Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18
Inhalt
Anregung vom 27.03.2014, OA 492 entstanden aus Vorlage: OF 432/8 vom 27.03.2014
Betreff: Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB hier: Maßgaben des Ortsbeirates 8 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der auszuführenden Planungen des künftigen Neubaugebietes gemäß der Vorlage M 18 folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Für das Neubaugebiet wird ein Verkehrskonzept erarbeitet, dass nicht nur die Erschließung mit dem ÖPNV oder über Fuß- und Radwege sicherstellt, sondern aufgrund der Ortsrandlage des Baugebietes in besonderem Maße auch die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs berücksichtigt. Dabei soll im Rahmen der Planungen für den ruhenden Verkehr auch geprüft werden, ob Kapazitäten für eine zusätzliche Anwohnertiefgarage vorhanden sind. Zudem soll das Verkehrskonzept eine gleichmäßige Belastung der bereits bestehenden umliegenden Wohngebiete darstellen. Eine Querverbindung am jetzigen Feldrand (Mosaikschule - Friedhof Niederursel - Weißkirchener Weg) soll dabei vermieden werden. b) Für das Neubaugebiet werden ergänzend zu den bestehenden Infrastruktureinrichtungen in der Nordweststadt Flächen, zum Beispiel für den Gemeinbedarf (Kindergarten, Freizeit- und Grünflächen, Läden etc.), eingeplant, die auch fußläufig von den zukünftigen Bewohnern des Gebietes bequem erreicht werden können. c) Mit Rücksicht auf das für die westliche Nordweststadt typische Wechselspiel von Block- und Einfamilienhausbebauung ist im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes auf einem Flächenanteil von mindestens 30 Prozent Einfamilienhausbebauung sowie insgesamt 30 Prozent sozialen Wohnungsbau vorzusehen. d) Für die Richtung A 5 gelegenen Teile der Nordweststadt inklusive des Neubaugebietes wird ein Lärmschutzkonzept erarbeitet. e) Soweit für die wegfallenden landwirtschaftlichen und kleingärtnerisch genutzten Flächen Ausgleichsflächen nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung gestellt werden können, sind die betroffenen Landwirte bzw. Kleingärtner in Ausgleichsmaßnahmen einzubinden. f) Die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs mit dem Bürgerdialog (u. a. zum Thema Neubaugebiet) und des
- Preisträgers des Architekturwettbewerbes werden in die Planung und Errichtung des neuen Wohngebietes einbezogen. g) Der Ortsbeirat ist frühzeitig in die Planungen einzubeziehen - unter anderem durch einen Zwischenbericht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 18