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Meine Nachbarschaft: Kiesstraße

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes

10.10.2018 · Aktualisiert: 01.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 664/2 Betreff: Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu veranlassen: Im Hinblick auf die massiven Belästigungen der Nachbarschaft entzieht das Ordnungsamt dem sog. Massagesalon "Asia" in der Adalbertstraße 7a die Betriebserlaubnis. Dies ist aufgrund der bestehenden Rechtslage erforderlich. 1. Laut Prostituiertenschutzgesetz liegt eine Prostitutionsstätte bereits dann vor, wenn mehr als eine Sexarbeiterin ihr Gewerbe in einer Wohnung betreibt. Laut Website " Japan - China - Girls." de sind dort aber immer "mindestens fünf Mädchen anwesend". 2. Laut geltender Sperrgebietsverordnung von 1986 ist es untersagt, sog. Massagesalons bzw. Prostituiertenunterkünfte außerhalb der Toleranzzonen zu betreiben. Deshalb ist auch kein Massagesalon in der Adalbertstraße 7a genehmigungsfähig. 3. Die Adalbertstraße 7a liegt im Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplans NR 426 Adalbertstraße/Kiesstraße. Die Adalbertstraße 7a ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Gemäß § 4a der Baunutzungsverordnung ist in besonderen Wohngebieten die Wohnnutzung zu erhalten und fortzuentwickeln. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, welche nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Sog. Vergnügungsstätten sind demnach unzulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich um eine sog. Vergnügungsstätte, zumal der Betrieb laut eigener Werbung Sex und Massagen sowie den Betrieb rund um die Uhr anbietet 4. Laut Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 19.05.2009 - AZ 1 BvR 224/07 - ist das Verbot der Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 5. Laut VG Karlsruhe (Urteil vom 23. Juli 2014 - Az. 6 K 3323/13) ist ein Bordellbetrieb in einem faktisch allgemeinen Wohngebiet nicht einmal ausnahmsweise zulässig. 6. Eine Verbotsverfügung und Schließung für den sogenannten Massagesalon zu erlassen, da laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.12.2014 AZ. BVerwG 6 C 28.13 das Verbot von Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig ist. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, wie z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 7. Nach welcher Rechtsgrundlage wurde hier eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz vom 21.10. 2016 erteilt, da auch baurechtliche Grundlagen zu berücksichtigen sind? Begründung: Gemäß Eigenwerbung Website "Japan China Girls. de" sowie einschlägigen Anzeigen, z. B. in der Bild-Zeitung, werden in dem genannten bordellartigen Betrieb Sex und Massagen angeboten. Der Betrieb hat laut Eigenwerbung 24 Stunden geöffnet, ist öffentlich zugänglich und wird unter der Adresse Adalbertstraße 7a, mit der Klingel "Asia" beworben. Nach Eingabe des Suchbegriffs Adalbertstraße 7a bei Internetsuchmaschinen erhält man die einschlägigen Sexanzeigen. Ein bordellartiger Betrieb mit 24-Stunden-Betrieb stellt für die Nachbarn eine erhebliche Belästigung dar, u.a. durch irrtümliches Klingeln alkoholisierter Freier und nächtliches An- und Abfahren. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs gilt dies insbesondere, wenn sich in dem in Rede stehenden Gebiet jedenfalls Kindertagesstätten sowie Wohnanlagen befinden. Das Gebiet ist schon deswegen durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität gekennzeichnet. Der bordellartige Betrieb Adalbertstraße 7 A befindet sich in einem Wohnhaus, das in einem besonderen Wohngebiet liegt. Dieses genießt laut Bebauungsplan besonderen Schutz. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie die laut Prostituiertenschutzgesetz notwendige neue Erlaubnis erteilt werden konnte. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, die nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich eindeutig um eine nicht genehmigungsfähige Vergnügungsstätte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 664/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gemeinschaftliche Wohnformen am Campus Bockenheim endlich realisieren

10.09.2018 · Aktualisiert: 20.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3588 entstanden aus Vorlage: OF 637/2 vom 24.08.2018 Betreff: Gemeinschaftliche Wohnformen am Campus Bockenheim endlich realisieren 1. Der Magistrat wird ausdrücklich dabei unterstützt, - über den Liegenschaftsfonds das Grundstück und die Immobilie in der Mertonstraße 30, die derzeit als Akademie der Arbeit (AdA) genutzt werden, zu erwerben, um an dieser Stelle endlich die Umsetzung gemeinschaftlicher bzw. genossenschaftlicher Wohnprojekte am Campus Bockenheim zu ermöglichen; - dass das Gelände nach Erwerb nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben wird, deren Höhe sich wirtschaftlich an dem Anspruch der gemeinschaftlichen bzw. genossenschaftlichen Wohnprojekte, bezahlbaren Wohnraum am Campus Bockenheim zu schaffen, zu orientieren hat. 2. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat und den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) auf, die derzeit ruhenden Verhandlungen um den Verkauf der AdA-Liegenschaft an die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht weiter mit unterschiedlichen Preisvorstellungen zu blockieren. Beide Seiten werden dazu aufgerufen, ihrer gemeinsamen Verantwortung dafür gerecht zu werden, dass den Projektgruppen des dort vorgesehenen gemeinschaftlichen Wohnens der dringend benötigte Wohnraum zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 175 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!

13.08.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3508 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.07.2018 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Magistrat wird gebeten, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zweck die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von circa drei Meter) zugunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er gebeten, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2114 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehrtägiger Ampelausfall Leipziger Straße/Ecke Adalbertstraße Ende Juni 2018

23.07.2018 · Aktualisiert: 22.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2018, OF 614/2 Betreff: Mehrtägiger Ampelausfall Leipziger Straße/Ecke Adalbertstraße Ende Juni 2018 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. warum der Ampelausfall an der o.g. Stelle rund 10 Tage andauerte, und in der Zwischenzeit keine Behelfslösungen wie z.B. Baustellenampeln an der Stelle eingerichtet wurde; 2. wie der Magistrat sicherstellt, dass zukünftig ähnliche Probleme schneller behoben werden. Begründung: Der vergleichsweise lange Ampelausfall an einer stark frequentierten Kreuzung bedeutete ein Verkehrsrisiko für die Bevölkerung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 954 2018 Die Vorlage OF 614/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 2. die Worte "und wann an eine Modernisierung gedacht ist" angefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Das Recht des Vorkaufs - Die Pflicht zur Unterhaltung

07.06.2018 · Aktualisiert: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2018, OF 592/2 Betreff: Das Recht des Vorkaufs - Die Pflicht zur Unterhaltung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main scheint bei der Liegenschaft Jordanstraße 3 von seinem Vorkaufsrecht im Rahmen der Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I (Milieuschutz), Gebrauch gemacht zu haben. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen, die der Magistrat beantworten möge: 1. Seit wann befindet sich die Liegenschaft Jordanstraße 3 im Besitz der Stadt Frankfurt am Main? 2. Aus welchem Haushaltstopf wurde der Kauf finanziert? Warum gelangte in diesem Zusammenhang kein M-Vortrag (oder ähnliches) zur Abstimmung in den zuständigen Ortsbeirat? 3. Wie viele Wohnungen und vermietbare Zimmer befinden sich außer den Räumlichkeiten der ehemaligen Traditionsgaststätte "Pielok" in diesem Gebäude? 4. Wie viele dieser Wohnungen und Zimmer sind derzeit vermietet? 5. Wie viele dieser Wohnungen und Zimmer waren zum Zeitpunkt des Kaufs durch die Stadt Frankfurt vermietet? 6. Wie viele Wohnungen und Zimmer stehen derzeit leer? 7. Welche Nutzung plant der Magistrat für die Räumlichkeiten der ehemaligen Gaststätte? 8. Bemüht sich die Stadt Frankfurt um die Vermietung ggf. leerstehender Wohnungen und Zimmer? Falls ja: mittels Anzeigen, Makler oder auf welche Art und Weise? Falls nein: warum nicht? 9. Welche Maßnahmen der Sanierung und Renovierung werden seitens des Magistrats bereits durchgeführt, welche befinden sich in der Planung? Wann sollen diese umgesetzt werden? 10. Wer ist für die Verwaltung der Liegenschaft zuständig? 11. Wer ist dafür verantwortlich, dass den Hausbewohnern in der kalten Jahreszeit mangels Öl die Heizung über Tage nicht zur Verfügung stand? 12. Warum lässt der Magistrat in zentraler Lage in Bockenheim dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum leer stehen? Begründung: Der Ortsbeirat 2 unterstützt mit sehr breiter Mehrheit den Magistrat, sobald dieser von seiner Möglichkeit vom Vorkaufrecht Gebrauch macht, um die soziale Struktur im Ortsbezirk zu erhalten. Allerdings fehlt dem Ortsbeirat jegliches Verständnis, wenn der Magistrat über einen langen Zeitraum Teile der erworbenen Immobilien leer stehen lässt, wenn keine oder nur sehr marginale Sanierungs- und Renovierungsarbeiten stattfinden, wenn scheinbar keinerlei Konzept zur weiteren Nutzung der Immobilie vorliegt, wenn es für die Bewohner*innen nicht ersichtlich ist, wer wann und in welchem Umfang für die Liegenschaft zuständig ist. Dem akuten Wohnungsmangel begegnet man nicht nur mit hohlem "Bauen, bauen, bauen", sondern zu allererst mit der Vermietung leerstehender städtischer Wohnungen und Zimmer! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.05.2018, OF 588/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 913 2018 1. Die Vorlage OF 588/2 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 592/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Frage zur Jordanstraße 19 aus der Vorlage OF 588/2 als II. angefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Jordanstraße 3 und 19

24.05.2018 · Aktualisiert: 21.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 588/2 Betreff: Jordanstraße 3 und 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob der Magistrat bei den beiden o.g. Immobilien die Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts geprüft hat und mit welchem Ergebnis. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.06.2018, OF 592/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 913 2018 1. Die Vorlage OF 588/2 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 592/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Frage zur Jordanstraße 19 aus der Vorlage OF 588/2 als II. angefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!

14.05.2018 · Aktualisiert: 07.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 265 entstanden aus Vorlage: OF 490/2 vom 02.02.2018 Betreff: Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu! Vorgang: OM 1996/17 OBR 2; ST 2306/17; B 439/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Liegenschaft Mertonstraße 30 der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht uneingeschränkt zufällt. Die Auftragsvergabe ist vielmehr von einer plausiblen Wirtschaftlichkeitsanalyse (Cost-Benefit Analysis - CBA) abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit einer Projektierung durch die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH. Begründung: Zahlen, bitte! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1996 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2306 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 439 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1855 Antrag vom 30.05.2019, OF 826/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 265 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2788, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.06.2018 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Westbahnhof“

16.04.2018 · Aktualisiert: 10.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3035 entstanden aus Vorlage: OF 534/2 vom 27.03.2018 Betreff: Bushaltestelle "Westbahnhof" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie er die Verkehrssicherheit der Bushaltestelle "Westbahnhof" direkt hinter der Kurve Adalbertstraße/Kasseler Straße angesichts der sehr kleinen und gegenüber dem Straßenverkehr nicht abgesicherten Aufenthalts- sowie Ein- und Ausstiegsfläche für die Fahrgäste bewertet; 2. ob die Bushaltestelle "Westbahnhof" gegebenenfalls noch vor der Sanierung des Westbahnhofs neu geplant werden kann. Begründung: Hinweis von Nutzern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1335 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6635 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheim auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt: Wann geht es weiter mit den (Vor-)Planungen der Schloßstraße und des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße?

31.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 528/2 Betreff: Bockenheim auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt: Wann geht es weiter mit den (Vor-)Planungen der Schloßstraße und des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat zur Beantwortung folgender Fragen auf: 1. Gibt es Planungen zur Umgestaltungen der Schlossstraße und den Knotenpunktes Adalbert-/Schlossstraße? Wenn nein, warum gibt es sie nicht und wann ist damit zu rechnen? 2. Gibt es einen Kriterienkatalog, aus dem ersichtlich ist, wann wichtige Straßen in bevölkerungsreichen Stadtteilen mit solchen Projekten "dran" sind? Es ist nicht hilfreich, dass Ortsbeiräte über Jahre hinweg konkrete Anträge stellen, die dann nur mit dem Hinweis auf andere Projekte beantwortet werden (z.B. im vorliegenden Fall F 1077). Begründung: Nach vielen Anträgen des OBR zur Umgestaltung des genannten Bereichs wurde in der F 1077 (Datum 09. September 2013) mitgeteilt, dass das Projekt "in diesem Jahrzehnt nicht zu realisieren" sein werde. Da sich das Jahrzehnt nun dem Ende neigt und auch die Vorschläge des OBR langsam volljährig werden könnten, ist zu fragen, wann es denn da endlich vorwärts geht. Bürgern ist diese Form der Verzögerung, in der noch nicht mal ein Planungsstand erreicht wird, nicht plausibel zu erklären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 528/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Themenspielplatzes auf dem Tilly-Edinger-Platz

22.01.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2648 entstanden aus Vorlage: OF 470/2 vom 02.01.2018 Betreff: Einrichtung eines Themenspielplatzes auf dem Tilly-Edinger-Platz Vorgang: OM 3772/15 OBR 2; ST 594/15 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie der Stand der Planung zur Umgestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als Themenspielplatz ist; 2. ob es anderweitige Planungen zur Gestaltung des Platzes gibt. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 19.01.2015 erging der Beschluss zur Einrichtung eines - im Zusammenhang mit den Forschungsprojekten der namensgebenden Paläontologin stehenden - Themenspielplatzes auf dem Tilly-Edinger-Platz. In der Stellungnahme des Magistrats, ST 594, wird auf die Komplexität des Themas und die erforderliche ämterübergreifende Abstimmung hingewiesen. Im Jahr 2018 harrt der Platz weiterhin einer benutzerfreundlichen Umgestaltung. Nach nunmehr drei Jahren sollte es dem Magistrat gelungen sein, die erforderlichen Planungsschritte abzuschließen und den Ortsbeirat umgehend über den Stand der Planung zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3772 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 594 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 747 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegeverbindung City-West

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 entstanden aus Vorlage: OF 385/2 vom 05.10.2017 Betreff: Radwegeverbindung City-West Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah ein Konzept zur Umgestaltung der Radwegeverbindung Voltastraße/Robert-Mayer-Straße umzusetzen. Die Antwort in der Stellungnahme ST 1070, dass dieses große Problem "im Zuge der Planungen zur Radroute 11 berücksichtigt werden" könne, ist für alle Bürger, die seit Jahren auf eine sichere Radwegeverbindung warten, im höchsten Maße unbefriedigend. Der Magistrat wird deshalb darüber hinaus gebeten, zeitnah über den aktuellen Sachstand der Planungen zu berichten. Sollte dies schriftlich nic ht möglich sein, ist der Ortsbeirat gegebenenfalls auch bereit, den zuständigen Sachbearbeiter in seinen Räumlichkeiten aufzusuchen. Begründung: Die Bürger erwarten an dieser Stelle zu Recht ein deutlich zügigeres Handeln der Verwaltung, auch weil der Radverkehr in diesem Bereich stark zugenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 104 Antrag vom 25.02.2019, OF 774/2 Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1228 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer im Bereich Kiesstraße/Ecke Jordanstraße

18.09.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2172 entstanden aus Vorlage: OF 363/2 vom 30.08.2017 Betreff: Fahrradständer im Bereich Kiesstraße/Ecke Jordanstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich Kiesstraße/Ecke Jordanstraße Fahrradständer aufgestellt werden können. Nach Identifizierung eines geeigneten Standortes wird um Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2380 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium

29.08.2017 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kulturcampus: Die Wohngruppen gehören dazu

21.08.2017 · Aktualisiert: 06.02.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1996 entstanden aus Vorlage: OF 336/2 vom 03.08.2017 Betreff: Kulturcampus: Die Wohngruppen gehören dazu Der Magistrat wird aufgefordert, die von der KEG Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft übernommene Liegenschaft Mertonstraße 30 (bisher Akademie der Arbeit - AdA) den sechs Projektgruppen (plus zwei Nachrücker), die nach einem aufwendigen Bewerbungsverfahren bereits 2014 durch Jurybeschluss den Zuschlag für Wohnen auf dem Kulturcampus erhalten haben, prioritär zur Nutzung anzubieten. Der Magistrat wird gebeten, dabei dem Gebot der Fairness zu folgen und statt einer formal übergeordneten stadtweiten Ausschreibung das bereits nachgewiesene Engagement dieser Gruppen für den Kulturcampus zu würdigen und den erbrachten Nachweis der Sozialrendite für den Stadtteil als Ressource zu nutzen. Begründung: Bei einer von den Wohngruppen initiierten Begehung auf dem Kulturcampus im Mai 2017 wurde von einem Vertreter des Planungsdezernates auf die Veräußerung der Liegenschaft Mertonstraße 30 und deren mögliche weitere Nutzung durch Wohngruppen hingewiesen. Mitgeteilt wurde, dass daran gedacht sei, Gebäude und Grundstück stadtweit für Gruppen des gemeinschaftlichen Wohnens auszuschreiben. Hier scheint weder das Gebot der Fairness beachtet noch wird berücksichtigt, dass die Geschichte der bereits ausgewählten Wohngruppen vom Engagement für den Stadtteil Bockenheim und intensiver Befassung mit der Entwicklung auf dem Kulturcampus geprägt ist. Mit einer diesem Sinne entsprechenden Nutzung der Immobilie Mertonstraße 30 könnte deutlich werden, dass es endlich im Sinne der Planungswerkstätten auf dem Kulturcampus vorangeht und der politische Wille, gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen, umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2306 Antrag vom 02.02.2018, OF 489/2 Antrag vom 02.02.2018, OF 490/2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kulturcampus: Positive Signale gehören dazu - Verfügbare Grundstücke zeitnah entwickeln

03.08.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 335/2 Betreff: Kulturcampus: Positive Signale gehören dazu - Verfügbare Grundstücke zeitnah entwickeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Was ist geplant, um sowohl das Gebäude des ehemaligen gasgefeuerten Heizwerkes Gräfstraße auf dem Campus Bockenheim, das bereits seit Anfang 2015 (*) nicht mehr von der Goethe Universität genutzt wird, als auch das umgebende Grundstück für den notwendigen und zugesagten Bau von Wohnungen zu erschließen? 2. In welchem Zeitrahmen bewegen sich diese Planungen und ist dabei berücksichtigt, dass die umgebenden Grundstücke bis 2022 nicht als Bauflächen zur Verfügung stehen und daher die Entwicklung verfügbarer "Lückengrundstücke" zeitnah geboten ist? 3. Sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang die vom Ortsbeirat positiv eingeschätzte Möglichkeit, dieses Gelände ebenfalls Gruppen des gemeinschaftlichen Wohnens zur Realisierung anzubieten? Begründung: Bislang ist unklar, was mit diesem Grundstück und dem ehemaligen Heizwerk Gräfstraße geschehen soll. Das bereits seit Anfang 2015 freigezogene Gebäude (siehe u. a. Pressemeldung), dessen Funktionalität als Heizwerk komplett beendet ist, steht als Baufläche zur Verfügung. Es wird auf Wunsch der ABG noch von der Goethe-Universität verwaltet. Die Freifläche wird als Parkplatz von einem Autovermieter genutzt. Während brachliegende Gelände eine negative Ausstrahlung haben, kann mit der Bebauung deutlich werden, dass der Kulturcampus entwickelt und mit umfassender "Neuer Energie" belebt werden soll. * https://www.mainova.de/ueber_uns/presse/Neue_Energie_fuer_den_Campus_Bockenheim. html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 536 2017 Die Vorlage OF 335/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln

22.05.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Geförderter Wohnungsbau auf dem Campus Bockenheim (zurzeit Sammelunterkunft Labsaalgebäude)

02.05.2017 · Aktualisiert: 06.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 279/2 Betreff: Geförderter Wohnungsbau auf dem Campus Bockenheim (zurzeit Sammelunterkunft Labsaalgebäude) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Um die vorgesehene 30 %-Quote an gefördertem Wohnraum auf dem Areal des Campus Bockenheim noch realisieren zu können, erfolgt der - nach Beendigung der Nutzung des Gebäudes als Sammelunterkunft - auf dem Labsaalgelände vorgesehene Bau von 66 Wohnungen ausschließlich im Rahmen des ersten Förderwegs. Begründung: Der vereinbarte Anteil geförderten Wohnraums bei der geplanten Nutzung des Campus Bockenheims erscheint aufgrund der bisher erfolgten Bebauung und des Verkaufs einiger Liegenschaften als nicht mehr gesichert. Die Äußerungen des Geschäftsführers der ABG in der Presse, wonach das Areal bis hin zur Emil-Sulzbach-Straße noch dem Campus Bockenheim zugeschlagen wird, lässt darauf schließen, dass die vorgesehene 15 %-Quote an Bebauung im ersten Förderweg auf dem Kerngebiet des Campus nicht mehr umzusetzen ist. Öffentlicher Besitz wurde privatisiert und dient nun der Schaffung hochpreisigen Wohnraums. Geförderter Wohnraum entsteht hier höchstens im Rahmen des sog. Mittelstands-programms. Der auf dem Labsaalgelände geplante Wohnungsbau sollte deshalb ausschließlich im ersten Förderweg erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 279/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Stadtteil Bockenheim

05.04.2017 · Aktualisiert: 17.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 262/2 Betreff: Ambulante Hilfen für Menschen ohne gesicherten Wohnraum im Stadtteil Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten 1. Welche ambulanten Hilfen werden im Stadtteil Bockenheim für Menschen ohne gesicherten Wohnraum angeboten? 2. Welche Maßnahmen sind ggf. in diesem Bereich geplant? Begründung: Nach Auskunft von Hilfsorganisationen leben in Bockenheim nur wenige Menschen dauerhaft auf der Straße. Es wohnen jedoch viele Menschen in sog. Wohnheimen unter unzumutbaren Bedingungen, vielfach ohne schriftlichen Mietvertrag. Einige Vermieter haben sich auf die Unterbringung von Wanderarbeitern spezialisiert, eine Reihe von Betroffenen nächtigt in Kleingartenanlagen oder auf dem Gelände des Campus Bockenheim. Die Übernachtungsstätte Kiesstraße wurde 2003 geschlossen, die Anlaufstelle zum Schutz vor drohender Obdachlosigkeit 2012 in das Sozialrat- haus Gallus verlagert. Beratungsstellen arbeiten im Bahnhofsviertel, im Ostend und in der Innenstadt. Viele Menschen ohne gesicherten Wohnraum sind jedoch vom Bezug von Sozial-leistungen ausgeschlossen und nehmen auch keinerlei Beratungsangebote wahr. Für sie könnten niedrigschwellige Angebote eine wirksame Unterstützung sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 421 2017 Die Vorlage OF 262/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils für "Stadtteil Bockenheim" "Ortsbezirk 2" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ergänzende Information über Parkraumangebot im Umfeld der Leipziger Straße

13.03.2017 · Aktualisiert: 10.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1369 entstanden aus Vorlage: OF 226/2 vom 24.02.2017 Betreff: Ergänzende Information über Parkraumangebot im Umfeld der Leipziger Straße Vorgang: OM 737/16 OBR 2; ST 156/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 geeignete Stellen zu erarbeiten, an denen gut erkennbare/lesbare Hinweisschilder zu den Parkhäusern Ladengalerie Bockenheimer Warte an der Adalbertstraße, Parkhaus Bockenheimer Warte in der nördlichen Gräfstraße und zu den Parkplätzen Juliusstraße und Parkhaus Bockenheim in der Grempstraße aufgestellt werden können; 2. in Gesprächen mit dem Gewerbeverein Bockenheim für eine Kooperation zwischen Einzelhändlern und Parkhausbetreibern zu werben, die Rabatte für Parkgebühren zum Ziel hat und damit eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten erreicht. Begründung: Eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten kann den Suchverkehr im Umfeld der Leipziger Straße reduzieren. Da der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 156 zudem eine Information über das öffentliche Parkraumangebot für sinnvoll hält, fehlen zu den in der Stellungnahme genannten ergänzenden Beschilderungen noch hierfür geeignete Standorte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 737 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 156 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1016 Antrag vom 05.10.2017, OF 412/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.10.2017, OIB 139 Antrag vom 09.10.2020, OF 1218/2 Auskunftsersuchen vom 26.10.2020, V 1797 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Was wurde eigentlich aus . . . .? Heute: Haltestellen der Linie 16 fahrgastfreundlich ausstatten

27.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2017, OF 203/2 Betreff: Was wurde eigentlich aus . . . .? Heute: Haltestellen der Linie 16 fahrgastfreundlich ausstatten Vorgang: EA 17/13 OBR 2; ST 1332/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um einen aktuellen Sachstand zur ST 1332 vom September 2013 gebeten. Es ist darzulegen, inwieweit der in dieser Stellungnahme für 2016/2017 angekündigte barrierefreie Umbau für die Linie 16 an den Haltestellen Schlossstraße/Adalbertstraße, Bockenheimer Warte, Juliusstraße und Markuskrankenhaus realisiert wird und ob in diesem Zusammenhang besagte Haltestellen auch mit dynamischen Vorweganzeigern ausgestattet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.01.2013, EA 17 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 332 2017 Die Vorlage OF 203/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Radweg auf der Adalbertstraße

28.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 1000 entstanden aus Vorlage: OF 173/2 vom 10.11.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Radweg auf der Adalbertstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwege auf der Adalbertstraße zwischen Schloß straße und Bockenheimer Warte deutlich zu markieren, da Fußgängern oft nicht bewusst wird, dass sich dort Radwege befinden. Begründung: Die Radwegsituation ist auf der Adalbertrstraße ohnehin schwierig, weil Radweg und Bürgersteig an vielen Stellen sehr schmal sind. Eine deutlichere Markierung sollte Fußgänger und Radfahrer zu höherer Aufmerksamkeit in diesem Bereich animieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 509 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

31.10.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten

31.10.2016 · Aktualisiert: 23.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 15.09.2016 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen, sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand (Bild 1); 2. den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 3. das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 4. den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 3); 5. eine farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, vorzunehmen, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild "Fahrradweg" mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild "Fahrradweg/Fußgänger" und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinterliegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle, vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Areal südlich Robert-Mayer-Straße mit Vernunft und Augenmaß beplanen

29.01.2016 · Aktualisiert: 17.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2016, OF 855/2 Betreff: Areal südlich Robert-Mayer-Straße mit Vernunft und Augenmaß beplanen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Planung für das Areal südlich der Robert-Mayer-Straße (ehemals AfE_Standort und Umgebung) mit folgender Zielsetzung zu überarbeiten: 1. Begrenzung der Bauhöhen auf unterhalb der Blickachse von der Sternwarte zur Oberkante des Marriott-Hotels. 2. Verringerung des Büroanteils zugunsten von freifinanziertem, aber preiswertem Wohnraum. 3. Begrenzung des Hotelanteils und der Hotelqualität auf den real zu erwartenden Bedarf des Kulturcampus. Begründung: 1. Jahrelang war die Sternwarte durch den AfE-Turm benachteiligt, der einen großen Teil ihres Sichtfeldes verstellte. Diese Benachteiligung sollte nun nicht erneut und sogar verstärkt hergestellt werden. Naturwissenschaftliche Volksbildung ist ein wesentlicher Teil europäischer Kultur, und keine willkürlich zu benachteiligende Verfügungsmasse. Nur Kulturbanausen vernachlässigen die Naturwissenschaften, die ein zentraler Teil europäischer Kultur sind. 2. In Frankfurt stehen über 1,6 Millionen m2 Büroraum leer; die Situation ist so gravierend, daß inzwischen vielfach Büroraum zu Wohnraum umgewandelt wird. Gleichzeitig wird der Mangel an preiswertem Wohnraum für Normalverdiener immer bedrückender, also für Menschen, die mehr als das sozial anspruchsberechtigende Minimum verdienen, aber sich auch nicht die in großer Zahl - und fast ausschließlich - in den letzten Jahren erstellten Luxuswohnungen leisten können, da ihnen das Millionenvermögen oder mindestens das Bankdirektorengehalt dazu fehlt. 3. Frankfurt hat mehr als genug Hotels; die Auslastungen liegen in der Regel unter 50%. Deshalb wäre allenfalls der Bau eines kleinen, preiswerten Hotels für den Bedarf der Gäste des Kulturcampus vertretbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 2 am 15.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 855/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielstraße Jungstraße

18.01.2016 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4888 entstanden aus Vorlage: OF 846/2 vom 30.12.2015 Betreff: Spielstraße Jungstraße Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einrichtung der Jungstraße als Spielstraße hervorzuheben, z. B. durch das Aufbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn. Begründung: Die Jungstraße ist u. a. wegen der Begrünung mit Pflanzkübeln sowie der Parkflächen für die Anwohner unübersichtlich, sodass die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit für den Autoverkehr wichtig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 560 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

18.01.2016 · Aktualisiert: 18.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung des Tilly-Edinger-Platzes

28.09.2015 · Aktualisiert: 26.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4548 entstanden aus Vorlage: OF 780/2 vom 11.09.2015 Betreff: Einrichtung des Tilly-Edinger-Platzes Vorgang: OI 55/14 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, die am Tilly-Edinger-Platz noch bestehende "alte" Beschilderung als "Theodor-W.-Adorno-Platz" an die geltende Beschlussfassung anzupassen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat weiterhin gebeten, mit der Leitung der Goethe-Universität auch den Umzug des Adorno-Schreibtisches auf den "neuen" Adorno-Platz auf dem Campus Westend zu klären. Begründung: Die Umsetzung der entsprechenden Beschlussfassung vom November 2014 steht noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 03.11.2014, OI 55 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 71 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße/Werrastraße verbessern

07.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4403 entstanden aus Vorlage: OF 748/2 vom 14.08.2015 Betreff: Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße/Werrastraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des o. g. Kreuzungsbereichs zu verbessern, indem der Bereich gegen Zuparken, z. B. durch Erneuerung der Bodenmarkierung und Setzen eines Sperrpfostens, gesichert wird. Begründung: Der Kreuzungsbereich wurde wiederholt zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1646 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Adalbertstraße: Geh- und Fahrradwegsicherung

07.09.2015 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4394 entstanden aus Vorlage: OF 729/2 vom 21.08.2015 Betreff: Adalbertstraße: Geh- und Fahrradwegsicherung Der Magistrat wird beauftragt, in der Adalbertstraße eine hinreichende Geh- und Fahrradwegsicherung zu veranlassen. Hierzu sind vom Bereich der geraden Hausnummern der Leipziger Straße an bis zur Einmündung des Fahrradwegs nach der Großen Seestraße auf die Fahrbahn folgende Maßnahmen in die Wege zu leiten: 1. Kontrolle der Außenbewirtschaftung der Lokale und Einzelhändler an der Ladengalerie Bockenheimer Warte auf Einhaltung der genehmigten Nutzung öffentlicher Flächen (insbesondere sind die überragenden Sonnenschirme zu beachten); 2. Vervollständigung der Poller zwecks der Verhinderung von widerrechtlichem Parken auf dem Bürgersteig bzw. Fahrradweg a) zwischen der Hausnummer 12 und der angrenzenden Feuerwehrzufahrt (insgesamt drei Poller im Lot), b) vom Verwaltungsgericht bis zur Einmündung Große Seestraße, angeordnet zwischen Fahrradweg und Fahrbahn; 3. Sicher ung des Auslasses in Höhe der Hausnummer 40 bis zur Ampel durch je zwei Poller auf der Sperrfläche sowie zwischen Fahrradweg und Fahrbahn. Begründung: Bisweilen ist eine sinnvolle Fahrradnutzung im angesprochenen Bereich nicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 105 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren

20.04.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4019 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 02.04.2015 Betreff: Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, 1. über die Möglichkeiten des Milieuschutzes hinsichtlich des Erhalts von preiswertem Wohnraum und gemischter Bevölkerungsstrukturen in Informationsveranstaltungen vor Ort - hier jeweils für die Bereiche der Erhaltungssatzungen in Bockenheim und im Westend - verstärkt zu informieren. Zusätzlich sollte eine offene Beratung in Kooperation mit dem Ortsbeirat und den Mieterinitiativen den Bewohnern Gelegenheit geben, von einem effektiven Milieuschutz zu profitieren; 2. sicherzustellen, dass durch ausreichende personelle Ausstattung Bauanträge und Bauausführung intensiv geprüft und kontrolliert werden können und damit der Genehmigungsvorbehalt im Sinne der Milieuschutzsatzungen angewandt werden kann; 3. die Grenzen des Gebietes zu überprüfen und zu berichten, warum die an das jetzt festgelegte Milieuschutzgebiet angrenzenden Bereiche für die Erhaltungssatzungen Bockenheim I und II, etwa Sophienstraße oder Hedwig-Dransfeld-Straße, Franz-Rücker-Allee und damit der gesamte Bereich von der Grenze Grüneburgpark bis zum Westbahnhof, Ginnheimer Landstraße und Gräfstraße, bislang nicht als schützenswert eingestuft wurden, obgleich sie sowohl baulich als auch von der Bevölkerungsstruktur her durchaus unterschiedlich und schützenswert erscheinen. Begründung: Während die Öffentlichkeit dem Milieuschutz grundsätzlich positiv gegenübersteht, bleiben doch Fragen hinsichtlich der Kriterien. Es besteht ein großes Bedürfnis nach Beratung und Information hinsichtlich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen des Milieuschutzes. Es bestehen zudem Bedenken aufgrund von Erfahrungen im Westend, dass gut gemeint noch nicht gut ist, weil die personelle Ausstattung nicht ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1004 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen

09.02.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849 entstanden aus Vorlage: OF 622/2 vom 20.01.2015 Betreff: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auch im Ortsbezirk 2 Sammelboxen für Elektroschrott und elektronische Kleinteile aufgestellt werden. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass die Standorte gut erreichbar und vom Umfeld her gut geeignet sind. Daher ist bevorzugt an Aufstellungen in der Nähe von Supermärkten bzw. neben Glascontainern zu denken. Beispielhaft seien in diesem Zusammenhang erwähnt: Der neue REWE-Supermarkt in der Gräfstraße, dem Westbahnhof oder auch die Fläche neben den Glascontainern nahe der Sportuni in der Ginnheime r Landstraße. Weitere Standortvorschläge können in Kooperation mit dem Ortsbeirat 2 gefunden werden. Begründung: Laut Presseberichterstattung (Frankfurter Rundschau vom 16.12.2014) haben bislang einzelne Kommunen im Rhein-Main-Gebiet (Offenbach, Darmstadt und auch Frankfurt mit derzeit sieben Standorten, weitere Angaben hierzu unter: http://www.fes-frankfurt.de/buerger/entsorgung/abfallentsorgung) mit der Aufstellung von Sammelboxen für Elektroschrott offenbar immer dann gute Erfahrungen gemacht, wenn Erreichbarkeit und Umfeld stimmten. Da die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) in diesem Zusammenhang bereits bekundet hat, die Anzahl der bisherigen Standorte auszuweiten, erscheint es wünschenswert, dass auch Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 2 von diesem neuen Entsorgungsangebot stärker profitieren. Es bleibt weiterhin möglich, alte Elektroteile zu den Wertstoffhöfen zu bringen. Foto: FES Nach FES-Angaben ist eine Box in etwa so groß wie ein Altkleidercontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679 Antrag vom 02.01.2017, OF 186/2 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1077 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gestaltung des Tilly-Edinger-Platz als Themenspielplatz

08.02.2015 · Aktualisiert: 11.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2015, OF 635/2 Betreff: Gestaltung des Tilly-Edinger-Platz als Themenspielplatz Der Magistrat wird gebeten zu überprüfen, ob die Gestaltung des Tilly- Edinger-Platzes als Themenspielplatz weiter bestehen bleibt oder andere Pläne dem Magistrat vorliegen. Begründung: Der am 02-02-2015 in der Frankfurter Rundschau erschienene Artikel (siehe Zitat) lässt die Vermutung zu das der geplante Tilly Edinger Themenspielplatz als solcher nicht zur Verfügung steht sondern mit einem Gebäude bebaut werden soll. Dieses wiederspricht den Beschlüssen des OBR 2 OF 610/2 v. 29.12.2014. Zitat aus Frankfurter Rundschau, Montag, 2. Feb 2015 - 71. Jahrgang/Nr. 27 "AfE-Turm wurde vor einem Jahr gesprengt - ABG verhandelt über Zukunft des Geländes": "Am Adorno-Platz, der noch in diesem Jahr in Tilly-Edinger-Platz umbenannt werden soll, 200 Meter vom einstigen Turm entfernt, dürfe ein 60 Meter hohes Gebäude entstehen. Noch aber brauche die Uni die Flächen. Der Ortsbeirat 2 will hingegen auf dem Gelände einen Themenspielplatz errichten. " Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1248 2015 Die Vorlage OF 635/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als Themenspielplatz

19.01.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 610/2 vom 29.12.2014 Betreff: Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als Themenspielplatz Der Magistrat wird gebeten, den ehemaligen Theodor-W.-Adorno-Platz, jetzt Tilly-Edinger-Platz, in Abstimmung mit den zuständigen Kinderbeauftragten in einen zu Tilly Edingers Forschungsprojekten und thematisch zum Senckenbergmuseum/-institut gehörenden themenbezogenen Spielplatz umzugestalten. Begründung: Nach Rücksprache mit der für Bockenheim zuständigen Kinderbeauftragten wird der Vorschlag gemacht, den Tilly-Edinger-Platz als Spielplatz zu gestalten, da sich in der näheren Umgebung kein Spielplatz befindet. Um die räumliche Nähe zum Senckenbergmuseum und den sachlichen Bezug zu Tilly Edingers Forschungen in die Gestaltung einfließen zu lassen, sollten das Senckenberginstitut und der Biograf Tilly Edingers, Dr. Gerald Kreft vom Edinger-Institut, in die Planung mit einbezogen werden. Thematisch böte sich beispielsweise der Bezug auf Tilly Edingers pionierhafte Untersuchung zur Evolution des Pferdegehirns an. Ursprünglich waren diese Tiere etwa so groß wie Katzen oder Hunde. Eine Reihe zunehmend mächtigerer Pferdekörper würde nicht nur eine Idee der Evolution, sondern ein bespielbares Kletterobjekt für Kinder unterschiedlicher Alters darstellen. Als Gegenstück zum Riesendinosaurier in der Senckenberganlage entstünde so im Umkreis des Senckenbergmuseums eine Art naturhistorisches Ensemble, das dem gesamten Viertel ein einzigartiges Gepräge geben würde. Die Finanzierung könnte, über kommunale Mittel hinaus, durch private Sponsoren, Stiftungen und öffentliche Sammlungen sichergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.02.2015, V 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 594 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1692 Antrag vom 02.01.2018, OF 470/2 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2648 Antrag vom 30.05.2019, OF 827/2 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer

29.12.2014 · Aktualisiert: 20.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2014, OF 604/2 Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße wird solange zurückgestellt, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipziger Straße/ Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist. Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipzigerstraße/ Adalbertstraße sowie der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang, das bedeutet, dass frühestens in ca. 20 Jahre eine andere Verkehrsführung ohne neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2015 Die Vorlage OF 604/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2014 - AZ BVerwG 6 C 28.13 - unverzüglich gegen den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a vorgehen; Nachbarn vor erheblichen Belastungen durch den Betrieb schützen

28.12.2014 · Aktualisiert: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2014, OF 603/2 Betreff: Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2014 - AZ BVerwG 6 C 28.13 - unverzüglich gegen den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a vorgehen; Nachbarn vor erheblichen Belastungen durch den Betrieb schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert gegen den sogenannten Massagesalon, einem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a, aufgrund des Verbots von Vergnügungsstätten im Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplans vorzugehen und dadurch die Nachbarn vor den massiven Belästigungen zu schützen. In dem für die Adalbertstraße 7a gültigen Bebauungsplan Nr.426,Adalbertstraße / Kiesstraße vom 18.05.1982 Textteil Nr.1 . gemäß § 1 Abs.6 BauNVO, sind Ausnahmen, hier Vergnügungsstätten, gem. § 4 a Abs.3 BauNVO nicht zulässig. 2. Eine Verbotsverfügung und Schließung für den sogenannten Massagesalon zu erlassen, da laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.12.2014 AZ. BVerwG 6 C 28.13 das Verbot von Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig ist. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, wie z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. Begründung: 1. Der bordellartige Betrieb in der Adalbertraße 7 a befindet sich in einer Wohnung in einem Wohngebäude in der Adalbertstraße. Die Adalbertstraße 7a liegt im Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplans NR 426 Adalbertstraße / Kiesstraße vom 18.05.1982. Die Liegenschaft Adalbertstraße 7 a ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Gemäß § 4a der Baunutzungsverordnung ist in besonderen Wohngebieten die Wohnnutzung zu erhalten und fort zu entwickeln und somit genießt das Wohnen besondere Schutzwürdigkeit. Laut Textteil des Bebauungsplans Abs.1 ist die Möglichkeit, sogenannte Vergnügungsstätten ausnahmsweise zu genehmigen, nicht zulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich um eine sogenannte Vergnügungsstätte, zumal der Betrieb laut eigener Werbung 24 Stunden rund um die Uhr geöffnet hat. Im Blockinnenbereich der Liegenschaft befindet sich ein Kinderspielplatz. Von diesem Kinder-spielplatz kann man direkt auf die rückwärtigen Fenster der Adalbertstraße 7a blicken. In der Nachbarschaft des bordellartigen Betriebs befindet sich in der Ladengalerie gegenüber ein Kindergarten, es befinden sich in der Adalbertrasse eine Altenwohnanlage und in ihr ein weiterer Kindertreff sowie in der näheren Umgebung mehrere soziale Einrichtungen. 2. Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.2014 AZ BVerwG 6 C 28/113 ist das Verbot von Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, wie z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind Gemäß Eigenwerbung, z.B. Bild-Zeitung mit einschlägigen Anzeigen, werden in dem bordellartigen Betrieb Sex und Massagen angeboten. Der Betrieb hat laut Eigenwerbung 24 Stunden geöffnet, ist öffentlich zugänglich und wird unter der Adresse Adalbertstraße 7a, mit der Klingel Asia, beworben. Nach Eingabe des Suchbegriffs Adalbertstraße 7a bei Internetsuchmaschinen, erhält man die einschlägigen Sexanzeigen. Demnach kann von einer Wohnungsprostitution, in welcher die Prostituierte wohnt und arbeitet nicht die Rede sein. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs gilt dies insbesondere, wenn sich in dem in Rede stehenden Gebiet jedenfalls Kindertagesstätten sowie Wohnanlagen befinden. Das Gebiet ist schon deswegen durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität gekennzeichnet. Der bordellartige Betrieb Adalbertstraße 7 A befindet sich in einem Wohnhaus, das in einem besonderen Wohngebiet liegt. Dieses genießt laut Bebauungsplan besonderen Schutz. Seit 3 Jahren beschweren sich die Anwohner wegen der unerträglichen Situation und der nächtlichen Störungen im Ortsbeirat. Für die Nachbarn bedeutet ein bordellartiger Betrieb mit 24-stündigem Betrieb erhebliche Belästigungen, unter anderem durch falsches Klingeln der Freier bei der Nachbarschaft und durch das nächtliche laute An-und Abfahren, teilweise alkoholisierter Freier. Die Hausnummern 7 , 7a, und 7b liegen unmittelbar nebeneinander. Da sich der Hauseingang der Hausnummer 7a etwas zurückgesetzt zwischen 2 Geschäften befindet, ist die Verwechslungsgefahr der Hausnummern schon vorgezeichnet Demnach ist die Voraussetzung zur Untersagung der Genehmigung für diesen bordellartigen Betrieb eindeutig gegeben. Bereits 4 mal hat der Ortsbeirat in Anträgen auf die unhaltbaren Zustände durch die Prostitutionsausübung in der Adalbertstrasse 7a hingewiesen und eine Schließung des Betriebs gefordert. Anlage 1 (ca. 15 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1226 2015 Die Vorlage OF 603/2 wird so lange zurückgestellt, bis eine Antwort auf die Anfrage an den Magistrat, V 1226, vorliegt. Die Anfrage an den Magistrat, V 1226, lautet: "Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts eine veränderte bzw. neue Sachlage hinsichtlich der Beurteilung des bordellartigen Betriebes in der Adalbertstraße 7a gibt und ob ggf. gegen diesen Betrieb vorgegangen werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 603/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 09.03.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 603/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 603/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung zu dem Thema im Ortsbeirat erfolgt ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 603/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Überprüfen der Verkehrsführung von Adalbertstraße und Gräfstraße

14.11.2014 · Aktualisiert: 03.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2014, OF 593/2 Betreff: Überprüfen der Verkehrsführung von Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbereirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen der Magistrat wird aufgefordert den Kreuzungsbereich von Adalbert-und Gräfstraße an der Bockenheimer Warte mit dem Ziel zu überprüfen, Abbiegemöglichkeiten für den KFZ-Verkehr jeweils aus der Gräfstraße in die Adalbert-und Leibziger-straße sowie durchgehende Verkehrsbeziehungen auf der Gräfstraße zu ermöglichen. Hierzu soll auch die Einrichtung eines Kreisverkehrs oder einer Kreisverkehr-ähnlichen Lösung überprüft werden. Der Magistrat wird gebeten die ggf. altrnatien Ergebnisse vorzustellen. Begründung: Mit dem Beschluss des Bebauungsplanes B569 werden die Nutzungen, die Bebauungen und Beziehungen des Gebietes neu beschrieben. Die Fortschreibung des Bebauungsplanes in konkretes Handeln sollte die Verkehrsituationen in den angrenzenden Gebieten des Bebauungsplanes ebenso überprüfen. Derzeit ist die durchgängige Verkehrsbeziehung in der Gräfstraße sowie die Abbiegemöglichkeiten aus der Adelbertstraße in die Fortsetzung der Bockenheimer Landstraße nicht bzw. teilweise gegeben. Hieraus entstehen verkehrliche Nutzungen von anderen Straßen oder Straßenbereichen, die vermeidbar sein sollten - vernetzte Straßen vermindern den Verkehrsfluss, Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 593/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Platz für Tilly Edinger - Jüdische Wissenschaftlerin mit schwarzem Humor

03.11.2014 · Aktualisiert: 09.02.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2014, OM 3627 entstanden aus Vorlage: OF 565/2 vom 17.10.2014 Betreff: Ein Platz für Tilly Edinger - Jüdische Wissenschaftlerin mit schwarzem Humor Vorgang: OI 55/2014 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung etwa im Rahmen des "Masterplans II" und ihres 200. Gründungsjubiläums im Jahr 2017 an einer Platzgestaltung des gemäß der Ortsbeiratsinitiative OI 55 zu benennenden "Tilly-Edinger-Platzes" beteiligen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 03.11.2014, OI 55 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 211

OF (Antrag Ortsbeirat)

.Sternstunde der Universität.: Theodor-W.-Adorno-Platz, Tilly-Edinger-Platz, Max-Horkheimer-Straße & Norbert-Wollheim-Platz

22.08.2014 · Aktualisiert: 21.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2014, OF 539/2 Betreff: "Sternstunde der Universität": Theodor-W.-Adorno-Platz, Tilly-Edinger-Platz, Max-Horkheimer-Straße & Norbert-Wollheim-Platz Vorgang: OF 473/14 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 3, Abs. 3 Satz 2 Ziff. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte Sorge dafür zu tragen, · dass der zwischen Casinoanbau und Hörsaalzentrum befindliche zentrale Platz der Goethe-Universität Theodor-W.-Adorno-Platz genannt wird; · dass der heutige Theodor-W.-Adorno-Platz umbenannt wird in Tilly-Edinger-Platz; · dass der sich auf Universitätsgelände befindliche Teil der Lübecker Straße (ehemals Affensteiner Weg) umbenannt wird in Max-Horkheimer-Straße; · dass der mit der OF 473/2 formulierte Umbenennungsauftrag des Grüneburgplatzes zum Norbert-Wollheim-Platz dahingehend präzisiert wird, dass dieser sowohl dessen östlichen wie westlichen Zufahrtsweg umfasst; · dass über den Verbleib des Adorno-Denkmals Abrede zwischen Universität und Kommune getroffen wird (gegebenenfalls ist auch die Indoor-Installation in einem Universitätsgebäude zu ermöglichen, so die öffentliche Zugänglichkeit grundsätzlich gewahrt bleibt). Begründung: Mit der jüngsten Senatsentscheidung der Goethe-Universität ist der notwendige Diskurs um einen Norbert-Wollheim-Platz zu einem ersten konstruktiven Abschluss gelangt. Mit der Einbeziehung von Theodor W. Adorno sowie Max Horkheimer eröffnet sich der Universität der gegenständliche kritische Blick auf die eigene Geschichte, der ohne die Initiation des Komitees der Überlebenden von Buna/Monowitz sowie der dauerhaften thematischen Präsenz mehrerer Generationen von Studierenden zur Umbenennung des Grüneburgplatzes nicht zustande gekommen wäre. Gewiss, die Aufarbeitung der Vergangenheit an der Goethe-Universität ist mit den (Um-) Benennungen keineswegs beendet, sie ist ein immerwährender Prozess, den es am Leben zu erhalten gilt: "Nur am Widerspruch zwischen dem, was etwas zu sein beansprucht, und dem, was es wirklich ist, lässt sich das Wesen einer Sache erkennen." [Adorno, T. W. (1966): Negative Dialektik] . . Abbildung: Max Horkheimer (vorne links) und Theodor W. Adorno (vorne rechts) 1964 in Heidelberg zum Max-Weber-Soziologentag [Wikimedia Commons; Lizenz: CC-BY-SA-3.0, GNU Free Documentation License, Jeremy J. Shapiro] Theodor W. Adorno (* 11. September 1903 in Frankfurt am Main; . 6. August 1969 in Visp, Schweiz) war als Philosoph, Soziologe, Musiktheoretiker sowie Komponist einer der Hauptvertreter der "Frankfurter Schule". Nach Vertreibung und Exil in England und USA schließlich Professor für Philosophie und Soziologie an der Goethe-Universität sowie stellvertretender Direktor am Frankfurter Institut für Sozialforschung. Tilly Edinger (* 13. November 1897 in Frankfurt am Main; . 27. Mai 1967 in Cambridge, USA) ist die Begründerin der Paläoneurologie. Sie war ehrenamtlich als Wissenschaftlerin am Naturmuseum Senckenberg tätig, bis die Novemberpogromen von 1938 das Exil in die USA erzwangen. Max Horkheimer (* 14. Februar 1895 in Zuffenhausen, heute zu Stuttgart; . 7. Juli 1973 in Nürnberg) war Sozialphilosoph und ebenfalls einer der Hauptvertreter der "Frankfurter Schule". Nach dem Exil in die USA Rückkehr auf den Doppellehrstuhl für Philosophie und Soziologie, sodann Direktor des Instituts für Sozialforschung sowie Rektor der Goethe-Universität. Norbert Wollheim (* 26. April 1913 in Berlin; . 1. November 1998 in New York) hatte als einziger seiner Familie das IG-Farben-KZ Buna-Monowitz als Zwangsarbeiter überlebt. In einem zwischen 1951-53 verlaufenden Musterprozess gelang es ihm, den Restkonzern "IG Farbenindustrie AG in Abwicklung" auf entgangenen Arbeitslohn zu verklagen. In der gefundenen Übereinkunft zahlte die IG Farben schließlich 30 Millionen DM an Holocaust-Überlebende; dies wurde schließlich zu einem Impuls für weitere Zahlungen deutscher Konzerne an ihre überlebenden Zwangsarbeiter. Als Mitbegründer des Zentralrats der Juden in Deutschland steht Norbert Wollheim zudem auch für einen zukunftsweisenden Neubeginn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.02.2014, OF 473/2 Antrag vom 17.10.2014, OF 565/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 539/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 539/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und der Fraktionslosen erklärt. Beschluss: Initiative OI 53 2014 Die Vorlage OF 539/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "Sternstunde der Universität" und "Tilly-Edinger-Platz", im Antragstenor der zweite Spiegelstrich und die gesamte Begründung ersatzlos gestrichen werden sowie ferner der neue vierte Spiegelstrich nachfolgenden Wortlaut hat: "dass über den Verbleib des Adorno-Denkmals eine Abrede zwischen der Goethe-Universität sowie der Stadt Frankfurt am Main getroffen wird, dass dieses an oder auf den zukünftigen Theodor-W.-Adorno-Platz erbracht, aufgestellt und belassen wird." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

05.05.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplans Nr. B 884 - Gräfstraße/Sophienstraße - in .Gabriel-Riesser-Allee"

28.02.2014 · Aktualisiert: 26.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 471/2 Betreff: Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplans Nr. B 884 - Gräfstraße/Sophienstraße - in "Gabriel-Riesser-Allee" Vorgang: F 37/06 Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 3, Abs. 3 Satz 2 Ziff. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu veranlassen, die bisher unbenannte Straße Nr. 8576 in "Gabriel-Riesser-Allee" zu benennen. Begründung: Im Zuge der Fertigstellung des 1. Bauabschnitts des Kulturcampus soll die zukünftige Wegeverbindung zwischen Gräfstraße und Sophienstraße in "Gabriel-Riesser-Allee" benannt werden. Dr. Gabriel Riesser (* 2. April 1806 in Hamburg; f 22. April 1863 in Hamburg) - Jurist, Politiker, Vorkämpfer der Emanzipation der Juden in Deutschland, Vizepräsident der Nationalversammlung von 1848 - verfasste ab 1836 an seinem damaligen Wohnsitz in Bockenheim die beiden Ausgaben der Jüdischen Briefe. Abbildung: Gabriel Riesser, um 1848 [Wikimedia Commons; Lizenz: CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication]. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Initiative OI 43 2014 Die Vorlage OF 471/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, CDU und fraktionslos

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kommunale Prostitutionspolitik

25.11.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2013, OF 420/2 Betreff: Kommunale Prostitutionspolitik Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten: Mit Beschluss vom 20. Februar 2013, GrS 1/12 hat der Bundesfinanzhof das BFH-Urteil vom 23. Juni 1964 - GrS 1/64 S, BFHE 80, 73, BStBl III 1964, 500 - aufgegeben. Mithin wurde die für die Eigenprostitution bislang verneinte Gewerblichkeit und die damit einhergehende steuerliche Zuordnung im Auffangtatbestand der "sonstigen Einkünfte" verworfen. Somit unterhalten Prostituierte mit ihrer Tätigkeit einen Gewerbebetrieb und sind daher gewerbesteuerpflichtig. Inwieweit erfahren diese neueren Perspektiven des BFH in der Stadt Frankfurt am Main Berücksichtigung? Gemäß dem "Dortmunder Modell" sind Prostitutionsstätten (Bordelle oder Wohnungen) als Betrieb beim Ordnungsamt anzumelden, während Prostituierte verpflichtet sind, für die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des Zolls einen Ausweis des Finanzamts vorzuhalten. Ist diese Vorgabe auch für die Belange der Stadt Frankfurt am Main geeignet, Prostitution zu regulieren? Lässt sich die in der Diskussion stehende Prostitutionsstätte Adalbertstraße, in der nach deren eigenem Bekunden (Internet) acht Frauen ständig gewerblich tätig sind, aufgrund des Vorgenannten behördlich untersagen? Wurden für die Räumlichkeiten der Prostitutionsstätte Adalbertstraße die Nutzungsänderung von Wohnnutzung in Nutzung zu Prostitutionszwecken beantragt? Ist mit der Steuerungsproblematik der Prostitution ein hinreichendes Motiv gegeben, um sich als Kommune beim Land für das wieder aufleben lassen des "Hessischen Gesetzes über das Verbot von Wohnraumzweckentfremdung" einzusetzen? Begründung: Durch Judikatur dargelegt, kann Prostitution aufgrund der Beseitigung des Unsittlichkeitsver-dikts durch § 1 ProstG nicht mehr als sozial unwertige Tätigkeit angesehen werden. Eo ipso ist es damit einhergehend nicht mehr länger möglich, die Gewerbeeigenschaft der eigenverantwortlich ausgeübten Prostitution zu verneinen. Damit aber eröffnet sich erst der Raum für entsprechende Regulierungsmöglichkeiten. Derzeit benötigt, wer ein Bordell betreiben will, keinerlei behördliche Genehmigung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.11.2013, OF 407/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 879 2013 1. Die Vorlagen OF 407/2 und OF 420/2 werden in zusammengefasster Form als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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