Benutzungspflicht am Praunheimer Weg
Begründung
Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, die Benutzungspflicht der Fahrradwege entlang des Praunheimer Weges im Bereich südlich der Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings aufzuheben. Begründung: Es steht zu bezweifeln, dass entlang des Praunheimer Weges, der vierspurig gebaut, aber - aufgrund der Parkplätze beiderseits - nur zweispurig befahren wird, ein genügend hohes Gefahrenpotential am Praunheimer Weg besteht, dass eine Benutzung der Fahrradwege zwingend nötig wäre. Durch die Aufhebung der Benutzungspflicht wäre die Benutzung der Fahrradwege keinesfalls untersagt, der Verkehrsteilnehmerin würde aber die Wahl gelassen, ob man das höhere Unfallrisiko auf dem Fahrradweg gegenüber der Straße in Kauf nehmen möchte.
Inhalt
Antrag vom 18.08.2014, OF 508/8
Betreff: Benutzungspflicht am Praunheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, die Benutzungspflicht der Fahrradwege entlang des Praunheimer Weges im Bereich südlich der Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings aufzuheben. Begründung: Es steht zu bezweifeln, dass entlang des Praunheimer Weges, der vierspurig gebaut, aber - aufgrund der Parkplätze beiderseits - nur zweispurig befahren wird, ein genügend hohes Gefahrenpotential am Praunheimer Weg besteht, dass eine Benutzung der Fahrradwege zwingend nötig wäre. Durch die Aufhebung der Benutzungspflicht wäre die Benutzung der Fahrradwege keinesfalls untersagt, der Verkehrsteilnehmerin würde aber die Wahl gelassen, ob man das höhere Unfallrisiko auf dem Fahrradweg gegenüber der Straße in Kauf nehmen möchte.Beratung im Ortsbeirat: 8