Parken auf der Eschersheimer Landstraße von den Hausnummer 546 bis 552
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM
2429 entstanden aus Vorlage:
OF 660/9 vom
12.08.2013 Betreff: Parken auf der Eschersheimer Landstraße von
den Hausnummer 546 bis 552 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und
gegebenenfalls auch umzusetzen, ob auf der Eschersheimer Landstraße von den
Hausnummern 546 bis 552 das Parken halbhüftig erlaubt
werden kann und dies durch entsprechende Beschilderung öffentlich zu
machen. Begründung: Für die Busfahrer der Linien 63 und 66 ist es in der
Regel zwar möglich, aus dem Platz Am Weißen Stein in die Eschersheimer
Landstraße einzubiegen. Die Beobachtung zeigt jedoch, wie schwer das Rangieren
vor sich geht und wie knapp Kollisionen vermieden werden. Halbhüftiges Parken
würde zudem die Übersichtlichkeit in dem relativ schmalen Straßenteil
verbessern. Der relativ breite Bürgersteig schränkt die Möglichkeit der
Umgestaltung hier nicht ein. Für den reinen Fußgängerbereich würde mehr als die
festgelegte Mindestbreite von 1,50 Meter verbleiben. Die Anzahl der
Parkplätze bliebe unverändert. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.11.2013, ST 1563
Antrag vom
05.01.2017, OF
164/9
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1142
Aktenzeichen: 32 1