Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
Begründung
- Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, etwa in der Mitte des Rampenteils ein Drängelgitter zu installieren, das Nutzern, wie z. B. Müttern mit Kinderwagen, den erforderlichen Raum lässt, aber Radfahrer zwingt abzusteigen, zumindest aber erheblich abzubremsen; oder andere wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrer (von widerrechtlich fahrenden Mopedfahrern ganz zu schweigen) zu moderaterem Fahren - besser Absteigen und Schieben - zu veranlassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbreitert und verbessert. Dies hat leider auch nicht wenige rücksichtslose Radfahrer angezogen, die die Rampe der Treppenanlage herunter rasen. Auch Mopedfahrer - man möchte es nicht glauben - wurden mehrfach als widerrechtliche Nutzer wahrgenommen. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Bei aller gebotenen Zurückhaltung der Verwendung des Begriffes "zu Tode erschrocken": Für ältere Mitbürger, insbesondere solchen mit labilem Herz-Kreislauf-System, liegt der zitierte Ausdruck nicht weit von der Realität entfernt.