Gemeinschaftliche Wohnformen am Campus Bockenheim endlich realisieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM
3588 entstanden aus Vorlage:
OF 637/2 vom
24.08.2018 Betreff: Gemeinschaftliche Wohnformen am Campus
Bockenheim endlich realisieren 1. Der Magistrat wird ausdrücklich dabei unterstützt,
- über den Liegenschaftsfonds das
Grundstück und die Immobilie in der Mertonstraße 30, die derzeit als Akademie
der Arbeit (AdA) genutzt werden, zu erwerben, um an dieser Stelle endlich die
Umsetzung gemeinschaftlicher bzw. genossenschaftlicher Wohnprojekte am Campus
Bockenheim zu ermöglichen; -
dass das Gelände nach Erwerb nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben wird,
deren Höhe sich wirtschaftlich an dem Anspruch der gemeinschaftlichen bzw.
genossenschaftlichen Wohnprojekte, bezahlbaren Wohnraum am Campus Bockenheim zu
schaffen, zu orientieren hat. 2. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat und den
Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) auf, die derzeit ruhenden Verhandlungen um
den Verkauf der AdA-Liegenschaft an die
KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht weiter mit unterschiedlichen Preisvorstellungen zu
blockieren. Beide Seiten werden dazu aufgerufen, ihrer gemeinsamen
Verantwortung dafür gerecht zu werden, dass den Projektgruppen des dort
vorgesehenen gemeinschaftlichen Wohnens der dringend benötigte Wohnraum zeitnah
zur Verfügung gestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.01.2019, ST 175
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1406
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0