädtischen Verkehrsknotenpunkt handelt, wundert dies auch nicht. Bis vor Kurzem hatte an oben beschriebener Stelle ein ambulanter Gemüsehändler Waren feilgeboten. Offenbar hat der Gemüsehändler aber den bisherigen Standort inzwischen aufgegeben. Die Breite des Bürgersteiges beträgt in diesem Bereich ca. 5,80 Meter, sodass Fußgänger durch die Fahrradständer nicht behindert werden würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 11 Aktenzeichen: 66 2
Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM 1485 entstanden aus Vorlage: OF 416/9 vom 15.08.2012 Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. am unteren Ende des Rampenteils ein Drängelgitter installiert wird, das Nutzern, wie zum Beispiel Müttern mit Kinderwagen, den nötigen Raum lässt, aber Radfahrer zwingt, abzusteigen oder zumindest aber erheblich abzubremsen 2. oder andere wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Radfahrer (von widerrechtlich nutzenden Mopedfahrern ganz zu schweigen) zu moderatem Fahren, besser zum Absteigen und Schieben, zu veranlassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbreitert und verbessert. Dies hat nicht wenige Radfahrer angezogen, die die Rampenanlage schnell, oft zu schnell, herunterfahren. Auch Mopedfahrer, man möchte es nicht glauben, wurden mehrfach als widerrechtliche Nutzer wahrgenommen. Das untere Rampenende erscheint am besten geeignet, weil ab hier keine Trennung von Rampe und Treppe mehr besteht, das Gelände aber weiter abfällt. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Bei aller gebotener Zurückhaltung mit der Verwendung des Begriffs "zu Tode erschrecken": Für ältere Mitbürger, insbesondere solchen mit labilem Herz-Kreislauf-System, liegt der zitierte Begriff nicht weit von der Realität entfernt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1829 Antrag vom 09.03.2013, OF 582/9 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2061 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 778 Aktenzeichen: 66 2
Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Bahnstrecke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1339 entstanden aus Vorlage: OF 393/9 vom 08.06.2012 Betreff: Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Bahnstrecke Vorgang: ST 460/12 Der Magistrat wird gebeten, 1. sich erneut mit der DB AG ins Benehmen zu setzen, um durch die baldige Entmüllung des Grundstücks die Voraussetzung für eine erfolgreiche Rattenbekämpfung zu schaffen; 2. den Wirtschaftsweg, der in diesem Bereich parallel zum Bahndamm verläuft, fußgängergerecht zurückzuverwandeln beziehungsweise wieder in den alten Zustand zu versetzen. Begründung: Wie von Spaziergängern berichtet wird, wurden Ratten beobachtet, die von dem Bahngrundstück auf den großen Kinderspielplatz an der Höllbergstraße laufen. Rattenbekämpfung wird im Stadtgebiet Frankfurt zwar durch das Ordnungsamt durchgeführt, es macht aber wenig Sinn, mit einer Bekämpfung zu beginnen, solange der Bahndamm nicht entmüllt ist. Offensichtlich ist jedoch die mit Stellungnahme ST 460 angekündigte Säuberungsaktion noch nicht erfolgt. Bei dem parallelen Weg handelt es sich nicht um einen Trampelpfad (ST 460), sondern um einen Wirtschaftsweg, ausgewiesen im amtlichen Stadtplan der Stadt Frankfurt am Main. Der Weg befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt, zuständig ist das Amt für Straßenbau und Erschließung. Derzeit ist der Weg durch wilden Bewuchs eingeengt und nähert sich optisch wirklich dem Begriff Trampelpfad. Breitgemacht haben sich dort unter anderem Brennnesseln, die in einer Höhe von 1,80 bis 2,00 Metern in den Weg einwachsen. Der Weg wird von Spaziergängern und Erholungssuchenden stark frequentiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2012, ST 1620 Aktenzeichen: 69
Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2012, OF 359/9 Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, etwa in der Mitte des Rampenteils ein Drängelgitter zu installieren, das Nutzern, wie z. B. Müttern mit Kinderwagen, den erforderlichen Raum lässt, aber Radfahrer zwingt abzusteigen, zumindest aber erheblich abzubremsen; oder andere wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrer (von widerrechtlich fahrenden Mopedfahrern ganz zu schweigen) zu moderaterem Fahren - besser Absteigen und Schieben - zu veranlassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbreitert und verbessert. Dies hat leider auch nicht wenige rücksichtslose Radfahrer angezogen, die die Rampe der Treppenanlage herunter rasen. Auch Mopedfahrer - man möchte es nicht glauben - wurden mehrfach als widerrechtliche Nutzer wahrgenommen. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Bei aller gebotenen Zurückhaltung der Verwendung des Begriffes "zu Tode erschrocken": Für ältere Mitbürger, insbesondere solchen mit labilem Herz-Kreislauf-System, liegt der zitierte Ausdruck nicht weit von der Realität entfernt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.04.2012, OF 339/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 339/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 359/9 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenEndhaltestelle der Buslinie 69 Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2012, OM 1137 entstanden aus Vorlage: OF 340/9 vom 11.04.2012 Betreff: Endhaltestelle der Buslinie 69 Am Weißen Stein Der Magistrat wird gebeten, sich mit traffiQ ins Benehmen zu setzen, um auf diesem Wege zu erreichen, dass der vertraglich eingebundene Linienbetreiber, Alpina Verkehrsbetrieb GmbH, 1. sich endlich konform der Verkehrsvorschriften und den Vorgaben des Verkehrsdezernats verhält; 2. in diesem Zusammenhang die vorgesehene Haltestelle und nicht allgemeine Verkehrsflächen anfährt. Begründung: Fahrer der Alpina Verkehrsbetrieb GmbH steuern immer wieder Raum weit über die vorgegebene und markierte Haltestelle an. Dies führt dazu, dass 1. der Verkehrsfluss, besonders in den Hauptverkehrszeiten, behindert und eingeschränkt wird. Es können weniger Fahrzeuge in Grünphasen in die Straße Am Weißen Stein beziehungsweise die Maybachstraße einbiegen. Die Staus verlängern sich unnötig; 2. die Sichtverbindung für ein Ladengeschäft unterbrochen beziehungsweise genommen wird. Das hat wirtschaftliche Nachteile zur Folge. Während allgemeiner Straßenraum in Anspruch genommen wird, bleibt ein erheblicher Teil des eigentlichen Haltestellenraums ungenutzt. Angesprochen äußern Busfahrer, dass sie auf diese Weise leichter einparken können. Auf den Hinweis, dass es für sie ein Leichtes wäre, den Bus anschließend um beispielsweise acht Meter zurückzusetzen, reagieren sie ausweichend beziehungsweise überhaupt nicht. Hier wird Bequemlichkeit zum Maßstab von persönlichem Verkehrsverhalten und werden Verkehrsvorgaben bewusst missachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1465 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 30.08.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13
Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2012, OF 339/9 Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, am oberen und unteren Treppen-Anfang bzw. -Ende je ein Schild Nr. 254 "Verbot für Fahrradfahren" oder je ein Zusatzschild Nr. 1012-32 "Radfahrer absteigen" anbringen zu lassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbessert und auch verbreitert. Dies hat aber - leider - auch nicht wenige rüpelhafte Radfahrer angezogen, die den Rampenteil der Treppe herunterrasen. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Schildermasten sind bereits vorhanden und jeweils mit dem Schild Nr. 239 "Gehweg" versehen. "Gehweg" alleine verdeutlicht die Situation ohne parallele Verbotsschilder offensichtlich nicht genug. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.05.2012, OF 359/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 339/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9 am 24.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 339/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 359/9 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrssituation in der Dehnhardtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2012, OM 939 entstanden aus Vorlage: OF 279/9 vom 07.02.2012 Betreff: Verkehrssituation in der Dehnhardtstraße Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Aufbringung von Aufpflasterungen in Verbindung mit einer Haifischzahn-Markierung im Einbahnstraßenbereich der Dehnhardtstraße zu prüfen und anschließend zu berichten. Begründung: Anwohner beklagen sich über das zu schnelle Fahren beziehungsweise Rasen im Einbahnstraßenbereich. Die Frage, ob zwei oder drei Aufpflasterungen sinnvoll und angemessen sind und in welchen Straßenabschnitten diese aufzubringen wären, sollte vom Fachamt (dem ASE) entschieden werden. Allerdings sollten die Aufpflasterungen nicht so hoch ausfallen wie an der Kreuzung Kurhessenstraße/Lindenring. Dort ist die Höhe eine Zumutung für die Autofahrer. Wegen der vorgesehenen neuen Buslinie 67 wird es wohl unumgänglich sein, an dieser Stelle einen Rückbau in der Höhe vorzunehmen. Die niedrigere Höhe an der Kreuzung Kurhessenstraße/Höllbergstraße reicht völlig aus, um die beabsichtigte Verkehrsberuhigung zu erreichen und ist dort auch entsprechend eingetreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 751 Aktenzeichen: 32 1
Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 745 entstanden aus Vorlage: OF 235/9 vom 18.11.2011 Betreff: Schnee- und Räumdienst für die zurzeit im (Neu-)Bau befindliche Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er in diesem konkreten Einzelfall bereit ist, von seiner Verpflichtung als Anlieger abzusehen und den Dienst der FES beziehungsweise der FFR zu übertragen. Begründung: Die Treppe als stark frequentierter Verbindungsweg besitzt vor Ort nicht geringe Bedeutung. Die vielen Stufen schnee- und eisfrei zu halten, verlangt dem einzigen privaten Anlieger weitaus mehr ab, als üblicherweise von einem Privatmann gefordert ist. Schwierigkeit und öffentliches Interesse lassen es geboten erscheinen, den Schnee- und Räumdienst durch die Stadt zu übernehmen. Hinzu kommt, dass der alte Grenzzaun auf städtischem Grund stand und der neue auch dort wieder angesiedelt werden soll. Das bedeutet - genau genommen - auch städtische Zuständigkeit! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 424 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 847 Aktenzeichen: 79 4
Platz am Weißer Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2011, OF 157/9 Betreff: Platz am Weißer Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Ortsbeirat 9 liegen alte Pläne zur Begrünung der Eschersheimer Landstraße zwischen dem Platz am Weißen Stein und der Main-Weser-Bahn vor. Der OV wird gebeten einen OT Am Weißen Stein zu organisieren und dazu auch den Architekten als Urheber dieser Pläne dazu einzuladen. Während des Ortstermins soll die Machbarkeit der Pläne und des Verkehrsablaufs in diesem Teil der Eschersheimer Landstraße diskutiert werden, auch Umgestaltungsmöglichkeiten im Platzbereich des Weißen Stein können dabei Diskussionsthema sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 81/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 157/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSitzbank auf einem kleineren Platz im Kreuzungsbereich Josephskirchstraße/Hinter den Weiden/Klauerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 263 entstanden aus Vorlage: OF 46/9 vom 25.05.2011 Betreff: Sitzbank auf einem kleineren Platz im Kreuzungsbereich Josephskirchstraße/Hinter den Weiden/Klauerstraße Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst im Bereich Josephskirchstraße/Hinter den Weiden/Klauerstraße eine Sitzbank "funktionale Ausführung" auf Betonsteinpflastern, acht Zentimeter dick, mit einer Trageschicht von zehn Zentimetern, mit Mineralgemisch und einen Abfallbehälter aufzustellen. Als Preisanhalt ist für die komplette Ausführung von circa 695 Euro auf Preisbasis 2008 auszugehen. Begründung: Insbesondere ältere Mitmenschen und Gehbehinderte sind auf eine Sitzgelegenheit - auf für sie längeren Wegen - angewiesen. Im weiteren Umkreis befindet sich jedoch keine Sitzbank. Fußläufige Wegebeziehungen werden aus einem näheren und weiteren Umkreis vor allem zur Nahversorgung und von/zum Verkehrsknotenpunkt Am Weißen Stein wahrgenommen. Gegen andere mögliche Aufstellorte in der Josephskirchstraße haben sich zwei dort ansässige Institutionen gewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 462 Aktenzeichen: 67 0
Ginnheimer Hang/Verbesserungsmaßnahme Bolzplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 275 entstanden aus Vorlage: OF 92/9 vom 01.08.2011 Betreff: Ginnheimer Hang/Verbesserungsmaßnahme Bolzplatz Der Magistrat wird gebeten, am Bolzplatz am Ginnheimer Hang eine Verbesserung vorzunehmen, welche die Installation von Zäunen jeweils ent lang der Grundlinie hinter den Toren vorsieht. Begründung: Ähnliche Arbeiten sind auch am Fußballfeld des großen Spielplatzes am Fuße der Höllbergstraße ausgeführt worden. Der Bolzplatz befindet sich entlang des Weges "Am Ginnheimer Hang" unterhalb der Höhenblicksiedlung zwischen den Kleingartenanlagen. Dieser Bolzplatz wird an den Nachmittagen und an den Wochenenden sehr gerne zum Fußballspielen genutzt. Leider fliegt bei Schüssen auf das Tor der Ball immer wieder hinter die Tore ins Gebüsch. Dies führt zum einen dazu, dass das Buschwerk hinter den Toren bereits stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, junge Triebe zertreten werden und gewachsener Pflanzenbestand zerstört wird. Zum anderen verletzen sich aber auch die Fußballspieler an Astenden und Dornen im Gebüsch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1213 Aktenzeichen: 67 2
Stromanschluss für die jährliche Weihnachtsbaumbeleuchtung Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 163 entstanden aus Vorlage: OF 45/9 vom 25.05.2011 Betreff: Stromanschluss für die jährliche Weihnachtsbaumbeleuchtung Am Weißen Stein Der Magistrat wird gebeten, den bisherigen Stromanschluss, der sich nahe der Ein- und Ausstiegsstellen für die Busfahrgäste befindet, wesentlich näher an den Aufstellungsort für den jeweiligen Weihnachtsbaum in der nordöstlichen Ecke des Platzes zu verlegen. Begründung: Der jährliche Weihnachtsbaum wird jeweils von der freiwilligen Feuerwehr Eschersheim mit einer Beleuchtung bestückt. Durch den weit entfernten Stromanschluss ist das Verlegen von langen Stromkabeln erforderlich und erschwert den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr diese ehrenamtliche Aufgabe unnötig. In dem ersatzweise angegebenen Bereich befinden sich elektrische Laternen, von denen einer unschwer als Stromquelle dienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1180 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 5
Anrampungen mit Sinussteinen in der Kurhessenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2011, OM 56 entstanden aus Vorlage: OF 3/9 vom 27.04.2011 Betreff: Anrampungen mit Sinussteinen in der Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, vor und hinter den Kreuzungen mit dem Lindenring und der Höllbergstraße weiße Bodenpiktogramme "Haifischzähne" aufbringen zu lassen. Begründung: Solche Piktogramme, die sich zum Beispiel vor einigen Aufpflasterungen befinden, sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, erhöhen aber die Verkehrssicherheit, weil sie Straßenerhöhungen in den Fahrbahnen frühzeitig erkennen lassen. Damit ist insbesondere ortsunkundigen Verkehrsteilnehmern gedient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 957 Aktenzeichen: 66 7
Telefonzelle(n) der Deutsche Telekom Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM 4938 entstanden aus Vorlage: OF 1369/9 vom 19.01.2011 Betreff: Telefonzelle(n) der Deutsche Telekom Am Weißen Stein Aus einem informellen Gespräch mit einem Mitarbeiter der Deutschen Telekom ist bekannt, dass großes Interesse an einer Telefonzelle auf dem Platz Am Weißen Stein besteht und im Gegenzug eine gewisse Bereitschaft vorhanden ist, zwei andere Telefonzellen aufzugeben. Bei dem Platz Am Weißen Stein handelt es sich um den am stärksten frequentierten Bereich des gesamten Umfeldes. Die relativ große Frequenz hängt unter anderem mit der U-Bahn-Station, den drei Bushaltestellen, mit Grünanpflanzungen und aufgestellten Bänken zusammen. Die offene Telefonzelle an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Josephskirchstraße erscheint wegen des dortigen Verkehrslärms nur wenig sinnvoll. Der Magistrat wird deshalb gebeten, 1. sein Einverständnis für die Installierung einer offenen Telefonzelle im südlichen Teil des Platzes Am Weißen Stein am Rand zu erklären. Dabei darf die Telefonzelle aber keine Anpflanzungen tangieren; 2. sich mit der Deutschen Telekom mit dem Ziel ins Benehmen zu setzen, im Gegenzug die offene Telefonzelle an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Josephskirchstraße und die geschlossene Telefonzelle Am Weißen Stein (vor einem Zeitschriftengeschäft) zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2011, ST 515 Aktenzeichen: 66 5
Öffentliche Bücherschränke für Eschersheim und Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM 4944 entstanden aus Vorlage: OF 1362/9 vom 03.01.2011 Betreff: Öffentliche Bücherschränke für Eschersheim und Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, auf dem südlichen Teil des Platzes Am Weißen Stein und auf dem Ginnheimer Kirchplatz je einen öffentlichen Bücherschrank möglichst aus Edelstahl aufzustellen, wie solche schon in verschiedenen Stadtteilen, zum Beispiel am Dornbusch, installiert wurden. Begründung: Die bisher aufgestellten Bücherschränke werden offensichtlich gut angenommen. Sie bilden einen zusätzlichen Bestandteil öffentlichen Lebens und regen die Lesekultur an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2011, ST 517 Antrag vom 03.01.2013, OF 526/9 Antrag vom 03.01.2013, OF 528/9 Aktenzeichen: 66 5
Aufstellflächen an der U-Bahn-Station Weißer Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4743 entstanden aus Vorlage: OF 1316/9 vom 15.10.2010 Betreff: Aufstellflächen an der U-Bahn-Station Weißer Stein Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. in welcher Weise und gegebenenfalls wann die nördliche und die südliche Aufstellfläche erheblich erweitert werden können; 2. dabei auch die Möglichkeit zu prüfen, die Straßenüberführung im nördlichen Bereich (geringfügig) nach Norden zu verschieben und dabei auch den Radius zu ändern. Begründung: Nach Aussagen von U-Bahn-Fahrern kommen in der Zeit von etwa 7.30 - 7.45 Uhr morgens in manchen Zügen Am Weißen Stein 200 - 300 Schüler an. Für diese ist die Aufstellfläche wesentlich zu klein. Diese Aussage wird durch eigene Beobachtung gestützt. Es ist nicht einer gelungenen Verkehrsanlage, sondern eher einem Wunder geschuldet, dass es bisher zu keinen schweren Unfällen gekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2011, ST 248 Aktenzeichen: 92 13
Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4732 entstanden aus Vorlage: OF 1326/9 vom 04.11.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück) II Vorgang: ST 1346/10; ST 1342/10; OM 4464/10 OBR 9; V 1383/10 OBR 9 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Ortsbeiratssitzung am 17.06.2010 vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgestellte Planung für den mittleren Teil der Kurhessenstraße (zwischen Höllbergstraße und Höhenblick) baulich umzusetzen. Dabei sind jedoch a) sämtliche Zebrastreifen ohne Mittelinsel auszuführen, da ein Zebrastreifen mit Insel länger ist und außerdem dazu führt, dass die Benutzer an zwei Stellen und dann auch noch jeweils in verschiedene Richtungen Ausschau nach herannahenden Fahrzeugen halten müssen und b) der geplante Zebrastreifen unmittelbar an der Ecke zum Höhenblick anzulegen, wie dies auch auf dem "Alternativvorschlag 2" des Straßenverkehrsamts vorgesehen ist; c) die Zusagen des Magistrats - auch bezüglich der Parkplätze - aus den Stellungnahmen ST 1346/10 und ST 1342/10 einzuhalten sowie d) ausreichende Mittel für die Umbaumaßnahmen in den nächsten Haushalt einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 570 Antrag vom 19.10.2020, OF 876/9 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6812 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen nachts auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißer Stein und Verlängerung bis Ortsgrenze Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4737 entstanden aus Vorlage: OF 1298/9 vom 07.10.2010 Betreff: Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen nachts auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Weißer Stein und Verlängerung bis Ortsgrenze Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Weißen Stein beziehungsweise Maybachbrücke im Rahmen des Möglichen verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in beiden Fahrtrichtungen durchzuführen. Begründung: Von Anwohnern im oben genannten Bereich wird beklagt, dass Autofahrer insbesondere in der Zeit zwischen etwa 23.00 Uhr und 24.00 Uhr mit geschätzten Geschwindigkeiten von 80 bis 100 km/h vorbeirasen. Ein relativ günstiger Kontrollstandort wäre eine Parkbucht vor dem Penny-Laden, Eschersheimer Landstraße 452. Nachdem die rasenden Autofahrer - und nur von diesen ist hier die Rede und nicht von den ordentlichen dieser Spezies - die Ampelanlage an der Hügelstraße hinter sich gelassen haben und bevor sie am Lindenbaum eventuell wieder an einer Ampel halten müssen, haben sie hier oft eine Spitzengeschwindigkeit nach ihrem Gusto erreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2011, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 952 Aktenzeichen: 32 4
Stadtteilplatz für Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4587 entstanden aus Vorlage: OF 1272/9 vom 08.09.2010 Betreff: Stadtteilplatz für Eschersheim Vorgang: OM 3559/09 OBR 9, ST 1569/09 Zu Recht hat der Magistrat 2009 auf die gelungene Gestaltung des Platzes Am Weißen Stein verwiesen. Wahr ist aber auch, dass dieser Platz und sein besonderer Charakter noch besser zur Geltung käme, wenn es in Eschersheim weitere Orte gäbe, die Funktionen erfüllen, die jener nicht erfüllen kann. Im Bereich des Neubaugebiets Im Geeren ist inzwischen ein neuer Stadtteilplatz entstanden. Damit dieser Platz als Markt- und Festplatz genutzt werden kann (eine Funktion, die der Platz am Weißen Stein trotz seiner Schönheit und der unstrittig gelungenen Anlage nicht erfüllen kann), wird dort ein moderner Starkstromanschluss benötigt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, auf dem Stadtteilplatz Im Geeren einen modernen Starkstromanschluss legen zu lassen, wobei er zunächst prüfen könnte, ob sich der Starkstrom aus dem neben dem Platz befindlichen Kasten der Mainova abzweigen lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 97 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 60 10
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