Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
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Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2423 entstanden aus Vorlage: OF 646/9 vom 12.08.2013
Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: ST 778/13 Zur Situation vor Ort: Viele der von der Willibrachtstraße kommenden Radfahrer missachten das Fahrverbot auf dem Treppengelände. Das sagen Zeugen aus, die auf Wunsch benannt werden können. Beobachtet wurde, dass Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit und ohne zu bremsen den treppenfreien Rampenteil über die kreuzende Verlängerung der Niedwiesenstraße hinweg geschossen kommen und sich in Richtung Ginnheim der Bahnlinie entlang entfernen. Die Verlängerung der Niedwiesenstraße ist ab Hausnummer 25 a als Spielstraße ausgewiesen. Diese endet nach der Bahnunterführung exakt an der Stelle, an der durch die zuvor beschriebene Situation Unfälle vorprogrammiert sind. Die Spielstraße wird als solche angenommen. Sie ist von der Niedwiesenstraße aus frei für Fahrradverkehr und wird in ihrer Verlängerung von vielen Rad fahrenden Kindern und Müttern mit Kinderwagen als Hin- und Rückweg zum Spielplatz Höllbergstraße genutzt. Der Rückweg vom Spielplatz birgt eine zusätzliche Gefahr, weil dort verkehrswidrig kreuzende Radfahrer wegen einer Hecke erst sehr spät gesehen werden. Heimwärts radelnde Kinder und Spaziergänger rechnen dort - die Spielstraße vor Augen - überhaupt nicht mit derartigen Gefährdungen. Die oben und unten der Treppenanlage befindlichen Schilder "Fußgänger" sind nicht günstig installiert. Sie werden oft von Bewuchs zugewuchert. Vor dem Hintergrund dieser Situation wird der Magistrat gebeten,
- doch noch Möglichkeiten zur Entschärfung zu eruieren;
- die "Fußgänger"-Schilder um jeweils ein angehängtes Schild "Radfahrer absteigen" zu ergänzen, obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben ist;
- das "Fußgänger"-Schild oben samt Schildermast an die gegenüberliegende Ecke der Treppe, an der sich kein Bewuchs befindet, zu versetzen. Das Hauptgewicht liegt bei der Notwendigkeit einer Entschärfung. Die Schilderfragen besitzen zwar auch Bedeutung, aber gegenüber der Entschärfung die geringere. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9