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Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle!

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1699 entstanden aus Vorlage: OF 287/1 vom 08.05.2017 Betreff: Die Falkschule braucht nach 70 Jahren endlich eine eigene Turnhalle! Vorgang: V 954/14 OBR 1; ST 567/14; OM 482/16 OBR 1; ST 227/17 Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, endlich alles Erforderliche zu tun, um auf dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schülerinnen und Schüler dieser Schule zu bauen und eventuell benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen Polizeipräsidium in der Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen. Begründung: Die Falkschule hat seit 70 Jahren keine Schulturnhalle. Diese ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der Bau einer Schulturnhalle mit der Begründung verweigert, der Schule fehle es an Gelände. In seiner Stellungnahme vom 28.04.2014, ST 567, hat der Magistrat angedeutet, es bestehe die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten Polizeipräsidium zu nehmen. Für die Schülerinnen und Schüler sowie die Schulleitung ist es nicht hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem lang. Die letzte Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482, hat der Magistrat bedauerlicherweise mit seiner Stellungnahme vom 30.01.2017, ST 227, wie folgt beantwortet: "Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können." Nachdem aktuell die Sporthalle der Rebstockschule wieder - bis zu den Sommerferien - geschlossen ist und dies für die Schülerinnen und Schüler der Falkschule - wie schon im letzten Schuljahr - erneut einen Ausfall des Sportunterrichts für die Jahrgänge 5 und 6 für ein halbes Jahr bedeutet, haben Schüler einen offenen Brief mit der Überschrift "Jetzt reicht es!" verfasst, welcher diesem Antrag als Anlage beigefügt wird. Anlage - (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 13 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 954 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482 Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 227 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1538 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1579 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 987 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31

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