Erscheinungsbild der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69
Begründung
Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Der Ortsbeirat lehnt den Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69, ab und bekundet sein Missfallen über die Absicht des Magistrats, die in der Bevölkerung beliebten historischen Gaslaternen abzubauen und durch Imitate mit LED-Straßenbeleuchtung sowie durch stadtübliche Natriumdampflampen zu ersetzen. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass im Denkmalgebiet von Alt-Niederursel die Gaslaternen in ihrem äußeren Erscheinungsbild und mit gaslichtfarbähnlicher LED-Beleuchtung weitestgehend erhalten werden sollen (sog. Umrüstungsgebiet). Er ist jedoch der Auffassung, dass die Gaslaternen in den Straßenzügen im Stadtteil Heddernheim, die der Erhaltungssatzung Nr. 23 unterliegen, ebenfalls schützenswert sind.
Inhalt
Anregung vom 17.07.2014, OA 537 entstanden aus Vorlage: OF 493/8 vom 03.07.2014
Betreff: Erscheinungsbild der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Der Ortsbeirat lehnt den Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69, ab und bekundet sein Missfallen über die Absicht des Magistrats, die in der Bevölkerung beliebten historischen Gaslaternen abzubauen und durch Imitate mit LED-Straßenbeleuchtung sowie durch stadtübliche Natriumdampflampen zu ersetzen. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass im Denkmalgebiet von Alt-Niederursel die Gaslaternen in ihrem äußeren Erscheinungsbild und mit gaslichtfarbähnlicher LED-Beleuchtung weitestgehend erhalten werden sollen (sog. Umrüstungsgebiet). Er ist jedoch der Auffassung, dass die Gaslaternen in den Straßenzügen im Stadtteil Heddernheim, die der Erhaltungssatzung Nr. 23 unterliegen, ebenfalls schützenswert sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
- zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden Stadtteilen mit Gasbeleuchtung je ein Gebiet als Industriedenkmal ("Gaslight District") ausgewiesen werden kann;
- die Straßenzüge im Gebiet der Erhaltungssatzung Nr. 23 - somit innerhalb des Gebietes zwischen Dillenburger Straße im Norden, der Straße In der Römerstadt im Süden, der Domitianstraße im Westen und der Herborner Straße im Osten - ebenfalls zum Umrüstungsgebiet zu erklären;
- die historischen Gaslaternen innerhalb des auf Seite 8 des Vortrags des Magistrat vom 28.03.2014, M 69, beschriebenen Denkmalgebietes von Alt-Niederursel zur Vermeidung von für Anwohner unzumutbaren Wiederholungsbaustellen zeitgleich mit der Realisierung der erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge der Umsetzung des Rahmenplanes Niederursel zu ersetzen;
- die historischen Gaslaternen in Niederursel und Heddernheim exakt an ihrem jetzigen Standpunkt und in ihrer derzeitigen Ausgestaltung wieder aufzubauen und nicht - wie in der Nistergasse (LED-Teststrecke) geschehen - auf andere Straßenseiten zu verlegen und Bogenlampen durch Aufsatzleuchten zu ersetzen;
- die historischen Gaslaternen im Denkmalgebiet von Niederursel ihren Typen entsprechend äußerlich zu rekonstruieren: als umgebaute Ansatzleuchte mit zweifach abgewinkeltem Mast (insgesamt 16 Leuchten in den Straßen Alt-Niederursel, Hennegasse, Erbsengasse, Schüttgrabenstraß
- e), als Sondermodell der Ansatzleuchte (ein Standort Alt-Niederursel/Ecke Kirchgartenstraß
- e), als Langfeldleuchte Modell LT 56 (eine Leuchte an der Kirchmauer gegenüber Haus Alt-Niederursel 28) sowie als Sondermodell Wandleuchte (einmal am Haus Kirchgartenstraße 6-8);
- in den Straßenzügen, in denen die Gaslaternen gegen stadtübliche Straßenbeleuchtung ausgetauscht werden sollen, das heißt am Zeilweg, im Brühlfeld, in der Hessestraße, An der Sandelmühle, im Wenzelweg sowie in der Kreuzerhohl oder entlang des Oberurseler Weges, ebenfalls LED-Straßenbeleuchtung zum Einsatz zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69