Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Auch in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim ist die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen rückläufig. Eine Strategie, den Bedarf für solche Wohnungen zu decken, ist unter anderem der Ankauf von Belegungsrechten im bestehenden privaten wie städtischen Wohnungsbestand. Im Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main für 2011 ist dazu für die Gesamtstadt folgendes ausgesagt: "Seit 2007 werden Belegungsrechte angekauft. Im Berichtsjahr waren es Belegungsrechte für 104 Wohnungen. Diese Wohnungen stehen dem Amt für Wohnungswesen unmittelbar für die Versorgung der registrierten Wohnungssuchenden zur Verfügung. Mit der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte wurde vertraglich vereinbart, dass in bestimmten Liegenschaften jede frei werdende Wohnung in den Belegrechtsankauf aufgenommen wird. Dies betrifft insgesamt 1.254 Wohnungen". Im Wohnraumförderungsgesetz (§ 31) sind drei wesentliche Aspekte genannt, die zur Anwendung in der Praxis der Übertragung der Belegungs- und Mietbindungen zu beachten sind und die Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines Kooperationsvertrages zwischen der zuständigen fördernden Stelle und dem jeweiligen Vertragspartner bilden. Die drei Aspekte sind: die Förderwohnungen und Ersatzwohnungen müssen unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein; es ist sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig oder frei sind; die Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2013, OF 304/8
Betreff: Ankauf von Belegrechten im
Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Auch in Niederursel, der Nordweststadt und in
Heddernheim ist die Zahl der sozial gebundenen Wohnungen rückläufig. Eine
Strategie, den Bedarf für solche Wohnungen zu decken, ist unter anderem der
Ankauf von Belegungsrechten im bestehenden privaten wie städtischen
Wohnungsbestand. Im Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main für 2011
ist dazu für die Gesamtstadt folgendes ausgesagt: "Seit 2007 werden
Belegungsrechte angekauft. Im Berichtsjahr waren es Belegungsrechte für 104
Wohnungen. Diese Wohnungen stehen dem Amt für Wohnungswesen unmittelbar für die
Versorgung der registrierten Wohnungssuchenden zur Verfügung. Mit der ABG
Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte wurde vertraglich vereinbart,
dass in bestimmten Liegenschaften jede frei werdende Wohnung in den
Belegrechtsankauf aufgenommen wird. Dies betrifft insgesamt 1.254
Wohnungen". Im Wohnraumförderungsgesetz (§ 31)
sind drei wesentliche Aspekte genannt, die zur Anwendung in der Praxis der
Übertragung der Belegungs- und Mietbindungen zu beachten sind und die
Grundvoraussetzungen für das Zustandekommen eines Kooperationsvertrages
zwischen der zuständigen fördernden Stelle und dem jeweiligen Vertragspartner
bilden. Die drei Aspekte sind: die Förderwohnungen und Ersatzwohnungen müssen
unter Berücksichtigung des Förderzwecks gleichwertig sein; es ist
sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Übergangs die Wohnungen bezugsfertig
oder frei sind; die Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler
Bewohnerstrukturen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den
Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen in
Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der
Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist speziell in der Nordweststadt der
prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? Wie hoch
ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im Stadtteil Heddernheim
(Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung Römerstadt)? 3. Wie viele Wohnungen in welchen Liegenschaften der
ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2, gegliedert nach frei
finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen), sind seit 2007 nach
frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen
worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue
Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington
Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch
Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z.B. GWH), Genossenschaften (z.B.
Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja, wie viele
und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei Privatwohnungen aus
Konkursmassen (z.B. ehem. Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen AG,
Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)? 6. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf
einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch
die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung
etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden
bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung
entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen
plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf,
Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um
auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv
steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges
Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der
Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile
Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch
dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des
Stadtteils weiterhin erhalten bleibt? Antragsteller:
CDU
SPD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
20.02.2013, OF
289/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8
am 11.04.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 707 2013
1.
Die Vorlage OF 289/8 wird für erledigt erklärt.
2.
Die Vorlage OF 304/8 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung)