Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu!
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 03.11.2014, OA 569 entstanden aus Vorlage:
OF 566/2 vom
17.10.2014 Betreff: Kulturcampus - Das Tibethaus gehört
dazu! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen,
dass dem Tibethaus Deutschland e. V. eine der seit geraumer Zeit leer
stehenden ehemaligen Professorenvillen in der Georg-Voigt-Straße zur Nutzung
als Kulturinstitut zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Begründung: Seit 2005 befindet sich das erste Tibethaus
Deutschlands in Frankfurt-Bockenheim. Gegründet in der Tradition der weltweiten
Tibethäuser, steht es unter der Schirmherrschaft des 14. Dalai Lama. Das Haus
orientiert sich an den Prinzipien Offenheit, Toleranz und Vielfalt. Es versteht
sich als gesellschaftlich relevantes Kulturinstitut, welches jedem, Buddhisten
wie Nichtbuddhisten, offensteht. Es werden Veranstaltungen und Informationen in
den Bereichen Buddhismus, Persönlichkeit und Gesellschaft, Kunst und Kultur
sowie Wissenschaft geboten. Wie in der 28. Sitzung des Ortsbeirates 2
am 25. November 2013 von Vertretern des Tibethaus Deutschland
e. V. geäußert wurde, wird hierfür nun ein eigenes Haus in Frankfurt am
Main gesucht, in dem sich genug Platz für Seminare, Ausstellungen, das
Tibet-Museum und die internationale tibetische Bibliothek findet. Gewünscht
wird hierzu ein Objekt mit einer Nutzfläche von 500 bis 900 Quadratmetern.
Der Ortsbeirat 2 spricht sich gerne dafür aus, dass das Tibethaus dem
Ortsbezirk 2 erhalten bleibt. Der Dalai Lama, geistliches Oberhaupt der
Tibeter und Träger des Friedensnobelpreises, immerhin im 80. Lebensjahr,
hat sein Erscheinen bei einer Neueröffnung des Tibethauses schon zugesagt. Mag
also Ministerpräsident Volker Bouffier in seiner Amtszeit neuerlich den Dalai
Lama im Tibethaus begrüßen dürfen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.03.2015, ST 330
Anregung vom
29.06.2015, OA 653
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 12.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP
58 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 569 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
SPD gegen LINKE. (= Annahme) und FDP (= Prüfung und
Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) RÖMER (= Annahme)
Piraten (= Ablehnung) 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 569 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und
RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Piraten (= Ablehnung) 24. Sitzung der KAV am 12.01.2015, TO II,
TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 569 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 5363, 36. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.12.2014 Aktenzeichen: 61 0