Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
- Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, am oberen und unteren Treppen-Anfang bzw. -Ende je ein Schild Nr. 254 "Verbot für Fahrradfahren" oder je ein Zusatzschild Nr. 1012-32 "Radfahrer absteigen" anbringen zu lassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbessert und auch verbreitert. Dies hat aber - leider - auch nicht wenige rüpelhafte Radfahrer angezogen, die den Rampenteil der Treppe herunterrasen. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Schildermasten sind bereits vorhanden und jeweils mit dem Schild Nr. 239 "Gehweg" versehen. "Gehweg" alleine verdeutlicht die Situation ohne parallele Verbotsschilder offensichtlich nicht genug.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2012, OF 339/9
Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße
- Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, am oberen und unteren
Treppen-Anfang bzw. -Ende je ein Schild Nr. 254 "Verbot für
Fahrradfahren" oder je ein Zusatzschild Nr. 1012-32 "Radfahrer
absteigen" anbringen zu lassen.
Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen
erneuert und dabei wesentlich verbessert und auch verbreitert. Dies hat aber -
leider - auch nicht wenige rüpelhafte Radfahrer angezogen, die den Rampenteil der Treppe
herunterrasen. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Schildermasten sind bereits
vorhanden und jeweils mit dem Schild Nr. 239 "Gehweg" versehen. "Gehweg" alleine verdeutlicht die
Situation ohne parallele Verbotsschilder offensichtlich nicht genug. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
09.05.2012, OF
359/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9
am 26.04.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF
339/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9
am 24.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 339/9 wurde zurückgezogen. 2.
Die
Vorlage OF 359/9 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt.
Abstimmung:
zu 2. GRÜNE gegen SPD,
FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.