Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 Seitdem das Wohnhochhaus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 (Baujahr 1964) mit 48 Miet- und Eigentumsparteien 2003 zur Konkursmasse der Karlsruher Immobilien GmbH wurde und die einzelnen Wohnungen der Reihe nach den Eigentümer wechselten, wodurch sich die Eigentümerzuständigkeit für die gemeinschaftlichen Anteile des Wohnhauses (Fassaden, Treppenhäuser, Aufzug, Laubengänge, Müll- bzw. Sperrmüllstandplatz) zersplitterte, hat sich das Wohnumfeld nur wenig verbessert. Häufig - zuletzt am 14. Oktober 2014 - kommt es nach Informationen des Ortsbeirates zu Wohnungsversteigerungen auf dem Wege der Zwangsvollstreckung. Die vor drei Jahren in einem Ortsbeiratsantrag festgestellten äußeren Mängel sind gleichwohl teilweise behoben: Die Probleme des wilden Sperrmülls sind merklich zurückgegangen, die Briefkastenanlage ist modernisiert und derzeit werden die Laubengänge äußerlich instandgesetzt. Beklagenswert bleibt der Zustand der seitlichen Fassaden, und auch die Müllthematik hat sich wieder verschlechtert. So wird an der Ecke der dem Haus vorgelagerten Grünfläche an der Zufahrt zur Stichstraße/Ecke Hauptstraße Gerhart-Hauptmann-Ring wieder ständig wilder Müll abgelegt.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2014, OF 535/8
Betreff: Sachstand zu den Problemen der
Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 Seitdem das Wohnhochhaus Gerhart-Hauptmann-Ring
200-202 (Baujahr 1964) mit 48 Miet- und Eigentumsparteien 2003 zur Konkursmasse
der Karlsruher Immobilien GmbH wurde und die einzelnen Wohnungen der Reihe nach
den Eigentümer wechselten, wodurch sich die Eigentümerzuständigkeit für die
gemeinschaftlichen Anteile des Wohnhauses (Fassaden, Treppenhäuser, Aufzug,
Laubengänge, Müll- bzw. Sperrmüllstandplatz) zersplitterte, hat sich das
Wohnumfeld nur wenig verbessert. Häufig - zuletzt am 14. Oktober 2014 -
kommt es nach Informationen des Ortsbeirates zu Wohnungsversteigerungen auf dem
Wege der Zwangsvollstreckung. Die vor drei Jahren in einem Ortsbeiratsantrag
festgestellten äußeren Mängel sind gleichwohl teilweise behoben: Die Probleme
des wilden Sperrmülls sind merklich zurückgegangen, die Briefkastenanlage ist
modernisiert und derzeit werden die Laubengänge äußerlich instandgesetzt.
Beklagenswert bleibt der Zustand der seitlichen Fassaden, und auch die
Müllthematik hat sich wieder verschlechtert. So wird an der Ecke der dem Haus
vorgelagerten Grünfläche an der Zufahrt zur Stichstraße/Ecke Hauptstraße
Gerhart-Hauptmann-Ring wieder ständig wilder Müll abgelegt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den
Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen sind derzeit
vom Eigentümer bewohnt, wieviele vermietet bzw. untervermietet? 2. Gibt es Erkenntnisse über
Wohnungen, die überbelegt sind (etwa durch Großfamilien)? 3. Wie viele Eigentümer der
Wohnungen sind bereit, anteilig "Hausgeld" für die Sanierung der Immobilie und
für weitere Instandhaltungsmaßnahmen an der Bausubstanz, der Haustechnik usw.
aufzubringen? 4. Wann werden
die Seitenfassaden des Hauses instandgesetzt? 5. Welche Auskünfte kann zu 1-4 die gegenwärtige
Hausverwaltung erteilen? 6. Ist das Volumen der Mülltonnen auf dem
hauseigenen Müllstandplatz für die 48 Parteien im Haus auskömmlich? 7. Kann der Magistrat gegenüber dem
Eigentümerbeirat anregen, die Mülltonnen in einen geschlossenen, nur für die
Bewohner zugänglichen Käfig zu stellen? 8. Kann der Magistrat die oben in der Einleitung
genannte Fläche (siehe Foto) durch Bepflanzung / Blumenkübel oder anderweitig
gestalten oder auf eine solche Gestaltung hinwirken, um das illegale Abstellen
von Sperrmüll an dieser Stelle zu unterbinden? 9. Gibt es eine Möglichkeit, einen eigenen
Sperrmüllstandplatz auf der zum Haus gehörigen Fläche darzustellen und kann der
Magistrat ggf. auf die Anlage eines solchen Platzes hinwirken? Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8
am 06.11.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1166 2014
Die
Vorlage OF 535/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 3. die
Worte "sind bereit, anteilig Hausgeld" durch das Wort
"zahlen" ersetzt und das Wort "aufzubringen" gestrichen
werden. Abstimmung: zu Ziffern 1, 2
und 5: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei
Enthaltung LINKE. zu Ziffern 3, 4, 6, 7, 8 und 9: Einstimmige Annahme