Meine Nachbarschaft: Ludwig-Erhard-Anlage
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVorstellung der Bebauung altes ehemaliges Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage 3
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 555/1 Betreff: Vorstellung der Bebauung altes ehemaliges Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, nach dem Abschluss der Planungen für das ehemalige Polizeipräsidium im Bereich Friedrich-Ebert-Anlage 3 / Ludwigstraße die zuständigen Vertreter von Stadt / Land und Bauträger zu bitten, das Projekt ausführlich in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Das Projekt ist an dieser Stelle für die Stadt Frankfurt prägend. Deshalb muss dies im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPotz Blitz!
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2018, OF 510/2 Betreff: Potz Blitz! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit einer vor mehreren Jahren stattgehabten Baumaßnahme im Straßenbereich, wird die stationäre Blitzanlage im Bereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Straße nicht mehr mit einer Kamera bestückt, um feine Erinnerungsfotos zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Hat sich die verkehrliche Situation an beschriebener Kreuzung derart entspannt, dass die Blitzanlage nicht mehr benötigt wird? Ist die Anlage defekt und nicht mehr in einem sinnvollen Kostenrahmen zu reparieren? Falls die Anlage noch funktionsfähig ist: wird sie eines Tages wieder an ihrem jetzigen Platz betrieben werden? kann sie abgebaut und an einem anderen, für die Sicherheit im Straßenverkehr gewinnbringenderen Ort aufgebaut werden? Begründung: Eine mit öffentlichen Mitteln erstellte Anlage sollte auch genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 769 2018 Die Vorlage OF 510/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2-8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2644 entstanden aus Vorlage: OF 487/2 vom 19.01.2018 Betreff: Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 Der Magistrat wird vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich vom Bauherren bei der Bauaufsicht eingereichten weiteren Voranfragen V-2017-53-4 und V-2017-65-4 sowie des Bauantrages B-2017-1622-4 gebeten, die neuen Planungen für das Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2-8, gemeinsam mit dem Bauherren, im Ortsbeirat 2 oder im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorzu stellen. Begründung: Die auf der Internetseite des Bauherren www.cg-gruppe.de veröffentlichten Informationen zu dem Bauvorhaben deuten auf erhebliche planerische Umgestaltungen hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 739 Aktenzeichen: 63 0
ScienceCenter ExperiMINTa
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 476/2 Betreff: ScienceCenter ExperiMINTa Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem ScienceCenter ExperiMINTa aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 10.000,- EUR zur Ausstattung des neu anzumietenden Stockwerks im Objekt Hamburger Allee 22-24 zur Verfügung. Begründung: Die Anmietung eines weiteren Stockwerks im derzeit genutzten Objekt in der Hamburger Allee stellt eine große Chance für die weitere Entwicklung der ExperiMINTa dar. Trotz der zugesagten weiteren Unterstützung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt ist diese Ausweitung des ScienceCenters für den Förderverein eine finanzielle Herausforderung. Mit dem Zuschuss aus dem Budget des OBR 2 soll der Förderverein bei der Ausstattung der geplanten neuen Workshop- und Büroräume mit dem erforderlichen Mobiliar unterstützt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 169 2018 Die Vorlage OF 476/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "aus seinem Budget" das Wort "einmalig" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2508 entstanden aus Vorlage: OF 456/2 vom 14.11.2017 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Vorgang: OM 2283/17 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, die in der Vorlage OM 2283 bezüglich der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule unter Ziffer 2. vorgeschlagene Aufstellung eines Warnhinweises auch an der Straßenecke Hamburger Allee/Nauheimer Straße vorzunehmen. Begründung: Anregung von Elternvertretern der Bonifatiusschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2283 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 309 Aktenzeichen: 66 0
Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerbesserung der Ampelschaltung für Radfahrende an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/Karlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2402 entstanden aus Vorlage: OF 446/1 vom 23.10.2017 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung für Radfahrende an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/Karlstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/ Karlstraße die Ampelanlage dergestalt nachzurüsten, dass für Radfahrende aus Richtung Osten eine zusätzliche Ampel (ein sogenannter "Radfahrer-Kleinsignalgeber") eingerichtet und diese so eingestellt wird, dass sich die Grünphase für Radfahrende verlängert. Begründung: Die bestehende Ampelschaltung stellt eine Phase her, in der für den Straßenverkehr auf der Mainzer Landstraße aus Richtung Osten Rot angezeigt ist. Gleichzeitig gilt auch für den querenden Fußgängerverkehr sowie für den motorisierten Verkehr aus der Westendstraße Rot. Während dieser Phase kann nur der Autoverkehr aus der Karlstraße auf die Mainzer Landstraße abbiegen, obwohl auf dem Radweg aus Richtung Osten Radfahrende ebenfalls geradeaus fahren könnten, ohne dabei sich oder andere zu gefährden - tatsächlich tun dies auch bereits viele Radfahrende, obwohl dies (noch) ordnungswidrig ist. Die Mainzer Landstraße ist auch für Radfahrende eine der am meisten frequentierten Hauptverkehrsstraßen. Eine Optimierung des Verkehrsflusses dort durch die hier vorgeschlagene Maßnahme wäre problemlos, schnell und kostengünstig umsetzbar und würde dazu beitragen, den Fahrradverkehr in Frankfurt attraktiver zu gestalten und so dem drohenden Verkehrsinfarkt entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 487 Antrag vom 30.07.2018, OF 663/1 Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 965 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbeleuchtung im Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2271 entstanden aus Vorlage: OF 418/2 vom 05.10.2017 Betreff: Straßenbeleuchtung im Westend Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Straßenbeleuchtung in der Westendstraße, Arndtstraße und Savignystraße zu prüfen und gegebenenfalls durch das Aufstellen weiterer Leuchtkörper zu verbessern. Falls erforderlich, ist eine gemeinsame Ortsbegehung möglich. Bei Bedarf kann die Terminabstimmung über den Ortsvorsteher erfolgen. Begründung: Beschwerden von Bewohnern über die nicht ausreichende Straßenbeleuchtung in den genannten Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 108
Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage - Ausschilderung und Markierung der Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/Induktionsschleife
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2180 entstanden aus Vorlage: OF 359/2 vom 28.08.2017 Betreff: Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage - Ausschilderung und Markierung der Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/Induktionsschleife Der Magistrat wird aufgefordert, die Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/Induktionsschleife auf der Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage im südlichen Westend auszuschildern und die Haltelinie auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: In der Verkehrstechnik dient eine Induktionsschleife zur Fahrzeugerkennung auf dem Fahrweg und ermöglicht so eine verkehrsabhängige Ampelsteuerung. Sie wird unmittelbar unter der Fahrbahn verlegt. Erst wenn ein Fahrzeug auf dieser, etwa 10 Zentimeter tief im Boden eingelassenen Metallschleife zum Stehen kommt, wird die Signalanlage für das wartende Fahrzeug auf Grün geschaltet. So kann der Verkehrsfluss besser geregelt werden. Beschwerden von Anwohnern weisen darauf hin, dass diese Technik nicht allen Verkehrsteilnehmern vertraut ist. Häufig stehen Fahrzeuge zu weit von der Haltelinie und damit von der Schleife entfernt, sodass die Bedarfsphase nicht ausgelöst wird. So entstehen unnötige Rückstaus und Wartezeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2381
Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenToleranzzone besser Überwachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 311/2 vom 31.05.2017 Betreff: Toleranzzone besser Überwachen Der Magistrat wird aufgefordert, die Toleranzzone an der Theodor-Heuss-Allee besser zu überwachen. Dabei sollte außerhalb der Toleranzzone insbesondere auf folgende Punkte geachtet beziehungsweise diese überprüft werden: 1. Keine Prostitution am Katharinenkreisel. 2. Keine Prostitution an den Bushaltestellen "Katharinenkreisel", "Phillip-Reis-Straße" und "Emser Brücke". 3. Aufenthaltsstaus beziehungsweise Arbeitsgenehmigung der Prostituierten. Begründung: Mehrfache Anwohnerbeschwerden, dass mittlerweile vermehrt Frauen als Straßenarbeiterinnen außerhalb der Toleranzzone ihrem Gewerbe nachgehen. Anrufe bei der Stadtpolizei halfen nicht, da diese personell unterbesetzt sind. Es wurde des Weiteren berichtet, das die Damen teilweise kein Deutsch können, sodass hier gegebenenfalls auch eine Unkenntnis über die Grenzen der Toleranzzone vorliegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2076 Beratung im Ortsbeirat: 2
Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 313/2 Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 496 2017 Die Vorlage OF 313/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
Weiter lesenBaumaßnahme Ludwig-Erhard-Anlage 2-8
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2017, OF 312/2 Betreff: Baumaßnahme Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Liegen dem Magistrat Informationen vor, dass der Eigentümer des Objekts Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 seine Planung für das Neubauvorhaben überarbeitet und dabei die Höhe des Bauwerks deutlich zu reduzieren beabsichtigt? Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass der Investor damit die erteilte Baugenehmigung der Stadt Frankfurt am Main hinsichtlich der Gebäudehöhe nicht vollumfänglich ausnutzt und sind ihm die Beweggründe des Investors bekannt? Sieht der Magistrat Anhaltspunkte dafür, dass seine Baugenehmigung wesentliche rechtliche Aspekte z.B. der Nachbarn nicht ausreichend berücksichtig hat und somit letztlich nicht rechtssicher erteilt wurde? Welche Konsequenzen zieht der Magistrat daraus im Hinblick auf weitere zukünftige Genehmigungsverfahren? Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 497 2017 Die Vorlage OF 312/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
Weiter lesenDie Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1699 entstanden aus Vorlage: OF 287/1 vom 08.05.2017 Betreff: Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle! Vorgang: V 954/14 OBR 1; ST 567/14; OM 482/16 OBR 1; ST 227/17 Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, endlich alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schülerinnen und Schüler dieser Schule zu bauen und eventuell benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium in der Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen. Begründung: Die Falkschule hat seit 70 Jahren keine Schulturnhalle. Diese ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle mit der Begründung verweigert, der Schule fehle es an Gelände. In seiner Stellungnahme vom 28.04.2014, ST 567, hat der Magistrat angedeutet, es bestehe die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium zu nehmen. Für die Schülerinnen und Schüler sowie die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Die letzte Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482, hat der Magistrat bedauerlicherweise mit seiner Stellungnahme vom 30.01.2017, ST 227, wie folgt beantwortet: "Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können." Nachdem aktuell die Sporthalle der Rebstockschule wieder - bis zu den Sommerferien - geschlossen ist und dies für die Schülerinnen und Schüler der Falkschule - wie schon im letzten Schuljahr - erneut einen Ausfall des Sportunterrichts für die Jahrgänge 5 und 6 für ein halbes Jahr bedeutet, haben Schüler einen offenen Brief mit der Überschrift "Jetzt reicht es!" verfasst, welcher diesem Antrag als Anlage beigefügt wird. Anlage - (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 13 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 954 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482 Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 227 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1538 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1579 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 987 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2017, OA 148 entstanden aus Vorlage: OF 126/2 vom 11.10.2016 Betreff: Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bau eines 180 Meter hohen Hochhauses auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank in der Wilhelm-Epstein-Straße nicht zu genehmigen. Begründung: Das Gebäude der Deutschen Bundesbank wurde in den 70er-Jahren zusammen mit dem Miquelknoten und dem Fernsehturm mitten in einen Grüngürtel gesetzt. Es ist nicht vertretbar, dass durch ein weiteres 180 Meter hohes Hochhaus dieser ehemalige Grünzug vor dem Palmengarten, dem Botanischen Garten und dem Grüneburgpark weiter beeinträchtigt wird, dies insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich hier lediglich um eine Zusammenführung bereits ausreichend untergebrachter Mitarbeiter (zum Beispiel im Skyper im Bankenviertel) handeln soll. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass bei einem Leerstand von circa 1,2 Millionen Quadratmeter Büroraum - wobei im derzeitigen Hochhausrahmenplan weitere acht Standorten für Büro-Hochhäuser vorgesehen sind - weitere Vorhaben dieser Art realisiert werden. Die repräsentativen Bauten wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Matthäuskirche an der Friedrich-Ebert-Anlage sollten als Entree die Vorstände der Deutschen Bundesbank an ihr Wirken für das Gemeinwohl erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2017, B 411 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 148 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 148 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1848, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 63 0
Bauvorhaben Westend Ensemble
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 212/2 Betreff: Bauvorhaben Westend Ensemble Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich des Bauvorhabens in der Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Schallschutzmaßnahmen wurden seitens des Magistrats für die anstehenden Entkernungsarbeiten am Bestandsgebäude beauflagt? 2. Wie viele Stellplätze wurden für welche Anzahl von Wohnungen beauflagt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 333 2017 Die Vorlage OF 212/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Ampelanlage Mendelssohnstraße/Westendstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2016, OF 191/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Ampelanlage Mendelssohnstraße/Westendstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Westendstraße zu entfernen und die Kreuzung mit Zebrastreifen zu versehen. Begründung: Das relativ geringe Verkehrsaufkommen rechtfertigt keine Ampelanlage, da zudem wegen der Einbahnstraßen gar nicht alle Straßen von jeder Richtung mit dem Auto befahren werden können. Das Problem der Ampelanlage ist, dass sie eine so lange Reaktionszeit hat, dass die meisten Fußgänger und Radfahrer (ohne Kinder) sie missachten und bei Rot die Kreuzung passieren. Dadurch erhöht sich natürlich die Unfallgefahr. Es handelt sich bei der Kreuzung zwar um einen Schulweg, aber es muss berücksichtigt werden, dass die meisten anderen Kreuzungen im südlichen Westend auch keine Ampelanlagen haben, obwohl sie Schulweg sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 191/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenDas Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.10.2016, OA 86 entstanden aus Vorlage: OF 127/2 vom 11.10.2016 Betreff: Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das um 1890 erbaute Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage (inklusive des Schornsteins) unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: Bei dem Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/ Senckenberganlage handelt es sich um das letzte erhaltene Industriedenkmal des Westends. Das um 1890 gebaute viergeschossige Gebäude wird einseitig durch einen resalitartigen Kopfbau begrenzt. Der Schornstein zeichnet sich durch ein Klinkermuster aus, das an die Muster der ehemaligen Spielkarten erinnert. Die Backsteinfassade hat Segmentbogenfenster mit Lisenen und wird unter dem Traufgesims durch kleinere Fenster verbunden. In der ehemaligen Druckerei Dondorf wurden früher Spielkarten, Lampenschirme, Wertpapiere und Banknoten hergestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2017, B 50 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird abgelehnt. Abstimmung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 86 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 869, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 60 3
Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290
Umrüstung von Straßenlaternen im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 140/2 Betreff: Umrüstung von Straßenlaternen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind der aktuelle Umsetzungsstand und das geplante weitere Vorgehen bezüglich der Umrüstung der Straßenlaternen (insbesondere "alter" Gaslaternen) im Westend? 2. Wie sind Beschwerden von Bewohnern zu bewerten, dass die Beleuchtung der neuen LED-Laternen als deutlich zu hell wahrgenommen wird? 3. Werden defekte "alte" Straßenlaternen in der Zeit bis zum Austausch gegen LED-Leuchten nicht mehr repariert, auch wenn dies bedeutet, dass in manchen Straßen wie z .B. Arndtstraße, Westendstraße oder Savignystraße jede zweite oder dritte Straßenlaterne nicht funktionsfähig ist? Begründung: Offenkundig verläuft die Umrüstung der Straßenlaternen nicht problemlos. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 231 2016 Die Vorlage OF 140/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils für das Wort "Westend" die Worte "Ortsbezirk 2" und in Punkt 2. die Funckstraße eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 GRÜNE und FDP
Partei: CDU
Weiter lesenÜberprüfung der Übergänge für Fußgänger zwischen der Wilhelm-Hauff-Straße und Messeeingang City entlang der Friedrich-Ebert-Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 731 entstanden aus Vorlage: OF 100/2 vom 11.09.2016 Betreff: Überprüfung der Übergänge für Fußgänger zwischen der Wilhelm-Hauff-Straße und Messeeingang City entlang der Friedrich-Ebert-Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er ergreifen kann, um folgende Punkte an den Übergängen für Fußgänger zwischen der Wilhelm-Hauff-Straße und Messeeingang City entlang der Friedrich- Ebert-Anlage zu verbessern: 1. Die Wartezeiten an den Übergängen in die Grünanlagen sowie zur Haltestelle sind sehr lang, hier laufen immer wieder Personen auch bei Rot über die Ampel, weil sie sonst während des Wartens (über 90 Sekunden) ihre Straßenbahnen verpassen würden. Kann hier die Wartezeit für Fußgänger reduziert werden? Die Druckknöpfe an der Ampel scheinen keinen Effekt zu haben! 2. Vor dem Messeeingang City kommt es durch den nach innen verlagerten Radweg häufig dazu, dass Fahrradfahrer die rote Ampel an der Friedrich-Ebert-Anlage ignorieren. Kann hier durch zusätzliche Maßnahmen die Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöht werden? (c) geoinfo.frankfurt.de Begründung: Mehrfache Beschwerde der Bürgerinnen und Bürger Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 111 Aktenzeichen: 32 1
Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482 entstanden aus Vorlage: OF 100/1 vom 26.08.2016 Betreff: Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Vorgang: V 954/14 OBR1; ST 567/14 Die schwierige Raumsituation und die fehlende Turnhalle in der Falkschule sind der Stadt seit Jahren bekannt. Der Einzugsbereich der Schule umfasst ein Gebiet, das für Kinder und Jugendliche kaum Frei- und Aufenthaltsräume bietet, sodass hier über die Schule ein Defizit ausgeglichen werden müsste. Das für Erweiterungen der Falkschule geeignete Gelände befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Laut aktuellen Berichten ist eine Änderung des Bebauungsplans im Gespräch. Der aktuelle Bebauungsplan Nr. 556 erlaubt die Errichtung einer Sporthalle. Eine neue Nutzung des Geländes ist bisher an den Preisvorstellungen des Landes Hessen gescheitert. Vor dem Hintergrund steigender Immobilienpreise in Frankfurt und absehbar weiter steigendem Interesse an innenstadtnahen Grundstücken mit Planungsrecht für eine Hochhausbebauung ist zu befürchten, dass auch weiterhin der Preis maßgebliches oder gar ausschließliches Kriterium beim Verkauf sein wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu bauen und evtl. benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen; 2. mit dem Land Hessen darüber zu verhandeln, dass ein angemessener Anteil der Fläche an die Stadt Frankfurt für Einrichtungen des Gemeinbedarfs übergeben wird (Schulerweiterungsfläche/Turnhalle); 3. auf die Landesregierung dahin gehend einzuwirken, dass Flächen, die für das Funktionieren der Stadt benötigt werden, an die Stadt Frankfurt zu einem symbolischen Preis übergeben werden. Begründung: Die Falkschule hat seit Jahrzehnten keine Schulturnhalle. Diese ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle mit der Begründung verweigert, der Schule fehle es an Gelände. Jetzt besteht die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium zu nehmen (ST 567). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Es besteht die Gefahr, dass das Land Hessen lediglich die Chance sieht, hohe Einnahmen über den Grundstücksverkauf zu erzielen. Langfristig ist eine solche Politik auch nicht im Interesse des Landes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 954 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567 Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 227 Antrag vom 08.05.2017, OF 287/1 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1538 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1579 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 987 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Straßenstrich Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 321 entstanden aus Vorlage: OF 39/11 vom 14.06.2016 Betreff: Straßenstrich Hanauer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Duldung des Straßenstrichs Hanauer Landstraße zwischen den Hausnummern 443-447 (Fahrbahn stadteinwärts) zu widerrufen und den Straßenstrich umgehend abzuschaffen. Begründung: Prostitution und die erfahrungsgemäß damit einhergehende Kriminalität wertet den Stadtteil allgemein ab. Der Straßenstrich an der Theodor-Heuss-Allee sowie das Bahnhofsgebiet stellen ein ausreichendes Angebot an Prostitution in Frankfurt dar. Im Ortsteil Fechenheim sind ohnehin bereits einschlägige Etablissements vorhanden, weshalb eine weitere Duldung des Straßenstrichs überflüssig und nicht notwendig erscheint. Ebenfalls zu bedenken ist, dass das Sicherheitsempfinden von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern, welche insbesondere in den Sommermonaten durchaus noch bei Tageslicht den Straßenstrich passieren müssen, leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1360 Aktenzeichen: 32 0
Nach Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 569 (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte) ist der derzeitige Stand der Durchführung des Plans auf einer öffentlichen Bürgeranhörung der Bevölkerung darzulegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2016, OF 15/2 Betreff: Nach Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 569 (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte) ist der derzeitige Stand der Durchführung des Plans auf einer öffentlichen Bürgeranhörung der Bevölkerung darzulegen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Nach der Rechtskraft des Bebauungsplan Nr. 569 für den Kulturcampus Frankfurt wird der derzeitige Stand der Planung der Bevölkerung in einer öffentlichen Bürgeranhörung erläutert. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 569 Senckenberganlage / Bockenheimer Warte ( Kulturcampus Frankfurt ) ist nun rechtskräftig und es kann aufgrund seiner Festsetzungen gebaut werden. Die einzigen Bauten in Bau oder direkter Planung sind das Philosophicum und das neue 4 Sterne Hotel mit Boarding House auf dem Gelände des ehemaligen AFE Turmes. Bei allen weiteren Baugebieten steht eine weitere Realisierung noch nicht fest oder in weiter Ferne wie die Hochschule für Musik und Darstellende Künste. Auf einer öffentlichen Bürgeranhörung soll nun dargelegt werden, wie die weitere Planung für das Gebiet des Bebauungsplans aussieht, z.B. für das Studierenden- Haus ( Haus der offenen Kulturen ) . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 15/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenKeine Befreiungen für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion. Änderung der Art der baulichen Nutzung von Fläche für Gemeinbedarf Post zu Allgemeinem Wohngebiet nur unter dem derzeitigen Maß der baulichen Nutzung und Erstellung eines objektbezogenen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2016, OF 16/2 Betreff: Keine Befreiungen für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion. Änderung der Art der baulichen Nutzung von Fläche für Gemeinbedarf Post zu Allgemeinem Wohngebiet nur unter dem derzeitigen Maß der baulichen Nutzung und Erstellung eines objektbezogenen Bebauungsplans. Für die bessere wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks als Wohngebiet Schaffung von 30 Prozent Öffentlich geförderten Wohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Es wird für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion Friedrich Ebert Anlage 60 - 68 ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. 2. Für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion Friedrich Ebert Anlage 60-68, wird eine Nutzungsänderung von Sondergebiet Post auf Allgemeines Wohngebiet festgesetzt 3. Auf die Erhöhung der Nutzungsziffern, z.B. von 12 auf 16 Stockwerke wird verzichtet. 4. Als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks wird mit dem Investor ein Vertrag geschaffen, der Regelt, das auf dem Grundstück 30 % öffentliche Wohnungen entstehen. Begründung: Das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion, Friedrich Ebert Anlage 60-68, welches sich bis zur Privatisierung der Post in öffentlich rechtlichem Besitz befand, beantragt der Investor eine Änderung der Art der baulichen Nutzung. Es wird beantragt, das Baugrundstück für Gemeinbedarf Post zum Allgemeinem Wohngebiet umzuwandeln. Es soll für das Grundstück wie bei dem ehemaligen Hochtief-Hochhaus und dem Gelände des Opernturms ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt werden Weiterhin soll auf dem Grundstück eine Erhöhung der Ausnutzung von 12 Geschossen zu 16 Geschossen nach mehreren Verkäufen zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit genehmigt werden. Da das südliche Westend und hier die Gegend um die Senckenberganlage, Ludwig Erhardt Anlage und Friedrich Ebert Anlage schon aus vielen Hochhausstandorten besteht, ist nicht zu erklären, warum hier ein neuer Hochhausstandort geschaffen werden soll. Hochpreisige Eigentumswohnungen und teure Boarding Houses für Wochenendheimkehrer gibt es in Frankfurt schon genug. Was fehlt sind in Frankfurt günstige Wohnungen. Um diese zu schaffen, soll der Investor wie bei anderen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks durch die Nutzungsänderung 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau ausweisen. Anlage Oberpostdirektion (ca. 7,6 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 25/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenBei der Umgestaltung des Karlsplatzes auch an die Radfahrenden denken!
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2016, OA 704 entstanden aus Vorlage: OF 722/1 vom 19.01.2016 Betreff: Bei der Umgestaltung des Karlsplatzes auch an die Radfahrenden denken! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Übergangsbereich des von Norden kommenden Radweges zum Karlsplatz, siehe Abbildung, mit dem Ziel einer direkten Führung des Radweges überarbeitet wird. Begründung: Es handelt sich um einen Zweirichtungsradweg, der auch Teil der Fahrradrouten Bockenheim - Museumsufer ist und daher stark befahren wird. Von Norden aus der Westendstraße kommend, werden Radfahrende zuerst nach rechts, direkt zum entgegenkommenden Autoverkehr in der Karlstraße geführt und müssen dann nach links auf den Platz abbiegen. Dies ist unsinnig und gefährlich, der Radweg sollte möglichst geradlinig über den Karlsplatz geführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2016, B 125 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 704 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (M 185 und OA 704 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (M 185 = Annahme, OA 704 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Krebs (M 185 und OA 704 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 704 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen LINKE. (= Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und Stv. Dr. Dr. Rahn (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und Stv. Ochs (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 185 und OA 704 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6755, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 66 2
Finanz- und Postversorgung im Kuhwald/Rebstock
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4535 entstanden aus Vorlage: OF 763/2 vom 30.08.2015 Betreff: Finanz- und Postversorgung im Kuhwald/Rebstock Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Rebstock Projektgesellschaft und den Bauherren und Eigentümern der Gebäude im Rebstock zu verhandeln, wie eine Versorgung mit Finanz- und Postdienstleistungen sichergestellt werden kann. Diese Verhandlungen sollen folgende Punkte berücksichtigen: 1. Postbank Finanzcenter mit Postdienstleistungen, 2. Post-Shop mit Annahme und Abholung von Briefen und Paketen, 3. Ansiedlung von Geldautomaten (Sparkasse, Cash Group, CashPool), 4. Packstation von DHL. Als möglicher Standort könnte auch der entstehende Tegut-Markt in Betracht kommen. Begründung: Derzeit gibt es im Rebstock, im Kuhwald, in der City-West und im Europaviertel keine Versorgung mit Postdienstleistungen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Briefe im Postbank Finanzcenter in Bockenheim abholen. Die Pakete werden jedoch im Post-Shop in der Ludwig-Erhard-Anlage zum Abholen hinterlegt. Teilweise müssen dann beide Filialen aufgesucht werden, um alle Briefe und Pakete abzuholen. Eine Versorgung mit Bargeld ist nur in der City-West möglich, im Rebstock, im Kuhwald und im Europaviertel fehlt die Bargeldversorgung komplett. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 70 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 907 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92 31
Bockenheimer Hortplätze 2016
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2015, OF 771/2 Betreff: Bockenheimer Hortplätze 2016 Der Magistrat wird beauftragt, in seinen Bemühungen zur Schaffung von Bockenheimer Hortplätzen fortzufahren und zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich hier weitere Angebote zur Verfügung stellen lassen. Konkret sollen hierzu (gegebenenfalls provisorische) Möglichkeiten am Kulturcampus (in Sonderheit die ehemalige Professorenvilla in der Georg-Voigt-Straße 10/12) sowie die diesbezügliche Eignung zur Umwidmung der sogenannten Rotkreuz-Baracke nebst dahinterliegender Garagenanlage im Bereich des Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) untersucht werden. Insgesamt sollten 40 neue Hortplätze zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Es ist aufgrund der vorliegenden Zahlen zu erwarten, dass auch zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 eine erhöhte Nachfrage nach Hortplätzen in Bockenheim besteht, die durch das vorhandene Angebot nicht befriedigt werden kann. Mithin werden sich neuerlich Eltern mit der existentiellen Situation konfrontiert sehen, Jobs, durch die eigentlich innerstädtische Mieten finanziert werden müssten, zwecks Kinderbetreuung aufzugeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 771/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Raum für Kultur - Das neue Tibethaus in Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2015, OA 653 entstanden aus Vorlage: OF 705/2 vom 12.06.2015 Betreff: Mehr Raum für Kultur - Das neue Tibethaus in Frankfurt am Main Vorgang: OA 569/14 OBR 2; ST 330/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die faire Mietzinsfindung zwischen dem Kulturinstitut Tibethaus Deutschland e. V. und der ABG Frankfurt Holding für das Objekt "Professorenvilla Georg-Voigt-Straße 4" zu unterstützen. Hierbei sollen Möglichkeiten gefunden werden, die Miethöhe dem wirtschaftlichen Spielraum des Tibethauses anzupassen. Insbesondere sollen Aspekte der Kostenmiete, der Sozialrendite, der Förderung aus öffentlichen und privaten Programmen für kulturelle Einrichtungen sowie steuerliche Möglichkeiten - resultierend aus der Gemeinnützigkeit des Vereins - berücksichtigt werden. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330, hat sich nun die Option eröffnet, dass das Tibethaus eine der ersten Kulturinstitutionen ist, die auf den Kulturcampus ziehen wird. Das Tibethaus ist bereit, in Eigenleistung seiner Mitglieder die Villa - dort, wo es sinnvoll und möglich ist - instand zu setzen, und hat zur Unterstützung des Projektes bereits einen Förderverein gegründet. Das Tibethaus arbeitet kostendeckend, seine Gemeinnützigkeit wurde erst kürzlich von den Finanzbehörden bestätigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2014, OA 569 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 14 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 10.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 653 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 653 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 01.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 653 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) RÖMER (= Enthaltung) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 653 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6404, 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 08.10.2015 Aktenzeichen: 41
Ersatzverkehr der Straßenbahnlinie 17 und Buslinie 50 im Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3852 entstanden aus Vorlage: OF 633/2 vom 20.01.2015 Betreff: Ersatzverkehr der Straßenbahnlinie 17 und Buslinie 50 im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in Zusammenarbeit mit dem RMV, der traffiQ und den beauftragten Verkehrsunternehmen eine Verbesserung der Kundeninformation erreicht wird. Die soll insbesondere in folgenden Punkten passieren: - Sprachqualifikation des Fahrpersonals in der deutschen Sprache verbessern; - Schulung des Fahrpersonals bezüglich der Ortskunde der gefahrenen Linie (Umsteigemöglichkeiten/Alternativen); - Aushänge über Verkehrseinschränkungen in verständlicher Form; - genaue Beschilderung der Ersatzhaltestellen. Dem Ortsbeirat 2 ist über die Maßnahmen zu berichten. Begründung: Bei dem letzten Ersatzverkehr der Straßenbahnlinie 17 vom 17.11.2014 bis 21.11.2014 gab es massiv Beschwerden der Anwohner über die unverständlichen Aushänge sowie Verständigungsschwierigkeiten mit den Busfahrern in den Ersatzbuslinien. Auch die per E-Mail versprochen Maßnahmen des RMV wurden während des Ersatzverkehres nicht umgesetzt. Viele Fahrgäste sind an Ersatzhaltestellen ausgestiegen und wussten nicht, wie sie nun zu der gewünschten Haltestelle kommen, da der Busfahrer mangels Ortskenntnissen ihnen auch nicht weiterhelfen konnte. Bei den Baumaßnahmen im Westend wurde der Bus der Linie 50, welche seit dem Fahrplanwechsel von der Deutschen Bahn betrieben wird, umgeleitet. Die Fahrgäste mit dem Ziel Westend waren irritiert, dass der Bus durch die Senckenberganlage gefahren ist. Der Linienbetreiber hatte weder die Fahrgastanzeigen angepasst noch waren die Busfahrer aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse in der Lage, den Fahrgästen zu sagen, warum der Bus eine Umleitung gefahren ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 743 Aktenzeichen: 92 14
Happy Birthday: 30 Jahre Bebauungsplan Senckenberganlage/Bockenheimer Warte (Kulturcampus Frankfurt) und 125 Jahre ABG Frankfurt Holding (Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen); Die Planungen des Kulturcampus Frankfurt gemäß sozialer Erfordernisse un
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3848 entstanden aus Vorlage: OF 621/2 vom 19.01.2015 Betreff: Happy Birthday: 30 Jahre Bebauungsplan Senckenberganlage/Bockenheimer Warte (Kulturcampus Frankfurt) und 125 Jahre ABG Frankfurt Holding (Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen); Die Planungen des Kulturcampus Frankfurt gemäß sozialer Erfordernisse und gemäß der Gründungsprinzipien der ABG fortschreiben Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. in jedem Baugebiet mit Wohnungsbau die entsprechenden öffentlich geförderten Wohnungen gebaut werden; 2. Jugendeinrichtungen geschaffen werden, um dem ständigen Zuzug von Familien mit Kindern und dem Fehlen von Jugendeinrichtungen i m Westend gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 657 Aktenzeichen: 92 40
Das „Parken“ auf der Grünanlage Westendstraße/Ecke Beethovenstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3768 entstanden aus Vorlage: OF 601/2 vom 15.12.2014 Betreff: Das "Parken" auf der Grünanlage Westendstraße/Ecke Beethovenstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise Poller, Fahrradständer oder der Neupflanzung von Bäumen, das Parken auf der Grünanlage zu verhindern. Begründung: Der obere Teil der Grünanlage wird regelmäßig von Fahrzeugen (siehe Bild) "beparkt". Hierdurch wird der Belag der Grünanlage in Mitleidenschaft gezogen. Anlage 1 (ca. 60 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 522 Aktenzeichen: 32 4
Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als Themenspielplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 610/2 vom 29.12.2014 Betreff: Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als Themenspielplatz Der Magistrat wird gebeten, den ehemaligen Theodor-W.-Adorno-Platz, jetzt Tilly-Edinger-Platz, in Abstimmung mit den zuständigen Kinderbeauftragten in einen zu Tilly Edingers Forschungsprojekten und thematisch zum Senckenbergmuseum/-institut gehörenden themenbezogenen Spielplatz umzugestalten. Begründung: Nach Rücksprache mit der für Bockenheim zuständigen Kinderbeauftragten wird der Vorschlag gemacht, den Tilly-Edinger-Platz als Spielplatz zu gestalten, da sich in der näheren Umgebung kein Spielplatz befindet. Um die räumliche Nähe zum Senckenbergmuseum und den sachlichen Bezug zu Tilly Edingers Forschungen in die Gestaltung einfließen zu lassen, sollten das Senckenberginstitut und der Biograf Tilly Edingers, Dr. Gerald Kreft vom Edinger-Institut, in die Planung mit einbezogen werden. Thematisch böte sich beispielsweise der Bezug auf Tilly Edingers pionierhafte Untersuchung zur Evolution des Pferdegehirns an. Ursprünglich waren diese Tiere etwa so groß wie Katzen oder Hunde. Eine Reihe zunehmend mächtigerer Pferdekörper würde nicht nur eine Idee der Evolution, sondern ein bespielbares Kletterobjekt für Kinder unterschiedlicher Alters darstellen. Als Gegenstück zum Riesendinosaurier in der Senckenberganlage entstünde so im Umkreis des Senckenbergmuseums eine Art naturhistorisches Ensemble, das dem gesamten Viertel ein einzigartiges Gepräge geben würde. Die Finanzierung könnte, über kommunale Mittel hinaus, durch private Sponsoren, Stiftungen und öffentliche Sammlungen sichergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.02.2015, V 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 594 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1692 Antrag vom 02.01.2018, OF 470/2 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2648 Antrag vom 30.05.2019, OF 827/2 Aktenzeichen: 67 0
Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3711 entstanden aus Vorlage: OF 548/1 vom 14.10.2014 Betreff: Verlegung der Haltestelle und auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auch die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 anzeigen Vorgang: ST 1356/14 1. Die Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1356, wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Buslinie 52 Richtung Friedrich-Ebert-Anlage von der Günderrodestraße unter die Brücke der Galluswarte an die Haltestelle des Nachtbusses N8 zu verlegen und eine adäquate Überdachung zu installieren. 3. Außerdem wird der Magistrat gebeten, an den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte auf beiden Seiten die Abfahrtzeiten der Buslinie 52 durch ein zusätzliches Hinweisschild anzuzeigen. Begründung: Die Verlegung der Haltestelle unter die Brücke wäre für die wartenden und aussteigenden Fahrgäste sehr zum Vorteil, da diese dann nicht mehr bei Regen und Schneefall ungeschützt sind. Dazu müsste der Obststand etwas nach vorne umziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2014, ST 1356 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 327 Antrag vom 03.08.2015, OF 653/1 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1335 Aktenzeichen: 92 13
Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu!
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2014, OA 569 entstanden aus Vorlage: OF 566/2 vom 17.10.2014 Betreff: Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass dem Tibethaus Deutschland e. V. eine der seit geraumer Zeit leer stehenden ehemaligen Professorenvillen in der Georg-Voigt-Straße zur Nutzung als Kulturinstitut zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Begründung: Seit 2005 befindet sich das erste Tibethaus Deutschlands in Frankfurt-Bockenheim. Gegründet in der Tradition der weltweiten Tibethäuser, steht es unter der Schirmherrschaft des 14. Dalai Lama. Das Haus orientiert sich an den Prinzipien Offenheit, Toleranz und Vielfalt. Es versteht sich als gesellschaftlich relevantes Kulturinstitut, welches jedem, Buddhisten wie Nichtbuddhisten, offensteht. Es werden Veranstaltungen und Informationen in den Bereichen Buddhismus, Persönlichkeit und Gesellschaft, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft geboten. Wie in der 28. Sitzung des Ortsbeirates 2 am 25. November 2013 von Vertretern des Tibethaus Deutschland e. V. geäußert wurde, wird hierfür nun ein eigenes Haus in Frankfurt am Main gesucht, in dem sich genug Platz für Seminare, Ausstellungen, das Tibet-Museum und die internationale tibetische Bibliothek findet. Gewünscht wird hierzu ein Objekt mit einer Nutzfläche von 500 bis 900 Quadratmetern. Der Ortsbeirat 2 spricht sich gerne dafür aus, dass das Tibethaus dem Ortsbezirk 2 erhalten bleibt. Der Dalai Lama, geistliches Oberhaupt der Tibeter und Träger des Friedensnobelpreises, immerhin im 80. Lebensjahr, hat sein Erscheinen bei einer Neueröffnung des Tibethauses schon zugesagt. Mag also Ministerpräsident Volker Bouffier in seiner Amtszeit neuerlich den Dalai Lama im Tibethaus begrüßen dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330 Anregung vom 29.06.2015, OA 653 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 12.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 58 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 569 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD gegen LINKE. (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) RÖMER (= Annahme) Piraten (= Ablehnung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 569 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Ablehnung) 24. Sitzung der KAV am 12.01.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 569 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5363, 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.12.2014 Aktenzeichen: 61 0
Müllbehälter an der Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee (BAB 648)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.09.2014, OM 3487 entstanden aus Vorlage: OF 557/2 vom 09.09.2014 Betreff: Müllbehälter an der Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee (BAB 648) Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an den Aufgängen der Fußgängerbrücke durch die FES neue Müllbehälter angebracht werden. Die vier Mülleimer sollen an den Zugängen in der Galvanistraße, der Philipp-Reis-Straße, der Braunfelsstraße sowie an dem Treppenaufgang an der dortigen Bushaltestelle angebracht und regelmäßig geleert werden. Begründung: Die an den Zugängen der Fußgängerbrücke befindlichen Müllbehälter wurden entfernt. Dadurch entsorgen die Benutzer dieser Brücke ihren Müll teilweise im Grünstreifen. Diese Maßnahme dient dazu, die Sauberkeit an der Brücke weiter zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1572 Aktenzeichen: 79 4
Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2014, OF 553/2 Betreff: Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Um- und Neubenennung von mehreren Straßen und Plätzen des Westend-Campus der Goethe-Universität den derzeitigen Theodor W. Adorno-Platz in Bockenheim in Franziska Speyer-Platz umzubenennen. Begründung: Franziska Gumbert wurde am 22. März 1844 in Berlin geboren; sie heiratete 1869 Georg Speyer. Sie starb am 6. November 1909 in Frankfurt am Main. Sie wohnte unter anderem in der Leerbachstraße 1, in der Westendstraße 1 und in der Westendstraße 55. Ihr Grab ist auf dem jüdischen Friedhof Rat-Beil-Straße. Franziska Speyer war eine hochherzige und zukunftsorientierte Mäzenin. Sie lebte im Westend und war finanziell maßgeblich beteiligt an der Gründung von Vorläufereinrichtungen, die später in der Universität Frankfurt aufgingen. Sie förderte viele soziale Einrichtungen und engagierte sich persönlich in ihren vielfältigen Stiftungen: - Georg und Franziska Speyer'sche Studienstiftung von 1901: Pflege der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts in Frankfurt; Förderung von technologischen Vorlesungen des Physikalischen Vereins und Einrichtung je eines Lehrstuhls für Geographie und für neuere Sprachen an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften. Die Stiftung wurde 1938 aufgelöst. Der Vermögensanteil, der laut Satzung der Israelitischen Gemeinde zufallen sollte, wurde der Universität zugesprochen; das übrige Vermögen erhielt wohl die Dr. Adolf Varrentrapp-Stiftung. 1952 wurde die Stiftung wiederbelebt, da der Auflösungsbeschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen war. Sie wurde unter dem Namen "Georg und Franziska Speyer'sche Hochschulstiftung" mit der Frankfurter Hochschul-Stiftung vereinigt, der ehemaligen Georg Speyer-Stiftung, der die Otto und Ida Braunfels-Stiftung und die Dr. Karl Sulzbach-Stiftung eingegliedert worden waren. - Georg Speyer-Stiftung von 1907: Förderung der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften bzw. der an deren Stelle tretenden wissenschaftlichen Anstalt in Frankfurt (der späteren Johann Wolfgang Goethe-Universität) - Georg und Franziska Speyer-Stiftung für mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums von 1909: Unterstützung an mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums und deren Witwen und Waisen; 1951 aufgelöst, Restvermögen auf den Allgemeinen Almosenkasten übertragen. - Georg und Franziska Speyer-Fonds für die Unterstützung bedürftiger Mitglieder der Frankfurter Berufsfeuerwehr und deren Familienangehörigen. - Georg und Franziska Speyer'scher Fonds zur Unterstützung unheilbar Kranker und deren Angehöriger von 1909: Gewährung völlig oder teilweise unentgeltlicher Verpflegung in geeigneten hiesigen oder auswärtigen Krankenhäusern und Pflegeanstalten, von Beihilfen zum Aufenthalt in Bädern oder zu anderen Aufwendungen für Krankenpflege sowie zur häuslichen Pflege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenEndlich Lärmschutz für die Anwohner entlang der Emser Brücke/Westbahnhof schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3369 entstanden aus Vorlage: OF 537/2 vom 19.08.2014 Betreff: Endlich Lärmschutz für die Anwohner entlang der Emser Brücke/Westbahnhof schaffen Der Magistrat wird gebeten, weiterhin mit der Deutschen Bahn AG im Gespräch zu bleiben und auf sie einzuwirken, dass nach der Sanierung der Bahngleise zwischen der Emser Brücke und dem Westbahnhof endlich der dringend notwendige Lärmschutz entlang der Bahngleise der Emser Straße, der Hamburger Allee, der Kasseler Straße sowie der Kreuznacher Straße installiert wird. Begründung: In wochenlanger Arbeit wurden mit dem Aufwand von mehreren Millionen Euro die Bahngleise und die Brückenbauwerke saniert. Die Züge fahren auf den Brückenbauwerken in Höhe des zweiten Obergeschosses direkt an den Wohnungen der Häusern entlang der Emser Straße, der Hamburger Allee und der Kasseler Straße vorbei und belasten die Bewohner unzumutbar mit Lärm. Es ist dringend erforderlich, dass endlich der dringend notwendige Lärmschutz geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1530 Aktenzeichen: 69
Ampelschaltung und Sicherheit an der Ampelanlage Ludwig-Erhard-Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2014, OM 3162 entstanden aus Vorlage: OF 514/2 vom 12.05.2014 Betreff: Ampelschaltung und Sicherheit an der Ampelanlage Ludwig-Erhard-Anlage Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der Ampelanlage an der Ludwig-Erhard-Anlage (Übergang Straßenbahn zum Messe-Eingang "City/Bushaltestelle") für mehr Sicherheit gesorgt wird. Dabei sollte auf folgende Punkte besonders geachtet werden: 1. Überprüfung der Wartezeiten an der Ampel; 2. Prüfung für eine zusätzliche Fahrradfahrerampel; 3. Stop-Linien für Fahrradfahrer an den Fußgängerüberwegen. Begründung: Anregung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie eigene Beobachtungen. Die Ampelphasen für die Fußgänger sind in den Morgenstunden und in den Abendstunden zu lang. Diese verleitet die Leute dazu, bei Rot über die Fahrbahn zu gehen, was zu einer starken Verkehrsgefährdung führt. Des Weiteren erkennen die Fahrradfahrer nicht die Zuordnung der Kfz-Ampel für den Fahrradstreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 976 Aktenzeichen: 32 1
Starke Verschmutzungen durch Taubenkot in der Bahnunterführung Voltastraße/Hamburger Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3053 entstanden aus Vorlage: OF 490/2 vom 16.04.2014 Betreff: Starke Verschmutzungen durch Taubenkot in der Bahnunterführung Voltastraße/Hamburger Allee Der Magistrat wird gebeten, 1. die Geh- und Fahrradwege der Eisenbahnunterführung Voltastraße/Hamburger Allee, ggf. auch die Wände, durch die FES (oder auch andere Reinigungsdienste) regelmäßig und sorgfältig zu reinigen. 2. Ferner wird des Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit diese Unterführung (bzw. Brücke), in der sehr viele Tauben nisten und leben, in das Stadttaubenprojekt (http://www.stadttaubenprojekt.de) einbezogen werden kann. Begründung: Über der genannten Bahnunterführung befindet sich eine Eisenbahnbrücke zwischen deren Balken, Pfeilern und Spalten Dutzende von Tauben leben. Deswegen fällt seit geraumer Zeit Taubenkot auf die Geh- und Fahrradwege, die in beiden Richtungen von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Abgesehen davon, dass es ein ästhetisches Problem ist, ist es auch ein gesundheitliches Problem, da der Taubenkot nicht entfernt oder beseitigt wird und es auch keine Maßnahmen zu geben scheint, die Tauben umzusiedeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1074 Aktenzeichen: 66 2
Schöner überbrücken und verbinden - Brücke über die Theodor-Heuss-Allee zwischen City-West und dem Kuhwald optisch aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3051 entstanden aus Vorlage: OF 487/2 vom 28.03.2014 Betreff: Schöner überbrücken und verbinden - Brücke über die Theodor-Heuss-Allee zwischen City-West und dem Kuhwald optisch aufwerten Vorgang: ST 374/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der in der Stellungnahme vom 17.03.2014, ST 374, angekündigten Maßnahmen zur "Instandsetzung der Betonschäden am Brückengeländer", die Brücke über die Theodor-Heuss-Allee insgesamt optisch aufgewertet wird, beispielsweise durch Begrünung oder neue Farbgebung. Begründung: Wer zu Fuß oder per Fahrrad die Brückenverbindung zwischen der City-West und dem Kuhwald nutzt, hat bislang alle Ansprüche auf eine positive Anmutung aufgegeben. Die Sanierung der Brückengeländer ist nun eine gute Gelegenheit, sich auch um die, von Anwohnern bereits mehrfach angeregte, optische Aufwertung der Brücke zu bemühen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 374 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1254 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6
Akustische Ampelanlagen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1
Bau eines Park-/Garagenhauses am Rande der Kuhwaldsiedlung
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2014, OA 503 entstanden aus Vorlage: OF 496/2 vom 18.03.2014 Betreff: Bau eines Park-/Garagenhauses am Rande der Kuhwaldsiedlung Vorgang: OA 671/08 OBR 2; ST 1684/08; OM 3821/10 OBR 2; ST 417/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig für das Gelände des Busparkplatzes zwischen Braunfelsstraße und Theodor-Heuss-Allee ein Realisierungs- und Umsetzungskonzept für die Errichtung eines mehrgeschossigen Park-/Garagenhauses, wie es bereits im Bebauungspan NW3d von 1974 vorgesehen ist, unter Berücksichtigung nachfolgender Kriterien zu erarbeiten: 1. Lärmemissionen Es ist zu gewährleisten, dass durch das zu errichtende Park-/Garagenhaus bzw. dessen Nutzung keine zusätzlichen Lärmemissionen für die Bewohner der Kuhwaldsiedlung entstehen. Das Park-/Garagenhaus soll neben seiner eigentlichen Bestimmung die Qualität eines Lärmschutzes für die Bewohner der Kuhwaldsiedlung bezüglich der Theodor-Heuss-Allee besitzen. 2. Busparkplatz Es ist zu gewährleisten, dass die derzeitig bestehenden Busparkplätze weitestgehend erhalten bleiben und in das Park-/Garagenhauskonzept integriert werden. Die Busparkplätze sind in das zu entwickelnde Park-/Garagenhauskonzept so zu integrieren, damit sichergestellt wird, dass diese tatsächlich nur als Busparkplätze genutzt werden können. 3. Anbindung Bei dem Bau des Park-/Garagenhauses soll eine Anbindung an die Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee erfolgen. Eine Integration der Bushaltestelle "Phi lipp-Reis-Straße" ist wünschenswert. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, das entwickelte Konzept dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzustellen, damit Stellungnahmen des Ortsbeirats vor der Umsetzung des Konzepts berücksichtigt werden können. Begründung: Schon im Bebauungsplan Kuhwaldsiedlung NW3d ist an dieser Stelle ein Park- und Garagenhaus vorgesehen. Diese Idee ist nach 40 Jahren aktueller denn je. Durch die Büro-/Wohnbebauung in der City-West besteht auf die umliegenden Stadtteile ein enormer Parkdruck und die vorhandenen Parkplätze reichen nicht mehr aus. Ein mehrgeschossiges Park-/Garagenhaus, das auf der unteren Ebene die Busparkplätze der Messe Frankfurt enthalten muss, würde bei moderaten Vermietungspreisen gut angenommen und für eine Entspannung sorgen. Das Parkhaus könnte durch den bestehenden Fußgängersteg über die Theodor-Heuss-Allee an die City-West angebunden werden. Durch den Bau dieses Parkhauses entsteht bei entsprechender Bauweise eine Lärmschutzwand für die Kuhwaldsiedlung. Da der Fahrzeuglärm auf dieser stark befahrenen Ausfallstraße ständig zunimmt, wird dieser von den Anwohner schon seit Jahren als unerträglich empfunden. Der Ortsbeirat 2 forderte dieses Park-/Garagenhaus bereits in Jahr 2008 mit der Anregung an die Stadtverordnetenversammlung, OA 671, sowie mit der Anregung an den Magistrat im Jahr 2010, OM 3821. Da hier mittlerweile ein dringender Handlungsbedarf seitens der Stadt Frankfurt besteht, sind die Stellungnahmen des Magistrates aus den Jahren 2008 (ST 1684) und 2010 (ST 417) nicht mehr hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.06.2008, OA 671 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2008, ST 1684 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3821 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2010, ST 417 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1215 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 390 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.05.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.06.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 503 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4656, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.06.2014 Aktenzeichen: 61 1
Keine Diskriminierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2014, OF 460/2 Betreff: Keine Diskriminierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter Der Orisbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert im Bebauungsplan Nr. 569 (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte) im Abschnitt A 1.3.1 den ersten Spiegelstrich -"Betriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und Schaustellung dienen," zu streichen. Begründung: Der Magistrat begründet diesen Passus damit, dass in seinen Augen die Sexarbeit mit einem "Leuchtturmprojekt" dieser Art, welches "hochrangigen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen" vorbehalten sein soll, unvereinbar ist. Der Magistrat schafft hiermit ein Zwei-Klassen- Berufssystem: Auf der einen Seite die elitären Berufe, die er gerne hätte und auf der andere Seite das, was er vermutlicherweise aufgrund von überholten Moralvorstellungen als nicht wünschenswert ansieht. Dies ist unvereinbar mit dem Recht auf freie Berufswahl. Des weiteren präsentiert sich Frankfurt als liberale und weltoffene Stadt mit vielfältigen Lebensstilen und Lebensgemeinschaften. Die sexuelle Vielfalt in unserer Stadt durch einen Bebauungsplan einzuschränken konterkariert massivst diese Bemühungen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2013, M 224 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 20.02.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Der Vorlage M 224 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 802 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OF 460/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen SPD und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee vom Kuhwald (Braunfelsstraße) zur City-West
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2013, OF 364/2 Betreff: Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee vom Kuhwald (Braunfelsstraße) zur City-West Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Brücke und insbesondere das Brückengeländer in einem ordnungsgemäßen Zustand sind? Begründung: Antrag ist Ergebnis einer Begehung mit Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 816 2013 Die Vorlage OF 364/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
Weiter lesenAndienungskonzept Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2165 entstanden aus Vorlage: OF 333/2 vom 25.04.2013 Betreff: Andienungskonzept Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob und wie die Andienung bestehender Geschäfte und Läden auf der Bockenheimer Landstraße durch Lkw geregelt werden kann, ohne dass es zu Verkehrsstörungen in den Hauptverkehrszeiten kommt . Kurzfristig wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Verkehrsknoten morgens regelmäßig angefahren und kontrolliert wird. Begründung: Wiederholt haben sich Bürger beschwert, dass morgens zwischen 8.30 Uhr und 9.30 Uhr auf der Bockenheimer Landstraße, auf dem Abschnitt zwischen Oberlindau und Opernplatz, Lkw mitten auf den Fahrspuren (manchmal auch auf dem Radweg) halten und die dort ansässigen Geschäfte und Büros beliefern. Diese Verengung des Berufsverkehrs führt zu einem massiven Rückstau, teilweise bis hoch zur Senckenberganlage. Der Bereich ist übrigens als absolute Halteverbotszone ausgeschildert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1121 Aktenzeichen: 32 1
Die zu massiven Behinderungen und Störungen für die Anwohner führenden und seit Monaten stillstehenden Bauarbeiten am Theodor-W.-Adorno-Platz/Emil-Sulzbach-Straße unverzüglich abschließen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2013, OF 325/2 Betreff: Die zu massiven Behinderungen und Störungen für die Anwohner führenden und seit Monaten stillstehenden Bauarbeiten am Theodor-W.-Adorno-Platz/Emil-Sulzbach-Straße unverzüglich abschließen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Bauarbeiten an der Stelle Adornoplatz / Emil-Sulzbach-Straße, die zum Jahreswechsel 2012 / 2013 abgeschlossen sein sollten, und zu massiven Störungen und Beeinträchtigungen für die Anwohner führen, sollten unverzüglich abgeschlossen werden. Begründung: Zum Jahreswechsel 2012/13 sollten die Bauarbeiten am Adornoplatz abgeschlossen sein. Monatelang ruhten die Arbeiten, inzwischen werden sie nach Beschwerden bei der Stadt Frankfurt stundenweise durchgeführt. Die Schließung eines Teilstücks der Emil-Sulzbachstraße hat für die Auutofahrer*innen große Umwege, erhöhte Benzinkosten und erheblichen Zeitaufwand über die Senckenberganlage zur Folge. Seit mehr als einem halbem Jahr müssen die AnwohnerInnen und übrigen Autofahrer*innen eine sehr enge Durchfahrt (zuständig Stadtentwässerungsamt), zur Hälfte auf dem Bürgersteig benutzen, was lt. Auskunft des Straßenverkehrsamts eine unerlaubte Regelung ist. Bis vor kurzem behinderten 2 Schlaglöcher zusätzlich die Passage (besser:Schlupfloch). Ortsunkundige fahren täglich gegen die Einbahnstraße in der Varrentrappstraße zwischen Adornoplatz und Hamburgerallee, dies ist ausgesprochen gefährlich, weil - besonders vor und nach der täglichen Arbeitszeit - die Varrentrappstr. von vielen Radfahrer*innen benutzt wird. Für die Anwohner*innen hat die Ver-kehrsregelung große Nachteile, die durch die verschleppten Bauarbeiten, noch erheblich zugenommen haben. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 325/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 325/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 325/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 23.09.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 325/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2013 ScienceCenter ExperiMINTa
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2013, OF 292/2 Betreff: Haushalt 2013 ScienceCenter ExperiMINTa Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Haushalt 2013 die finanzielle Unterstützung der ExperMINTa von aktuell eingestellten TEUR 60 auf TEUR 105 anzuheben; 2. die Mehrausgaben i.H.v. TEUR 45 hälftig durch eine entsprechende Reduzierung des Budgets des OBR 2 i.H.v. TEUR 22,5 "gegenzufinanzieren"; Begründung: · ExperiMINTa hat sich hinsichtlich der Besucherzahlen sehr positiv entwickelt, obwohl die Einrichtung ihre Eintrittspreise wie von Land Hessen und Stadt Frankfurt beauflagt erhöht hat. Die Eintrittspreise liegen somit bereits deutlich über den Preisen des "Wettbewerbs". · Das Land Hessen hat die Einrichtung durch eine Reduzierung der Jahresmiete für das Objekt in der Hamburger Allee 22-24 (im Eigentum des Landes) von ursprünglich TEUR 210 auf aktuell TEUR 105 unterstützt. Die Vereinbarung mit dem Land sah zugleich vor, Mietaufwendungen i.H.v. ca. TEUR 100 aus der Anlaufphase zu stunden. Dieser gestundete Betrag soll bis 2014 sukzessive zurückgezahlt werden. Das Land Hessen hat die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, im Falle eines weiteren Beitrages der Stadt Frankfurt seinerseits einen Verzicht auf den gestundeten Betrag in Betracht zu ziehen. · Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des städtischen Zuschusses und dem Verzicht seitens des Landes wäre ExperiMINTa durchfinanziert und der weitere Betrieb dieser wichtigen Einrichtung sichergestellt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 23 2013 Die Vorlage OF 292/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenUmgestaltung des Grünstreifens in der Beethovenstraße zur Spielfläche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1499 entstanden aus Vorlage: OF 229/2 vom 06.09.2012 Betreff: Umgestaltung des Grünstreifens in der Beethovenstraße zur Spielfläche Der Magistrat wird gebeten, in Kooperation mit dem Grünflächenamt, der Kinderbeauftragten und dem Ortsbeirat 2 Möglichkeiten zur kinder- und jugendfreundlichen Umgestaltung des Grünstreifens in der Beethovenstraße zwischen Westendstraße und Bettinaplatz zu erarbeiten. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 für die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen Mittel aus seinem Budget zur Verfügung stellen kann. Begründung: Im Westend besteht angesichts der erfreulicherweise deutlich zunehmenden Anzahl von Kindern und Jugendlichen ein zunehmender Bedarf an altersgerechten Aufenthaltsmöglichkeiten für diese Gruppen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1969 Aktenzeichen: 67 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.