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Parken auf der Eschersheimer Landstraße von den Hausnummer 546 bis 552

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 660/9 vom 12.08.2013 Betreff: Parken auf der Eschersheimer Landstraße von den Hausnummer 546 bis 552 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und gegebenenfalls auch umzusetzen, ob auf der Eschersheimer Landstraße von den Hausnummern 546 bis 552 das Parken halbhüftig erlaubt werden kann und dies durch entsprechende Beschilderung öffentlich zu machen. Begründung: Für die Busfahrer der Linien 63 und 66 ist es in der Regel zwar möglich, aus dem Platz Am Weißen Stein in die Eschersheimer Landstraße einzubiegen. Die Beobachtung zeigt jedoch, wie schwer das Rangieren vor sich geht und wie knapp Kollisionen vermieden werden. Halbhüftiges Parken würde zudem die Übersichtlichkeit in dem relativ schmalen Straßenteil verbessern. Der relativ breite Bürgersteig schränkt die Möglichkeit der Umgestaltung hier nicht ein. Für den reinen Fußgängerbereich würde mehr als die festgelegte Mindestbreite von 1,50 Meter verbleiben. Die Anzahl der Parkplätze bliebe unverändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1563 Antrag vom 05.01.2017, OF 164/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1142 Aktenzeichen: 32 1