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Haushalt 2026 Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, K. d. ö. R.
Antrag vom 17.11.2025, OF 1286/2 Betreff: Haushalt 2026 Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, K. d. ö. R. Der Magistrat wird gebeten, für das kommende Haushaltsjahr Haushaltsmittel bereitzustellen, um die Beleuchtung an folgenden Standorten deutlich zu verbessern: im Bereich des Ignatz-Bubis-Gemeindezentrums, Savignystraße 66, im Bereich der Jüdischen Grundschule, Westendstraße 45-47, im Bereich des Verwaltungsgebäudes der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung der bestehenden Beleuchtungssituation und - wo erforderlich - - die Installation zusätzlicher Leuchten, - die Erhöhung der Leuchtstärke vorhandener Beleuchtung, - die Instandsetzung defekter Leuchten, - eine Optimierung der Beleuchtungsintervalle und der technischen Steuerung. Begründung: Die genannten Einrichtungen liegen in Bereichen, die in den Abend- und frühen Morgenstunden unzureichend ausgeleuchtet sind. Die Wege werden stark genutzt - von Gemeindemitgliedern, Schulkindern, Besuchern und Beschäftigten. Eine bessere Beleuchtung erhöht das Sicherheitsempfinden, reduziert Angsträume und verbessert das objektive Sicherheitsniveau. Jüdische Einrichtungen sind traditionell besonders schutzbedürftig. Eine gute Ausleuchtung der Zugangsbereiche gehört zu den grundlegenden und seit vielen Jahren bewährten Sicherheitsstandards. Die derzeitige Beleuchtungssituation wird diesem Anspruch nicht gerecht. Zudem ist die Dunkelheit schlicht gefährlich. Besonders ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen, die diese Wege regelmäßig nutzen, sind erhöhten Risiken ausgesetzt. Unebenheiten oder Bordsteine sind bei schwacher Beleuchtung schwer erkennbar; Stürze sind absehbar. Von einer besseren Ausleuchtung profitieren alle: Bürger, Besucher und Anwohner des gesamten Quartiers. Die Maßnahme erhöht die allgemeine Sicherheit und verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits in den vergangenen Jahren aufgegriffen und z.B. mit den Antrag OM 5129 auf die Agenda gesetzt. Trotz dieser Vorstöße ist die Situation bis heute nicht zufriedenstellend gelöst. Eine erneute und verbindliche Befassung ist daher erforderlich. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 107 2025 Die Vorlage OF 1286/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, 1 FDP, 1 Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 5 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP
Bolzplatz an der Stresemannallee 73 absichern und den Bodenbelag überarbeiten
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7812 entstanden aus Vorlage: OF 1604/5 vom 15.10.2025 Betreff: Bolzplatz an der Stresemannallee 73 absichern und den Bodenbelag überarbeiten Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz an der Stresemannallee 73 mit einem weiteren vierten Zaun zur Häuserseite zu versehen und über dem Platz zum Beispiel ein Tarnnetz zu spannen sowie den Kies auf dem Boden zu entfernen, um Verletzungen vorzubeugen. Begründung: Der Bolzplatz an der Stresemannallee 73 wird gerne von den Kindern und Jugendlichen der anliegenden Heimatsiedlung genutzt. Durch das Fehlen eines Zaunes zur Häuserseite hin kommt es häufig vor, dass der Ball gegen die Hauswand knallt. Es ist eine Frage der Zeit bis eine Fensterscheibe zu Bruch geht. Des Weiteren ist ein Netz über dem Platz dringend erforderlich, um zu verhindern, dass der Ball, wie letztlich geschehen, auf die Straße gelangt, die Kinder hinterherrennen und sich damit in Gefahr begeben. Zusätzlich würde das Netz auch als Sonnenschutz dienen. Der feine Kies, der sich inzwischen über den Gehweg bis zur Hauswand verteilt, ist eine weitere Gefahr. Bei Verletzungen, wie z. B. aufgeschürften Knien und Ellenbogen, ist er kaum aus den Wunden zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7817 entstanden aus Vorlage: OF 1609/5 vom 28.10.2025 Betreff: Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigen Der Magistrat wird gebeten, den Körner-Gedenkstein am Kreuzungsbereich Oberschweinstiegschneise/"Sandbrückschneise"/"Samstagsweg" zu reinigen und die Lesbarkeit der Inschrift zu verbessern. Die dort bestehenden Sitzgelegenheiten sind ebenfalls zu reinigen. Begründung: Der am Kreuzungsbereich Oberschweinstiegschneise/"Sandbrückschneise"/"Samstagsweg" stehende Gedenkstein ist nach einiger Zeit wieder zu reinigen. Durch den Standort im Stadtwald sind der Gedenkstein und die Sitzgelegenheiten starker Verwitterung ausgesetzt. Eine Instandsetzung ist aufgrund des Zustandes nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Illegale Taxistände, Teil 2
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7662 entstanden aus Vorlage: OF 1228/2 vom 25.09.2025 Betreff: Illegale Taxistände, Teil 2 Vorgang: OM 6911/25 OBR 2; ST 1365/25 1. Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Eigentümerschaft der Liegenschaft Senckenberganlage 13 (Meliá Hotel) die Möglichkeit zu eruieren, ob ein legaler Taxistand im Bereich der Hotelvorfahrt realisiert werden kann. 2. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Robert-Mayer-Straße, etwa vor Hausnummer 19, ein legaler Taxistand eingerichtet werden kann. Der Magistrat wird gebeten, die Organisation eines Ortstermins mit den verantwortlichen Ämtern, der Taxizentrale, dem Hotel, Polizei und betroffenen Anwohnern zu übernehmen. Begründung: Die Situation hat sich gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der oben erwähnten Anregung nicht verändert. In sehr regelmäßigen Abständen werden der Fuß- und der Radweg illegal von Taxis zugestellt. Ein legaler Taxistand im näheren Umfeld oder direkt vor dem Hotel würde wenigstes dieses Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6911 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1365
Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7657 entstanden aus Vorlage: OF 1240/2 vom 25.09.2025 Betreff: Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren Der Magistrat wird gebeten, entlang der Feuerwehrzufahrt von der Senckenberganlage 21 bis zur Senckenberganlage/Ecke Robert-Mayer-Straße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwegbreite in diesem Abschnitt nicht eingeschränkt wird. Dies kann durch Schrägstellung der Fahrradbügel erreicht werden. Begründung: Die Fahrradbügel und Abstellflächen für Fahrräder angrenzend an die Liegenschaft Senckenberganlage 21 sind bis zur Kapazitätsgrenze genutzt. Die Ergänzung um weitere sichere Abstellflächen ist notwendig. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Markierung für weitere Fahrradparkplätze vor der Senckenberganlage 21 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 11.10.2025, OF 1253/2 Betreff: Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. über den aktuellen Stand der Bauplanung im Bereich der Bockenheimer Landstraße zu informieren, insbesondere über den tatsächlichen Beginn der Arbeiten und den vorgesehenen Zeitplan bis zum Jahr 2029, 2. die derzeitige Verkehrsführung im Umfeld - insbesondere in der Beethovenstraße, Mendelssohnstraße und Schubertstraße - darzustellen, 3. kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Beethovenstraße und den angrenzenden Straßen zu prüfen und umzusetzen, 4. darzulegen, welche verkehrlichen Simulationen und Planungen im Vorfeld der Sperrung durchgeführt wurden, 5. zu erläutern, warum die Bauarbeiten über mehrere Jahre angesetzt sind, obwohl die Bockenheimer Landstraße auf weiten Strecken vollständig gesperrt ist, 6. darzustellen, welche Vorkehrungen für die Dauer der Bauarbeiten vorgesehen sind, um eine dauerhafte Überlastung der Beethovenstraße und der angrenzenden Wohnstraßen zu vermeiden. Begründung: Seit Beginn der Absperrungen im Zusammenhang mit den geplanten Bauarbeiten an der Bockenheimer Landstraße kommt es in der Beethovenstraße zu massiven Verkehrsproblemen. Insbesondere in den frühen Abendstunden zwischen etwa 17:00 und 19:30 Uhr staut sich der Verkehr regelmäßig bis in den Bereich der Messe. Einige Anwohnerinnen und Anwohner können in dieser Zeit ihre Grundstücksausfahrten nicht nutzen. Nach Beobachtungen der Anwohnerschaft weicht der fließende Verkehr derzeit über die Mendelssohnstraße und anschließend über die Schubertstraße in die Beethovenstraße aus. Die Zielrichtung ist überwiegend die Westendstraße; dort staut sich der Verkehr regelmäßig bis zur Ampel an der Senckenbergstraße zurück. Besonders ärgerlich ist, dass bislang keine Bautätigkeit auf der Bockenheimer Landstraße zu erkennen ist, obwohl die Absperrungen bereits bestehen. Dadurch werden Anwohnerinnen, Anwohner und der Durchgangsverkehr gleichermaßen belastet, ohne dass erkennbar Fortschritte erzielt werden. Darüber hinaus wird auch der Fuß- und Radverkehr in Mitleidenschaft gezogen, da die enge Fahrbahnführung und das hohe Verkehrsaufkommen die Sicherheit und Nutzbarkeit der Wege deutlich einschränken. Mit Blick auf den angekündigten Bauzeitraum bis 2029 ist unverständlich, warum die Arbeiten so lange dauern sollen, obwohl die Straße auf ganzer Länge gesperrt und somit grundsätzlich ungehindert bearbeitbar wäre. Aus der Bürgerschaft wird die Frage aufgeworfen, ob eine verkehrliche Simulation vor der Sperrung überhaupt erfolgt ist, und es besteht der Eindruck, dass die derzeitige Verkehrslenkung unzureichend vorbereitet wurde. Eine Überprüfung der Maßnahmen und eine transparente Information über den tatsächlichen Bauablauf sind daher dringend erforderlich. Situation in der Beethovenstrasse (Höhe Hausnummer 35) - Der Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren
Antrag vom 25.09.2025, OF 1240/2 Betreff: Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der Feuerwehrzufahrt Senckenberganlage 21 bis zur Ecke Senckenberganlage/Robert-Meyer-Straße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwegbreite in diesem Abschnitt nicht eingeschränkt wird. Dies kann durch Schrägstellung der Fahrradbügel erreicht werden kann. Begründung: Die Fahrradbügel und Abstellflächen für Fahrräder angrenzend an die Liegenschaft Senckenberganlage 21 sind bis zur Kapazitätsgrenze genutzt. Die Ergänzung um weitere sichere Abstellflächen ist notwendig. Anlage (Quelle: Geoportal Frankfurt) Markierung für weitere Fahrradparkplätze vor der Senckenberganlage 21 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
EXPERIMINTA ScienceCenter und Museum in Bockenheim erhalten!
Anregung vom 08.09.2025, OA 572 entstanden aus Vorlage: OF 1172/2 vom 19.08.2025 Betreff: EXPERIMINTA ScienceCenter und Museum in Bockenheim erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Land Hessen dahin gehend zu verhandeln, dass 1. der Mietvertrag mit dem EXPERIMINTA ScienceCenter, das die Immobilie seit 2011 nutzt, erneut verlängert wird (Kündigung durch das Land Hessen zum 31.12.2026); 2. eine Sanierung des Gebäudes im Bestand seitens des Landes ernsthaft in Erwägung gezogen wird, um dem Museum eine langfristige Perspektive in Bockenheim zu gewähren; 3. dem Museum nach einer Sanierung alle für seine Arbeit benötigten Räume des Hauses durch das Land vermietet werden; 4. im Zeitraum um die Herbstferien 2025 ein Runder Tisch mit relevanten Entscheidungsträger/innen aus Land und Stadt, EXPERIMINTA ScienceCenter und Förderverein einberufen wird, um konkrete Lösungen zu finden. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob bei einer Verlängerung des Mietverhältnisses mit dem EXPERIMINTA ScienceCenter und einer Sanierung der Immobilie durch das Land zum Zwecke des Fortbestands des Museums die Stadt Frankfurt einen Interimsstandort bspw. auf dem Kulturcampus Bockenheim anbieten kann; 2. ob bei Abschluss eines neuen Mietvertrages für das EXPERIMINTA ScienceCenter eine Zuschusserhöhung möglich ist, um den Fortbetrieb des Museums langfristig zu sichern; 3. ob bei bestehender Verkaufsabsicht des Landes Hessen zur Immobilie Hamburger Allee 22 bis 24 die Stadt ein Angebot zum Erwerb des Gebäudes für das EXPERIMINTA ScienceCenter in Bockenheim machen wird. Begründung: Das Land Hessen hat dem EXPERIMINTA ScienceCenter, Hamburger Allee 22 bis 24, den Mietvertrag mit der Begründung baulichen Sanierungsbedarfs zum Ende des Jahres 2026 gekündigt. Alternativen wurden bisher nicht angeboten. Eine Sanierung des Gebäudes wird seitens des Landes aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit scheinbar nicht angestrebt. Zu befürchten ist daher, dass nach Ende des Mietvertrags ein längerer Leerstand droht bzw. ein Verkauf mit letztlichem Abriss und Neubau zu befürchten ist. Das Gebäude, 1934 gebaut und lange als Landesbehördengebäude genutzt, ist nicht ernsthaft baufällig, wie eine Begehung gezeigt hat. Erforderlich sind einige Sanierungsschritte bezüglich der Außenwände im Untergeschoss und Kellerbereich wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Weitere Sanierungs- und ggf. Umbaumaßnahmen wären zu untersuchen. Optimal wäre aber (wenn möglich) eine Sanierung im laufenden Betrieb, um diesen nicht zu gefährden und damit Besucherzahlen einzubüßen. Das Gebäude ist hinsichtlich der Lage und Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr hervorragend für die aktuelle Nutzung geeignet. Zu wünschen wäre, dass künftig hierfür das ganze Gebäude in Anspruch genommen werden kann und für das Museum als Betreiber finanzierbar bleibt. Derzeit mussten Büros ins Nachbargebäude ausgelagert werden, obwohl die dritte Etage leer steht und die vierte Etage anderweitig vermietet ist bzw. jetzt auch gekündigt wurde. Sowohl das Land Hessen als auch die Stadt Frankfurt müssen ebenso sowie die zahlreichen Fördermitglieder (u. a. Polytechnische Gesellschaft, Physikalischer Verein, Frankfurter Hochschulen) ein Interesse am Erhalt des EXPERIMINTA ScienceCenter haben, da es Kindern und Jugendlichen einen spielerischen Zugang zu Naturwissenschaft und Technik eröffnet. Das ScienceCenter hat jährlich zwischen 120.000 und 130.000 Besucher, insbesondere Schulklassen. Es ist Mitglied im Verband MINTaktiv (https://mintaktiv.de/standorte-unserer-mitglieder/), der einen kreativen Austausch unter deutschsprachigen ScienceCentern ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 572 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkolinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 71 Beschluss: Der Vorlage OA 572 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6852, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025
Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen
Antrag vom 30.08.2025, OF 1226/2 Betreff: Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat gebeten, den Radverkehr vom Katharinenkreisel kommend aus dem Rebstockgebiet und der City West über die Franklinstraße/Lise-Meitner Straße/Kreuznacher Straße Richtung Hamburger Allee/Zentrales Bockenheim zu führen, und die folgenden Maßnahmen ggfs. entsprechend umzusetzen: 1. Am Katharinenkreisel bis zur Einmündung Franklinstraße sollte es dem Radverkehr erlaubt sein, den Gehweg zu befahren, oder es sollte eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht werden, der eine Radspur ausweist. 2. An der Einmündung Kreuznacher Straße/Voltastraße durch Anpassung der Ampelphasen dafür Sorge zu tragen, dass die Radfahrer ohne lange Wartezeiten, einbiegen und sich entsprechend in die Spuren Richtung Emser Brücke, Hamburger Allee und Robert-Mayer Straße und Nauheimer Straße einordnen können. Sollte die Maßnahme so nicht umsetzbar erscheinen, bittet der Ortsbeirat um Rücksprache und ggfs. um einen Ortstermin. Schließlich ist der Radweg entsprechend als solcher auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat greift die Anregung aus der Bürgerschaft auf, die Radverkehrsanbindung der Quartiere Rebstock und City West an das Stadtteilzentrum Bockenheims zu verbessern. Leider ist es baulich nicht möglich, an der Voltastraße eine separate Radspur vom Katharinenkreisel in Richtung Hamburger Allee einzurichten. Die Franklinstraße bietet ausreichend Platz und ist in Höhe Galvanistraße/Kita Sternschnuppe durch Schwellen verkehrsberuhigt. Es erscheint daher angemessen, den Radverkehr in diese Straße umzuleiten, um die frequentiertere Voltastraße zu entlasten. Ein Überholverbot auf der Voltastraße einzurichten würde alle Verkehrsteilnehmer eher hindern als fördern, es erscheint vorzugswürdig, den Radverkehr durch die parallel verlaufenden Franklinstraße zu führen, so ist der Radverkehr auch vom Straßenbahnverkehr getrennt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.08.2025, OF 1216/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1216/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1226/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Dondorf-Druckerei für Experiminta?
Antrag vom 25.08.2025, OF 1174/2 Betreff: Dondorf-Druckerei für Experiminta? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Dondorf-Druckerei einschließlich Nebengebäude nach Beendigung des Schirn-Zwischenspiels dauerhaft für die Experiminta genutzt werden kann, anstelle deren bisherigen Domizils in der Hamburger Allee; 2. und wie eine Lösung für die Übergangszeit aussehen könnte, falls die bisherigen Zeitpläne zutreffen, wonach vermutlich ab Anfang 2027 die Experiminta ausziehen muß, die Schirn aber die Dondorf-Druckerei noch bis mindestens Frühjahr 2027 benötigen wird. Begründung: Nach 2026 muß die Experiminta aus der Hamburger Allee ausziehen, weil das bisher genutzte Gebäude saniert werden muß. Die ehemalige Dondorf-Druckerei wäre als Industriedenkmal ein auch thematisch sehr passendes dauerhaftes Domizil. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1174/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF-BIG (= Annahme); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Baufortschritt am Westbahnhof?
Antrag vom 02.10.2025, OF 1268/2 Betreff: Baufortschritt am Westbahnhof? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Zeitplan noch einzuhalten ist: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/frankfurt-m-west-bf? Insbesondere besteht Informationsbedarf hinsichtlich der Eröffnung der augenscheinlich fertig gestellten Treppe Richtung Hamburger Allee (Bild anbei). Begründung: Schon lange warten Bürger endlich auf die Sanierung des Westbahnhofs. Leider hat die Antragstellerin auf eine entsprechende Anfrage keine Antwort erhalten. Antragstellerin und Fraktionsvorsitzende Aufnahme: Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, K. d. ö. R.
Antrag vom 17.11.2025, OF 1286/2 Betreff: Haushalt 2026 Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, K. d. ö. R. Der Magistrat wird gebeten, für das kommende Haushaltsjahr Haushaltsmittel bereitzustellen, um die Beleuchtung an folgenden Standorten deutlich zu verbessern: im Bereich des Ignatz-Bubis-Gemeindezentrums, Savignystraße 66, im Bereich der Jüdischen Grundschule, Westendstraße 45-47, im Bereich des Verwaltungsgebäudes der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung der bestehenden Beleuchtungssituation und - wo erforderlich - - die Installation zusätzlicher Leuchten, - die Erhöhung der Leuchtstärke vorhandener Beleuchtung, - die Instandsetzung defekter Leuchten, - eine Optimierung der Beleuchtungsintervalle und der technischen Steuerung. Begründung: Die genannten Einrichtungen liegen in Bereichen, die in den Abend- und frühen Morgenstunden unzureichend ausgeleuchtet sind. Die Wege werden stark genutzt - von Gemeindemitgliedern, Schulkindern, Besuchern und Beschäftigten. Eine bessere Beleuchtung erhöht das Sicherheitsempfinden, reduziert Angsträume und verbessert das objektive Sicherheitsniveau. Jüdische Einrichtungen sind traditionell besonders schutzbedürftig. Eine gute Ausleuchtung der Zugangsbereiche gehört zu den grundlegenden und seit vielen Jahren bewährten Sicherheitsstandards. Die derzeitige Beleuchtungssituation wird diesem Anspruch nicht gerecht. Zudem ist die Dunkelheit schlicht gefährlich. Besonders ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen, die diese Wege regelmäßig nutzen, sind erhöhten Risiken ausgesetzt. Unebenheiten oder Bordsteine sind bei schwacher Beleuchtung schwer erkennbar; Stürze sind absehbar. Von einer besseren Ausleuchtung profitieren alle: Bürger, Besucher und Anwohner des gesamten Quartiers. Die Maßnahme erhöht die allgemeine Sicherheit und verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits in den vergangenen Jahren aufgegriffen und z.B. mit den Antrag OM 5129 auf die Agenda gesetzt. Trotz dieser Vorstöße ist die Situation bis heute nicht zufriedenstellend gelöst. Eine erneute und verbindliche Befassung ist daher erforderlich. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 107 2025 Die Vorlage OF 1286/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, 1 FDP, 1 Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 5 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP
Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 11.10.2025, OF 1253/2 Betreff: Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. über den aktuellen Stand der Bauplanung im Bereich der Bockenheimer Landstraße zu informieren, insbesondere über den tatsächlichen Beginn der Arbeiten und den vorgesehenen Zeitplan bis zum Jahr 2029, 2. die derzeitige Verkehrsführung im Umfeld - insbesondere in der Beethovenstraße, Mendelssohnstraße und Schubertstraße - darzustellen, 3. kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Beethovenstraße und den angrenzenden Straßen zu prüfen und umzusetzen, 4. darzulegen, welche verkehrlichen Simulationen und Planungen im Vorfeld der Sperrung durchgeführt wurden, 5. zu erläutern, warum die Bauarbeiten über mehrere Jahre angesetzt sind, obwohl die Bockenheimer Landstraße auf weiten Strecken vollständig gesperrt ist, 6. darzustellen, welche Vorkehrungen für die Dauer der Bauarbeiten vorgesehen sind, um eine dauerhafte Überlastung der Beethovenstraße und der angrenzenden Wohnstraßen zu vermeiden. Begründung: Seit Beginn der Absperrungen im Zusammenhang mit den geplanten Bauarbeiten an der Bockenheimer Landstraße kommt es in der Beethovenstraße zu massiven Verkehrsproblemen. Insbesondere in den frühen Abendstunden zwischen etwa 17:00 und 19:30 Uhr staut sich der Verkehr regelmäßig bis in den Bereich der Messe. Einige Anwohnerinnen und Anwohner können in dieser Zeit ihre Grundstücksausfahrten nicht nutzen. Nach Beobachtungen der Anwohnerschaft weicht der fließende Verkehr derzeit über die Mendelssohnstraße und anschließend über die Schubertstraße in die Beethovenstraße aus. Die Zielrichtung ist überwiegend die Westendstraße; dort staut sich der Verkehr regelmäßig bis zur Ampel an der Senckenbergstraße zurück. Besonders ärgerlich ist, dass bislang keine Bautätigkeit auf der Bockenheimer Landstraße zu erkennen ist, obwohl die Absperrungen bereits bestehen. Dadurch werden Anwohnerinnen, Anwohner und der Durchgangsverkehr gleichermaßen belastet, ohne dass erkennbar Fortschritte erzielt werden. Darüber hinaus wird auch der Fuß- und Radverkehr in Mitleidenschaft gezogen, da die enge Fahrbahnführung und das hohe Verkehrsaufkommen die Sicherheit und Nutzbarkeit der Wege deutlich einschränken. Mit Blick auf den angekündigten Bauzeitraum bis 2029 ist unverständlich, warum die Arbeiten so lange dauern sollen, obwohl die Straße auf ganzer Länge gesperrt und somit grundsätzlich ungehindert bearbeitbar wäre. Aus der Bürgerschaft wird die Frage aufgeworfen, ob eine verkehrliche Simulation vor der Sperrung überhaupt erfolgt ist, und es besteht der Eindruck, dass die derzeitige Verkehrslenkung unzureichend vorbereitet wurde. Eine Überprüfung der Maßnahmen und eine transparente Information über den tatsächlichen Bauablauf sind daher dringend erforderlich. Situation in der Beethovenstrasse (Höhe Hausnummer 35) - Der Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1253/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD und Linke gegen 3 CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?
Anregung vom 28.04.2025, OA 554 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 29.03.2025 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Vorgang: OM 3295/22 OBR 2; ST 666/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von der Schule zum Hort bzw. vom Hort zur Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.08.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin, 15.08.2025, neu zu prüfen und, falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertiggestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel ziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule (GBS) beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt schon völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100 Prozent) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 Kilometer pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. ein Kilometer pro Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. ein Kilometer pro Strecke). Einige Grundschulkinder (sechs bis neun Jahre) laufen somit knapp sechs Kilometer pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung am Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße/Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.03.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem zuständigen Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des Ortsbeirates 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint. Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, die zudem ja auch noch umgebaut werden soll. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des Ortsbeirates 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat, mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u. a. Anregung OM 3295). Spätestens seit 2022 ist dem zuständigen Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird, bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 554 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 554 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6191, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 § 6755, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das GoetheGymnasium
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6528 entstanden aus Vorlage: OF 1070/2 vom 31.01.2025 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: a) Entziehung der rechten Fahrspur der Friedrich-Ebert-Anlage im Bereich zwischen Erlenstraße und Einfahrt zum Lehrerparkplatz des Goethe-Gymnasiums (neben Hausnummer 24) für den motorisierten Individualverkehr (MIV); b) zukünftige Weiterführung auf dieser Fahrspur des Fahrradwegs (ebenfalls bis zur Einfahrt zum Lehrerparkplatz, danach wieder auf dem bisherigen Weg) und Sicherung mit Frankfurter Hüten; c) Freigabe der dritten Fahrspur ab der Hausnummer 24 für den MIV als Abbiegespur in die Rheinstraße; d) Einplanung eines neuen Standorts für die Nachtbushaltestelle, sollte diese bedingt durch diese Maßnahmen nicht mehr am jetzigen Ort betrieben werden können; e) Installierung von Fahrradbügeln auf dem bisherigen Radweg vor dem Schulgebäude auf voller Länge (zwischen den beiden Einfahrten) sowie ebenso, sofern dies sinnvoll erscheint und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, im nachfolgenden Bereich bis zur Einmündung Erlenstraße; f) Anordnung vom Tempo 30 auf der Friedrich-Ebert-Anlage von der Einmündung Erlenstraße bis zur Kreuzung mit der Rheinstraße. 2. Sollten diese Maßnahmen umsetzbar sein, wird der Magistrat um die entsprechende Planung und Umsetzung gebeten. Begründung: Das Goethe-Gymnasium, eine Schule mit ca. 1250 Schülerinnen und Schülern und mit über 110 Lehrerinnen und Lehrern, liegt direkt an einer viel befahrenen Bundesstraße, die sich kurioserweise direkt vor der Schule noch um eine Fahrspur verbreitert. Dies führt nicht selten zu überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern, um beispielsweise noch die Grünphase an der Ampel Rheinstraße zu erreichen. Die auf der gesamten Breite des Schulgebäudes aufzustellenden Fahrradbügel hätten noch einen zweiten Effekt: Nicht selten möchten Schulkinder noch eine einfahrende Straßenbahn an der Haltestelle "Hohenstaufenstraße" erreichen und rennen vor der Schule quer über die Friedrich-Ebert-Anlage. Dieses äußerst gefährliche Fehlverhalten kann durch die Bügel unterbunden werden. Abgesehen davon verfügt die Schule derzeit über 25 Fahrradbügel. Der Vorschlag der Schule, zusätzliche Radbügel auf den Wiesen links und rechts des Haupteingangs zu installieren, ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich und wurde von dieser Seite bereits mehrfach abgelehnt. Auch an anderen Stellen des Schulgeländes ist eine Installation weiterer Fahrradbügel aufgrund anderer Auflagen nicht möglich (z. B. zu geringe Hoffläche für die tatsächliche Schülerzahl, notwendige und vorgeschriebene Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Freihaltung von Flächen für den Evakuierungsfall). Unabhängig von den Maßnahmen, die zur erhöhten Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Verkehr beitragen, würden damit auch endlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Tempo 30 vor einer Schule sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die genannten Vorschläge wurden von der gesamten Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung) an den Ortsbeirat herangetragen, und dieser hat sie nach einem gemeinsamen Ortstermin übernommen, da die aktuelle Situation so nicht mehr hinnehmbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mit dem Rad zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6226 entstanden aus Vorlage: OF 1045/2 vom 22.11.2024 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Vorgang: V 775/23 OBR 2; ST 414/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer-Straße/Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Brücke /Voltastraße sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr in einem Arbeitsgespräch mit Vertreter*innen der Fraktionen im Ortsbeirat 2 zu erörtern; 2. diese Planungen sodann öffentlich im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 414, auf das Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer-Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Da diese Planungen eine sehr komplexe Verkehrssituation betreffen, wird vor der öffentlichen Präsentation ein Arbeitsgespräch mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Bei komplexen Planungsvorhaben hat sich das schon einige Male bewährt, so z. B. bei der Vorplanung zur U5-Verlängerung zum Römerhof oder der Gestaltung des Sally-Ride-Platzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 414 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6240 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 13.11.2024 Betreff: Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der FES und dem Grünflächenamt Lösungen zu suchen und zu finden, um größere Heckenflächen, wie jene zwischen der Hamburger Allee/Emser Brücke und Robert-Mayer-Straße, nicht nur zu schneiden, sondern häufiger zu reinigen und besser zu pflegen. Begründung: Am 18. Oktober 2024 hat die FES aus der Heckenanlage Hamburger Allee/Robert-Mayer-Straße ca. zehn Kubikmeter Flaschen und sonstigen Müll (Schätzung von Mitarbeitenden der FES) herausgeholt, die dort offenbar im Laufe längerer Zeit deponiert worden waren (obwohl direkt neben der Anlage sechs Flaschencontainer aufgestellt sind). Die FES war dort mit zwei Transportwagen und ca. sechs Mitarbeitenden im Einsatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 322 Aktenzeichen: 79-4
Gaming für alle?
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6230 entstanden aus Vorlage: OF 1024/2 vom 26.10.2024 Betreff: Gaming für alle? Vorgang: B 352/24 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die BockenheimBibliothek als Ort des Lesens und des Lernens weiterhin bestehen bleibt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, die im Magistratsbericht vom 13.09.2024, B 352, beschriebenen geplanten Maßnahmen dahingehend anzupassen und auf andere Institutionen zuzugehen, um das Roboting dort stattfinden zu lassen. Der Ortsbeirat 2 schlägt insbesondere das EXPERIMINTA ScienceCenter, das sich ebenfalls im Ortsbezirk an der Hamburger Allee befindet, vor. Begründung: In der BockenheimBibliothek wird nachmittags viel gelesen und vorgelesen. Kinder, die laut jüngsten PISA-Ergebnissen in ihren Lesefähigkeiten Nachholbedarf haben, erhalten hier die Möglichkeit, das Lesen zu üben, Bücher vor dem Ausleihen in Ruhe anzulesen etc. Der Ortsbeirat sieht die Gefahr, dass das Gaming und Roboting die Aufmerksamkeit der Kinder auf sich zieht und die Leselust dadurch nachlassen wird. Auch befürchtet der Ortsbeirat, dass das Personal technisch mitunter nicht ausreichend ausgebildet sein wird, um zusätzlich zu den bibliothekarischen Aufgaben diese technischen Angebote zu betreuen und zu warten. Daher regt der Ortsbeirat an, die Mittel dem nahegelegenen EXPERIMINTA ScienceCenter anzubieten bzw. die für das Gaming eingestellten Mittel einzusparen. Nach Ansicht des Ortsbeirats wird durch Gaming-Angebote kein staatlicher Bildungsauftrag erfüllt und diese sollten ausschließlich privat stattfinden. Dass moderne Techniken wie das Roboting mitunter faszinierend sein können und das technische Interesse insbesondere von Kindern wecken können, stellt der Ortsbeirat nicht infrage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 352 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 542 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 44
Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode
Anregung vom 22.04.2024, OA 457 entstanden aus Vorlage: OF 900/2 vom 23.03.2024 Betreff: Verschleppte Sanierung der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Vorgang: NR 582/23 CDU; B 297/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. über den derzeitigen Sanierungsstand ausführlich zu berichten und Maßnahmen zur Beschleunigung der Sanierung und Gestaltung einer tragfähigen Übergangslösung zu erarbeiten und zu prüfen. Ein konkreter Zeit- und Finanzplan sollte auf jeden Fall Teil der Berichterstattung sein; 2. durch die zuständige Dezernentin den Bericht dann zeitnah dem Ortsbeirat 2 in einer Sitzung zu präsentieren. Begründung: Im Januar 2023 hatte die CDU in der Vorlage NR 582 schon einmal nach dem Sanierungsstand gefragt. Die B 297 vom Juli 2023 gab eine Stellungnahme zur damaligen Sachstandslage ab. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und mit der auch in der Vorlage B 297 als primäres Ziel angegebenen Sanierung des Bestandgebäudes ist noch nichts Konkretes passiert. Angeblich müsse noch ein abschließendes Gutachten mit Kostenvoranschlag erstellt werden. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer temporären Pavillonanlage auf dem Hof der Hamburger Allee wurde in der Vorlage B 297 als nicht möglich kommentiert, nach neuesten Erkenntnissen sollen aber nun doch sechs Container für die Praxisarbeiten (Kosmetik- und Friseursalons) errichtet werden. Gleichzeitig sei der Bezug eines ehem. Bürogebäudes in der Beethovenstraße für die übrigen, sich derzeit in der Containeranlage befindlichen Fachbereiche geplant. Hier ist allerdings noch völlig unklar, wie und ob die Nutzung umgesetzt werden kann und ob überhaupt ein Mietvertrag besteht. Auch ist die aus Praxisräumen in der Hamburger Allee und Fachunterricht in der Beethovenstraße resultierende Trennung von Theorie- und Praxisvermittlung für die Schule schwer umsetzbar. Zudem soll wohl die marode Containeranlage im Länderweg spätestens bis zum Sommer geräumt werden. Es besteht hoher Informationsbedarf, da die Berufsschule übergangsweise weiterhin drei Standorte bespielen muss: eine marode Containeranlage im Länderweg, einen Standort in Höchst sowie den Hauptstandort an der Hamburger Allee, was für den Schulalltag mehr als herausfordernd ist. Auch nach einem Jahr ist es nicht gelungen, eine adäquate Übergangslösung zu schaffen, die den Unterricht an zwei Standorten ermöglicht. Auch wäre es wünschenswert, wenn die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode angesichts der anstehenden Fusion mit der Gutenbergschule einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Perspektiven hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2023, NR 582 Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 61 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 03.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 457 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Beratung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 457 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4932, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5335, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 Aktenzeichen: 40-1
Neuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird
Antrag vom 22.03.2024, OF 899/2 Betreff: Neuer Name für die neu fusionierte Berufschule, die aus dem Zusammenschluss von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode und der Gutenbergschule Frankfurt am Main entstehen wird Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die neu fusionierte Berufsschule, die aus dem Zusammenschluss der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode mit der Gutenbergschule Frankfurt entsteht, soll wie folgt benannt werden: Anni Albers Schule Für Mode, Medien und Gestaltung Es dient zur Kenntnis, dass der neue Name in einem langen Prozess gemeinsam mit allen Beteiligten der beiden zu fusionierenden Schulen recherchiert, diskutiert und schließlich in einem demokratischen Verfahren abgestimmt wurde. In der Ortsbeiratssitzung am 22. April 2024 wird die Schulleiterin der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frau Dr. Anne-Kathrin Reich, den Prozess und die Überlegungen zur Namensfindung dem Ortsbeirat präsentieren. Begründung: Die beiden Schulen sind in unserem Ortsbezirk 2 auf der Hamburger Allee ansässig. Die Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode ist das Kompetenzzentrum für die Berufsfelder Textiltechnik und Bekleidung und Körperpflege im Rhein-Main-Gebiet, während die Gutenbergschule den Fokus auf Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung legt. Ziel der gegenwärtig laufenden Fusion ist die Schaffung einer schlagkräftigen Einheit, die ein breites Spektrum an beruflicher Bildung für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet abdeckt. Die mit dem Stadtschulamt abgestimmte Fusion soll bis zum Sommer 2025 abgeschlossen sein, so dass sich die Schüler schon für das Winterhalbjahr ab September 2024 bei der auch neu benannten Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung anmelden können. Der neue Name muss also rechtzeitig beschlossen werden, weil er integraler Bestandteil der Fusion und Voraussetzung für die Anmeldeprozesse im Winterhalbjahr ist. Daher sollte er spätestens in der Ortsbeiratssitzung vom 22. April beschlossen und als Eilantrag in den Magistrat gebracht werden. Der künftige Name Anni Albers Schule für Mode, Medien und Gestaltung ist Vorschlag und Wunsch der Schulen. Ziel war es, einen Namen zu finden, der den gemeinsamen Berufsbezug beider Schwerpunkte widerspiegelt, leicht verständlich und auszusprechen ist sowie eine gemeinsame Identifikation stiftet, leicht zu googeln ist und positive Assoziationen hervorruft. Bei möglichen Personen als Namensgeber war es der Wunsch, die Schule nach einer Frau zu benennen. Anni Albers (1899-1994) wurde in die deutsch-jüdische Familie Ullstein in Berlin geboren. Sie heiratete den Künstler Josef Albers. 1933 emigrierte sie in die USA, wo sie bis zu ihrem Tode lebte. Sie war diplomierte Schülerin des Bauhauses und spezialisierte sich auf Gestaltung und Weberei - mit Bezügen zu Handwerk und Industrie. Als Künstlerin reüssierte sie später mit Textil- und Druckarbeiten. Sie führte modernistische Ideen ins alte Handwerk des Webens ein, was sie zur innovativsten und einflussreichsten Textil-Künstlerin des 20. Jahrhunderts werden ließ. Leider wurde die Bandbreite ihrer Karriere oft von der ihres Mannes, dem Künstler Josef Albers, überschattet. Erst eine Retrospektive in der Londoner Tate Modern in 2019 rückte ihr einzigartiges Werk ins Licht. Anni Albers vereinigt in ihrem Schaffen die beiden Schwerpunkte der fusionierten Berufschule: Textil und Grafik. Auch wenn Anni Albers - so wie viele andere Namensgeber in Frankfurt auch - keinen direkten Bezug zu Frankfurt hat, passt sie gut in unsere internationale, innovative Stadt mit ihren starken Handwerkstraditionen. (Anni Albers - Wikipedia) Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Initiative OI 52 2024 Die Vorlage OF 899/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station „Bockenheimer Warte“
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5280 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 20.02.2024 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlagen auf der B-Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF, B-Ebene Ost Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1087 Aktenzeichen: 92-10
Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5275 entstanden aus Vorlage: OF 856/2 vom 20.02.2024 Betreff: Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn auf ihre Pflichten hinzuweisen, bei Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben und andere Tiere die Stadt Frankfurt einzubinden und die bestehenden Gesetze zu beachten. Begründung: Am 02.02.2024 hatte die DB Netzvergrämungsmaßnahmen gegen Tauben in der Unterführung zwischen Voltastraße und Hamburger Allee vorgenommen. Dabei wurden zwölf Tiere eingeschlossen und wären verhungert, wären sie nicht rechtzeitig befreit worden. Die Maßnahmen wurden ohne Einbindung der Stadt Frankfurt durchgeführt. Eine solche Einbindung hätte geschehen müssen, da es sich um Baumaterialien der Stadt Frankfurt und Arbeiten im öffentlichen Raum handelt. Eine Mahnung seitens des Magistrats soll sicherstellen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen und Tierleid verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1650 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23-20
Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5129 entstanden aus Vorlage: OF 800/2 vom 20.11.2023 Betreff: Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen vor 1. dem Ignatz Bubis-Gemeindezentrum, Savignystraße 66, 2. der jüdischen Grundschule, Westendstraße 45 bis 47 bzw. 3. dem Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43, die Beleuchtung in enger Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zeitnah zu verbessern bzw. ein gemeinsames Beleuchtungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Die Ausleuchtung vor den o. g. Liegenschaften ist unzureichend und gerade in der dunklen Jahreszeit sehr gefährlich. Die Gebäude werden zu unterschiedlichen Zeiten und durch unterschiedlichste Personengruppen stark frequentiert. Ein smartes Beleuchtungskonzept ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke
Anregung vom 22.01.2024, OA 435 entstanden aus Vorlage: OF 835/2 vom 04.01.2024 Betreff: Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutsche Bahn AG darauf zu drängen, dass an der Kasseler Straße, der Kreuznacher Straße, der Hamburger Allee, dem Westbahnhof und der Emser Brücke der nach dem Lärmaktionsplan Schiene notwendige Lärmschutz angebracht wird. Begründung: Seit Jahren wird von der Bevölkerung ein ausreichender Lärmschutz rund um den Westbahnhof und die Emser Brücke gefordert. Nach dem Bau der Strecke der S 6 von Bockenheim nach Bad Vilbel wurde an der Neubaustrecke der Lärmschutz hergestellt. Dieser endet erstaunlicherweise an der Fußgängerbrücke am Schönhof. Es ist unverständlich, weshalb die Anwohner am Westbahnhof und den umliegenden Straßen nicht den gleichen Lärmschutz erhalten. Dort existiert der gleiche Zuwachs an Zügen wie an der Neubaustrecke. Die Bahn sollte ihre Vorsätze einhalten, wie sie auf ihrer Seite Grüne Schiene erwähnt werden: "Fest steht: Die Ziele im Klimaschutz können nur erreicht werden, wenn die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene gelingt. Und mehr Verkehr auf der starken Schiene heißt für uns, an diejenigen Menschen zu denken, die an der Schiene wohnen. Denn der Schienenverkehr ermöglicht kein vollständig geräuschloses Fahren. Zugleich benötigen wir als Deutsche Bahn aber die Akzeptanz der Anwohner:innen, um mehr Fahrgäste auf die klimafreundliche Schiene zu verlagern. Für uns bedeutet das konkret: Wir müssen alle Menschen vom Schienenverkehrslärm entlasten." Aber dies bitte vor dem endgütigen Ausbau 2050. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1344 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 435 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4392, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-6
Senckenberganlage - Tempo 30 gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4706 entstanden aus Vorlage: OF 721/2 vom 31.08.2023 Betreff: Senckenberganlage - Tempo 30 gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen, z. B. in Form eines mobilen Blitzers oder verstärkter Verkehrskontrollen, zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass das Tempo 30 in der entsprechenden Zone auf der Senckenberganlage eingehalten wird. Begründung: Erfreulicherweise wurde auf der Senckenberganlage, im Bereich der Bildungseinrichtungen (IBMS, Kindertagesstätte), mittlerweile zum Schutz der Kinder eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Beobachtungen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern deuten allerdings darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung vielfach augenscheinlich nicht eingehalten wird. Es sind deshalb zusätzliche Maßnahmen nötig, um Tempo 30 und die Verkehrssicherheit der Kinder in diesem Bereich zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 411 Aktenzeichen: 32-1
Rettet die Post am Rohmerplatz für Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4723 entstanden aus Vorlage: OF 773/2 vom 26.10.2023 Betreff: Rettet die Post am Rohmerplatz für Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Deutsche Post zuzugehen und sich dafür einzusetzen, dass a) die Post am Rohmerplatz ihr Serviceangebot beibehält und insbesondere sicherstellt, dass Geldautomaten, die Packstation und Postfächer auch außerhalb der Öffnungszeiten der Post für Kunden zugänglich sind und genutzt werden können; b) die Postfachanlage - entgegen der Ankündigung der Post im Schreiben vom 17.10.2023 - in der Filiale am Rohmerplatz erhalten wird, siehe Begründung; 2. zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, a) ob es Pläne gibt, die Postfiliale am Rohmerplatz zu schließen; b) ob "Vandalismus" ein Grund für eine mögliche Schließung der Filiale bzw. der Verlegung der Postfachanlage ist, und wie die Stadt diesbezüglich unterstützen kann, damit die Filiale am Rohmerplatz erhalten bleibt und 3. die Post zu bitten, die Verlegung der Postfächer und eine mögliche Schließung der Filiale bis zur Klärung der in Ziffer 2. b) genannten Fragen zurückzustellen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu klären, ob Vandalismus ein Grund für die Verlegung der Postfachanlage und die mögliche Schließung der Filiale ist. Diesbezüglich sollen insbesondere Maßnahmen der Stadt geprüft werden, um die Filiale gegen Vandalismus besser zu schützen, um die Postfächer und die Filiale am Rohmerplatz im Herzen Bockenheims zu erhalten. Begründung: Die Post am Rohmerplatz schränkte ihr Serviceangebot über die letzten Monate massiv ein: Der SB-Bereich (Geldautomaten, die Kontoauszugsdrucker, die Packstation 202, Postfächer) ist nunmehr nur noch während der Öffnungszeiten der Filiale zugänglich. Dies war z. B. der Fall am 25.10.2023, als ein Ortsbeiratsmitglied zwischen ca. 17:50 Uhr und 18:05 Uhr vor Ort war und beobachtete, dass sich um ca. 18:03 Uhr die automatischen Türen endgültig schlossen, sodass die Geldautomaten und Postfächer nicht mehr zugänglich waren. Begründet wird dies mit Schutz vor möglichem Vandalismus, wenn die Postfiliale nicht besetzt ist. Außerdem wird die Postfiliale immer wieder kurzfristig frühzeitig vor dem Ende der regulären Öffnungszeiten zwischen 09:00 Uhr bis 18:30 Uhr geschlossen, so z. B. am 21.10.2023 und am 25.10.2023 ab 14:00 Uhr (siehe Fotos 1 und 2), ohne dass dies frühzeitig oder im Internet (siehe hier die Homepage der Deutschen Post, abgerufen am 25.10.2023, welche diese Schließungen nicht öffentlich vorher ankündigte: https://www.deutschepost.de/de/s/standorte.html) angekündigt wird. Dies führt zu erheblicher Unzufriedenheit von Nutzerinnen und Nutzern der Postfächer, die diese u. a. in Gesprächen am 25.10.2023 gegenüber einem Ortsbeiratsmitglied direkt vor der nicht mehr zugänglichen Postfiliale deutlich zum Ausdruck brachten. Diese eingeschränkten Öffnungszeiten führen zu Problemen, insbesondere bei Berufstätigen, alltägliche Geschäfte, wie den Versand eines Pakets oder Geld abzuheben, zu erledigen. Unter der Hand hat ein Ortsbeiratsmitglied außerdem die Information erhalten, dass die Filiale im Dezember 2023 komplett geschlossen werden soll. Darauf deutet auch die Verlegung der Postfächer vom Rohmerplatz an die deutlich weiter entfernte Ludwig-Erhard-Anlage 2 bis 8 zum 12.12.2023 hin (siehe das Schreiben der Post vom 17.10.2023). Nach Ansicht des Ortsbeirats untergräbt es das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen, wenn aufgrund von Sicherheitsbedenken und Vandalismus Gebäude mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung wie eine Postfiliale nur noch eingeschränkt geöffnet sind, zumal der SB-Bereich gerade von Berufstätigen typischerweise außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Filiale genutzt wird. Dabei geht es auch darum, dass klar gemacht wird, dass nicht der Vandalismus obsiegt, sondern die Stadt Frankfurt in der Lage ist, für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner Bockenheims im Stadtviertel zu sorgen. Foto 1: Reguläre Öffnungszeiten der Postfiliale am Rohmerplatz Foto 2: Schließungen am Samstag, 21.10.2023 und Mittwoch, 25.10.2023 Schreiben der Deutschen Post vom 17.10.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten
Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradanbindung des Westbahnhofs
Antrag vom 23.09.2023, OF 761/2 Betreff: Fahrradanbindung des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kreuzung Robert-Mayer Straße/Hamburger Allee/Voltastraße/Emser Straße zu erteilen, 2. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kurfürstenstraße zu erteilen und 3. in Verbindung mit den oben genannten Punkten Auskunft darüber zu erteilen, wie Radfahrer unter Einhaltung der StVO aus Richtung Norden/Osten den Westbahnhof per Fahrrad erreichen können. Begründung: Dass der Westbahnhof nun endlich umgebaut und auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht werden soll, begrüßt die Antragstellerin sehr. Dass aber Bahnhöfe umgebaut werden, ohne dass entsprechende Zufahrten geklärt sind, ist nicht förderlich für das Ansinnen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Nur ein attraktiver ÖPNV kann Menschen zum Umstieg bewegen. Es ist weder aus Richtung Hamburger Allee noch aus Richtung Leipziger Straße eindeutig, wie der Radverkehr sich in Richtung Westbahnhof verhalten sollte. Es ist zu beachten, dass die Kurfürstenstraße aufgrund der verlegten Schienen ungeeignet als Hauptachse für Radfahrer erscheint. Radabstellanlagen, wie in der Vergangenheit durch den Ortsbeirat gefordert und auch genehmigt alleine reichen nicht aus, um das Radfahren tatsächlich attraktiv zu machen. Schließlich trägt eine eindeutige und direkte Radverkehrsanbindung auch zur Sicherheit der Fußgänger bei, die derzeit auf zahlreichen Fußwegen von illegal verkehrenden Radfahrern gefährdet und gestört werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2023 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gestaltung Freimannplatz
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4071 entstanden aus Vorlage: OF 688/2 vom 26.05.2023 Betreff: Gestaltung Freimannplatz Vorgang: OI 18/23 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchen Mitteln das Erscheinungsbild der vorgesehenen Fläche Freimannplatz angemessen aufgewertet werden und die Aufstellung etwa von Gedenktafeln für das Ehepaar, eines offenen Bücherschrankes für das lebendige Gedenken an Prof. Dr. Aron Freimann sowie einer weiteren, vom Ortsbeirat 2 noch näher festzulegenden Form des lebendigen Gedenkens an die sozialarbeiterischen Errungenschaften Therese Freimanns in der Stadt gerecht werden kann. Hierzu wird um enge Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde und dem Ortsbeirat 2 gebeten. Es soll zusätzlich geprüft werden, wie die B-Ebene der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" im Bereich des Aufgangs Senckenberganlage/Zeppelinallee (Ausgang Freimannplatz) in die Gestaltung miteinbezogen werden kann. Begründung: Erschließt sich aus der Initiative OI 18. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 12.06.2023, OI 18 Antrag vom 04.09.2023, OF 711/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.09.2023, OIB 253 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend
Antrag vom 02.03.2023, OF 626/2 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, wie lange die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich der Wohngebiete und Nebenstrassen, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, im Rahmen der Energiesparmaßnahmen noch "gedimmt" bleibt. Wünschenswert wäre eine Rückkehr zur normalen Leuchtstärke. Falls dies nicht geplant ist, möge der Magistrat die Gründe dafür aufführen. Begründung: Beleuchtung wegen der Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings- und Sommermonaten kann die Strassenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Strassen wirken auch präventiv gegen etwaige Drogendealer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 626/2 wurde zurückgezogen.
Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke Senckenberganlage
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3427 entstanden aus Vorlage: OF 559/2 vom 02.01.2023 Betreff: Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke Senckenberganlage Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. wie der aktuelle Stand der Planung für das ehemalige "Institut für vergleichende Irrelevanz" (früher "Englisches Seminar und Amerika-Institut" der J. W. Goethe-Universität) im Kettenhofweg 130 ist; 2. wie sich die aktuellen Eigentumsverhältnisse darstellen; 3. in welchem baulichen Zustand sich das Gebäude befindet; 4. wie dem Denkmalschutz entsprochen wird; 5. ob nach wie vor die Absicht des Eigentümers besteht, das Gebäude in ein Hotel umzubauen (FR 03.11.2020); 6. wenn ja, welche Zeitplanung besteht; 7. ob es Bauvoranfragen gibt, oder ob bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde; 8. ob es Möglichkeiten einer erneuten Zwischennutzung gibt. Begründung: Das funktionalistische Gebäude des früheren Instituts für vergleichende Irrelevanz, das von Ferdinand Kramer erbaut wurde und unter Denkmalschutz steht, steht im Jahr 2023 nunmehr erneut seit zehn Jahren leer. Das ehemalige Institutsgebäude des Englischen Seminars und Amerika-Instituts war zwischen 2003 und 2013 von Studierenden besetzt worden, wurde im Sinne einer alternativen Universität genutzt und von der Universität in dieser Funktion geduldet. Es fanden zeitweise regelmäßig Vorträge von in- und ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Institut statt - bis es das Land Hessen an den Immobilieneigentümer Franconofurt AG verkaufte. Am 22. April 2013 wurden die Besetzung und die bisherige Nutzung durch eine polizeiliche Räumung beendet. Seitdem verfällt das Gebäude zusehens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1316 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1316) vorgelegt hat.
Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der TheodorHeussAllee/Ecke Varrentrappstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3325 entstanden aus Vorlage: OF 545/2 vom 19.11.2022 Betreff: Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der Theodor-Heuss-Allee/Ecke Varrentrappstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase am Fußgänger- und Fahrradübergang Theodor-Heuss-Allee/Ecke Varrentrappstraße dahin gehend anzupassen, dass die Theodor-Heuss-Allee mit einer Ampelphase zu queren ist. Begründung: Der Übergang ist auf einem längeren Stück der Theodor-Heuss-Allee der einzige für Fußgänger- und Radverkehr und für diesen von zentraler Bedeutung. Es ist nicht angenehm, an dieser stark befahrenen Straße in der Mitte warten zu müssen. Schließlich ist es auch ein Zeitverlust, wenn das Queren der Straße nur bei mehrfachem Warten möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1955 Aktenzeichen: 32-1
SAALBAU: Bitte wieder näher bei den Menschen
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3301 entstanden aus Vorlage: OF 517/2 vom 13.10.2022 Betreff: SAALBAU: Bitte wieder näher bei den Menschen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Stockwerk des Juridicums an der Senckenberganlage durch die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH angemietet und derart umgestaltet werden kann, dass dort als Ersatz für die bisher ersatzlos weggefallenen Räumlichkeiten der SAALBAU an der Schwälmer Straße Tagungs- und Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Ebenso wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dort dann gleichsam Vereine unterkommen können, die derzeit von der Zwischennutzung des ehemaligen Gebäudes der Europäischen Akademie der Arbeit auf dem Campus Bockenheim profitieren. Begründung: Seit der Schließung der SAALBAU an der Schwälmer Straße steht Vereinen und anderen Gruppen nur noch ein extrem eingeschränktes Angebot der SAALBAU in Bockenheim zur Verfügung (nur noch SAALBAU Schönhof, welcher allerdings keine Barrierefreiheit aufweist). Andere Gruppierungen sind als Zwischennutzende in der ehemaligen Akademie der Arbeit untergekommen. Diese Zwischennutzung wird in absehbarer Zeit enden. Das Juridicum wird bald in Teilen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine und für die AdA-Kantine genutzt werden. Darüber hinaus bietet das Gebäude ausreichend Platz und Möglichkeiten für eine Nutzung durch die SAALBAU. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 658 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3724 Aktenzeichen: 91-8
Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2946 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 25.09.2022 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße/Ecke Liebigstraße 27c/Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55/vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße/Ecke Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße/Ecke Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18/Ecke Oberlindau 8. Eppsteiner Straße/Ecke Reuterweg/vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15/nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3/Ecke Bockenheimer Anlage/freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24/vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22/Ecke Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22/Ecke Liebigstraße 35, 44/Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29/statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg/Ecke Im Trutz Frankfurt/Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21/Ecke Emil-Sulzbach-Straße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3/Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße/Ecke Niedenau 20. Lessingstraße 2/Ecke Guiollettstraße 21. Liebigstraße/vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19/Ecke Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37/Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78/Ecke Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71/Ecke Arndtstraße 7c 26. Staufenstraße 41/Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9/Ecke Kronberger Straße 5, 7 28. Ulmenstraße/Ecke Guiollettstraße 29. Westendstraße/Ecke Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15/Ecke Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der frei zu haltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten, beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehende mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66
Aushängeschild Katharinenkreisel?
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7
Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2936 entstanden aus Vorlage: OF 471/2 vom 20.09.2022 Betreff: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Gebäudes des ehemaligen türkischen Generalkonsulats in der Zeppelinallee 17 bis 19 in Frankfurt- Bockenheim sind; 2. in welchem Umfang das denkmalgeschützte Gebäude sanierungsbedürftig ist; 3. ob seitens der Stadt bereits Maßnahmen ergriffen worden sind, um den Leerstand zu beenden; 4. welche Pläne bekannt sind, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen; 5. ob eventuell eine öffentliche Nutzung (Miete oder Erwerb) in Erwägung gezogen werden kann. Begründung: Das türkische Generalkonsulat ist schon vor einigen Jahren in die Kennedyallee umgezogen. Das Gebäude an der Zeppelinallee in sehr guter und zentraler Lage steht seitdem leer. Nach Auskunft der Ämter befindet sich die Liegenschaft im privaten Eigentum. Die Liegenschaft ist als Kulturdenkmal eingetragen, was den Eindruck der Mitglieder des Ortsbeirates, dass es sich hier um ein unbedingt erhaltenswertes Gebäude handelt, bestärkt. Es bestehen seitens der Mitglieder des Ortsbeirates Bedenken, dass mit dem Gebäude spekuliert wird und der Sanierungsaufwand irgendwann sehr hoch sein wird und bei drohendem Zerfall baupolizeiliche Maßnahmen zu ergreifen sein werden. Als eine der repräsentativen Liegenschaften an der Zeppelinallee sollte es unbedingt erhalten und genutzt werden. Gerüchten der Nachbarschaft zufolge seien bereits Waschbären in dem Gebäude gesichtet worden. Das eindrucksvolle Gebäude, das sich in das Ensemble an der Zeppelinallee einfügt, sollte nicht das Schicksal etwa des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage ereilen, das inzwischen einen derart hohen Sanierungsrückstand aufweist, dass es erheblich an Wert verloren hat und nur mit großer Mühe im Kern erhalten werden kann. Ein weiteres Beispiel im näheren Umkreis des hier gegenständlichen Gebäudes ist die ehemalige Druckerei "Dondorf" am nördlichen Campus Bockenheim, die wegen erheblichen Sanierungsrückstaus voraussichtlich abgerissen werden muss. Gebäude an der Zeppelinallee 17 bis 19 Schäden am Gebäude Sicherung am Balkon Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 617 Antrag vom 21.05.2023, OF 682/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen
Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Betreff: Kulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Auslobungstext für den bevorstehenden Architektenwettbewerb zum Kulturcampus den Erhalt des Gebäudes Juridicum nicht nur als Option vorzugeben, sondern als Stadt klar einzufordern; 2. Einvernehmen innerhalb des Magistrats und insbesondere mit der ABG herzustellen, dass der für eine Zwischennutzung als Unterkunft für Geflüchtete erforderliche Umbau des Gebäudes so erfolgt, dass eine langfristige Nutzung (studentisches Wohnen und Gewerbe) vorbereitet und ermöglicht wird; 3. auf keinen Fall zuzulassen, dass das Gebäude im Laufe der Zwischennutzung Schaden nimmt, der ggf. zur Begründung für einen späteren Abriss herhalten könnte; 4. das Juridicum als Modellprojekt des "Umbauens im Bestand" vorzusehen und eine entsprechende Machbarkeitsstudie, bzw. einen eigenen Wettbewerb vorzusehen; 5. den Ortsbeirat und den Stadtteil baldmöglichst über den Wettbewerb zum Kulturcampus und die damit zusammenhängenden Planungen zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt zwar Äußerungen des Magistrats, dass der Abriss des Juridicums (entsprechend B-Plan) im anstehenden Architektenwettbewerb von Land und Stadt nicht mehr vorgegeben werden soll, sondern den Architekten und der Wettbewerbsjury optional überlassen werden soll (FR 1.10.22). Gleichwohl besteht der Ortsbeirat nach einer Phase der Umnutzung und Zwischennutzung des Juridicums (die ebenfalls begrüßt wird) darauf, das Gebäude langfristig zu erhalten und insbesondere für studentischen Wohnraum neu zu nutzen. Der Hintergrund ist klar: Studierende finden immer seltener in Frankfurt Wohnraum; zudem ist der Kulturcampus ein geeigneter Ort für eine Mischung mit studentischem Wohnen. Entsprechende Forderungen zu Erhalt des Gebäudes und Neunutzung u.a. als studentischer Wohnraum hat mittlerweile auch die 4. Stadtteilversammlung am 28.9.22 erhoben. Angesichts der Tatsache, dass die Eigentümerin des Gebäudes, die städtische ABG, vehement für einen Abbruch des Juridicum plädiert (FR 12.7.22), muss damit gerechnet werden, dass ein nur optional vorgegebener Erhalt des Gebäudes nicht ausreicht, sondern dass klare Zielsetzungen für Erhalt und Weiternutzung des Juridicums in den Auslobungstext des Wettbewerbs eingefügt werden müssen. Dieser Erhalt ist insbesondere auch aus Gründen des Klima- und Baumaterialschutzes, des Erhalts "Grauer Energie"(bereits im Gebäude gespeicherte Energie) erforderlich. In Zeiten von Klimakrise und knapper werdenden Rohstoffen ist die Reaktivierung und Neunutzung von Bestandsgebäuden wichtiger denn je. Für innovative Beispiele gibt es bundes- und europaweit zahlreiche Beispiele, wie aktuell die Ausstellung des DAM im Ostend (Nichts Neues - Besser bauen mit Bestand/ bis 15.1.23) aufzeigt. Dass Umbau und Neunutzung des Gebäudes Juridicum mit seinen 17.500 qm BGF aufgrund seiner guten Bausubstanz und Gebäudestruktur möglich sind, zeigt u.a. eine neue Studie des Architektenbüros Schneider/Schumacher (https://www.skylineatlas.de). Gleichermaßen ist es problemlos möglich, sowohl die Baumassen des Gebäudes der HfMDK auf dem Areal südlich der Bockenheimer Landstraße unterzubringen als auch das Juridicum mit entsprechenden Abstandsflächen zur Hochschule zu erhalten. Entsprechende aktuelle Baumassenuntersuchungen weisen darauf hin. Die teilweise Wohnnutzung des Juridicums würde es Stadt und ABG zudem ermöglichen, einen hohen Wohnanteil auf dem Kulturcampus-Areal zu realisieren. Das Gebäude selbst ist aufgrund seiner Höhe zudem ein wichtiger Schallschutz für alle Campus-Nutzungen gegenüber der verkehrsreichen Senckenberganlage. Das Juridicum bietet die einmalige Chance, auch in Frankfurt anhand eines großen und innovativen Umbauprojektes zu zeigen, dass Abriss und Neubau nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern dass man die Zeichen der Zeit erkannt hat: die Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden ist die nachhaltigste Lösung, um Energie- und Materialressourcen sowie Deponiefläche und -kosten für Bauschutt einzusparen. Baudezernentin Sylvia Weber selbst forciert ein Umdenken in Richtung Bauen im Bestand. Der Ortsbeirat schließt sich dieser Auffassung vollumfänglich an und begrüßt diese Haltung, die die Dezernentin jüngst in einem Gastbeitrag im Magazin urban shorts dargelegt hat (https://www.urban-shorts.net/2022/09/22/graue-energie-weiternutzen/"). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2736 entstanden aus Vorlage: OF 419/2 vom 17.06.2022 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstraße/Gräfstraße und Zeppelinallee/Senckenberganlage ein Radweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Radweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte". Fußgänger, z. B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahn-Haltestelle, bewegen sich dabei häufig auf dem Radweg, sodass es zu Konflikten zwischen Radfahrern/Personen auf E-Scootern und Fußgängern kommt, siehe Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen, als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstraße, um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Gehweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, mögliche Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/Personen auf E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z. B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Haltestelle "Bockenheimer Warte" und Adalbertstraße. Fotos vom 17. Juni 2022 um die Mittagszeit Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2
Straßenbahn Hamburger Allee zweigleisig ausbauen
Antrag vom 28.08.2022, OF 453/2 Betreff: Straßenbahn Hamburger Allee zweigleisig ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine der nachstehend beschriebenen 3 Varianten auf Realisierbarkeit geprüft werden kann. Variante 1 Im bisher eingleisigen Abschnitt wird das Gleis um etwa eine halbe Gleisbreite nach Norden (zur Baumreihe hin) verschoben. Dadurch könnte genügend Platz gewonnen werden, um das zweite Gleis parallel dicht an der südlichen Baumreihe entlang durchzuziehen. Variante 2 Das südliche Gleis wird aus der Haltestelle Nauheimer Straße nach rechts in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee verschwenkt, wird in der Straßenfläche bis zur Kreuzung mit der Schloß- und Varrentrappstraße geführt und dort in das vorhandene südliche Gleis der Haltestelle Varrentrappstraße eingeleitet. Die südliche Baumreihe bietet neben dem östlichen Ende der Haltestelle Nauheimer Straße wegen eines fehlenden Baumes genügend Platz für das Ausschwenken des Gleises auf die Straße; im weitläufigen Kreuzungsbereich neben der Haltestelle Varrentrappstraße ist mehr als genug Platz zum Zurückschwenken des Gleises auf die vorhandene Linie. Die Fahrbahn der Hamburger Allee ist in diesem Bereich ausreichend breit für die Straßenbahn; lediglich direkt hinter dem Einschwenkpunkt könnten 1-2 Parkplätze wegfallen. Das Straßenverkehrsaufkommen ist gering, so daß Unterbrechungen durch die Straßenbahn nicht zu Rückstau führen dürften. Eine entsprechende Ampelschaltung durch die Straßenbahn ist die einzige nötige Vorkehrung. Variante 3 Das südliche Gleis wird - aus der Bahnunterführung kommend - direkt in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee eingeleitet und durchgeführt bis zur Haltestelle Varrentrappstraße mit einer Anbindung wie in Variante 2 beschrieben. Die südliche Haltestelle Nauheimer Straße wird um 180 Grad gedreht, da nun der Zugang zur Bahn auf der bisherigen Rückseite der Station erfolgt, vgl. Foto unten rechts. Ansonsten gelten die Bemerkungen zu Variante 2. Die nachstehenden Fotos zeigen die Straßensituation im mittleren (links) und östlichen Abschnitt der Hamburger Allee, wo bei den Varianten 2 und 3 die Schienen entlang laufen. Der Radweg bleibt auf ganzer Länge von den Umbauten unberührt. Das nachstehende Foto gibt einen Eindruck von der Kreuzung Hamburger Allee / Schloßstraße / Varrentrappstraße mit symbolisierter neue Gleisführung bei Variante 2 und 3. In allen Plänen und Fotos zeigen rote Linien den vorhandenen Zustand, blaue Linien die vorgeschlagenen Änderungen. Alle in den Vorschlägen gezeigten Verschwenkungen sind mit den bereits vorhandenen Gleisradien realisierbar; die benötigten linearen Ausdehnungen sind gleich groß wie in der vorhandenen Situation. Sollte - wie in Presseberichten schon angedeutet - eine zukünftige Erweiterung des Angebots auf Züge in Doppeltraktion beabsichtigt sein, böten die drei genannten Varianten keine besonderen Schwierigkeiten; Variante 3 könnte sogar Vorteile dafür bieten. Das Problem dabei besteht vielmehr in der verfügbaren Länge der Haltestelle Varrentrappstraße, welche von den vorgestellten Varianten nicht berührt ist. Quellen der Fotos und Pläne: Basisplan: RMV, bearbeitete Pläne und Fotografien: Verfasser. Begründung: Bereits heute führt der eingleisige Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße zu teils langen Verzögerungen sowohl auf der Strecke der Linie 17 selbst als auch rückwirkend auf die abzweigende Strecke der Linie 16. Der RMV plant eine Taktverdichtung auf 5 Minuten, die störungsfrei nur abgewickelt werden kann, wenn der bisher eingleisige Abschnitt zweigleisig ausgebaut wird. Da die doppelte Baumreihe der Allee unbedingt erhalten bleiben muß, eine - bisher bereits diskutierte - Verschiebung einer Baumreihe aber sowohl sehr teuer als auch au-ßerordentlich riskant für die Überlebenschance der Bäume wäre, ist es wichtig, verschiedene auch unkonventionelle Ideen in die Diskussion einzubringen, über die dann die Fachleute des RMV zusätzlich zu ihren sicher bereits vorhandenen eigenen Ansätzen beraten können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wurde zurückgezogen.
Theodor-Heuss-Allee zum Blühen bringen
Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2257 entstanden aus Vorlage: OF 371/2 vom 08.05.2022 Betreff: Theodor-Heuss-Allee zum Blühen bringen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen in der Mitte der Theodor-Heuss-Allee, zwischen Ludwig-Erhard-Anlage und Emser Brücke, wo möglich bienen- und insektenfreundliche Blühwiesen anzulegen. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Blühwiesen leisten einen Beitrag gegen das dramatische Insektensterben, verschönern gleichzeitig das Stadtbild und steigern dadurch die Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk. Der Grünstreifen entlang der Theodor-Heuss-Allee ist aktuell als Rasenfläche mit Bäumen angelegt. Durch das Anlegen von Blühwiesen könnte der Streifen nachhaltig aufgewertet und das Umweltpotenzial dieser Grünfläche gehoben werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1950 Aktenzeichen: 67 0
Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann!
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2081 entstanden aus Vorlage: OF 339/2 vom 10.04.2022 Betreff: Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann! Vorgang: B 299/19 Der Magistrat wird gebeten, umgehend mit den Planungen und der Umsetzung der monetären Parkraumbewirtschaftung für den Stadtteil Bockenheim zu beginnen. Im ersten Schritt soll das Gebiet zwischen den Bahngleisen (westliche Grenze), der BAB 66 (nördliche Grenze), der Zeppelinallee/Senckenberganlage (östliche Grenze) und der Theodor-Heuss-Allee (südliche Grenze) umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die City West, die Kuhwaldsiedlung, das Rebstockviertel und den Biegwald. Begründung: Laut derzeitigen Planungen wird im Gebiet des Stadtteils Bockenheim erst in mehreren Jahren die monetäre Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Ein genaues Datum ist seitens der beteiligten Ämter nicht einmal im Ansatz nennbar, was auf einen Zeitraum von deutlich mehr als fünf Jahren hindeutet. Bockenheim gilt inzwischen als ganz heißer Tipp unter auswärtigen Parkplatzsuchenden, die umsonst parken möchten. In dem genannten Gebiet wird der öffentliche Parkraum zunehmend von Pendlern genutzt, die ihr Fahrzeug abstellen und die letzte Strecke zum Arbeitsplatz in der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Darüber hinaus beklagen Anwohnerinnen und Anwohner zunehmend langfristig, über mehrere Tage bis hin zu Wochen abgestellte Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. Die guten Anbindungen an den Hauptbahnhof und den Flughafen führen dazu, dass Reisende die kostenlosen Stellplätze mit ihren Fahrzeugen längerfristig blockieren. In den genannten Bereichen besteht dringender Bedarf, die Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1881 Aktenzeichen: 32 2
Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 07.04.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengewirkt wird: - Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger unter dem Katharinenkreisel, v. a. stadteinwärts, - Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee, - Ginnheimer Straße, - Markgrafenstraße, - Parrotweg; 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird; 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z. B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice-Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1882 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1952 Aktenzeichen: 66-2
Bahnunterführung City West
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 entstanden aus Vorlage: OF 335/2 vom 03.04.2022 Betreff: Bahnunterführung City West Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es bereits eine Planung zu einer Umgestaltung der Anbindung der City West an das übrige Bockenheim, an der Bahnunterführung der Voltastraße und dem Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Robert-Mayer-Straße/Voltastraße gibt. 2. Falls ja, a) diese im Ortsbeirat vorzustellen; b) die dort befindlichen Bäume unbedingt zu erhalten. Begründung: In der Stellungnahme ST 469 ist von einer Umgestaltung dieses Knotenpunktes die Rede. Daher besteht Informationsbedarf. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf eine Umgestaltung dieses Knotenpunktes unter Erhalt des Baumbestandes hingewirkt, um die Verkehrsanbindung, insbesondere auch für Radverkehr aus Bockenheim kommend, in die City West zu verbessern. Bisher gab es aber keine Anzeichen seitens des Magistrats, diesen Anregungen zu entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1897 Aktenzeichen: 32 1
Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend
Antrag vom 02.03.2022, OF 669/2 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, wie lange die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich der Wohngebiete und Nebenstrassen, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, im Rahmen der Energiesparmaßnahmen noch "gedimmt" bleibt. Wünschenswert wäre eine Rückkehr zur normalen Leuchtstärke. Falls dies nicht geplant ist, möge der Magistrat die Gründe dafür aufführen. Begründung: Klagen von Anwohnern: Es besteht Verständnis für eine temporäre Reduktion der Beleuchtung wegen der Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings- und Sommermonaten kann die Strassenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Strassen wirken auch präventiv gegen etwaige Drogendealer. Leider konnten weder Mainova noch das Bürgeramt Auskunft geben. Die Entscheidung liegt bei der Stadt, aber es weiß keiner einen Ansprechpartner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 755 2023 Die Vorlage OF 669/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen
Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 für das Produkt 5.007519 "Neue Baumstandorte im Straßenraum" jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abzudecken wird im Stellenplan in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer) geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Die angestrebte Budgetierung entspricht einer Verdopplung des derzeit anvisierten Investitionsvolumens im genannte Produkt. Lediglich 100.000 € pro Jahr in Baumpflanzungen zu investieren ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt nicht angemessen. Ebenso unangemessen ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen
Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 ein neues Produkt "Potenzial für Baumpflanzungen im Straßenraum" in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen mit jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE, Amt 66) in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt (Amt 67) sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand in den beteiligten Ämtern abzudecken wird im Stellenplan - in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer), sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist, - und in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen ebenfalls eine weitere Stelle geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 194 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Bisher werden für Baumpflanzungen im Straßenraum lediglich 100.000 € pro Jahr beim Grünflächenamt (Produktgruppe 22.09) zur Verfügung gestellt. Hierbei geht es zudem um kleinere Maßnahmen und nicht die flächendeckende Ausstattung von Straßen mit Bäumen. Das ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt im Investitionsvolumen und der Zielrichtung ein richtiger Baustein aber allein nicht ausreichend. Ebenso wenig ausreichend ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. So zielen beide Änderungen des Stellenplans nicht einer Erhöhung sondern einer Beibehaltung der Stellenzahl. Da die technischen Arbeiten insbesondere die Trassenuntersuchungen vom Amt für Straßenbau und Erschließung durchgeführt bzw. beauftragt werden, ist die systematische Potentialanalyse für Baumpflanzungen hier anzusiedeln, nicht im Grünflächenamt. Die Bäume im Straßenraum sind im Eigentum und Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Das Grünflächenamt ist hier eher Dienstleister für das Amt für Straßenbau und Erschließung bei der Planung und der Pflege der Bäume. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Barrierefreiheit auf der Ludwig-Erhard-Anlage
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1623 entstanden aus Vorlage: OF 271/2 vom 28.01.2022 Betreff: Barrierefreiheit auf der Ludwig-Erhard-Anlage Der Magistrat wird gebeten, die Grünanlage rund um den Weiher an der Ludwig-Erhard-Anlage barrierefrei zu gestalten. Dies sollte durch Montage von jeweils einer Rampe an den Treppen aus Richtung Hamburger Allee kommend vor und seitlich des Weihers (siehe Fotos) erfolgen. Begründung: Die Grünanlage bietet eine gern genutzte Fußgängerverbindung von der Bockenheimer Warte fast bis zum Platz der Republik. Insbesondere auf Höhe des Weihers ist die Anlage so breit, dass sie zum Verweilen einlädt. Daher sollte sie unbedingt auch für mobilitätseingeschränkte Menschen zugänglich sein. Es böte sich aufgrund der Breite der Treppen an, jeweils einen Teil der Treppe durch eine Rampe zu ersetzen bzw. um eine solche zu ergänzen. Erste Treppe aus Richtung Hamburger Allee/Marriott kommend (Foto: privat) Zweite Treppe weiter gen Messe/Hauptbahnhof (Foto: privat) An der zweiten Treppe ist zu beachten, dass die Fußgängerampel nur an dieser Stelle zu erreichen ist, sodass bei Nutzung einer Alternativroute die sichere Querung der stark befahrenen Straße nicht gewährleistet ist (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1259 Aktenzeichen: 66-0
Ideen
Radweg Hamburger Allee
Ausbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.
Verkürzung Wartezeit Fahrradampel Westendstraße/Mendelssohnstraße
Wenn man als Radfahrer die Westendstraße Richtung Westen entlang fährt und die Mendelssohnstraße überqueren will, muss man an der Fahrradampel sehr lange warten, obwohl der Verkehr auf der Mendelssohnstraße gering ist. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
Verkürzung Wartezeit Fußgängerampel Zeppelinallee Miquelallee B8
Wenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Senckenberganlage die Zeppelinallee Richtung Norden fährt und der Zeppelinallee nördlich vom Palmengarten weiter folgen will, überquert man die B8 an einer Fußgängerampel (Koordinaten: 50°07'30.1"N 8°39'08.6"E). An dieser Ampel wartet man als Fußgänger oder Fahrradfahrer sehr lange auf eine Grünphase der Ampel. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
Fernbahntunnel Plus
Man sollte beim Fernbahntunnel gleich die B44 vor dem Hauptbahnhof mit unter die Erde bringen. Ein Tunnel vom Baseler Platz zur Friedrich-Ebert-Anlage. Oben mehr Platz für Fußgänger und Trams, eine Fußgängerzone statt Autos. Ein gutes Vorbild ist da der Theatertunnel in Frankfurt, da hat man genau das gemacht.
Fehlender Radweg zwischen Platz der Republik und Mainbrücke
Zwischen der Messe und dem Main (Friedensbrücke) verläuft die folgende direkte Strecke: Friedrich-Ebert-Anlage >> Düsseldorfer Straße >> Am Hauptbahnhof >> Baseler Straße Dabei gibt es entlang dieser gesamten Strecke nur auf der Friedrich-Ebert einen Fahrradweg auf beiden Seiten (siehe grüne Markierung auf dem Bild). Auf den anderen drei Teilen der Strecke gibt es gar keinen und man muss als Fahrradfahrer auf die Spuren der Autofahrer ausweichen (siehe rote Markierung auf dem Bild). In diesem Abschnitt werden von den Autofahrern viele Spurwechsel vorgenommen und es ist somit ein extrem gefährlicher Bereich für Radfahrer. Es gibt jedoch keine Alternative. Eine besonders gefährliche Stelle ist hierbei Folgende: Von der Messe her kommend endet der Fahrradweg relativ am Anfang der Düsseldorfer Strasse in der Höhe der Niddastraße abrupt und man befindet sich direkt auf einer Spur für rechtsabbiegende Autofahrer. Hier herrscht besonders akuter Handlungsbedarf. Ich finde die Frankfurter haben rund um den Bahnhof definitiv einen vernünftigen und sicheren Fahrradweg verdient.
Straßenbahnring auf der Adickesallee
Die Adickesallee und Weiterführungen (Habsburgerallee, ...) verfügen über breite Mittelstreifen, welche für störungsfreien Straßenbahnverkehr genutzt werden können. Dadurch würde der oft stark verspätete Busverkehr auf dem Ring obsolet und die neue Straßenbahn könnte an der Wittelsbacher Alle an bestehendes Netz anschließen, mehrere U-Bahnen kreuzen (Umsteigemöglichkeiten) und könnte vorbei am Palmengarten und der Bockenheimer Warte zur Senckenberganlage führen. Die Straßenbahnstrecke würde zu Bemühungen der Stadt beitragen, CO2 zu reduzieren. Weitere Ideen wie Fahrradwege an der Seite der Straßenbahn würden auch zu erhöhter Sicherheit auf den schmalen und alten Fußwegen führen.
Tischtennisplatten an mehr öffentlichen Orten
Öffentliche Flächen wie z.B. die Ludwig-Erhard-Anlage attraktiver machen durch Tischtennisplatten!
Laute Raser auf der Mainzer Landstraße mit Blitzerampeln beruhigen
In der Mainzer Landstraße findet man viele getunte Fahrzeuge, PS-starke Autos oder Motorräder, die die gerade lange Strecke gern zum Rasen nutzen. Ständig heult irgendwo ein Motor auf, z.B. weil jemand an der Ampel von 0 auf 70 beschleunigt. Die Friedrich-Ebert-Anlage ist vom Bau vergleichbar, hat sogar mehr Spuren. Durch die festen Blitzerampeln ist der Verkehrsfluss jedoch angenehm und ruhig. Ich bin daher dafür, auch auf dem Innenstadtteil (insbesondere um die Galluswarte und auf Höhe Schwalbacher Str.) feste Blitzerampeln zu installieren. Wer sich an die 50 hält, hat schließlich nichts zu befürchten. Von dem ruhigeren Fluss profitieren alle.
Mehr Grün! Rasengleise statt Schotterpisten auf oberirdischen U-Bahn-Strecken (z.B auf Eschersheimer Landstraẞe)
Nicht nur Hausbesitzer können etwa durch Fassadenbegrünung etwas gegen das zunehmende Aufheizen im Sommer tun, auch die Stadt selbst könnte hier noch aktiver werden: neben mehr Bäumen wo immer möglich etwa durch die Umwandlung der öden Schotterpisten der oberirdischen U-Bahn-Linien in Strecken mit Rasengleisen nach dem Vorbild der Friedrich-Ebert-Anlage. Auf der Eschersheimer Landstraße sollen in diesem Sommer ja sowieso die Gleise ausgetauscht werden. Warum nicht also auch was für die Natur, die Luftqualität und das Auge tun? Auch auf einigen vom Straßenverkehr eh abgetrennten Abschnitten der U5 (um nur ein weiteres Beispiel zu nennen) würden sich Rasengleise gut machen und dem Aufheizen im Sommer entgegenwirken.
Oberirdische Schienen im Stadtgebiet "begrünen"
Ich finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.) Viel schöner wäre es, wenn die Schienen in Rasen eingebettet wären, dies würde einen freundlicheren und schöneren Anblick ergeben. Es würden mehr Grünflächen existieren, die wiederum die Lebensqualität heben würden. Das dies grundsätzlich möglich ist, zeigt das Beispiel der Tramlinie 16, 17 an der Messe parallel zur Friedrich-Ebert-Anlage. Hier sind die Schienen in Rasen eingebettet. Bildquelle: GoogleStreetView
Frankfurt Fountains
Die Platzfolge Roßmarkt und Goetheplatz ist aktuell wenig ansprechend gestaltet. Eine Stadt muss auch Unterhalten. Damit meine ich nicht Bettler oder Straßenmusikanten. Eine Art Fountain-Show ähnlich wie in Downtown Dubai wäre hier mal ein Eyecatcher und lockt Touristen und erhöht den Aufenthaltscharackter. Mit der Skyline im Hintergrund und einer regelmäßigen (töglich, alle halbe Stunde von 18:00 bis 22:00) Vorführung inkl Musik wäre für Frankfurt, Deutschland und wenn nicht sogar Europa einmalig. Ein neues Wahrzeichen. Vielleicht sollte man sich soetwas einfach mal leisten. Finanzierung evtl. durch Werbeauftritte von Firmen im Rahmen einer Fountainshow oder ähnlichem (bin da kein Profi). Aber ich denke Frankfurt fehlt so etwas. Mich persönlich beeindruckt die in Dubai jedenfalls sehr. Als alternativer Standort würde auch die Ludwig-Erhard-Anlage in Frage kommen. Als Internationalste Stadt in Deutschland könnte von jedem Land typische Musik gespielt werden. Also Ideen habe ich diesbezüglich genug und würde hier den Rahmen sprengen. Für die Winterzeit wäre eine Eisbahn ganz gut. Letztes Jahr gab es eine auf dem MyZeil. Diese war sehr gut besucht.
Ampelanlage Theodor-Heuss-Allee in Höhe Varrentrappstr. für Fußgänger länger grün schalten
Wer einmal versucht hat, die Fußgängerampel über die Theodor-Heuss-Allee in Höhe Varrentrappstr. in einem Ampelzyklus mit normalem Schritt zu überqueren, weiß, wovon ich spreche. Man würde dies schaffen, wenn man nur ein paar Sekunden mehr Zeit hätte. Wer nicht schnell genug ist, muss im Mittelstreifen die Abgase über sich ergehen lassen.
Entspannung der Verkehrssituation Friedrich-Ebert-Anlage/Hohenstaufenstraße/Rheinstr., Linksabbieger(über Schiene) aus Richtung Messe kommend
Als täglicher Pendler fällt mir auf, dass seit geraumer Zeit die Situation an der Friedrich-Ebert-Anlage/Ecke Hohenstaufenstraße (Richtung Hbf) sehr kritisch ist. Seit der Eröffnung des Skyline Plaza hat sich der Wendeverkehr in Richtung Rheinstraße deutlich erhöht und es kommt zu großen Rückstaus. Die linke der 3 Geradeausspuren ist häufig durch sich nach links einordnende PKWs blockiert (fragen Sie die Busfahrer). So kommt es immer wieder zu sehr brenzligen Situationen, die den Verkehrsfluss beeinflussen. Die relativ kurze linke Abbiegerspur wird m.E. in keiner Weise mehr dem zunehmenden Verkehrsfluss (v.a. durch Skyline Plaza) gerecht. Meine Idee: Wäre es nicht möglich, für die Linksabbieger eine zweite Spur einzurichten, d.h. die linke Geradeausspur auch als linke Abbiegerspur zu kennzeichnen? Dies würde m.E. zu einer deutlichen Entspannung führen.
Abschaffung des Straßenstrichs an der Theodor-Heuss-Allee
Oft diskutiert, nie umgesetzt. Auf der Straße müssen die Prostitutierten oft unter unwürdigen Bedingungen arbeiten: Mangelnde Hygiene, keine Toiletten oder Waschmöglichkeiten, dazu sind die Frauen möglicherweise gewalttätigen Freiern hilflos ausgeliefert. Im Bahnhofsviertel gibt es zahlreiche Bordelle, in denen vergleichweise bessere Bedingungen vorzufinden sind. Daher sollte die Toleranzzone für die Straßenprostitution an der Theodor-Heuss-Allee in Frankfurt abgeschafft werden.