Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung vom
26.11.2018, OA 335 entstanden aus Vorlage:
OF 689/2 vom
09.11.2018 Betreff: Milieuschutzsatzungen zum Wohle der
Bewohnerinnen und Bewohner nutzen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage
zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019
mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das
Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734,
dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen
werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung
genutzt. Dies schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von
Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche
Zweifelsfälle. 2. Der Magistrat stellt sicher, dass
die notwendigen personellen Kapazitäten für die Umsetzung der
Milieuschutzsatzungen zur Verfügung stehen. 3. Der Magistrat stellt sicher, dass die
organisatorischen Abläufe für die Ausübung der Milieuschutzsatzung so gestaltet
werden, dass keine Reibungsverluste zwischen den beteiligten Ämtern und
Dezernaten entstehen. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen
finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten bereitstehen.
5. Der Magistrat stellt sicher, dass für mögliche
rechtliche Auseinandersetzungen die notwenigen personellen und finanziellen
Ressourcen zur Verfügung stehen. Begründung: Milieuschutzsatzungen sind kein Allheilmittel -
insbesondere so lange das Land Hessen nicht den Genehmigungsvorbehalt bei der
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder einführt, obwohl dieses
Instrument derzeit für viele Mieterinnen und Mieter die einzige Möglichkeit
ist, der Finanzmacht der Investoren etwas entgegenzusetzen. Leider werden auch
bestehende Milieuschutzsatzungen in Frankfurt bislang nicht konsequent zum
Schutz der Bevölkerung angewendet. Dies hat der Fall der Adalbertstraße 11 leider erneut
deutlich gemacht. Hier hätte die Stadt Frankfurt die Möglichkeit gehabt, das
Vorkaufsrecht auszuüben oder zumindest eine Abwendungserklärung zu erzwingen.
Während das Stadtplanungsamt und die
Bauaufsicht die Ausübung des Vorkaufsrechts empfohlen haben, wurde die Ausübung
des Vorkaufsrechts durch das Amt für Bau und Immobilien abgelehnt. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die
derzeitigen organisatorischen Strukturen für das komplexe Thema der Nutzung von
Vorkaufrechten im Rahmen der Milieuschutzsatzungen nicht optimal sind. Zudem
scheint es so zu sein, als ob in den beteiligten Dezernaten unterschiedliche
Auffassungen über die Bedeutung der Milieuschutzsatzungen bestehen. Dieses Problem sollte seitens des Magistrats im Sinne
vieler Bürgerinnen und Bürger dringend gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
06.02.2019, A 453
Stellungnahme
des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1174
Antrag vom
11.10.2019, OF
928/2 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP
31 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 335 wird bis zu den
Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP
52 Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 335 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRAKTION (=
Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP
(= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Aktenzeichen: 64 0