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Anfangs- und Endhaltestelle für Busse auf dem Platz Am Weißen Stein

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4070 entstanden aus Vorlage: OF 900/9 vom 12.04.2015 Betreff: Anfangs- und Endhaltestelle für Busse auf dem Platz Am Weißen Stein Vorgang: ST 1563/13 Der Start- und Zielpunkt der Rundkurse der Buslinien 63, 66 und 69 befindet sich auf dem Platz Am Weißen Stein. Das Ausbiegen der Busse wird jedoch tagtäglich durch parkende Autos vor einer Postagentur in der Eschersheimer Landstraße 546 erheblich behindert. Mindestens jeder zweite Busfahrer steigt aus seinem mit Fahrgästen besetzten Bus aus, um sich unmittelbar an der möglichen Berührungszone zwischen seinem Bus und einem oder zwei parkenden Autos durch direkten Blickkontakt zu vergewissern, ob eine unfallfreie Weiterfahrt überhaupt möglich ist. Manchmal warten Busfahrer auch, bis Autofahrer aus der Postagentur herauskommen und wegfahren. Anwohner beobachten dies jeden Tag. Mit modernem Großstadtverkehr hat dies nur wenig zu tun. Die Situation leitet zurück ins Mittelalter, als Nachtwächter mit flackernd brennenden Kerzen in ihren Sturmlaternen Postkutschen vorangestampft sind, um sie durch enge, dunkle Gassen zu lotsen. Die einfachste Lösung, halbhüftiges Parken an der problematischen Stelle zu ermöglichen, scheidet wegen Abdeckungen von Versorgungsleitungen im Bürgersteig aus. Die Einrichtung eines Halteverbots an dieser Stelle - laut Stellungnahme des Magistrats, ST 1563, von montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr - hat sich als nicht zielführend erwiesen, weil es kontinuierlich missachtet wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine/n oder zwei Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter zeitversetzt an einigen Tagen abzustellen, um die Situation zu beobachten und eine Lösungsmöglichkeit daraus zu entwickeln. Eine Möglichkeit könnte sein, die nicht mehr benutzte gelbe Taxisäule zu entfernen, um die Schleppkurve der Busse zu vergrößern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1563 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1089 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 246 Antrag vom 05.01.2017, OF 164/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1142 Aktenzeichen: 92 13

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