Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2013, OM
1833 entstanden aus
Vorlage: OF 539/9 vom
31.12.2012 Betreff: Schnee- und Räumdienst der erneuerten
Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang:
ST 847/12 Der Magistrat wird gebeten,
entgegen der Aussage in der Stellungnahme ST 847 noch einmal Überlegungen
aufzunehmen, an der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße -
Niedwiesenstraße den Schnee- und Räumdienst zu übernehmen, um 1. der Bedeutung dieser fußläufigen
Verkehrsverbindung gerecht zu werden; 2. eine Gleichbehandlung von Bürgern zu
gewährleisten; 3. eine
Überforderung eines einzelnen Bürgers beziehungsweise Ehepaares zu
vermeiden; 4. eine
Verkehrssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die erhöhte Unfallgefahr im
Winter, zu gewährleisten. Begründung: Auch an der einige hundert Meter entfernten Treppe
vom Brückengarten zur Maybachbrücke gibt es private Anlieger, zumindest einen.
Hier aber führt die Stadt beziehungsweise die FES im Auftrag der Stadt die
Schneebeseitigung durch. Das bedeutet eine Ungleichbehandlung. Zu bedenken ist
auch, dass die in Frage stehende Treppenverbindung weitaus stärker frequentiert
wird als die Treppenanlage Brückengarten. Name und Anschrift der
Grundstückseigentümer an der Treppe der Willibrachtstraße sind dem Ortsbeirat
bekannt, ebenso die Firma, welche gegenüber den Eigentümern vertraglich zum
Schneedienst verpflichtet ist. Es handelt sich um eine Firma im Teileigentum
der Stadt. Bedauerlicherweise kommt diese Firma ihren vertraglichen
Verpflichtungen nicht, beziehungsweise nur sehr unvollständig nach. Das ändert
aber nichts an der Ungleichbehandlung und daran, dass ein Privateigentümer mit
einer solch großen Treppenanlage überfordert ist. Bei Vereisung besteht hier
Lebensgefahr. Das war zum Beispiel am 12.12.2012 der Fall. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.03.2013, ST 418
Aktenzeichen: 79 4