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Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2013, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 539/9 vom 31.12.2012 Betreff: Schnee- und Räumdienst der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: ST 847/12 Der Magistrat wird gebeten, entgegen der Aussage in der Stellungnahme ST 847 noch einmal Überlegungen aufzunehmen, an der erneuerten Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße den Schnee- und Räumdienst zu übernehmen, um 1. der Bedeutung dieser fußläufigen Verkehrsverbindung gerecht zu werden; 2. eine Gleichbehandlung von Bürgern zu gewährleisten; 3. eine Überforderung eines einzelnen Bürgers beziehungsweise Ehepaares zu vermeiden; 4. eine Verkehrssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die erhöhte Unfallgefahr im Winter, zu gewährleisten. Begründung: Auch an der einige hundert Meter entfernten Treppe vom Brückengarten zur Maybachbrücke gibt es private Anlieger, zumindest einen. Hier aber führt die Stadt beziehungsweise die FES im Auftrag der Stadt die Schneebeseitigung durch. Das bedeutet eine Ungleichbehandlung. Zu bedenken ist auch, dass die in Frage stehende Treppenverbindung weitaus stärker frequentiert wird als die Treppenanlage Brückengarten. Name und Anschrift der Grundstückseigentümer an der Treppe der Willibrachtstraße sind dem Ortsbeirat bekannt, ebenso die Firma, welche gegenüber den Eigentümern vertraglich zum Schneedienst verpflichtet ist. Es handelt sich um eine Firma im Teileigentum der Stadt. Bedauerlicherweise kommt diese Firma ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht, beziehungsweise nur sehr unvollständig nach. Das ändert aber nichts an der Ungleichbehandlung und daran, dass ein Privateigentümer mit einer solch großen Treppenanlage überfordert ist. Bei Vereisung besteht hier Lebensgefahr. Das war zum Beispiel am 12.12.2012 der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 418 Aktenzeichen: 79 4