Keine Diskriminierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
Begründung
Sexarbeiter Der Orisbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert im Bebauungsplan Nr. 569 (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte) im Abschnitt A 1.3.1 den ersten Spiegelstrich -"Betriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und Schaustellung dienen," zu streichen. Begründung: Der Magistrat begründet diesen Passus damit, dass in seinen Augen die Sexarbeit mit einem "Leuchtturmprojekt" dieser Art, welches "hochrangigen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen" vorbehalten sein soll, unvereinbar ist. Der Magistrat schafft hiermit ein Zwei-Klassen- Berufssystem: Auf der einen Seite die elitären Berufe, die er gerne hätte und auf der andere Seite das, was er vermutlicherweise aufgrund von überholten Moralvorstellungen als nicht wünschenswert ansieht. Dies ist unvereinbar mit dem Recht auf freie Berufswahl. Des weiteren präsentiert sich Frankfurt als liberale und weltoffene Stadt mit vielfältigen Lebensstilen und Lebensgemeinschaften. Die sexuelle Vielfalt in unserer Stadt durch einen Bebauungsplan einzuschränken konterkariert massivst diese Bemühungen.