Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM
1817 entstanden aus
Vorlage: OF 514/9 vom
06.12.2012 Betreff: Einspurige Verkehrsführung auf der
Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 157/11 OBR 9; ST 1136/11; V
373/12 OBR 9; ST 1248/12 Der Ortsbeirat hatte um den
Test einer einspurigen Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße
zwischen Hügelstraße und Am Weißen Stein unter Beibehaltung der grünen Welle
gebeten. Dieser Test wurde nicht durchgeführt. Die Eschersheimer Landstraße ist
nur im Bereich der Haltestelle Am Lindenbaum einspurig beziehungsweise wurden
dort die Halteverbotsschilder entfernt. Im übrigen Bereich gilt absolutes
Halteverbot (Zeichen 283) oder eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) von
9 - 16 Uhr beziehungsweise von 9 - 18 Uhr. Die
Stadtpolizei verteilt Strafzettel. Der Magistrat wird gebeten, einen Test mittels
Aufstellung von Baken für die Strecken Hügelstraße bis Weißer Stein
stadteinwärts und stadtauswärts für den Zeitraum von einem Monat durchzuführen
und bis zum Abschluss der Testphase keine Planung für die einspurige Markierung
auszuführen und somit auch keine Kosten zu produzieren. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, dem
Ortsbeirat einen Vorschlag für geänderte Zeiträume des absoluten und
eingeschränkten Halteverbots nur während der morgen- und abendlichen
Hauptverkehrszeiten zu unterbreiten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.06.2011, OM 157
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.10.2011, ST 1136
Auskunftsersuchen
vom 26.04.2012, V 373
Stellungnahme
des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1248
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2013, ST 334
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.11.2013, ST 1566
Antrag vom
09.10.2014, OF
835/9
Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3551
Antrag vom
19.11.2014, OF
851/9
Antrag vom 12.01.2015, OF 865/9
Antrag vom
22.01.2015, OF
876/9
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3811
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2015, OM 3815
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9
am 14.02.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
5. a) Es dient
zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht
vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
6. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Abstimmung:
zu 5. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1