Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM
1699 entstanden aus
Vorlage: OF 287/1 vom
08.05.2017 Betreff: Die Falkschule braucht nach 70 Jahren
endlich eine eigene Turnhalle! Vorgang: V 954/14 OBR 1; ST 567/14; OM 482/16 OBR 1; ST
227/17 Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, endlich
alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle
für die Schülerinnen und Schüler dieser Schule zu bauen und eventuell
benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium
in der Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen. Begründung: Die Falkschule hat seit 70 Jahren keine
Schulturnhalle. Diese ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der
Bau einer Schulturnhalle mit der Begründung verweigert, der Schule fehle es an
Gelände. In seiner Stellungnahme vom 28.04.2014, ST 567, hat der Magistrat
angedeutet, es bestehe die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten
Polizeipräsidium zu nehmen. Für die Schülerinnen und Schüler sowie die
Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei
anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem
sind die Wegezeiten extrem lang. Die letzte Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016,
OM 482, hat der Magistrat bedauerlicherweise mit seiner Stellungnahme vom
30.01.2017, ST 227, wie folgt beantwortet: "Der Magistrat bedauert, in der
von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme
abgeben zu können." Nachdem aktuell die Sporthalle der Rebstockschule
wieder - bis zu den Sommerferien - geschlossen ist und dies für die
Schülerinnen und Schüler der Falkschule - wie schon im letzten Schuljahr -
erneut einen Ausfall des Sportunterrichts für die Jahrgänge 5 und 6 für ein
halbes Jahr bedeutet, haben Schüler einen offenen Brief mit der Überschrift
"Jetzt reicht es!" verfasst, welcher diesem Antrag als Anlage beigefügt
wird. Anlage - (nicht öffentlich)
Anlage 1 (nicht
öffentlich - ca. 13 KB) Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.02.2014, V 954
Stellungnahme
des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567
Anregung an den
Magistrat vom 30.08.2016, OM 482
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.01.2017, ST 227
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2017, ST 1538
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.08.2019, ST 1579
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.04.2023, ST 987
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1
am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31