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Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 514/9 vom 06.12.2012

Betreff: Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 157/11 OBR 9; ST 1136/11; V 373/12 OBR 9; ST 1248/12 Der Ortsbeirat hatte um den Test einer einspurigen Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Weißen Stein unter Beibehaltung der grünen Welle gebeten. Dieser Test wurde nicht durchgeführt. Die Eschersheimer Landstraße ist nur im Bereich der Haltestelle Am Lindenbaum einspurig beziehungsweise wurden dort die Halteverbotsschilder entfernt. Im übrigen Bereich gilt absolutes Halteverbot (Zeichen 283) oder eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) von 9 - 16 Uhr beziehungsweise von 9 - 18 Uhr. Die Stadtpolizei verteilt Strafzettel. Der Magistrat wird gebeten, einen Test mittels Aufstellung von Baken für die Strecken Hügelstraße bis Weißer Stein stadteinwärts und stadtauswärts für den Zeitraum von einem Monat durchzuführen und bis zum Abschluss der Testphase keine Planung für die einspurige Markierung auszuführen und somit auch keine Kosten zu produzieren. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat einen Vorschlag für geänderte Zeiträume des absoluten und eingeschränkten Halteverbots nur während der morgen- und abendlichen Hauptverkehrszeiten zu unterbreiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

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