Meine Nachbarschaft: Marie-Luise-Kaschnitz-Straße
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Vorlagen
Aufstellen einer Sitzbank neben dem Bücherschrank in Niederursel - Weißkirchener Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2014, OF 498/8 Betreff: Aufstellen einer Sitzbank neben dem Bücherschrank in Niederursel - Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 8 stellt aus seinem Budget Mittel für das Aufstellen einer Sitzbank neben dem Bücherschrank im Weißkirchener Weg, damit man sich die Bücher vor dem Ausleihen anzuschauen und dabei sitzen kann. Aus dem Budget des Ortsbeirats sollen die damit zusammenhängenden Kosten finanziert werden. Insgesamt sollten die Kosten 1.500 Euro nicht übersteigen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 267 2014 Die Vorlage OF 498/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
Weiter lesenBenutzungspflicht am Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2014, OF 508/8 Betreff: Benutzungspflicht am Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, die Benutzungspflicht der Fahrradwege entlang des Praunheimer Weges im Bereich südlich der Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings aufzuheben. Begründung: Es steht zu bezweifeln, dass entlang des Praunheimer Weges, der vierspurig gebaut, aber - aufgrund der Parkplätze beiderseits - nur zweispurig befahren wird, ein genügend hohes Gefahrenpotential am Praunheimer Weg besteht, dass eine Benutzung der Fahrradwege zwingend nötig wäre. Durch die Aufhebung der Benutzungspflicht wäre die Benutzung der Fahrradwege keinesfalls untersagt, der Verkehrsteilnehmerin würde aber die Wahl gelassen, ob man das höhere Unfallrisiko auf dem Fahrradweg gegenüber der Straße in Kauf nehmen möchte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 508/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErscheinungsbild der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.07.2014, OA 537 entstanden aus Vorlage: OF 493/8 vom 03.07.2014 Betreff: Erscheinungsbild der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Der Ortsbeirat lehnt den Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69, ab und bekundet sein Missfallen über die Absicht des Magistrats, die in der Bevölkerung beliebten historischen Gaslaternen abzubauen und durch Imitate mit LED-Straßenbeleuchtung sowie durch stadtübliche Natriumdampflampen zu ersetzen. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass im Denkmalgebiet von Alt-Niederursel die Gaslaternen in ihrem äußeren Erscheinungsbild und mit gaslichtfarbähnlicher LED-Beleuchtung weitestgehend erhalten werden sollen (sog. Umrüstungsgebiet). Er ist jedoch der Auffassung, dass die Gaslaternen in den Straßenzügen im Stadtteil Heddernheim, die der Erhaltungssatzung Nr. 23 unterliegen, ebenfalls schützenswert sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden Stadtteilen mit Gasbeleuchtung je ein Gebiet als Industriedenkmal ("Gaslight District") ausgewiesen werden kann; 2. die Straßenzüge im Gebiet der Erhaltungssatzung Nr. 23 - somit innerhalb des Gebietes zwischen Dillenburger Straße im Norden, der Straße In der Römerstadt im Süden, der Domitianstraße im Westen und der Herborner Straße im Osten - ebenfalls zum Umrüstungsgebiet zu erklären; 3. die historischen Gaslaternen innerhalb des auf Seite 8 des Vortrags des Magistrat vom 28.03.2014, M 69, beschriebenen Denkmalgebietes von Alt-Niederursel zur Vermeidung von für Anwohner unzumutbaren Wiederholungsbaustellen zeitgleich mit der Realisierung der erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge der Umsetzung des Rahmenplanes Niederursel zu ersetzen; 4. die historischen Gaslaternen in Niederursel und Heddernheim exakt an ihrem jetzigen Standpunkt und in ihrer derzeitigen Ausgestaltung wieder aufzubauen und nicht - wie in der Nistergasse (LED-Teststrecke) geschehen - auf andere Straßenseiten zu verlegen und Bogenlampen durch Aufsatzleuchten zu ersetzen; 5. die historischen Gaslaternen im Denkmalgebiet von Niederursel ihren Typen entsprechend äußerlich zu rekonstruieren: als umgebaute Ansatzleuchte mit zweifach abgewinkeltem Mast (insgesamt 16 Leuchten in den Straßen Alt-Niederursel, Hennegasse, Erbsengasse, Schüttgrabenstraße), als Sondermodell der Ansatzleuchte (ein Standort Alt-Niederursel/Ecke Kirchgartenstraße), als Langfeldleuchte Modell LT 56 (eine Leuchte an der Kirchmauer gegenüber Haus Alt-Niederursel 28) sowie als Sondermodell Wandleuchte (einmal am Haus Kirchgartenstraße 6-8); 6. in den Straßenzügen, in denen die Gaslaternen gegen stadtübliche Straßenbeleuchtung ausgetauscht werden sollen, das heißt am Zeilweg, im Brühlfeld, in der Hessestraße, An der Sandelmühle, im Wenzelweg sowie in der Kreuzerhohl oder entlang des Oberurseler Weges, ebenfalls LED-Straßenbeleuchtung zum Einsatz zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 271 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 26 Der Geschäftsordnungsantrag FDP, ELF Piraten und RÖMER, die Beratung der Vorlage M 69 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNE abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass . . 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD = Prüfung und Berichterstattung sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 16. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 69, NR 941, NR 974, NR 976, OA 506, OA 507, OA 512, OA 522, OA 532, OA 534, OA 536, OA 537, OA 538 und OA 539 = Enthaltung) REP (NR 941, NR 976, OA 506, OA 537 und OA 539 = Annahme, NR 974 und OA 522 = Ablehnung, OA 507, OA 512, OA 532 und OA 538 = Prüfung und Berichterstattung, OA 534 und OA 536 = vereinfachtes Verfahren) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 69 auf Antrag der FREIEN WÄHLER- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordnete Barbosa de Lima Ja Stadtverordneter Dr. Betakis Nein Stadtverordnete Brein Ja Stadtverordneter Brillante Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordnete Burkert fehlt Stadtverordneter Burkhardt Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Czerny Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David Ja Stadtverordneter Deusinger fehlt Stadtverordnete Diallo Ja Stadtverordnete Ditfurth fehlt Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Ja Stadtverordneter Emmerling fehlt Stadtverordnete Fischer Ja Stadtverordneter Förster Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Dr. Gärtner Nein Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordneter Dr. Harsche Ja Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Homeyer Ja Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Josef Nein Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Kliehm Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Knudt Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Ja Stadtverordneter Krebs Enthaltung Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer Nein Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Maier Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordnete Momsen fehlt Stadtverordnete Moussa Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Münz Ja Stadtverordnete Nazarenus-Vetter Ja Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Ja Stadtverordnete Purkhardt Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordneter Reiß Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordneter Schenk Nein Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Schmitt Ja Stadtverordnete Schubring Ja Stadtverordneter Serke Ja Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siefert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf Ja Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordneter Taskin Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Ulshöfer Ja Stadtverordneter Vielhauer Ja Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Werner Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Hinweis: Die Zustimmung zur Vorlage M 69 erfolgt unter Berücksichtigung der Ergänzung durch die Vorlage NR 974. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. a) Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, Rinn, Podstatny, Dr. Dr. Rahn, Maier, Müller, Pauli, Oesterling und Förster sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 10. CDU, GRÜNE, ELF Piraten und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung), ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 16. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 12.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4832, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 91 52
Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter Norden - Temporäre Ansprechpartner vor Ort
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2014, OF 453/8 Betreff: Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter Norden - Temporäre Ansprechpartner vor Ort Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Trotz eines ablehnenden Votums des Ortsbeirat 8 wurde die Zusammenlegung der Sozialrathäuser Nordwestzentrum und Am Bügel mit der Magistratsvorlage B 84 vom 17. Mai 2013 beschlossen Dort heißt es unter anderem: "Beabsichtigt ist, neben der regulären telefonischen Erreichbarkeit, eine temporäre Präsens vor Ort unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur sozialer Einrichtungen (wie z.B. Kinder- und Jugendhaus, Quartiersbüro, Seniorenbegnungsstätte, etc.) zu etablieren. Die bisherigen persönlichen Sprechzeiten sollen zumindest beibehalten werden." Im Magistratsbericht B 252/2013 wird in diesem Zusammenhang folgendes zugesagt: "Durch das Pilotprojekt "Temporäre Ansprechpartner vor Ort" wird erprobt, wie neue Zugangswege zu den Leistungen der Jugend- und Sozialamtes angenommen werden." Durch die Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Mertonviertel werden sich die Zugangsmöglichkeiten insbesondere der Bürgerinnen und Bürger aus dem Bereich der Nordweststadt (Gerhart-Hauptmann-Ring) wesentlich verschlechtern. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft 1. wo der neue Standort des Sozialrathauses im Mertonviertel sein wird und wie dieser Standort mit Öffentlichen Verkehrsmitteln aus der Nordweststadt und Niederursel zu erreichen ist? 2. ob das Pilotprojekt "Temporäre Ansprechpartner vor Ort" im Bereich der Nordweststadt und Niederursel angesiedelt werden soll? 3. falls das Pilotprojekt "Temporäre Ansprechpartner vor Ort" nicht im Bereich der Nordweststadt/Niederursel angesiedelt wird, wie die Erreichbarkeit des Sozialrathauses im Mertonviertel verbessert werden kann? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1016 2014 Die Vorlage OF 453/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Halbsatz unter Ziffer 3. "wie eine gute Erreichbarkeit des Sozialrathauses dann erreicht werden kann?" lautet. Abstimmung: zu Ziffer 1. der Vorlage: CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu Ziffer 2. und 3. der Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.03.2014, OA 492 entstanden aus Vorlage: OF 432/8 vom 27.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der auszuführenden Planungen des künftigen Neubaugebietes gemäß der Vorlage M 18 folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Für das Neubaugebiet wird ein Verkehrskonzept erarbeitet, dass nicht nur die Erschließung mit dem ÖPNV oder über Fuß- und Radwege sicherstellt, sondern aufgrund der Ortsrandlage des Baugebietes in besonderem Maße auch die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs berücksichtigt. Dabei soll im Rahmen der Planungen für den ruhenden Verkehr auch geprüft werden, ob Kapazitäten für eine zusätzliche Anwohnertiefgarage vorhanden sind. Zudem soll das Verkehrskonzept eine gleichmäßige Belastung der bereits bestehenden umliegenden Wohngebiete darstellen. Eine Querverbindung am jetzigen Feldrand (Mosaikschule - Friedhof Niederursel - Weißkirchener Weg) soll dabei vermieden werden. b) Für das Neubaugebiet werden ergänzend zu den bestehenden Infrastruktureinrichtungen in der Nordweststadt Flächen, zum Beispiel für den Gemeinbedarf (Kindergarten, Freizeit- und Grünflächen, Läden etc.), eingeplant, die auch fußläufig von den zukünftigen Bewohnern des Gebietes bequem erreicht werden können. c) Mit Rücksicht auf das für die westliche Nordweststadt typische Wechselspiel von Block- und Einfamilienhausbebauung ist im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes auf einem Flächenanteil von mindestens 30 Prozent Einfamilienhausbebauung sowie insgesamt 30 Prozent sozialen Wohnungsbau vorzusehen. d) Für die Richtung A 5 gelegenen Teile der Nordweststadt inklusive des Neubaugebietes wird ein Lärmschutzkonzept erarbeitet. e) Soweit für die wegfallenden landwirtschaftlichen und kleingärtnerisch genutzten Flächen Ausgleichsflächen nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden können, sind die betroffenen Landwirte bzw. Kleingärtner in Ausgleichsmaßnahmen einzubinden. f) Die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs mit dem Bürgerdialog (u. a. zum Thema Neubaugebiet) und des 1. Preisträgers des Architekturwettbewerbes werden in die Planung und Errichtung des neuen Wohngebietes einbezogen. g) Der Ortsbeirat ist frühzeitig in die Planungen einzubeziehen - unter anderem durch einen Zwischenbericht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 368 Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 825 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 492 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 825 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 492 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 825 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 492 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 18 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, NR 825 = Prüfung und Berichterstattung, OA 492 = Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 18 und NR 825 = Annahme, OA 492 = Buchstabe a) Ablehnung, Buchstaben b) bis g) Annahme) NPD (M 18, NR 825 und OA 492 = Enthaltung) REP (M 18 und NR 825 = Ablehnung, OA 492 = Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 825) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 825 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 492 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 492) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. Buchstabe a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Buchstaben b) bis g) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 18 und OA 492 = Annahme, NR 825 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (M 18 = Annahme im Rahmen NR 825, NR 825 und OA 492 = Annahme) NPD (M 18, NR 825 und OA 492 = Enthaltung) REP (M 18 und NR 825 = Ablehnung, OA 492 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4742, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2014, OM 3027 entstanden aus Vorlage: OF 419/8 vom 11.03.2014 Betreff: Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 Der Magistrat wird gebeten zu klären, welche Fläche von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 zukünftig als Abstellfläche für Sperrmüll und andere Sonderabfuhren genutzt werden kann. Begründung: Der bislang als Sperrmüllfläche mitbenutzte Standplatz am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 314 steht als nunmehr eingezäunte und richtigerweise zur alleinigen Mieterbenutzung versperrte Fläche nicht mehr zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 863 Aktenzeichen: 79 4
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2014, OF 414/8 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 906 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage M 18 solange zurückzustellen, bis die nachfolgenden Fragen durch den Magistrat beantwortet sind: 1. Mit dem Neubaugebiet rückt die Nordweststadt noch ein Stück näher an die A5. Gibt es für ein so nahes Wohnen an der Autobahn überhaupt genügend Interessenten? Wie wird ein adäquater Lärmschutz garantiert? Wann wird der geplante Wall mit dem Erdaushub des Riederwaldtunnels errichtet? Wie und wann könnte ein Wall auch ohne den Bau des Riederwaldtunnels errichtet werden? 2. Mit dem Neubaugebiet verliert die Nordweststadt ein großes Stück Naherholungsgebiet. Welche Freizeit-/Sportflächen sind in dem Gebiet geplant? Beeinträchtigt das Baugebiet bestehende Frischluftschneisen? 3. Mit dem Neubaugebiet verliert die Stadt Frankfurt weitere landwirtschaftliche Fläche. Ist das grundsätzlich klug? Wie wird das ausgeglichen? 4. Mit dem Neubaugebiet wächst die Verkehrsbelastung der Straßen in der Nordweststadt. Wie sieht das Verkehrskonzept aus? Über welche Straßen soll die Anbindung laufen und wie ist sichergestellt, das diese den Verkehr auch wirklich aufnehmen können; der Gerhart-Hauptmann-Ring z.B. könnte sich als Nadelöhr erweisen. Wie kann eine Querverbindung am jetzigen Feldrand (Mosaikschule - Friedhof Niederursel - Weißkirchener Weg) vermieden werden? 5. Mit dem Neubaugebiet wachsen die Anforderungen an den ÖPNV. Können die Buslinien 72 und 73 die zu erwartenden Fahrgäste bewältigen? 6. Mit dem Neubaugebiet könnten auch soziale Probleme der Nordweststadt zunehmen. Wie wird durch die Art der Bebauung auf eine ausgewogene Sozialstruktur geachtet? In welchem Verhältnis zueinander soll Geschosswohnungsbau und Einfamilienhausbebauung geplant werden? Wie hoch wird der Anteil geförderter Wohnungen nach dem 1. Förderweg sein? Sind innovative Wohnprojekte, Projekte des gemeinschaftlichen oder genossenschaftlichen Wohnens geplant? 7. Die westliche Nordweststadt ist bereits heute an der Peripherie zu den Zentren des Ortsbezirks, insbesondere zum Nordwestzentrum. Auch die nächsten Einkaufsmöglichkeiten sind entweder im Kleinen Zentrum Thomas-Mann-Straße oder in Alt-Niederursel. In welchem Umfang ist Infrastruktur für das neue Wohngebiet vorgesehen, die auch fußläufig bequem erreicht werden kann (Läden, Kindergarten etc.)? 8. Ein kleiner Teil des Gebietes soll im Bestand entwickelt werden. Warum ist dort eine Nachverdichtung nötig, und was genau ist dort geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 957 2014 1. a) Die Vorlage M 18 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 412/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 414/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. das Wort "geplante" durch das Wort "zugesagte" ersetzt und die Frage "Welche Auswirkungen sind mit dem Ausbau der A5 auf das Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 906 verbunden?" als neue Ziffer 2. eingefügt wird und der erste Satz der Ziffer 6.(alt) entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHalteverbot in der Hennegasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM 2634 entstanden aus Vorlage: OF 381/8 vom 15.10.2013 Betreff: Halteverbot in der Hennegasse Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Niederursel wurde der Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass in der Hennegasse zwischen Erbsengasse und der Straße Alt-Niederursel ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden sollte. Bei den derzeit parkenden Fahrzeugen - siehe Fotos - könnte die Feuerwehr diesen Teil der Straße nicht befahren. Ebenso haben sich Anwohner der Hennegasse wegen der parkenden Fahrzeuge beschwert. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass in der Hennegasse zwischen Erbsengasse und der Straße Alt-Niederursel dort, wo es noch nicht bereits eingerichtet ist, ein absolutes Halteverbot festgelegt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1782 Antrag vom 23.04.2015, OF 594/8 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4098 Aktenzeichen: 32 1
Baurechtsnovelle: Was passiert mit den Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 378/8 Betreff: Baurechtsnovelle: Was passiert mit den Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8? Der Ortsbeirat möge beschließen: Bundestag und Bundesrat haben kürzlich eine Baurechtsnovelle beschlossen. Das "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" (BauGBuaÄndG) vom 11.6.2013 sieht auch eine Stärkung der Kommunen bei der Beseitigung sogenannter Schrottimmobilien vor. Für solche Immobilien, das heißt, verwahrloste, nicht mehr wirtschaftlich nutzbare Gebäude, trifft den Eigentümer zukünftig zusätzlich zur Duldung des verfügten Abrisses durch die Stadt eine Kostentragungspflicht zur Beseitigung, und zwar bis zur Höhe der ihm durch die Niederlegung des Gebäudes entstehenden Vermögensvorteile. Der entsprechende Betrag ruht als Belastung auf dem Grundstück. Da es im Ortsbezirk einige Immobilien gibt, die sich seit langer Zeit in einem solch schlechten Zustand befinden, dass sie von der Bevölkerung, aber auch von Stadtplanern immer wieder als "Schandflecken" für das Stadtbild diskutiert werden, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ergeben sich durch die Baurechtsnovelle für den Magistrat tatsächlich neue, konkrete Handlungsspielräume im Kampf gegen "Schrottimmobilien", insbesondere im Ortsbezirk 8? 2. Welche Grundstücke im Ortsbezirk 8 bewertet der Magistrat als Mindernutzungen und welche Gebäude an städtebaulich wichtiger Stelle würde er als mangelhafte Immobilien im Sinne des BauGBuaÄndG bzw. des § 179 BauGB (Rückbau- und Entsiegelungsgebot) einstufen? 3. Was unternimmt der Magistrat vor dem Hintergrund der geplanten Aufstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes für Alt-Niederursel aktuell gegen die Eigentümer der offenkundig mindergenutzten bzw. in sehr schlechtem äußeren Zustand befindlichen Gebäude Weißkirchener Weg 34 und Kleine Schüttgrabenstraße 7 (Hausrückseite, Übergang zu An den Schießgärten 5), die in der Bestandsanalyse des Stadtplanungsamtes entsprechend aufgeführt sind? 3a. Ist der Magistrat schon einmal beratend auf die Eigentümer zugegangen mit dem Ziel, eine Verbesserung der baulichen Qualität und speziell der Fassaden zu erreichen, die den Leitbildern des Denkmalschutzes sowie der Erhaltungssatzung im alten Ortsteil von Niederursel wenigstens ansatzweise gerecht wird? 3b. Der Magistrat wird gebeten, seine Berichte ST 580/2005 und 905/2006 zu aktualisieren, insbesondere mit Blick auf den Aus- oder Fortgang der erwähnten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. 4. Was unternimmt der Magistrat zur Verbesserung des Wohnumfeldes gegen den Eigentümer der Bauruine Bernadottestraße 57, wo seit nunmehr sechs Jahren keine Baumaßnahmen mehr stattgefunden haben? 4a. Wann endlich kann ein Baugebot ausgesprochen werden? 4b. Ab welchem baulichen Zustand ist hier von einer "Schrottimmobilie" auszugehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 31.10.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 873 2013 Die Vorlage OF 378/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenInstandsetzung des Verbindungsweges Weißkirchener Weg/Dorfwiesenweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 362/8 Betreff: Instandsetzung des Verbindungsweges Weißkirchener Weg/Dorfwiesenweg Der steile Verbindungsweg zwischen Dorfwiesenweg und Weißkirchener Weg (Höhe Friedhof Niederursel) ist mit relativ großen Schlaglöchern übersät. Die Verkehrssicherheit ist an manchen Stellen sehr fraglich. Der Ortsbeirat bittet den Stadtbezirksvorsteher, über das Amt für Straßenbau und Erschließung eine Instandsetzung der betroffenen Abschnitte zu veranlassen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 362/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenInvestitionsmittel für die Sanierung des Dorfkerns Niederursel im Rahmen „Schöneres Frankfurt“
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 363/8 Betreff: Investitionsmittel für die Sanierung des Dorfkerns Niederursel im Rahmen "Schöneres Frankfurt" Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Entwurf zum Investitionsprogramm 2014 bis 2017 zum Haushaltsplan 2014 wird in der Produktgruppe 13.01 ein Titel "Sanierung des Dorfkerns von Niederursel/Schöneres Frankfurt" mit Investitionsmitteln in Höhe von 300.000 Euro für 2014 und weitere Mittel zur Umsetzung des vom Stadtplanungsamtes vorgelegten Rahmenplans Niederursel für die folgenden Jahre bis 2017 eingesetzt. Begründung: Die Initiative des Ortsbeirats 8 OIB 25 von 2007 wurde im Frühjahr 2008 mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts für den Dorfkern von Niederursel im Programm "Schöneres Frankfurt" erfolgt. Trotz mehrfacher Anregungen des Ortsbeirats wurde dem bisher nicht Rechnung getragen. Inzwischen liegt eine fertige Konzeption des vom Stadtplanungsamt mit Bürgern des Stadtteils und dem Ortsbeirat erarbeiteten Rahmenplans für Niederursel vor. Dabei geht es vor allem um fünf Bereiche: - Eine Neugestaltung des Werner-von-Ursel-Platzes - Eine Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Weißkirchener Weg/Schüttgraben/ Gerhard-Hauptmann-Ring - Eine Neugestaltung des Bereichs des zwischen Alt-Niederursel und Niederurseler Landstraße (Beriech Tankstellendreieck) - Sanierung der Straßen und deren Nutzungsänderung als gemischte Verkehrflächen - Eine in sich geschlossene Beleuchtungskonzeption mit Erhalt der Gaslaternen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 228 2013 Die Vorlage OF 363/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zum 5. Listenpunkt: CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER zum Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenAbriss und Neubau der Brücke über den Urselbach beim SV Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2403 entstanden aus Vorlage: OF 354/8 vom 14.08.2013 Betreff: Abriss und Neubau der Brücke über den Urselbach beim SV Niederursel Anlässlich einer Ortsbesichtigung beim SV Niederursel wurde von den Vereinsvertretern mitgeteilt, dass seitens der Stadt beabsichtigt sei, die Brücke hinter dem Vereinsheim über den Urselbach abzureißen und dafür eine Bogenbrücke zu bauen. Damit soll erreicht werden, dass bei Hochwasser keine größeren Gegenstände mehr an der Brücke hängen bleiben und die Fußballplätze nicht mehr überflutet werden. Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, ob die Brücke hinter dem Vereinsheim des SV Niederursel über den Urselbach abgerissen werden soll und wann die Maßnahme umgesetzt würde; 2. mit dem Eigentümer des Grundstücks auf der anderen Seite des Urselbachs zu klären, ob ein Ersatz für die bisherige Brücke als Bogenbrücke und Zufahrtsmöglichkeit vom Dorfwiesenweg aus notwendig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1541 Aktenzeichen: 66 6
Verbotswidriges Parken im Weißkirchener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2309 entstanden aus Vorlage: OF 333/8 vom 05.06.2013 Betreff: Verbotswidriges Parken im Weißkirchener Weg Der Magistrat wird gebeten, die Beachtung des in Höhe des Hauses Weißkirchener Weg 59 angebrachten Halteverbotszeichens verstärkt durch die Verkehrsüberwachung der Stadtpolizei zu kontrollieren, insbesondere in den Abendstunden und am frühen Morgen. Begründung: Das Halteverbot ist u. a. deshalb für die Verkehrssicherheit wichtig, weil in dieser Höhe der Straße Weißkirchener Weg sehr viele Fußgänger vom Fußwegenetz der Nordweststadt kommend hin zur Schüttgrabenstraße Richtung U 3-Station "Niederursel" passieren. Immer wieder parken Pkw im Halteverbotsbereich, der u. a. auch als Wartezone für fahrende Pkw aus Richtung Niederurseler Friedhof dient, wenn der gegenläufige Verkehr aus Platzgründen Vorrang hat (zum Beispiel Omnibusse). Zum Teil werden im Halteverbotsbereich über Nacht Kleintransporter abgestellt, die für Fußgänger eine Querung in Richtung Schüttgrabenstraße extrem erschweren und zu gefährlichen Situationen führen können, weil die Sichtverhältnisse in beide Fahrtrichtungen dann eingeschränkt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1699 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Ankauf von Belegrechten im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2013, OF 304/8 Betreff: Ankauf von Belegrechten im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Auch in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim ist die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen rückläufig. Eine Strategie, den Bedarf für solche Wohnungen zu decken, ist unter anderem der Ankauf von Belegungsrechten im bestehenden privaten wie städtischen Wohnungsbestand. Im Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main für 2011 ist dazu für die Gesamtstadt folgendes ausgesagt: "Seit 2007 werden Belegungsrechte angekauft. Im Berichtsjahr waren es Belegungsrechte für 104 Wohnungen. Diese Wohnungen stehen dem Amt für Wohnungswesen unmittelbar für die Versorgung der registrierten Wohnungssuchenden zur Verfügung. Mit der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte wurde vertraglich vereinbart, dass in bestimmten Liegenschaften jede frei werdende Wohnung in den Belegrechtsankauf aufgenommen wird. Dies betrifft insgesamt 1.254 Wohnungen". Im Wohnraumförderungsgesetz (§ 31) sind drei wesentliche Aspekte genannt, die zur Anwendung in der Praxis der Übertragung der Belegungs- und Mietbindungen zu beachten sind und die Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines Kooperationsvertrages zwischen der zuständigen fördernden Stelle und dem jeweiligen Vertragspartner bilden. Die drei Aspekte sind: die Förderwohnungen und Ersatzwohnungen müssen unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein; es ist sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig oder frei sind; die Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist speziell in der Nordweststadt der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? Wie hoch ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im Stadtteil Heddernheim (Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung Römerstadt)? 3. Wie viele Wohnungen in welchen Liegenschaften der ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2, gegliedert nach frei finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen), sind seit 2007 nach frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z.B. GWH), Genossenschaften (z.B. Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei Privatwohnungen aus Konkursmassen (z.B. ehem. Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen AG, Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)? 6. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des Stadtteils weiterhin erhalten bleibt? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.02.2013, OF 289/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 11.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 707 2013 1. Die Vorlage OF 289/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 304/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenVerdeutlichung des Haltverbots im Wendehammer Weißkirchener Weg 7/41
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2013, OM 1888 entstanden aus Vorlage: OF 250/8 vom 12.10.2012 Betreff: Verdeutlichung des Haltverbots im Wendehammer Weißkirchener Weg 7/41 Der Magistrat wird gebeten, im oberen Bereich des Wendehammers Weißkirchener Weg zwischen Abfallplatz, Hausnummer 7 und 41 sowie Tiefgarage (siehe Kartenausschnitt) das dort bestehende Haltverbot zusätzlich durch Markierungen auf der Straße kenntlich zu machen (beispielsweise durch Sperrfläche/Grenzmarkierung, Wiederholung des Verkehrszeichens). Begründung: Durch Anwohner wurde in der Vergangenheit mehrfach vorgetragen, dass vor den betreffenden Andienungswegen regelmäßig geparkt wird, sodass diese nicht wie vorgesehen durch Berechtigte (z. B. Handwerker, Krankendienste) genutzt werden können. Ebenso sei es den Abfallentsorgern regelmäßig nicht möglich, die Container zu leeren. Im gesamten Wohnumfeld besteht ein hoher Parkdruck, sodass auch nicht erlaubte Flächen zum Abstellen von Fahrzeugen herangezogen werden. Die Markierung der Straßenfläche soll in diesem Bereich die Notwendigkeit des Freihaltens verdeutlichen und an die Einsicht der Parkenden appellieren. Quelle: Amtliche Stadtkarten Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 523 Aktenzeichen: 32 1
Benennung des Dorfplatzes in Niederursel in .Werner-von-Ursel-Platz.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2012, OF 249/8 Betreff: Benennung des Dorfplatzes in Niederursel in "Werner-von-Ursel-Platz" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den bisher namenlosen Dorfplatz in Niederursel in "Werner-von-Ursel-Platz" zu benennen. Der Dorfplatz bildet den Schnittpunkt der Straßen "Obermühlgasse", "Dorfwiesenweg" und "Am Urselbach". Am Dorfplatz selbst befinden sich keine Privatanschriften. Daher soll die Benennung des Platzes ausschließlich den Platz selbst betreffen, um keine Veränderung von Privatanschriften herbeizuführen. Begründung: Der Dorfplatz bildet den Mittelpunkt des alten Ortskerns von Niederursel und soll nach den Vorstellungen des Ortsbeirates schon lange eine schönere Gestaltung erhalten, die zur Zeit im Magistrat im Zusammenhang mit dem "Rahmenplan Niederursel" erarbeitet wird. Der betreffende Dorfplatz wird bereits seit einigen Jahren Werner-von-Ursel-Platz genannt und hat sich sowohl in der Bevölkerung, als auch in der Presse sowie der städtischen Verwaltung als bestimmte Ortsbezeichnung etabliert. Nachdem der Name Werner von Ursel (geb. um 1280 in Niederursel, von 1324 bis 1330 Hochmeister des Deutschen Ordens) bereits 1995 auf Vorschlag des Ortsbeirates in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufgenommen wurde (Benennung gemäß Magistratsbeschluss 1845/95 nur in Niederursel möglich), ist es an der Zeit diese Platzbenennung umzusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 01.11.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 20 2012 Die Vorlage OF 249/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBrückensanierung im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1567 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 09.09.2012 Betreff: Brückensanierung im Ortsbezirk Vorgang: B 356/12 Ein großer Teil der Brücken, deren Sanierung ursprünglich im Rahmen des ÖPP-Projektes vorgesehen war und die jetzt auf konventionelle Weise instand gesetzt werden sollen, liegt im Ortsbezirk 8. Im Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 356, nimmt der Magistrat allgemein zu den aktuellen Planungen diesbezüglich Stellung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dies für den Ortsbezirk 8 zu konkretisieren und ihm die Ergebnisse der in dem Bericht erwähnten, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens durchgeführten ergänzenden Bauwerksuntersuchungen zur Verfügung zu stellen sowie die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Gehören Bauwerke im Ortsbezirk 8 zu den dringlichsten Vorhaben, deren Sanierung jetzt vorbereitet bzw. begonnen wird? 2. Wenn ja, welche? Wann ist mit deren Sanierung zu rechnen? Wie ist die Verkehrssicherheit dieser Bauwerke zu beurteilen? Kann es bei ihnen zu einer vorübergehenden Nutzungseinschränkung bis zur Sanierung kommen? 3. Wie sehen die Priorisierung und die Zeitplanung für die übrigen Bauwerke im Ortsbezirk 8 aus? 4. In welcher Relation stehen die im Vorfeld des ÖPP-Projektes vergebenen Zustands-"Noten" zu den aktuellen Planungen? 5. Welche der Fußgängerbrücken im Ortsbezirk 8 können im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen auch barrierefrei umgebaut werden? 6. Im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Wettbewerb zur Weiterentwicklung der Nordweststadt wird über die Fußgängerbrücken im Gerhart-Hauptmann-Ring diskutiert. Wie sind speziell deren Zustand und ein möglicher barrierefreier Umbau zu beurteilen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 356 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1892 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 967 Aktenzeichen: 66 6
Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und Feiertagen Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2012, OA 213 entstanden aus Vorlage: OF 198/8 vom 29.05.2012 Betreff: Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und Feiertagen Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der VGF darauf hinzuwirken, dass die Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt wird. Damit soll erreicht werden, dass Fahrgäste aus der Niederurseler Landstraße, dem Weißkirchener Weg und dem Gerhart-Hauptmann-Ring ohne umständliches Umsteigen an der Haltestelle Schulzentrum im Praunheimer Weg auch an Sonn- und Feiertagen die Linie U 1 bzw. U 9 im Nordwestzentrum erreichen können. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 573, wurde der Magistrat vom Ortsbeirat 8 in Ziffer 2. gebeten, den Fahrplan für die Linie 71 auf Sonn- und Feiertrage zu erweitern. Dies wurde wie folgt begründet: "An Sonn- und Feiertagen fährt der Bus 71 überhaupt nicht. Fahrgäste aus der Niederurseler Landstraße, dem Weißkirchener Weg und dem Gerhart-Hauptmann-Ring, die ins Nordwestzentrum und vor allen zur Linie U 1 bzw. U 9 wollen, können das Nordwestzentrum nur durch Umsteigen auf die Buslinie 72 Richtung Nordwestzentrum erreichen." Dazu wird in der Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 304, lediglich darauf hingewiesen, dass die Linie 71 auch an verkaufsoffenen Sonntagen betrieben wird. Im Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128, wird eine höhere Belastung der Buslinien 72 und 73 in der Hauptverkehrszeit festgestellt. Ob auch an normalen Sonn- und Feiertagen ein Bedarf besteht, kann nicht mit der mehrmals im Jahr erfassten Auslastung der Busse und Bahnen festgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.09.2012, B 412 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 213 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Ochs (= Annahme im Rahmen OA 213, OA 213 = Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 213 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 222 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 213 und OA 222) sowie FREIE WÄHLER und Piraten (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 128 = Ablehnung, OA 213 und OA 222 = Annahme) NPD (M 128 = Ablehnung, OA 213 und OA 222 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Ochs (M 128 = Annahme im Rahmen OA 213, OA 213 und OA 222 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 128 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 213 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 222 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 213 und OA 222), FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Ablehnung) sowie Stv. Ochs (= Annahme im Rahmen OA 213) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) sowie NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 128 = Ablehnung, OA 213 und OA 222 = Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 203 Beschluss: Der Vorlage OA 213 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1877, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 92 11
Neubau Evangelischer Kindergarten im Kleinen Zentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1218 entstanden aus Vorlage: OF 194/8 vom 23.05.2012 Betreff: Neubau Evangelischer Kindergarten im Kleinen Zentrum Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main (ERV) will zusammen mit der Gustav-Adolf-Gemeinde und der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde auf dem Gelände des Gemeindezentrums der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde eine zusätzliche Kindertagesstätte als Ersatz für den Evangelischen Kindergarten in Niederursel für ca. 100 Kinder über und unter drei Jahren bauen. Für die dafür erforderliche Freifläche hatte der ERV zunächst die Zusage von der Stadt, die Grünfläche hinter dem derzeitigen Gemeindezentrum auf der Tiefgarage anlegen zu dürfen. Diese Zusage wurde dann aufgrund der Einsprüche des Grünflächenamtes und des Stadtplanungsamtes zurückgenommen. Die für die Kindertagesstätte erforderliche Freifläche wurde daraufhin auf den derzeitigen Kirchplatz verlegt. Dieser Platz wird auch von den im Kleinen Zentrum betriebenen Kinderbetreuungseinrichtungen des Kinder- und Familienzentrums und der Arche mit ca. 200 Kindern genutzt. Für diese Einrichtungen wurde bei deren Genehmigung seitens des Stadtschulamtes die Nutzung des Kirchplatzes als Freifläche akzeptiert. Durch die geänderte Planung der Freiflächen der Erweiterung des Evangelischen Kindergartens auf den Kirchplatz wird für die anderen Betreuungseinrichtungen im Kleinen Zentrum keine Freifläche in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat 1. zu veranlassen, dass der Spielplatz in der Grünanlage (Flurstück 40/167) hinter der derzeitigen Kindertagesstätte der Evangelischen Kirche erneuert wird, sodass er als Freifläche für Kinderbetreuungseinrichtungen im Kleinen Zentrum sowie auch als Treffpunkt für ältere Bewohner genutzt werden kann. Entsprechende Konzepte sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. 2. um Prüfung folgender Planungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Neubau der Kindertagesstätte der Evangelischen Kirche im Kleinen Zentrum, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem ERV: a) Bau eines Spielplatzes auf dem neuen Kirchplatz neben dem Neubau des Kindergartens der Evangelischen Kirche, eventuell unter Einbeziehung eines Teils der angrenzenden Grünfläche. b) Anlegung eines Fußwegs vom neuen Kirchplatz zu dem Spielplatz hinter der derzeitigen Kindertagesstätte der Evangelischen Kirche (Flurstück 40/168). c) Umgestaltung der städtischen Fläche zwischen den Geschäften und den Einrichtungen im Kleinen Zentrum, sodass sie u. a. auch zum Spielen genutzt werden kann, in Absprache mit dem Planungsbüro des ERV. d) Erarbeitung eines Parkraumkonzepts für den Bring- und Holverkehr der Kindertagesstätte. Insbesondere sollen hierbei auch die berechtigten Interessen der Anwohner der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a berücksichtigt werden. Entsprechende Vorschläge sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. e) Bau eines barrierefreien Abgangs zur unteren Ladenzeile des Kleinen Zentrums vom derzeitigen Kirchplatz aus. Begründung: Der derzeit vorhandene Spielplatz kann als solcher nicht mehr bezeichnet werden. Abgesehen von einem Sandkasten und zwei Tischtennisplatten sind auf dem weiträumigen und durch Bewuchs eingeengten Gelände keine Spielmöglichkeiten vorhanden. Eine Attraktivität für Kinder (insb. bis 10 Jahren) ist nicht zu erkennen und auch nicht wahrscheinlich. Ohnehin bedarf es einer deutlichen Aufbesserung dieses Areals, da dieses in den späten Abend- und Nachtstunden - aufgrund der aktuell bestehenden Struktur mit hohen Hecken und Betonmauern - als Angstraum wahrgenommen und gemieden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1622 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 40 4
Können weitere Sportstätten in Niederursel-Süd-West gebaut werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2012, OF 180/8 Betreff: Können weitere Sportstätten in Niederursel-Süd-West gebaut werden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um folgende Antworten gebeten: Zwischen dem Gerhart-Hauptmann-Ring im Norden und dem Steinbach im Süden ist gen Westen eine noch landwirtschaftlich genutzte Freifläche von ca. 500 x 1.000 m. Auf diesem Areal befinden sich seit Jahrzehnten die Tennisplätze der TSG 1898. Laut aktueller Planung werden in absehbarer Zeit die Regionaltangente West und die Ortsumgehung Praunheim dieses Areal durchkreuzen. Beide Verkehrstrassen, Schiene und Straße, würden eine ausgezeichnete Erreichbarkeit für weitere Sportstätten bieten. 1. Ist es denkbar, dass dieses Areal noch zwei Drei-Felder-Sporthallen mit ausreichend Kfz-Stellplätzen nahe zum Praunheimer Weg hin aufnimmt? 2. Wie viele gedeckte Sporthallen fehlen im Ortsbezirk 8 neben den schuleigenen? 2.1 Welchen Maßstab legt der Magistrat üblicherweise an, den Bedarf zu ermitteln 2.2 Hat der Magistrat hierzu bereits Liegenschaften im Auge? Begründung: Wenn die Verkehrsobjekte Regionaltangente West und Praunheimer Umfahrung realisiert sind, wird sich Landwirtschaft im angesprochenen Areal nicht mehr recht lohnen. Also könnten die dann kleinen Parzarzellen anders genutzt werden, z. B, für Freizeitaktivitäten im Besonderen. Wenn die Schienen- und Straßentrasse endgültig geplant werden sollte, sollte auch Klarheit bestehen, wie die angrenzenden, heute noch unbebauten Flächen sinnvoll künftig genutzt werden können. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 180/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenDer Straßenbelag des Wegstückes „An den Schießgärten“ muss erneuert werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2012, OM 1058 entstanden aus Vorlage: OF 159/8 vom 06.03.2012 Betreff: Der Straßenbelag des Wegstückes "An den Schießgärten" muss erneuert werden Der Magistrat wird beauftragt, die Fahrbahndecke des Wegstückes "An den Schießgärten" zu erneuern und den betreffenden Abschnitt wieder dauerhaft verkehrssicher zu machen. Begründung: Seit Jahren findet nach der Forstperiode das Ausbessern der zahlreichen breiten und tiefen Einbrüche in den Straßenbelag ohne dauerhaften Erfolg statt. Bereits nach wenigen Wochen bricht der Belag erneut auf und die entstandenen Wannen und Löcher sind eine andauernde Gefährdung und Behinderung aller Verkehrsteilnehmer (die Straße weist keine Trennung zwischen Fußweg und Fahrbahn auf), welche die Wegstrecke zwischen dem Grundstück "Autohaus/REWE-Markt" und dem Weißkirchener Weg zurücklegen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 944 Aktenzeichen: 66 5
Mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2012, OM 1056 entstanden aus Vorlage: OF 156/8 vom 06.03.2012 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Ortsbezirk 8 Die mobilen Geschwindigkeitsanzeigeanlagen haben sich, wenn sie turnusmäßig für ca. zwei Monate an einem Standort aufgestellt sind, im Ortsbezirk 8 bewährt. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlagen (keine Blitzanlagen) jeweils wiederkehrend für mindestens vier, besser acht Wochen an folgenden Straßen im Ortsbezirk anzubringen: - Heddernheimer Landstraße (in Höhe der Hausnummer 22) - Vor der Robert-Schumann-Schule (Heddernheimer Kirchstraße) - Vor der Erich-Kästner-Schule (Praunheimer Weg) - Praunheimer Weg (Europäische Schule) - Vor der Heinrich-Kromer-Schule (Niederurseler Landstraße) - Im Weißkirchener Weg - In der Römerstadt (im Bereich der Römerstadtschule) - In der Römerstadt in Höhe Hausnummer 117 (Kindergarten) - In der Römerstadt an der Ecke Wenzelweg - Olof-Palme-Straße nach der Abbiegung Kaltmühle Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger sind an den Ortsbeirat herangetreten, dass insbesondere in den o. g. Straßen vermeintlich zu schnell gefahren wird. Es gilt daher Maßnahmen zu ergreifen, die dem zu schnellen Fahren Einhalt gebieten können. Die Aufstellung mobiler Geschwindigkeitsanzeigeanlagen hat in der Vergangenheit (z. B. vor der Robert-Schumann-Schule) zu langsamerem und defensiverem Fahren geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 880 Aktenzeichen: 32 1
Linienführung der Buslinie 71
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2012, OF 155/8 Betreff: Linienführung der Buslinie 71 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine alternative Linienführung der Busline 71 zu prüfen, bei der die U-Bahn-Haltestelle Niederursel eingebunden werden soll. Hierbei sind insbesondere folgende Varianten zu untersuchen (siehe auch Skizze): 1. Einbindung in die bestehende Rundlinie der Linie 71. 2. Einbindung in die bestehende Rundlinie für jeden zweiten Bus 3. Aufteilung der Linie 71 in zwei Teillinien: a) Nordwestzentrum → Gerhart-Hauptmann-Ring → Nordwestzentrum (wie gehabt) b) Niederursel → Gerhart-Hauptmann-Ring → Niederursel 4. Aufteilung der Linie 71 in zwei Teillinien: a) Nordwestzentrum → Gerhart-Hauptmann-Ring → Niederursel und b) Niederursel → Gerhart-Hauptmann-Ring → Nordwestzentrum. Schematische Darstellungen der Linienvarianten 1-4. Dünne Linien: 20-Minuten-Takt, dicke Linien: 10-Minuten-Takt. Durchgezogene/Punktierte Linien zur besseren Unterscheidung. Begründung: Durch den stark gestiegenen U-Bahn-Verkehr zur U-Bahn-Haltestelle Niederursel ist für die Fahrt aus der Stadtmitte in die Nordweststadt eine Route über Niederursel für viele Anwohner zu einer attraktiven Alternative zu den überfüllten Bussen aus dem Nordwestzentrum geworden. Ein Umsteigen von dort auf die Busse im Gerhart-Haupt-mann-Ring ist jedoch mit ca. 500 m Fußweg (Niederursel→Weißkirchener Weg, Wiesenau→Heinrich-Kromer-Schule) unattraktiv. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.01.2012, OF 127/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 127/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 155/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLinienführung der Buslinie 71
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2012, OF 127/8 Betreff: Linienführung der Buslinie 71 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine alternative Linienführung der Busline 71 zu prüfen, bei der die U-Bahn-Haltestelle Niederursel über die Niederurseler Landstraße, Seibertsgasse, Krautgartenweg, Spielsgasse und Schüttgrabenstraße oder Kirchgartenstraße in den Linienweg eingebunden werden soll. Hierbei sind insbesondere folgende Varianten hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit, Kosten, Fahrzeitbilanzen und einsetzbaren Fahrzeuge (große/kleine Busse) zu untersuchen (siehe auch Skizze): 1. Einbindung in die bestehende Rundlinie der Linie 71. 2. Einbindung in die bestehende Rundlinie für jeden zweiten Bus 3. Aufteilung der Linie 71 in zwei Teillinien: a) Nordwestzentrum → Gerhart-Hauptmann-Ring → Nordwestzentrum (wie gehabt) b) Niederursel → Gerhart-Hauptmann-Ring → Niederursel 4. Aufteilung der Linie 71 in zwei Teillinien: a) Nordwestzentrum → Gerhart-Hauptmann-Ring→Niederursel und b) Niederursel → Gerhart-Hauptmann-Ring → Niederursel. Varianten 2, 3 und 4 würden einen 10-Minuten-Takt der Linie 71 im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Ringes erfordern, damit die Anbindung an Niederursel mindestens im 20-Minuten-Takt erfolgen kann. Sollte eine Linienführung durch Schüttgrabenstraße oder Kirchgartenstraße nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten, die oben genannten Varianten mit einer Linienführung von Niederursel über die Straße Alt-Niederursel zum Weißkirchener Weg zu prüfen. Begründung: Durch den stark gestiegenen U-Bahn-Verkehr zur U-Bahn-Haltestelle Niederursel ist für die Fahrt aus der Stadtmitte in die Nordweststadt eine Route über Niederursel für viele Anwohner zu einer attraktiven Alternative zu den überfüllten Bussen aus dem Nordwestzentrum geworden. Ein Bus ab Niederursel böte neben dem Anschluss an diese Fahrtmöglichkeit auch eine attraktive Anbindung von der Universität am Riedberg zur Nordweststadt und, mit einmal Umsteigen, nach Praunheim, Hausen, Bockenheim und Rödelheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.03.2012, OF 155/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 127/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 8 am 16.02.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 127/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 127/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 155/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRückbau Fußweg und Abbiegung Gerhart-Hauptmann-Ring zur Thomas-Mann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2012, OF 117/8 Betreff: Rückbau Fußweg und Abbiegung Gerhart-Hauptmann-Ring zur Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Verbreiterung des Fußwegs und den Umbau der Fahrbahn im Gerhart-Hauptmann-Ring zur Thomas-Mann-Straße im Bereich der Bushaltestelle ist bei Verkehrsteilnehmern und Hilfsdiensten auf massive Kritik gestoßen: Zum einen hat das Ende des Bürgersteigs an der Einfahrt zur Thomas-Mann-Straße eine sehr scharfe Kante, so dass das Abbiegen vor allem für Fahrräder und Motorräder gefährlich werden kann, zum anderen können die Fahrzeuge der Hilfsdienste wie Krankenwagen oder Feuerwehr bei Einsätzen nicht mehr an den haltenden Bussen vorbei fahren. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dafür zu sorgen, dass die vorgenommene Verbreiterung des Fußwegs an der Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring zur Thomas-Mann-Straße so zurück gebaut wird, dass die bestehende Gefährdung vor allem für Zweiradfahrer aufgehoben wird und Einsatzfahrzeuge der Hilfsdienste den Bus an der Haltestelle Thomas-Mann-Straße passieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 117/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 8 am 16.02.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 117/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 117/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDas Gemeindezentrum verdient eine Zukunft Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 395
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2011, OA 105 entstanden aus Vorlage: OF 107/8 vom 01.12.2011 Betreff: Das Gemeindezentrum verdient eine Zukunft Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 395 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Vorgaben beim Bau der Gebäude und hinsichtlich der künftigen Nutzung des Stadtteilzentrums zu gewährleisten: 1. Beim Bau des Wohnhauses, das senkrecht zum Praunheimer Weg steht, muss der größtmögliche Abstand zu den Nachbargebäuden Gerhart-Hauptmann-Ring 412 bis 414 eingehalten werden. Die Möglichkeit eines Verzichts auf ein viertes Stockwerk ist zu prüfen. 2. Da in dem zukünftigen Stadtteilzentrum Räume für Veranstaltungen zur Verfügung stehen sollen, wird sichergestellt, dass die für Veranstaltungsräume erforderlichen Stellplätze für PKW auf dem Grundstück eingerichtet werden. 3. Ein Verantwortlicher ist für den Betrieb des zukünftigen Stadtteilzentrums und die Organisation der Raumvergabe zuständig. Es ist gründlich zu prüfen, ob der Ev. Verein für Wohnraumhilfe diese Aufgabe mit übernehmen soll oder ein anderer Trägerverein gesucht bzw. neu gegründet werden muss. 4. Als "Ankermieter" wird eine (stadtnahe) Einrichtung vorgesehen, die verlässlich über einen längeren Zeitraum mehrere Räume anmietet, vorzugsweise eine Kindertageseinrichtung. Die Räume, die von dieser Einrichtung nicht benötigt werden, werden auf einer festen Basis langfristig an Vereine/Gruppen aus dem Stadtteil vermietet. 5. Der Saal soll für die Nutzung durch viele verschiedene Gruppen und Einzelpersonen aus dem Stadtteil offen, d. h. nicht ständig durch den Ankermieter belegt sein. 6. In den Mietverträgen werden strenge Auflagen bzgl. Öffnungszeiten, Lärm und Müllentsorgung gemacht. 7. Durch das Nutzungskonzept wird sichergestellt, dass die zu erwartenden Unterhaltungskosten gedeckt sind und ausreichend Rücklagen gebildet werden können. 8. Dem Ortsbeirat werden das Nutzungs-, das Betreiber- und das Betriebskonzept zur Zustimmung vorgelegt. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das geplante Sanierungskonzept für das ehemalige Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398. Es ist erfreulich, dass es dem Magistrat gelungen ist, dem Stadtteil eine Lösung für die problematischen Liegenschaftsverhältnisse anzubieten. Gleichwohl muss es aus Sicht des Ortsbeirates Ziel sein, die Erfordernisse für den dauerhaften Betrieb eines zukünftigen "Stadtteilzentrums" und einer Einrichtung zur Wohnraumhilfe mit dem Wohnumfeld der Liegenschaft so gut wie möglich in Einklang zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 395 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2012, B 123 Bericht des Magistrats vom 31.08.2012, B 409 Bericht des Magistrats vom 11.02.2013, B 75 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.12.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2011, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 395 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 105 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.12.2011, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 395 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 = Kenntnis, OA 105 = Ziffern 1., 3. bis 5., 7. und 8. Annahme, Ziffer 2. Prüfung und Berichterstattung, Ziffer 6. Ablehnung) NPD und REP (B 395 = Kenntnis, OA 105 = Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2011, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP zu 2. Ziffern 1., 3. bis 5., 7. und 8.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 11. Sitzung der KAV am 16.01.2012, TO II, TOP 81 Beschluss: Der Vorlage OA 105 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1008, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011 Aktenzeichen: 51
Zusätzlicher Einsatz von Bussen auf der Buslinie 71 - Nordwestzentrum-Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 573 entstanden aus Vorlage: OF 91/8 vom 18.10.2011 Betreff: Zusätzlicher Einsatz von Bussen auf der Buslinie 71 - Nordwestzentrum-Nordwestzentrum Derzeit fährt die Buslinie 71 in der Zeit zwischen 10.00 und 16.00 Uhr alle 20 Minuten und an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht. Auf Grund von eigenen Beobachtungen und Hinweisen von Fahrgästen ist es notwendig, die Taktzeiten für den Bus 71 in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr von 20 auf 10 Minuten zu ändern: Der Andrang von Fahrgästen in dieser Zeit an der Einstiegsstelle Nordwestzentrum ist sehr groß, so dass die Busse der Buslinie 72 bzw. 73, die alle 10 Minuten fahren, überfüllt sind, da der Bus 71 in dieser Zeit nur alle 20 Minuten fährt. In dieser Zeit fahren vor allem auch viele Fahrgäste mit Kinderwagen oder Einkaufswagen. Da dies die Einstiegszeit erheblich verlängert, führt das zu langen Wartezeiten der Busse an der Haltestelle und beeinträchtigt auch die nachfahrenden Busse der anderen Linien. An Sonn- und Feiertagen fährt der Bus 71 überhaupt nicht. Fahrgäste aus der Niederurseler Landstraße, dem Weißkirchener Weg und dem Gerhart-Hauptmann-Ring, die ins Nordwestzentrum und vor allen zur Linie U1 bzw. U 9 wollen, können das Nordwestzentrum nur durch Umsteigen auf die Buslinie 72 Richtung Nordwestzentrum erreichen. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, die VGF zu beauftragen, durch eine Fahrgastzählung auf der Linie 71 zu klären, 1. ob zusätzliche Busse in der Zeit zwischen 12.00 und 14.00 eingesetzt werden können und 2. ob der Fahrplan für den Einsatz der Linie 71 auch an Sonn- und Feiertagen erweitert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 304 Aktenzeichen: 92 11
Stolperfallen auf der Asphaltdecke vor den Bushaltestellen Weißkirchener Weg und Heinrich-Kromer-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 86/8 vom 13.09.2011 Betreff: Stolperfallen auf der Asphaltdecke vor den Bushaltestellen Weißkirchener Weg und Heinrich-Kromer-Schule Der Magistrat wird gebeten, einen Teil der Asphaltdecke auf dem Gerhart-Hauptmann-Ring unmittelbar in Höhe der Bushaltestelle Weißkirchener Weg und auf der Niederurseler Landstraße unmittelbar in Höhe der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule zu erneuern. Begründung: Direkt vor den beiden Busstationen haben sich - vermutlich durch den jahrelangen Busstopp an dieser Stelle - im Asphalt Wellen mit teilweise bis zu 15 cm Höhe gebildet, die für querende Fußgänger, die etwa aus Richtung Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15 oder Niederurseler Landstraße 141 zu den Bushaltstellen laufen, zu gefährlichen Stolperfallen werden können. Es erscheint dem Ortsbeirat angezeigt, die Fahrbahnoberflächen so schnell wie möglich auszubessern, um die Verkehrssicherheit für die Fußgänger wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 93 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrssituation am Knoten Niederurseler Landstraße/Alt-Niederursel/ Praunheimer Weg verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2011, OF 84/8 Betreff: Verkehrssituation am Knoten Niederurseler Landstraße/Alt-Niederursel/ Praunheimer Weg verbessern Die mit Eröffnung des Radroutenabschnitts Weißkirchen/Ernst-Kahn-Straße 2009 wirksam gewordene neue Verkehrsführung am früheren "Tankstellendreieck" hat für Kraft- und Radfahrer zu einer spürbaren Verkürzung der Wege in diesem Teil der Nordweststadt bzw. Niederursels geführt. Gleichwohl werden von Verkehrsteilnehmern, Passanten wie Anwohnern einige Beschwerden vorgebracht, unter anderem über zu hohe Pkw-Geschwindigkeiten in der geschlängelten Kurve aus Richtung Niederurseler Landstraße sowie über gefährliche Fahrzeugmanöver an der Engstelle vor der Pizzeria Praunheimer Weg 1, die durch die Parkraumsituation, den Zebrastreifen an der Einmündung zum Weißkirchener Weg und Falschparker vor Haus Nr. 1 verstärkt werden und zu Gefährdungen für Fußgänger (Schulweg) führen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, den Magistrat bzw. die Verwaltung zu einem Ortstermin einzuladen, um mit den Ortsbeiratsmitgliedern und interessierten Bürgern Möglichkeiten einer Verbesserung der Verkehrssituation an Ort und Stelle erörtern zu können. Dabei ist die Sachlage zur OM 377 v. 15.09. und OM 4959 v. 20.01.2011 einzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 03.11.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 84/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenÖffentlicher Bücherschrank für Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2011, OF 60/8 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank für Niederursel Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt aus seinem Etat ca. € 5.000,00 für einen öffentlichen Bücherschrank in Niederursel zur Verfügung. Ein geeigneter Standplatz wäre am Weißkirchner Weg, die Insel vor der Freiwilligen Feuerwehr. Es ist daran gedacht, dort als Bücherschrank eine original englische Telefonzelle aufzustellen. In diesem Zusammenhang wird der Stadtbezirksvorsteher darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der dort vorhandene Altglas- sowie Altkleidercontainer einen anderen Standort erhält. Der Bürgerverein Niederursel-Nordweststadt unterstützt diese Aktion und es haben sich jetzt schon vier betreuende "Paten" zur Verfügung gestellt. Begründung: Mittlerweile gibt es, initiiert von den jeweiligen Ortsbeiräten, schon in 5 Frankfurter Stadtteilen öffentliche Bücherschränke. Diese werden nach Zeitungsberichten gerne angenommen und eifrig benutzt. Vandalismus trat bis jetzt noch nicht auf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.05.2011, OF 24/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 11.08.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 20 2011 1. Die Vorlage OF 24/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 60/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMüllbeseitigung in Teilen der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 179 entstanden aus Vorlage: OF 25/8 vom 24.05.2011 Betreff: Müllbeseitigung in Teilen der Nordweststadt Nach eigenen Beobachtungen und Beschwerden von Anwohnern hat sich in der letzten Zeit an einigen Häusern bzw. deren Müllstandplätzen Müll bzw. Sperrmüll angesammelt, der nicht entsorgt wurde. Dies betrifft insbesondere die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 23-25, 77, 103, 284 und 308-314 sowie den Praunheimer Weg 77-81. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, bei der FES eine Verbesserung der Zustände einzufordern, indem 1. die FES sich mit den entsprechenden Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümern dieser Häuser in Verbindung setzt und darauf hinwirkt, dass die Müllstandplätze sauber gehalten und die wilden Sperrmüllablagerungen entfernt werden, sowie 2. die FES ihre Mitarbeiter bei der Müllentsorgung anweist, solche vermüllten Plätze zu melden, damit der Müll gesondert beseitigt wird. Unten und auf der Rückseite einige Beispiele aus der letzten Zeit: GHR 308-314 Praunheimer Weg 77-81 Anlage 1 (ca. 861 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST 1008 Aktenzeichen: 79 4
Zustand Wohnhaus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 174 entstanden aus Vorlage: OF 33/8 vom 06.06.2011 Betreff: Zustand Wohnhaus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 Das Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 entwickelt sich seit einigen Jahren zu einer Problemimmobilie in der Nordweststadt. Der äußere Zustand des 2003 aus der Konkursmasse der Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen (GIB) in Karlsruhe veräußerten Gebäudes (Graffiti, marode Laubengänge, eingeschlagene Scheiben an der Haustür, defekte Briefkästen, teilweise sind bereits die Platten an den Außenwänden weggebrochen), die dem Vernehmen nach katastrophale Situation im Haus (kaputte Aufzüge, permanente Zwangsversteigerungen von Wohnungen zu Schleuderpreisen, unzulässige Untervermietungen) wie auch der total verdreckte und regelmäßig überfüllte Müllstandplatz lassen darauf schließen, dass weder eine ordentliche, am Erhalt der Wohnqualität orientierte Wohnraum- noch eine Müllstandplatzbewirtschaftung durch die Eigentümer stattfindet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. sich mit den Eigentümern des Hauses bzw. mit dem Vorsitzenden des Eigentümerbeirates in Verbindung zu setzen und auf eine deutliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation hinzuwirken; 2. Maßnahmen nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz zu prüfen, da allem Anschein nach Mängel aufgrund unterlassener Instandhaltung oder Missstände aufgrund der baulichen Beschaffenheit bestehen, die zu Gefahren für die Bewohner führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 860 Aktenzeichen: 64 0
Öffentlicher Bücherschrank für Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2011, OF 24/8 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank für Niederursel Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt aus seinem Etat ca. 5.000 Euro für einen öffentlichen Bücherschrank in Niederursel zur Verfügung. Geeignete Standplätze wären z. B. Weißkirchner Weg, Insel vor der FW, oder im Einfahrtsbereich Kirchgasse, Platz/Kreuzungsbereich Dorfwiesenweg/Untermühle, sowie vor oder hinter dem Rewe-Markt. Der Bürgerverein Niederursel-Nordweststadt unterstützt diese Aktion und es haben sich jetzt schon vier betreuende "Paten" zur Verfügung gestellt. Begründung: Mittlerweile gibt es, initiiert von den jeweiligen Ortsbeiräten, schon in 5 Frankfurter Stadtteilen öffentliche Bücherschränke. Diese werden nach Zeitungsberichten gerne angenommen und eifrig benutzt. Vandalismus trat bis jetzt noch nicht auf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.08.2011, OF 60/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 09.06.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 24/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 11.08.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 20 2011 1. Die Vorlage OF 24/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 60/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWiederherstellung Halteverbot und Anbringung von Pollern im Teilstück Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2011, OM 4959 entstanden aus Vorlage: OF 731/8 vom 05.01.2011 Betreff: Wiederherstellung Halteverbot und Anbringung von Pollern im Teilstück Alt-Niederursel Nach der Umgestaltung des so genannten Tankstellen-Dreiecks in Niederursel war auf beiden Seiten des Teilstücks von Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße und der parallelen Niederurseler Landstraße ein absolutes Halteverbot. Dies wurde inzwischen auf der rechten Seite in Richtung Niederursel aufgehoben. Trotz des Halteverbots auf der linken Seite parken dort häufig Autos. Das Teilstück der Straße Alt-Niederursel ist die einzige leitungsfähige Durchgangsstraße Richtung Niederursel. Wegen der Parksituation ist ein Abbiegen und das weitere Durchfahren von der Niederurseler Landstraße bzw. Weißkirchener Weg in die Straße Alt-Niederursel sehr schwierig und häufig wegen des Gegenverkehrs mit Wartezeiten verbunden. Vor allem seitens der Freiwilligen Feuerwehr von Niederursel wird dieser Zustand als unhaltbar und im Notfall als gefährlich angesehen. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. das absolute Halteverbot auf der rechten Seite des Teilstücks der Straße Alt-Niederursel zwischen der Niederurseler Landstraße und der parallelen Niederurseler Landstraße nach Niederursel wieder einzurichten und 2. die linke Seite dieses Teilstücks der Straße Alt-Niederursel wie auf der rechten Seite der Niederurseler Landstraße Richtung Niederursel abzupollern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 668 Aktenzeichen: 66 0
Ehemaliges Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2010, OM 4760 entstanden aus Vorlage: OF 706/8 vom 09.11.2010 Betreff: Ehemaliges Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Vorgang: B 156/10 Im Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 156, wird zum weiteren Verfahren bezüglich des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398 unter anderem mitgeteilt, dass Rahmendaten für die zukünftige Nutzung des ehemaligen Gemeindezentrums erarbeitet und diejenigen, die bereits Nutzungskonzepte erarbeitet haben, sowie Vertreterinnen und Vertreter des zuständigen Ortsbeirats in die Planungen einbezogen werden. Bedauerlicherweise hat sich der Zustand des ehemaligen Gemeindezentrums weiter verschlechtert, so dass dringend die notwendige Sanierung geboten ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, umgehend 1. über den Stand der Erarbeitung von Rahmendaten für die zukünftige Nutzung des ehemaligen Gemeindezentrum zu berichten; 2. den Ortsbeirat sowie diejenigen, die bisher Nutzungskonzepte für das ehemalige Gemeindezentrum entwickelt hatten, an der Planung zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2011, ST 353 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 23 20
Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2010, OA 1217 entstanden aus Vorlage: OF 679/8 vom 14.10.2010 Betreff: Einstellung von Bebauungsplanverfahren hier: Anlage 2, Bebauungsplan Nr. 684 Wohngebiet Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 168 wird mit der Maßgabe beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan 684 "Wohngebiet zwischen Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße" nicht einzustellen. 2. Im Interesse einer Stabilisierung und Fortentwicklung des Wohnanteils in diesem Mischgebiet wird der Magistrat beauftragt, das Planungsverfahren abzuschließen und den Entwurf eines Bebauungsplanes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten, der auf der Grundlage von § 4a der Baunutzungsverordnung v. 23.1.1990 (BauNVO) ein "Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung" mit Zulässigkeit von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen vorsieht, allerdings unter Berücksichtigung der besonderen Eigenart der Wohnnutzung unter Ausschluss der Möglichkeit, gemäß § 4a Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO Vergnügungsstätten (Spielhallen, Wettbüros etc.) zuzulassen, was nach § 1 Abs. 6 Ziffer 1 BauNVO möglich ist. 3. Für den Fall, dass aus städteplanerischen Gründen die Festsetzung eines Mischgebiets nach § 6 BauNVO bevorzugt werden sollte, wird der Magistrat ersucht, gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 BauNVO die Nutzung "Vergnügungsstätte" (§ 6 Abs. 2 Ziffer 8 BauNVO) auszuschließen. Begründung: Der momentan gültige Bebauungsplan NW 103 aus dem Jahr 1965 entspricht noch den stadträumlichen Gegebenheiten des früheren "Tankstellenkreisels" und fundiert in hohem Maße eine für heutige Wohnzwecke in diesem durch den Bau der Nordumfahrung Niederursel verkehrsberuhigten Teil Niederursels nicht mehr zeitgemäße Mischgebietsnutzung, in der auch Vergnügungsstätten und Tankstellen zulässig sind. Durch den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens könnte ein für die Anwohner und Gewerbetreibenden in diesem Quartier befriedigendes Baurecht geschaffen werden, das zur Stabilisierung des Wohnanteils führt. Die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses vom 14.9.1989 sind zwar in hohem Maße realisiert, allerdings - auch nach der Änderung der Verkehrsführung von der Niederurseler Landstraße zum Weißkirchener Weg im Jahr 2009 - noch nicht die für das städtebauliche Ergebnis wesentliche Einziehung des nördlichen Teils des alten Kreisverkehrs zugunsten einer für Wohnnutzung und Gewerbe gleichermaßen attraktiven kleinen Fußgängerzone. Das Quartier soll auch in Zukunft überwiegend dem Wohnen dienen, weshalb für das Wohnumfeld problematische Nutzungen wie Spielhallen schon aufgrund des Baurechtes nicht genehmigungsfähig sein dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.08.2010, M 168 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 03.11.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1205 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2010, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1205 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 168, OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme) REP (M 168, OA 1205, OA 1206 und OA 1217 = Annahme, OA 1207 = vereinfachtes Verfahren) NPD (M 168, OA 1207 und OA 1217 = Annahme, OA 1205 und OA 1206 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Holtz (OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217 = Annahme) 49. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2010, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1207, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1206 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1207 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage OA 1217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 1205, OA 1206, OA 1207 und OA 1217) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) sowie FAG und REP (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9167, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 61 00
Entwurf des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßenverkehr Sanierung des Hammarskjöldrings und des Gerhart-Hauptmann-Rings
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2010, OA 1107 entstanden aus Vorlage: OF 597/8 vom 07.04.2010 Betreff: Entwurf des Lärmaktionsplans, Teilplan Straßenverkehr Sanierung des Hammarskjöldrings und des Gerhart-Hauptmann-Rings Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Straßen Hammarskjöldring und Gerhart-Hauptmann-Ring möglichst bald zu sanieren und dabei, falls technisch möglich, lärmoptimierenden Asphalt einzusetzen. Begründung: Innerörtliche Hauptstraßen wie der Hammarskjöldring und der Gerhart-Hauptmann-Ring sind häufig Quellen von Lärmkonflikten, die sich gesundheitsschädlich auf die Anwohner auswirken. Beide Ringstraßen befinden sich nicht erst seit dem zurückliegenden Winter in einem schlechten baulichen Zustand. Die unzähligen "Flicken" und Löcher auf der Straße bewirken lautere Rollgeräusche und plagen die Anwohner in diesem dichten Wohngebiet, und dies, obwohl im Gerhart-Hauptmann-Ring bereits eine ganztägige Tempo-30-Regelung besteht. Da der Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums Darmstadt leider keine Maßnahmen für die Nordweststadt vorschlägt, sollte der Magistrat diesbezüglich eigene Planungen verfolgen und zum Beispiel die beiden Ringstraßen der Nordweststadt möglichst bald sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 587 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 28.04.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.05.2010, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1107 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8140, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.05.2010 Aktenzeichen: 66 0
Herrichtung eines Fußweges im Gerhart-Hauptmann-Ring
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2010, OM 4012 entstanden aus Vorlage: OF 577/8 vom 25.02.2010 Betreff: Herrichtung eines Fußweges im Gerhart-Hauptmann-Ring Der Magistrat wird beauftragt, den Fußweg über den Kinderspielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring vor Hausnummer 120 über die Tiefgarage umgehend in einen jederzeit begehbaren Zustand zu versetzen, vorzugsweise durch Verbundpflaster. Die Funktionsfähigkeit des Spielplatzes wird dadurch nicht beeinflusst. Begründung: Der Fußweg ist unbefestigt und bei Regen und nach Unwettern durch Matsch sehr schlecht begehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2010, ST 608 Aktenzeichen: 66 2
Geländer an der Station Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2010, OA 1054 entstanden aus Vorlage: OF 559/8 vom 07.01.2010 Betreff: Geländer an der Station Heddernheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die VGF zu veranlassen: 1. Inmitten der breiten Freitreppe am Stationszugang Heddernheim/Dillgasse wird ein Treppengeländer eingebaut, das auf der unteren und oberen Ebene noch einen Überstand von mindestens 30 cm hat. 2. Bereits vorhandene Handläufe werden in Richtung untere Ebene um 30 cm verlängert. Begründung: Es gibt an der breiten Treppe nur einen Handlauf (Bild 1) außerhalb des Bildes 2 ganz rechts, der kaum auffällt. Geh- oder sehbehinderte Menschen tun sich schwer bei diesem Hindernis Treppe. Zwar können sie unter Inkaufnahme längerer Umwege schiefe Ebenen benutzen. Das ändert aber nichts daran, dass in einer Hauptwegerichtung eine Treppe kein Geländer hat. Im Winter ist Schnee und Splitt auch auf den Stufen. Bild 1 zeigt die unangenehme Situation in diesen Tagen. Bild 1 Handlauf noch über die unterste Stufe hinaus ziehen, sonst keine Sicherheit für ältere Menschen. Entgegen der Skizze keine Winkel, sondern Bogen. Bild 2 Geländer mit zwei Handläufen. Baumuster ähnlich Bild 3 (steht auf dem Verbindungsweg vom Oberurseler Weg zum Dorfwiesenweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2010, ST 588 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2010 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.02.2010, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1054 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7638, 38. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 09.02.2010 Aktenzeichen: 92 13
Ehemaliges Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2009, OM 3708 entstanden aus Vorlage: OF 513/8 vom 14.10.2009 Betreff: Ehemaliges Gemeindezentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Vorgang: B 842/09; B 843/09 Laut den Magistratsberichten B 842 und B 843 soll beim Magistrat eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die Lösungen für eine zukünftige Nutzung des ehemaligen Gemeindezentrums im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 erarbeiten soll. Dazu hat es schon mehrere Anträge des Ortsbeirates 8 und Initiativen aus einer Arbeitsgruppe des Quartiersmanagements gegeben. In der letzten Anregung des Ortsbeirates 8 - OM 3303 - wurde die Einrichtung einer Kindertagesstätte vorgeschlagen. Der Magistrat sagte dazu in der Stellungnahme vom 05.02.2009, ST 1210, eine Prüfung zu. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat: 1. An der Arbeitsgruppe des Magistrats zur Erarbeitung von Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des ehemaligen Gemeindezentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 398 soll der Ortsbeirat mit zwei Mitgliedern beteiligt werden, um den Sachverstand vor Ort mit einzubeziehen. 2. Bei den Überlegungen zu Nutzungsmöglichkeiten sollen die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe beim Quartiersmanagement für ein Kultur- und Sozialzentrum sowie die Möglichkeiten für die Errichtung einer Kindertagesstätte bzw. der Bau eines Studentenwohnheims einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2010, ST 200 Aktenzeichen: 51
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