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Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 514/9 vom 06.12.2012 Betreff: Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 157/11 OBR 9; ST 1136/11; V 373/12 OBR 9; ST 1248/12 Der Ortsbeirat hatte um den Test einer einspurigen Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Weißen Stein unter Beibehaltung der grünen Welle gebeten. Dieser Test wurde nicht durchgeführt. Die Eschersheimer Landstraße ist nur im Bereich der Haltestelle Am Lindenbaum einspurig beziehungsweise wurden dort die Halteverbotsschilder entfernt. Im übrigen Bereich gilt absolutes Halteverbot (Zeichen 283) oder eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) von 9 - 16 Uhr beziehungsweise von 9 - 18 Uhr. Die Stadtpolizei verteilt Strafzettel. Der Magistrat wird gebeten, einen Test mittels Aufstellung von Baken für die Strecken Hügelstraße bis Weißer Stein stadteinwärts und stadtauswärts für den Zeitraum von einem Monat durchzuführen und bis zum Abschluss der Testphase keine Planung für die einspurige Markierung auszuführen und somit auch keine Kosten zu produzieren. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat einen Vorschlag für geänderte Zeiträume des absoluten und eingeschränkten Halteverbots nur während der morgen- und abendlichen Hauptverkehrszeiten zu unterbreiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 157 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1136 Auskunftsersuchen vom 26.04.2012, V 373 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 334 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1566 Antrag vom 09.10.2014, OF 835/9 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3551 Antrag vom 19.11.2014, OF 851/9 Antrag vom 12.01.2015, OF 865/9 Antrag vom 22.01.2015, OF 876/9 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3811 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3815 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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