Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM
482 entstanden aus
Vorlage: OF 100/1 vom
26.08.2016 Betreff: Falkschule bei der Entwicklung des Geländes
des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen Vorgang: V 954/14 OBR1; ST 567/14 Die schwierige Raumsituation und die fehlende
Turnhalle in der Falkschule sind der Stadt seit Jahren bekannt. Der
Einzugsbereich der Schule umfasst ein Gebiet, das für Kinder und Jugendliche
kaum Frei- und Aufenthaltsräume bietet, sodass hier über die Schule ein Defizit
ausgeglichen werden müsste. Das für Erweiterungen der Falkschule geeignete
Gelände befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Laut aktuellen Berichten
ist eine Änderung des Bebauungsplans im Gespräch. Der aktuelle Bebauungsplan
Nr. 556 erlaubt die Errichtung einer Sporthalle. Eine neue Nutzung des Geländes ist bisher an den
Preisvorstellungen des Landes Hessen gescheitert. Vor dem Hintergrund
steigender Immobilienpreise in Frankfurt und absehbar weiter steigendem
Interesse an innenstadtnahen Grundstücken mit Planungsrecht für eine
Hochhausbebauung ist zu befürchten, dass auch weiterhin der Preis maßgebliches
oder gar ausschließliches Kriterium beim Verkauf sein wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, 1. alles Erforderliche zu tun, um auf
dem Gelände der Falkschule eine Turnhalle für die Schüler dieser Schule zu
bauen und evtl. benötigtes Gelände von dem derzeit leer stehenden ehemaligen
Polizeipräsidium Friedrich-Ebert-Anlage zu nehmen; 2. mit dem Land Hessen darüber zu verhandeln, dass
ein angemessener Anteil der Fläche an die Stadt Frankfurt für Einrichtungen des
Gemeinbedarfs übergeben wird (Schulerweiterungsfläche/Turnhalle); 3. auf die
Landesregierung dahin gehend einzuwirken, dass Flächen, die für das
Funktionieren der Stadt benötigt werden, an die Stadt Frankfurt zu einem
symbolischen Preis übergeben werden. Begründung: Die Falkschule hat seit Jahrzehnten keine
Schulturnhalle. Diese ist aber dringend erforderlich. Immer wieder wurde der
Bau einer Schulturnhalle mit der Begründung verweigert, der Schule fehle es an
Gelände. Jetzt besteht die Möglichkeit, den notwendigen Platz vom alten
Polizeipräsidium zu nehmen (ST 567). Für die Schüler und die Schulleitung ist es nicht
hinnehmbar, dass sie immer wieder Bittsteller bei anderen Schulen sind, um den
Sportunterricht durchführen zu können. Außerdem sind die Wegezeiten extrem
lang. Es besteht die Gefahr, dass das Land
Hessen lediglich die Chance sieht, hohe Einnahmen über den Grundstücksverkauf
zu erzielen. Langfristig ist eine solche Politik auch nicht im Interesse des
Landes. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.02.2014, V 954
Stellungnahme
des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.01.2017, ST 227
Antrag vom
08.05.2017, OF
287/1
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1699
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2017, ST 1538
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.08.2019, ST 1579
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.04.2023, ST 987
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1
am 17.01.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
32. Sitzung des OBR 1
am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31