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Meine Nachbarschaft: Kiesstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee

29.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz

19.08.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 02.08.2019 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn- bzw. Stadtbahnnetz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeirat die folgende Variante an, bei der der Westbahnhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen wird: a) Richtung Ginnheim von der Schloßstraße links in die Adalbertstraße, über Kasseler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schloßstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. b) Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über die Adalbertstraße, rechts in die Schloßstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schloßstraße zur Hamburger Allee und Messe (siehe Grafik); 2. den Römerhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle "Rebstockbad" über die Straßen Zum Rebstockbad und Am Römerhof, über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße und der Endhaltestelle "Mönchhofstraße". Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahnstrecke nicht ausreichen, ist der Grund tiefer zu legen. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er-Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle "Nauheimer Straße" eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen, und der Fußweg, und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof, ist sehr lang - Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Straßenbahnlinie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z. B. vom Ebbelwei-Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Straßenbahnlinie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Allee bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal "Am Römerhof" 2.000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Zum Rebstockbad und Am Römerhof über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Endhaltestelle "Mönchhofstraße" zu bauen, dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets "Am Römerhof" führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Straßenbahnlinie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Quelle: OpenStreetMap Weiterhin kann die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen "Mönchhofstraße" und "Platz der Republik" als Ausweichstrecke für die Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tilly-Edinger-Platz umgestalten

19.08.2019 · Aktualisiert: 23.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4959 entstanden aus Vorlage: OF 861/2 vom 09.07.2019 Betreff: Tilly-Edinger-Platz umgestalten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Tilly-Edinger-Platz einige Kleinkind-Spielgeräte aufzustellen und die umfassende Bepflanzung aufzulockern, dabei sollte der Zaun möglichst erhalten bleiben. Die Planungsergebnisse sollen zu gegebener Zeit dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Als das Adorno-Denkmal noch stand, war die Platzgestaltung mit dem grauen Belag auf das Denkmal abgestimmt. Nach dem Umzug des Denkmals erscheint der Platz jetzt wie eine Einöde ohne Grün. Die Büsche wirken wie eine umlaufende Wand und verwehren den Blick auf den Platz, was manche Menschen anzieht, die dann auch noch ihre Notdurft in den Büschen verrichten. Da es in der Gegend nicht gerade ein Überangebot an Spielplätzen gibt, sollten einige Kleinkind-Spielgeräte aufgebaut werden, gerade auch im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung an der Gräfstraße auf dem Uni-Campus. Bilder: (c) A. Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2105 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße

02.08.2019 · Aktualisiert: 28.08.2019

Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Städtische Immobilie Jordanstraße 3

17.06.2019 · Aktualisiert: 21.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4772 entstanden aus Vorlage: OF 848/2 vom 05.06.2019 Betreff: Städtische Immobilie Jordanstraße 3 Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Sanierungs- und Entwicklungskonzept zur zukünftigen Nutzung der im städtischen Eigentum befindlichen Immobilie Jordanstraße 3 zu erstellen (z. B. durch die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH) und dieses dem Ortsbeirat 2 vorzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die genannte Immobilie gemeinsam mit den weiteren von der Stadt im Wege der Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts bereits erworbenen und ggf. zukünftig noch zu erwerbenden Immobilien für den Aufbau einer neu zu gründenden "Neue Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft Eintracht eG" genutzt werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welchem Umfang Mittel aus bestehenden städtischen und sonstigen öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes Hessen zur Förderung von Wohneigentum für die Gründung und die weitere Finanzierung des Wohnungsbestandes der neuen Genossenschaft gemäß Ziffer 2. genutzt werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welchem Umfang die bereits bestehenden Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften die neue Genossenschaft gemäß Ziffer 2. unterstützen können (z. B. bei Verwaltungsfragen, Vermarktung, Hausmeisterdienstleistungen etc.). Begründung: Die Immobilie Jordanstraße 3 wurde von der Stadt in einem angabegemäß schlechten Zustand erworben und steht seitdem überwiegend leer. Es wäre wünschenswert, wenn zeitnah ein Konzept zum weiteren Umgang mit der Immobilie vorliegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2019 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Parkhaus Adalbertstraße: Lieber Grünstreifen nutzen, als Abbiegespur putzen

26.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

Antrag vom 26.04.2019, OF 806/2 Betreff: Parkhaus Adalbertstraße: Lieber Grünstreifen nutzen, als Abbiegespur putzen Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die dem Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte, Adalbertstraße 10, zuführende Abbiegespur entfernt wird. Stattdessen soll der sich hier anschließende Grünstreifen verlängert werden. Der vorhandene Baumbestand an Baumhasel (Corylus colurna) und Amerikanischer Amberbaum (Liquidambar styraciflua) ist zu ergänzen. Begründung: Die Abbiegespur in der Zufahrt zum Parkhaus an der Ladengalerie Bockenheimer Warte wird - gern, viel, immer - zum Parken auf der Fahrbahn genutzt. Dies zeigt jedoch auch, dass diese Abbiegespur für die Zufahrt zum Parkhaus entbehrlich ist. Der Entzug einer illegalen Parkmöglichkeit unmittelbar vor dem Parkhaus zugunsten einer Begrünung wird gewiss auch im Interesse des Betreibers APCOA-Parking sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 806/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erwerb des Objekts Jordanstraße 11

25.03.2019 · Aktualisiert: 20.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4483 entstanden aus Vorlage: OF 782/2 vom 25.03.2019 Betreff: Erwerb des Objekts Jordanstraße 11 Der Magistrat wird gebeten, das Objekt Jordanstraße 11 zu erwerben. Darüber hinaus ist hierzu trotz schwieriger Rechtslage die Ausübung des Vorkaufsrechts im Erhaltungssatzungsgebiet zu prüfen. Sollte die Nutzung des Vorkaufsrechts nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, sich an der Zwangsversteigerung zu beteiligen. Begründung: Im Wege der Zwangsvollstreckung wird das mit Blatt 6332 im Grundbuch mit der Gemarkung Bockenheim eingetragene Grundstück zum festgesetzten Termin am Freitag, 12. April 2019, 11:00 Uhr versteigert. Der Verkehrswert des Wohn- und Geschäftshauses ist auf 2.250.000 Euro festgelegt. Der bedeutend höhere Marktwert der Immobilie lässt wegen des zu erwartenden Renditeinteresses im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen E47 und E48 ungünstige städtebauliche Entwicklungen befürchten. Die Zuführung zum städtischen Vermögen - etwa zum Bestand der ABG Frankfurt Holding - ist somit zum Wohle der Allgemeinheit geboten. Andererseits ist in Bezug zu diesem Versteigerungsverfahren auch das Vorkaufsrecht der Stadt geltend zu machen, um eine Umgehung des Vorkaufrechts der Kommune und der damit verbundenen Möglichkeit der Einflussnahme durch Abwendungserklärung zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1120 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2

25.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4485 entstanden aus Vorlage: OF 768/2 vom 08.03.2019 Betreff: Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2 Vorgang: OM 3853/18 OBR 2; ST 73/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten: 1. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Kaufvertrag über die entsprechende Immobilie geschlossen? 2. Wann lag dieser dem zuständigen Dezernat V vor? 3. Wann wurde das Dezernat IV seitens des Dezernates V um eine Einschätzung gebeten? 4. Welche Einschätzung zum Aufwertungspotenzial gab das Dezernat IV ab? 5. Fand die in der Stellungnahme ST 73 angesprochene Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses innerhalb der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes statt? 6. Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Bedenken führten im Einzelnen zur Entscheidung, das Vorkaufsrecht nicht anzuwenden? Über den konkreten Fall hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zukünftig zu informieren, s obald ein Kaufvertrag einer Immobilie, die in den Geltungsbereich einer Millieuschutzsatzung fällt, beim zuständigen Dezernat eingeht. Begründung: Zu Ziffer 1. bis 6.: In der Stellungnahme ST 73 zur OM 3853 des Ortsbeirates nimmt der Magistrat Stellung zum angesprochenen Vorgang. Da in der Anregung an den Magistrat OM 3853 explizit eine Ausübung des Vorkaufsrechtes erbeten wurde, ist die Stellungsnahme, warum dies nicht geschah, jedoch unzureichend. Insbesondere sind die zeitlichen Abläufe bei einer so kurzen Frist entscheidend, wenn mehrere Dezernate hierfür ihre Einschätzung abgeben müssen. Zusätzlich geht aus der Stellungnahme ST 73 nicht hervor, welche Gründe im Einzelnen der Ausübung des Vorkaufsrechtes entgegenstanden. Eine allgemeine Formulierung à la "rechtliche und wirtschaftliche Bedenken" sind hier unzureichend, um Untätigkeit des Dezernates IV im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung zu erklären. Um künftig den Ortsbeirat in solchen Angelegenheiten ein angemessenes Beteiligungsrecht einzuräumen, muss dieser angesichts einer derart kurzen Frist für eine Entscheidungsfindung umgehend informiert werden, um innerhalb der Frist selbst Empfehlungen an den Magistrat abgeben zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3853 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 73 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2019, ST 1278 Antrag vom 29.08.2019, OF 904/2 Aktenzeichen: 23 20

OA (Anregung Ortsbeirat)

Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen

26.11.2018 · Aktualisiert: 28.10.2019

Anregung vom 26.11.2018, OA 335 entstanden aus Vorlage: OF 689/2 vom 09.11.2018 Betreff: Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung genutzt. Dies schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche Zweifelsfälle. 2. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen personellen Kapazitäten für die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen zur Verfügung stehen. 3. Der Magistrat stellt sicher, dass die organisatorischen Abläufe für die Ausübung der Milieuschutzsatzung so gestaltet werden, dass keine Reibungsverluste zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten entstehen. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten bereitstehen. 5. Der Magistrat stellt sicher, dass für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen die notwenigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Begründung: Milieuschutzsatzungen sind kein Allheilmittel - insbesondere so lange das Land Hessen nicht den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder einführt, obwohl dieses Instrument derzeit für viele Mieterinnen und Mieter die einzige Möglichkeit ist, der Finanzmacht der Investoren etwas entgegenzusetzen. Leider werden auch bestehende Milieuschutzsatzungen in Frankfurt bislang nicht konsequent zum Schutz der Bevölkerung angewendet. Dies hat der Fall der Adalbertstraße 11 leider erneut deutlich gemacht. Hier hätte die Stadt Frankfurt die Möglichkeit gehabt, das Vorkaufsrecht auszuüben oder zumindest eine Abwendungserklärung zu erzwingen. Während das Stadtplanungsamt und die Bauaufsicht die Ausübung des Vorkaufsrechts empfohlen haben, wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Amt für Bau und Immobilien abgelehnt. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die derzeitigen organisatorischen Strukturen für das komplexe Thema der Nutzung von Vorkaufrechten im Rahmen der Milieuschutzsatzungen nicht optimal sind. Zudem scheint es so zu sein, als ob in den beteiligten Dezernaten unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung der Milieuschutzsatzungen bestehen. Dieses Problem sollte seitens des Magistrats im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger dringend gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 06.02.2019, A 453 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1174 Antrag vom 11.10.2019, OF 928/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 335 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 52 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 335 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Immobilie Adalbertstraße 11

29.10.2018 · Aktualisiert: 15.03.2019

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3853 entstanden aus Vorlage: OF 686/2 vom 29.10.2018 Betreff: Immobilie Adalbertstraße 11 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Verfahren zur Prüfung des Vorkaufsrechts bei der Immobilie Adalbertstraße 11 innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist abzuschließen und das Prüfungsergebnis dem Ortsbeirat mitzuteilen. 2. Der Ortsbeirat spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, das Vorkaufsrecht zu nutzen oder eine Abwendungserklärung zu vereinbaren, welche die Ziele der Milieuschutzsatzung aufgreift. Begründung: Dringender Entscheidungs- und Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 73 Antrag vom 08.03.2019, OF 768/2 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren

29.10.2018 · Aktualisiert: 15.03.2019

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 650/2 vom 09.10.2018 Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrerinnen und Autofahrer im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße am Ende um drei bis vier Sekunden verkürzt werden kann, um gefährliche Situationen am beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße/Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte zu vermeiden. Begründung: Wenn die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbiegerinnen und Abbieger von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 74 Antrag vom 07.03.2019, OF 777/2 Antrag vom 08.03.2019, OF 778/2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?

29.10.2018 · Aktualisiert: 02.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 646/2 vom 13.09.2018 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2. - 4. mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen; 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist; 3. zu erläutern, warum die ST 513 mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1. und 5.? Begründung: Von den insgesamt fünf Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2. - 4. durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1. ist nach Erachten des Ortsbeirates sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats auf die OM 830 ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1. - 4. zügig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes

10.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

Antrag vom 10.10.2018, OF 664/2 Betreff: Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu veranlassen: Im Hinblick auf die massiven Belästigungen der Nachbarschaft entzieht das Ordnungsamt dem sog. Massagesalon "Asia" in der Adalbertstraße 7a die Betriebserlaubnis. Dies ist aufgrund der bestehenden Rechtslage erforderlich. 1. Laut Prostituiertenschutzgesetz liegt eine Prostitutionsstätte bereits dann vor, wenn mehr als eine Sexarbeiterin ihr Gewerbe in einer Wohnung betreibt. Laut Website " Japan - China - Girls." de sind dort aber immer "mindestens fünf Mädchen anwesend". 2. Laut geltender Sperrgebietsverordnung von 1986 ist es untersagt, sog. Massagesalons bzw. Prostituiertenunterkünfte außerhalb der Toleranzzonen zu betreiben. Deshalb ist auch kein Massagesalon in der Adalbertstraße 7a genehmigungsfähig. 3. Die Adalbertstraße 7a liegt im Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplans NR 426 Adalbertstraße/Kiesstraße. Die Adalbertstraße 7a ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Gemäß § 4a der Baunutzungsverordnung ist in besonderen Wohngebieten die Wohnnutzung zu erhalten und fortzuentwickeln. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, welche nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Sog. Vergnügungsstätten sind demnach unzulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich um eine sog. Vergnügungsstätte, zumal der Betrieb laut eigener Werbung Sex und Massagen sowie den Betrieb rund um die Uhr anbietet 4. Laut Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 19.05.2009 - AZ 1 BvR 224/07 - ist das Verbot der Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 5. Laut VG Karlsruhe (Urteil vom 23. Juli 2014 - Az. 6 K 3323/13) ist ein Bordellbetrieb in einem faktisch allgemeinen Wohngebiet nicht einmal ausnahmsweise zulässig. 6. Eine Verbotsverfügung und Schließung für den sogenannten Massagesalon zu erlassen, da laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.12.2014 AZ. BVerwG 6 C 28.13 das Verbot von Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig ist. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, wie z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 7. Nach welcher Rechtsgrundlage wurde hier eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz vom 21.10. 2016 erteilt, da auch baurechtliche Grundlagen zu berücksichtigen sind? Begründung: Gemäß Eigenwerbung Website "Japan China Girls. de" sowie einschlägigen Anzeigen, z. B. in der Bild-Zeitung, werden in dem genannten bordellartigen Betrieb Sex und Massagen angeboten. Der Betrieb hat laut Eigenwerbung 24 Stunden geöffnet, ist öffentlich zugänglich und wird unter der Adresse Adalbertstraße 7a, mit der Klingel "Asia" beworben. Nach Eingabe des Suchbegriffs Adalbertstraße 7a bei Internetsuchmaschinen erhält man die einschlägigen Sexanzeigen. Ein bordellartiger Betrieb mit 24-Stunden-Betrieb stellt für die Nachbarn eine erhebliche Belästigung dar, u.a. durch irrtümliches Klingeln alkoholisierter Freier und nächtliches An- und Abfahren. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs gilt dies insbesondere, wenn sich in dem in Rede stehenden Gebiet jedenfalls Kindertagesstätten sowie Wohnanlagen befinden. Das Gebiet ist schon deswegen durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität gekennzeichnet. Der bordellartige Betrieb Adalbertstraße 7 A befindet sich in einem Wohnhaus, das in einem besonderen Wohngebiet liegt. Dieses genießt laut Bebauungsplan besonderen Schutz. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie die laut Prostituiertenschutzgesetz notwendige neue Erlaubnis erteilt werden konnte. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, die nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich eindeutig um eine nicht genehmigungsfähige Vergnügungsstätte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 664/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gemeinschaftliche Wohnformen am Campus Bockenheim endlich realisieren

10.09.2018 · Aktualisiert: 20.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3588 entstanden aus Vorlage: OF 637/2 vom 24.08.2018 Betreff: Gemeinschaftliche Wohnformen am Campus Bockenheim endlich realisieren 1. Der Magistrat wird ausdrücklich dabei unterstützt, - über den Liegenschaftsfonds das Grundstück und die Immobilie in der Mertonstraße 30, die derzeit als Akademie der Arbeit (AdA) genutzt werden, zu erwerben, um an dieser Stelle endlich die Umsetzung gemeinschaftlicher bzw. genossenschaftlicher Wohnprojekte am Campus Bockenheim zu ermöglichen; - dass das Gelände nach Erwerb nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben wird, deren Höhe sich wirtschaftlich an dem Anspruch der gemeinschaftlichen bzw. genossenschaftlichen Wohnprojekte, bezahlbaren Wohnraum am Campus Bockenheim zu schaffen, zu orientieren hat. 2. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) auf, die derzeit ruhenden Verhandlungen um den Verkauf der AdA-Liegenschaft an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht weiter mit unterschiedlichen Preisvorstellungen zu blockieren. Beide Seiten werden dazu aufgerufen, ihrer gemeinsamen Verantwortung dafür gerecht zu werden, dass den Projektgruppen des dort vorgesehenen gemeinschaftlichen Wohnens der dringend benötigte Wohnraum zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 175 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!

13.08.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3508 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.07.2018 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Magistrat wird gebeten, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zweck die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von circa drei Meter) zugunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er gebeten, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2114 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Mehrtägiger Ampelausfall Leipziger Straße/Ecke Adalbertstraße Ende Juni 2018

23.07.2018 · Aktualisiert: 22.08.2018

Antrag vom 23.07.2018, OF 614/2 Betreff: Mehrtägiger Ampelausfall Leipziger Straße/Ecke Adalbertstraße Ende Juni 2018 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. warum der Ampelausfall an der o.g. Stelle rund 10 Tage andauerte, und in der Zwischenzeit keine Behelfslösungen wie z.B. Baustellenampeln an der Stelle eingerichtet wurde; 2. wie der Magistrat sicherstellt, dass zukünftig ähnliche Probleme schneller behoben werden. Begründung: Der vergleichsweise lange Ampelausfall an einer stark frequentierten Kreuzung bedeutete ein Verkehrsrisiko für die Bevölkerung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 954 2018 Die Vorlage OF 614/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 2. die Worte "und wann an eine Modernisierung gedacht ist" angefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Das Recht des Vorkaufs - Die Pflicht zur Unterhaltung

07.06.2018 · Aktualisiert: 21.06.2018

Antrag vom 07.06.2018, OF 592/2 Betreff: Das Recht des Vorkaufs - Die Pflicht zur Unterhaltung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main scheint bei der Liegenschaft Jordanstraße 3 von seinem Vorkaufsrecht im Rahmen der Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I (Milieuschutz), Gebrauch gemacht zu haben. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen, die der Magistrat beantworten möge: 1. Seit wann befindet sich die Liegenschaft Jordanstraße 3 im Besitz der Stadt Frankfurt am Main? 2. Aus welchem Haushaltstopf wurde der Kauf finanziert? Warum gelangte in diesem Zusammenhang kein M-Vortrag (oder ähnliches) zur Abstimmung in den zuständigen Ortsbeirat? 3. Wie viele Wohnungen und vermietbare Zimmer befinden sich außer den Räumlichkeiten der ehemaligen Traditionsgaststätte "Pielok" in diesem Gebäude? 4. Wie viele dieser Wohnungen und Zimmer sind derzeit vermietet? 5. Wie viele dieser Wohnungen und Zimmer waren zum Zeitpunkt des Kaufs durch die Stadt Frankfurt vermietet? 6. Wie viele Wohnungen und Zimmer stehen derzeit leer? 7. Welche Nutzung plant der Magistrat für die Räumlichkeiten der ehemaligen Gaststätte? 8. Bemüht sich die Stadt Frankfurt um die Vermietung ggf. leerstehender Wohnungen und Zimmer? Falls ja: mittels Anzeigen, Makler oder auf welche Art und Weise? Falls nein: warum nicht? 9. Welche Maßnahmen der Sanierung und Renovierung werden seitens des Magistrats bereits durchgeführt, welche befinden sich in der Planung? Wann sollen diese umgesetzt werden? 10. Wer ist für die Verwaltung der Liegenschaft zuständig? 11. Wer ist dafür verantwortlich, dass den Hausbewohnern in der kalten Jahreszeit mangels Öl die Heizung über Tage nicht zur Verfügung stand? 12. Warum lässt der Magistrat in zentraler Lage in Bockenheim dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum leer stehen? Begründung: Der Ortsbeirat 2 unterstützt mit sehr breiter Mehrheit den Magistrat, sobald dieser von seiner Möglichkeit vom Vorkaufrecht Gebrauch macht, um die soziale Struktur im Ortsbezirk zu erhalten. Allerdings fehlt dem Ortsbeirat jegliches Verständnis, wenn der Magistrat über einen langen Zeitraum Teile der erworbenen Immobilien leer stehen lässt, wenn keine oder nur sehr marginale Sanierungs- und Renovierungsarbeiten stattfinden, wenn scheinbar keinerlei Konzept zur weiteren Nutzung der Immobilie vorliegt, wenn es für die Bewohner*innen nicht ersichtlich ist, wer wann und in welchem Umfang für die Liegenschaft zuständig ist. Dem akuten Wohnungsmangel begegnet man nicht nur mit hohlem "Bauen, bauen, bauen", sondern zu allererst mit der Vermietung leerstehender städtischer Wohnungen und Zimmer! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.05.2018, OF 588/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 913 2018 1. Die Vorlage OF 588/2 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 592/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Frage zur Jordanstraße 19 aus der Vorlage OF 588/2 als II. angefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Jordanstraße 3 und 19

24.05.2018 · Aktualisiert: 21.06.2018

Antrag vom 24.05.2018, OF 588/2 Betreff: Jordanstraße 3 und 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob der Magistrat bei den beiden o.g. Immobilien die Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts geprüft hat und mit welchem Ergebnis. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.06.2018, OF 592/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 913 2018 1. Die Vorlage OF 588/2 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 592/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Frage zur Jordanstraße 19 aus der Vorlage OF 588/2 als II. angefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!

14.05.2018 · Aktualisiert: 07.06.2019

Anregung vom 14.05.2018, OA 265 entstanden aus Vorlage: OF 490/2 vom 02.02.2018 Betreff: Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu! Vorgang: OM 1996/17 OBR 2; ST 2306/17; B 439/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Liegenschaft Mertonstraße 30 der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht uneingeschränkt zufällt. Die Auftragsvergabe ist vielmehr von einer plausiblen Wirtschaftlichkeitsanalyse (Cost-Benefit Analysis - CBA) abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit einer Projektierung durch die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH. Begründung: Zahlen, bitte! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1996 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2306 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 439 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1855 Antrag vom 30.05.2019, OF 826/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 265 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2788, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.06.2018 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Westbahnhof“

16.04.2018 · Aktualisiert: 10.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3035 entstanden aus Vorlage: OF 534/2 vom 27.03.2018 Betreff: Bushaltestelle "Westbahnhof" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie er die Verkehrssicherheit der Bushaltestelle "Westbahnhof" direkt hinter der Kurve Adalbertstraße/Kasseler Straße angesichts der sehr kleinen und gegenüber dem Straßenverkehr nicht abgesicherten Aufenthalts- sowie Ein- und Ausstiegsfläche für die Fahrgäste bewertet; 2. ob die Bushaltestelle "Westbahnhof" gegebenenfalls noch vor der Sanierung des Westbahnhofs neu geplant werden kann. Begründung: Hinweis von Nutzern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1335 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6635 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bockenheim auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt: Wann geht es weiter mit den (Vor-)Planungen der Schloßstraße und des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße?

31.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

Antrag vom 31.03.2018, OF 528/2 Betreff: Bockenheim auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt: Wann geht es weiter mit den (Vor-)Planungen der Schloßstraße und des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat zur Beantwortung folgender Fragen auf: 1. Gibt es Planungen zur Umgestaltungen der Schlossstraße und den Knotenpunktes Adalbert-/Schlossstraße? Wenn nein, warum gibt es sie nicht und wann ist damit zu rechnen? 2. Gibt es einen Kriterienkatalog, aus dem ersichtlich ist, wann wichtige Straßen in bevölkerungsreichen Stadtteilen mit solchen Projekten "dran" sind? Es ist nicht hilfreich, dass Ortsbeiräte über Jahre hinweg konkrete Anträge stellen, die dann nur mit dem Hinweis auf andere Projekte beantwortet werden (z.B. im vorliegenden Fall F 1077). Begründung: Nach vielen Anträgen des OBR zur Umgestaltung des genannten Bereichs wurde in der F 1077 (Datum 09. September 2013) mitgeteilt, dass das Projekt "in diesem Jahrzehnt nicht zu realisieren" sein werde. Da sich das Jahrzehnt nun dem Ende neigt und auch die Vorschläge des OBR langsam volljährig werden könnten, ist zu fragen, wann es denn da endlich vorwärts geht. Bürgern ist diese Form der Verzögerung, in der noch nicht mal ein Planungsstand erreicht wird, nicht plausibel zu erklären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 528/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Themenspielplatzes auf dem Tilly-Edinger-Platz

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2648 entstanden aus Vorlage: OF 470/2 vom 02.01.2018 Betreff: Einrichtung eines Themenspielplatzes auf dem Tilly-Edinger-Platz Vorgang: OM 3772/15 OBR 2; ST 594/15 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie der Stand der Planung zur Umgestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als Themenspielplatz ist; 2. ob es anderweitige Planungen zur Gestaltung des Platzes gibt. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 19.01.2015 erging der Beschluss zur Einrichtung eines - im Zusammenhang mit den Forschungsprojekten der namensgebenden Paläontologin stehenden - Themenspielplatzes auf dem Tilly-Edinger-Platz. In der Stellungnahme des Magistrats, ST 594, wird auf die Komplexität des Themas und die erforderliche ämterübergreifende Abstimmung hingewiesen. Im Jahr 2018 harrt der Platz weiterhin einer benutzerfreundlichen Umgestaltung. Nach nunmehr drei Jahren sollte es dem Magistrat gelungen sein, die erforderlichen Planungsschritte abzuschließen und den Ortsbeirat umgehend über den Stand der Planung zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3772 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 594 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 747 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeverbindung City-West

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 entstanden aus Vorlage: OF 385/2 vom 05.10.2017 Betreff: Radwegeverbindung City-West Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah ein Konzept zur Umgestaltung der Radwegeverbindung Voltastraße/Robert-Mayer-Straße umzusetzen. Die Antwort in der Stellungnahme ST 1070, dass dieses große Problem "im Zuge der Planungen zur Radroute 11 berücksichtigt werden" könne, ist für alle Bürger, die seit Jahren auf eine sichere Radwegeverbindung warten, im höchsten Maße unbefriedigend. Der Magistrat wird deshalb darüber hinaus gebeten, zeitnah über den aktuellen Sachstand der Planungen zu berichten. Sollte dies schriftlich nic ht möglich sein, ist der Ortsbeirat gegebenenfalls auch bereit, den zuständigen Sachbearbeiter in seinen Räumlichkeiten aufzusuchen. Begründung: Die Bürger erwarten an dieser Stelle zu Recht ein deutlich zügigeres Handeln der Verwaltung, auch weil der Radverkehr in diesem Bereich stark zugenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 104 Antrag vom 25.02.2019, OF 774/2 Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1228 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer im Bereich Kiesstraße/Ecke Jordanstraße

18.09.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2172 entstanden aus Vorlage: OF 363/2 vom 30.08.2017 Betreff: Fahrradständer im Bereich Kiesstraße/Ecke Jordanstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich Kiesstraße/Ecke Jordanstraße Fahrradständer aufgestellt werden können. Nach Identifizierung eines geeigneten Standortes wird um Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2380 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium

29.08.2017 · Aktualisiert: 06.12.2018

Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kulturcampus: Die Wohngruppen gehören dazu

21.08.2017 · Aktualisiert: 06.02.2018

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1996 entstanden aus Vorlage: OF 336/2 vom 03.08.2017 Betreff: Kulturcampus: Die Wohngruppen gehören dazu Der Magistrat wird aufgefordert, die von der KEG Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft übernommene Liegenschaft Mertonstraße 30 (bisher Akademie der Arbeit - AdA) den sechs Projektgruppen (plus zwei Nachrücker), die nach einem aufwendigen Bewerbungsverfahren bereits 2014 durch Jurybeschluss den Zuschlag für Wohnen auf dem Kulturcampus erhalten haben, prioritär zur Nutzung anzubieten. Der Magistrat wird gebeten, dabei dem Gebot der Fairness zu folgen und statt einer formal übergeordneten stadtweiten Ausschreibung das bereits nachgewiesene Engagement dieser Gruppen für den Kulturcampus zu würdigen und den erbrachten Nachweis der Sozialrendite für den Stadtteil als Ressource zu nutzen. Begründung: Bei einer von den Wohngruppen initiierten Begehung auf dem Kulturcampus im Mai 2017 wurde von einem Vertreter des Planungsdezernates auf die Veräußerung der Liegenschaft Mertonstraße 30 und deren mögliche weitere Nutzung durch Wohngruppen hingewiesen. Mitgeteilt wurde, dass daran gedacht sei, Gebäude und Grundstück stadtweit für Gruppen des gemeinschaftlichen Wohnens auszuschreiben. Hier scheint weder das Gebot der Fairness beachtet noch wird berücksichtigt, dass die Geschichte der bereits ausgewählten Wohngruppen vom Engagement für den Stadtteil Bockenheim und intensiver Befassung mit der Entwicklung auf dem Kulturcampus geprägt ist. Mit einer diesem Sinne entsprechenden Nutzung der Immobilie Mertonstraße 30 könnte deutlich werden, dass es endlich im Sinne der Planungswerkstätten auf dem Kulturcampus vorangeht und der politische Wille, gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen, umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2306 Antrag vom 02.02.2018, OF 489/2 Antrag vom 02.02.2018, OF 490/2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kulturcampus: Positive Signale gehören dazu - Verfügbare Grundstücke zeitnah entwickeln

03.08.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

Antrag vom 03.08.2017, OF 335/2 Betreff: Kulturcampus: Positive Signale gehören dazu - Verfügbare Grundstücke zeitnah entwickeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Was ist geplant, um sowohl das Gebäude des ehemaligen gasgefeuerten Heizwerkes Gräfstraße auf dem Campus Bockenheim, das bereits seit Anfang 2015 (*) nicht mehr von der Goethe Universität genutzt wird, als auch das umgebende Grundstück für den notwendigen und zugesagten Bau von Wohnungen zu erschließen? 2. In welchem Zeitrahmen bewegen sich diese Planungen und ist dabei berücksichtigt, dass die umgebenden Grundstücke bis 2022 nicht als Bauflächen zur Verfügung stehen und daher die Entwicklung verfügbarer "Lückengrundstücke" zeitnah geboten ist? 3. Sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang die vom Ortsbeirat positiv eingeschätzte Möglichkeit, dieses Gelände ebenfalls Gruppen des gemeinschaftlichen Wohnens zur Realisierung anzubieten? Begründung: Bislang ist unklar, was mit diesem Grundstück und dem ehemaligen Heizwerk Gräfstraße geschehen soll. Das bereits seit Anfang 2015 freigezogene Gebäude (siehe u. a. Pressemeldung), dessen Funktionalität als Heizwerk komplett beendet ist, steht als Baufläche zur Verfügung. Es wird auf Wunsch der ABG noch von der Goethe-Universität verwaltet. Die Freifläche wird als Parkplatz von einem Autovermieter genutzt. Während brachliegende Gelände eine negative Ausstrahlung haben, kann mit der Bebauung deutlich werden, dass der Kulturcampus entwickelt und mit umfassender "Neuer Energie" belebt werden soll. * https://www.mainova.de/ueber_uns/presse/Neue_Energie_fuer_den_Campus_Bockenheim. html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 536 2017 Die Vorlage OF 335/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln

22.05.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Geförderter Wohnungsbau auf dem Campus Bockenheim (zurzeit Sammelunterkunft Labsaalgebäude)

02.05.2017 · Aktualisiert: 06.06.2017

Antrag vom 02.05.2017, OF 279/2 Betreff: Geförderter Wohnungsbau auf dem Campus Bockenheim (zurzeit Sammelunterkunft Labsaalgebäude) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Um die vorgesehene 30 %-Quote an gefördertem Wohnraum auf dem Areal des Campus Bockenheim noch realisieren zu können, erfolgt der - nach Beendigung der Nutzung des Gebäudes als Sammelunterkunft - auf dem Labsaalgelände vorgesehene Bau von 66 Wohnungen ausschließlich im Rahmen des ersten Förderwegs. Begründung: Der vereinbarte Anteil geförderten Wohnraums bei der geplanten Nutzung des Campus Bockenheims erscheint aufgrund der bisher erfolgten Bebauung und des Verkaufs einiger Liegenschaften als nicht mehr gesichert. Die Äußerungen des Geschäftsführers der ABG in der Presse, wonach das Areal bis hin zur Emil-Sulzbach-Straße noch dem Campus Bockenheim zugeschlagen wird, lässt darauf schließen, dass die vorgesehene 15 %-Quote an Bebauung im ersten Förderweg auf dem Kerngebiet des Campus nicht mehr umzusetzen ist. Öffentlicher Besitz wurde privatisiert und dient nun der Schaffung hochpreisigen Wohnraums. Geförderter Wohnraum entsteht hier höchstens im Rahmen des sog. Mittelstands-programms. Der auf dem Labsaalgelände geplante Wohnungsbau sollte deshalb ausschließlich im ersten Förderweg erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 279/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Stadtteil Bockenheim

05.04.2017 · Aktualisiert: 17.05.2017

Antrag vom 05.04.2017, OF 262/2 Betreff: Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Stadtteil Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten 1. Welche ambulanten Hilfen werden im Stadtteil Bockenheim für Menschen ohne gesicherten Wohnraum angeboten? 2. Welche Maßnahmen sind ggf. in diesem Bereich geplant? Begründung: Nach Auskunft von Hilfsorganisationen leben in Bockenheim nur wenige Menschen dauerhaft auf der Straße. Es wohnen jedoch viele Menschen in sog. Wohnheimen unter unzumutbaren Bedingungen, vielfach ohne schriftlichen Mietvertrag. Einige Vermieter haben sich auf die Unterbringung von Wanderarbeitern spezialisiert, eine Reihe von Betroffenen nächtigt in Kleingartenanlagen oder auf dem Gelände des Campus Bockenheim. Die Übernachtungsstätte Kiesstraße wurde 2003 geschlossen, die Anlaufstelle zum Schutz vor drohender Obdachlosigkeit 2012 in das Sozialrat- haus Gallus verlagert. Beratungsstellen arbeiten im Bahnhofsviertel, im Ostend und in der Innenstadt. Viele Menschen ohne gesicherten Wohnraum sind jedoch vom Bezug von Sozial-leistungen ausgeschlossen und nehmen auch keinerlei Beratungsangebote wahr. Für sie könnten niedrigschwellige Angebote eine wirksame Unterstützung sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 421 2017 Die Vorlage OF 262/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils für "Stadtteil Bockenheim" "Ortsbezirk 2" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ergänzende Information über Parkraumangebot im Umfeld der Leipziger Straße

13.03.2017 · Aktualisiert: 10.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1369 entstanden aus Vorlage: OF 226/2 vom 24.02.2017 Betreff: Ergänzende Information über Parkraumangebot im Umfeld der Leipziger Straße Vorgang: OM 737/16 OBR 2; ST 156/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 geeignete Stellen zu erarbeiten, an denen gut erkennbare/lesbare Hinweisschilder zu den Parkhäusern Ladengalerie Bockenheimer Warte an der Adalbertstraße, Parkhaus Bockenheimer Warte in der nördlichen Gräfstraße und zu den Parkplätzen Juliusstraße und Parkhaus Bockenheim in der Grempstraße aufgestellt werden können; 2. in Gesprächen mit dem Gewerbeverein Bockenheim für eine Kooperation zwischen Einzelhändlern und Parkhausbetreibern zu werben, die Rabatte für Parkgebühren zum Ziel hat und damit eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten erreicht. Begründung: Eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten kann den Suchverkehr im Umfeld der Leipziger Straße reduzieren. Da der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 156 zudem eine Information über das öffentliche Parkraumangebot für sinnvoll hält, fehlen zu den in der Stellungnahme genannten ergänzenden Beschilderungen noch hierfür geeignete Standorte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 737 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 156 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1016 Antrag vom 05.10.2017, OF 412/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.10.2017, OIB 139 Antrag vom 09.10.2020, OF 1218/2 Auskunftsersuchen vom 26.10.2020, V 1797 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Was wurde eigentlich aus . . . .? Heute: Haltestellen der Linie 16 fahrgastfreundlich ausstatten

27.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

Antrag vom 27.01.2017, OF 203/2 Betreff: Was wurde eigentlich aus . . . .? Heute: Haltestellen der Linie 16 fahrgastfreundlich ausstatten Vorgang: EA 17/13 OBR 2; ST 1332/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um einen aktuellen Sachstand zur ST 1332 vom September 2013 gebeten. Es ist darzulegen, inwieweit der in dieser Stellungnahme für 2016/2017 angekündigte barrierefreie Umbau für die Linie 16 an den Haltestellen Schlossstraße/Adalbertstraße, Bockenheimer Warte, Juliusstraße und Markuskrankenhaus realisiert wird und ob in diesem Zusammenhang besagte Haltestellen auch mit dynamischen Vorweganzeigern ausgestattet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.01.2013, EA 17 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 332 2017 Die Vorlage OF 203/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Radweg auf der Adalbertstraße

28.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 1000 entstanden aus Vorlage: OF 173/2 vom 10.11.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Radweg auf der Adalbertstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwege auf der Adalbertstraße zwischen Schloß straße und Bockenheimer Warte deutlich zu markieren, da Fußgängern oft nicht bewusst wird, dass sich dort Radwege befinden. Begründung: Die Radwegsituation ist auf der Adalbertrstraße ohnehin schwierig, weil Radweg und Bürgersteig an vielen Stellen sehr schmal sind. Eine deutlichere Markierung sollte Fußgänger und Radfahrer zu höherer Aufmerksamkeit in diesem Bereich animieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 509 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

31.10.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten

31.10.2016 · Aktualisiert: 23.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 15.09.2016 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen, sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand (Bild 1); 2. den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 3. das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 4. den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 3); 5. eine farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, vorzunehmen, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild "Fahrradweg" mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild "Fahrradweg/Fußgänger" und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinterliegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle, vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Areal südlich Robert-Mayer-Straße mit Vernunft und Augenmaß beplanen

29.01.2016 · Aktualisiert: 17.02.2016

Antrag vom 29.01.2016, OF 855/2 Betreff: Areal südlich Robert-Mayer-Straße mit Vernunft und Augenmaß beplanen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Planung für das Areal südlich der Robert-Mayer-Straße (ehemals AfE_Standort und Umgebung) mit folgender Zielsetzung zu überarbeiten: 1. Begrenzung der Bauhöhen auf unterhalb der Blickachse von der Sternwarte zur Oberkante des Marriott-Hotels. 2. Verringerung des Büroanteils zugunsten von freifinanziertem, aber preiswertem Wohnraum. 3. Begrenzung des Hotelanteils und der Hotelqualität auf den real zu erwartenden Bedarf des Kulturcampus. Begründung: 1. Jahrelang war die Sternwarte durch den AfE-Turm benachteiligt, der einen großen Teil ihres Sichtfeldes verstellte. Diese Benachteiligung sollte nun nicht erneut und sogar verstärkt hergestellt werden. Naturwissenschaftliche Volksbildung ist ein wesentlicher Teil europäischer Kultur, und keine willkürlich zu benachteiligende Verfügungsmasse. Nur Kulturbanausen vernachlässigen die Naturwissenschaften, die ein zentraler Teil europäischer Kultur sind. 2. In Frankfurt stehen über 1,6 Millionen m2 Büroraum leer; die Situation ist so gravierend, daß inzwischen vielfach Büroraum zu Wohnraum umgewandelt wird. Gleichzeitig wird der Mangel an preiswertem Wohnraum für Normalverdiener immer bedrückender, also für Menschen, die mehr als das sozial anspruchsberechtigende Minimum verdienen, aber sich auch nicht die in großer Zahl - und fast ausschließlich - in den letzten Jahren erstellten Luxuswohnungen leisten können, da ihnen das Millionenvermögen oder mindestens das Bankdirektorengehalt dazu fehlt. 3. Frankfurt hat mehr als genug Hotels; die Auslastungen liegen in der Regel unter 50%. Deshalb wäre allenfalls der Bau eines kleinen, preiswerten Hotels für den Bedarf der Gäste des Kulturcampus vertretbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 2 am 15.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 855/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

18.01.2016 · Aktualisiert: 18.04.2016

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielstraße Jungstraße

18.01.2016 · Aktualisiert: 26.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4888 entstanden aus Vorlage: OF 846/2 vom 30.12.2015 Betreff: Spielstraße Jungstraße Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einrichtung der Jungstraße als Spielstraße hervorzuheben, z. B. durch das Aufbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn. Begründung: Die Jungstraße ist u. a. wegen der Begrünung mit Pflanzkübeln sowie der Parkflächen für die Anwohner unübersichtlich, sodass die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit für den Autoverkehr wichtig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 560 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung des Tilly-Edinger-Platzes

28.09.2015 · Aktualisiert: 26.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4548 entstanden aus Vorlage: OF 780/2 vom 11.09.2015 Betreff: Einrichtung des Tilly-Edinger-Platzes Vorgang: OI 55/14 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, die am Tilly-Edinger-Platz noch bestehende "alte" Beschilderung als "Theodor-W.-Adorno-Platz" an die geltende Beschlussfassung anzupassen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat weiterhin gebeten, mit der Leitung der Goethe-Universität auch den Umzug des Adorno-Schreibtisches auf den "neuen" Adorno-Platz auf dem Campus Westend zu klären. Begründung: Die Umsetzung der entsprechenden Beschlussfassung vom November 2014 steht noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 03.11.2014, OI 55 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 71 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße/Werrastraße verbessern

07.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4403 entstanden aus Vorlage: OF 748/2 vom 14.08.2015 Betreff: Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße/Werrastraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des o. g. Kreuzungsbereichs zu verbessern, indem der Bereich gegen Zuparken, z. B. durch Erneuerung der Bodenmarkierung und Setzen eines Sperrpfostens, gesichert wird. Begründung: Der Kreuzungsbereich wurde wiederholt zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1646 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Adalbertstraße: Geh- und Fahrradwegsicherung

07.09.2015 · Aktualisiert: 01.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4394 entstanden aus Vorlage: OF 729/2 vom 21.08.2015 Betreff: Adalbertstraße: Geh- und Fahrradwegsicherung Der Magistrat wird beauftragt, in der Adalbertstraße eine hinreichende Geh- und Fahrradwegsicherung zu veranlassen. Hierzu sind vom Bereich der geraden Hausnummern der Leipziger Straße an bis zur Einmündung des Fahrradwegs nach der Großen Seestraße auf die Fahrbahn folgende Maßnahmen in die Wege zu leiten: 1. Kontrolle der Außenbewirtschaftung der Lokale und Einzelhändler an der Ladengalerie Bockenheimer Warte auf Einhaltung der genehmigten Nutzung öffentlicher Flächen (insbesondere sind die überragenden Sonnenschirme zu beachten); 2. Vervollständigung der Poller zwecks der Verhinderung von widerrechtlichem Parken auf dem Bürgersteig bzw. Fahrradweg a) zwischen der Hausnummer 12 und der angrenzenden Feuerwehrzufahrt (insgesamt drei Poller im Lot), b) vom Verwaltungsgericht bis zur Einmündung Große Seestraße, angeordnet zwischen Fahrradweg und Fahrbahn; 3. Sicher ung des Auslasses in Höhe der Hausnummer 40 bis zur Ampel durch je zwei Poller auf der Sperrfläche sowie zwischen Fahrradweg und Fahrbahn. Begründung: Bisweilen ist eine sinnvolle Fahrradnutzung im angesprochenen Bereich nicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 105 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

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