Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM
1485 entstanden aus Vorlage:
OF 416/9 vom
15.08.2012 Betreff: Treppenverbindung
Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass 1. am unteren Ende des Rampenteils ein Drängelgitter
installiert wird, das Nutzern, wie zum Beispiel Müttern mit Kinderwagen, den
nötigen Raum lässt, aber Radfahrer zwingt, abzusteigen oder zumindest aber
erheblich abzubremsen 2. oder andere wirksame Maßnahmen ergriffen werden,
um Radfahrer (von widerrechtlich nutzenden Mopedfahrern ganz zu schweigen) zu
moderatem Fahren, besser zum Absteigen und Schieben, zu veranlassen. Begründung: Die obige Treppe wurde inzwischen erneuert und dabei
wesentlich verbreitert und verbessert. Dies hat nicht wenige Radfahrer
angezogen, die die Rampenanlage schnell, oft zu schnell, herunterfahren. Auch
Mopedfahrer, man möchte es nicht glauben, wurden mehrfach als widerrechtliche
Nutzer wahrgenommen. Das untere Rampenende erscheint am besten geeignet, weil
ab hier keine Trennung von Rampe und Treppe mehr besteht, das Gelände aber
weiter abfällt. Passanten fühlen sich belästigt, behindert und gefährdet. Bei
aller gebotener Zurückhaltung mit der Verwendung des Begriffs "zu Tode
erschrecken": Für ältere Mitbürger, insbesondere solchen mit labilem
Herz-Kreislauf-System, liegt der zitierte Begriff nicht weit von der Realität
entfernt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.12.2012, ST 1829
Antrag vom
09.03.2013, OF
582/9
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2061
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2013, ST 778
Aktenzeichen: 66 2