Verbotswidriges Parken im Weißkirchener Weg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM
2309 entstanden aus Vorlage:
OF 333/8 vom
05.06.2013 Betreff: Verbotswidriges Parken im Weißkirchener
Weg Der
Magistrat wird gebeten, die Beachtung des in Höhe des Hauses Weißkirchener Weg
59 angebrachten Halteverbotszeichens verstärkt durch die Verkehrsüberwachung
der Stadtpolizei zu kontrollieren, insbesondere in den Abendstunden und am
frühen Morgen. Begründung: Das Halteverbot ist u. a. deshalb für die
Verkehrssicherheit wichtig, weil in dieser Höhe der Straße Weißkirchener Weg
sehr viele Fußgänger vom Fußwegenetz der Nordweststadt kommend hin zur
Schüttgrabenstraße Richtung U 3-Station "Niederursel" passieren. Immer
wieder parken Pkw im Halteverbotsbereich, der u. a. auch als Wartezone für
fahrende Pkw aus Richtung Niederurseler Friedhof dient, wenn der gegenläufige
Verkehr aus Platzgründen Vorrang hat (zum Beispiel Omnibusse). Zum Teil werden
im Halteverbotsbereich über Nacht Kleintransporter abgestellt, die für
Fußgänger eine Querung in Richtung Schüttgrabenstraße extrem erschweren und zu
gefährlichen Situationen führen können, weil die Sichtverhältnisse in beide
Fahrtrichtungen dann eingeschränkt sind. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2013, ST 1699
Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1