Parken auf der Eschersheimer Landstraße vor Haus Nr. 546 (Postagentur)
Begründung
Landstraße vor Haus Nr. 546 (Postagentur) Vorgang: ST 1563/13 Der Magistrat wird erneut gebeten, - die Möglichkeit, halbhüftiges Parken an dieser Stelle mit zeitlicher Begrenzung einzurichten, zu prüfen und anschließend zu berichten; - in diesem Zusammenhang einen zuständigen Mitarbeiter mit der Aufgabe abzuordnen, sich über die Situation für eine angemessene Zeitdauer ein Bild zu machen. Begründung: Das Halteverbot von Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr wird de facto nahezu pausenlos missachtet. Kontrollen finden, wenn überhaupt, nur völlig unzureichend statt. Wobei einschränkend eingeräumt wird, dass solche aus personellen Gründen in dem gebotenen Maße auch kaum möglich sein dürften. Behindert werden die Omnibusfahrer und mit diesen die Fahrgäste der Linien 63 und 66, die in einer Verkehrsschleife auf dem Platz Am Weißen Stein parken. Beim neuen Fahrtantritt von der End-/Anfangsstation aus haben sie wegen der Enge an obiger Stelle große Schwierigkeiten, unfallfrei in die Eschersheimer Landstraße einzubiegen. Wegen der Enge kam es auch schon zu Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Bussen der zwei Linien.