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Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM 1485 entstanden aus Vorlage: OF 416/9 vom 15.08.2012 Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. am unteren Ende des Rampenteils ein Drängelgitter installiert wird, das Nutzern, wie zum Beispiel Müttern mit Kinderwagen, den nötigen Raum lässt, aber Radfahrer zwingt, abzusteigen oder zumindest aber erheblich abzubremsen 2. oder andere wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Radfahrer (von widerrechtlich nutzenden Mopedfahrern ganz zu schweigen) zu moderatem Fahren, besser zum Absteigen und Schieben, zu veranlassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei wesentlich verbreitert und verbessert. Dies hat nicht wenige Radfahrer angezogen, die die Rampenanlage schnell, oft zu schnell, herunterfahren. Auch Mopedfahrer, man möchte es nicht glauben, wurden mehrfach als widerrechtliche Nutzer wahrgenommen. Das untere Rampenende erscheint am besten geeignet, weil ab hier keine Trennung von Rampe und Treppe mehr besteht, das Gelände aber weiter abfällt. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Bei aller gebotener Zurückhaltung mit der Verwendung des Begriffs "zu Tode erschrecken": Für ältere Mitbürger, insbesondere solchen mit labilem Herz-Kreislauf-System, liegt der zitierte Begriff nicht weit von der Realität entfernt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1829 Antrag vom 09.03.2013, OF 582/9 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2061 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 778 Aktenzeichen: 66 2