Verdeutlichung des Haltverbots im Wendehammer Weißkirchener Weg 7/41
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2013, OM
1888 entstanden aus Vorlage:
OF 250/8 vom
12.10.2012 Betreff: Verdeutlichung des Haltverbots im
Wendehammer Weißkirchener Weg 7/41 Der Magistrat wird gebeten, im
oberen Bereich des Wendehammers Weißkirchener Weg zwischen Abfallplatz,
Hausnummer 7 und 41 sowie Tiefgarage (siehe Kartenausschnitt) das dort
bestehende Haltverbot zusätzlich durch Markierungen auf der Straße kenntlich zu
machen (beispielsweise durch Sperrfläche/Grenzmarkierung, Wiederholung des
Verkehrszeichens). Begründung: Durch Anwohner wurde in der Vergangenheit mehrfach
vorgetragen, dass vor den betreffenden Andienungswegen regelmäßig geparkt wird,
sodass diese nicht wie vorgesehen durch Berechtigte (z. B. Handwerker,
Krankendienste) genutzt werden können. Ebenso sei es den Abfallentsorgern
regelmäßig nicht möglich, die Container zu leeren. Im gesamten Wohnumfeld besteht ein hoher Parkdruck,
sodass auch nicht erlaubte Flächen zum Abstellen von Fahrzeugen herangezogen
werden. Die Markierung der Straßenfläche soll in diesem Bereich die
Notwendigkeit des Freihaltens verdeutlichen und an die Einsicht der Parkenden
appellieren. Quelle: Amtliche Stadtkarten
Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.04.2013, ST 523
Aktenzeichen: 32 1