Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM
4485 entstanden aus
Vorlage: OF 768/2 vom
08.03.2019 Betreff: Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2
Vorgang: OM 3853/18 OBR
2; ST 73/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und
berichten: 1. Zu welchem Zeitpunkt wurde der
Kaufvertrag über die entsprechende Immobilie geschlossen? 2. Wann lag dieser dem zuständigen
Dezernat V vor? 3. Wann wurde
das Dezernat IV seitens des Dezernates V um eine Einschätzung gebeten? 4. Welche Einschätzung zum
Aufwertungspotenzial gab das Dezernat IV ab? 5. Fand die in der Stellungnahme ST 73
angesprochene Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses innerhalb der Frist zur
Ausübung des Vorkaufsrechtes statt? 6. Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Bedenken
führten im Einzelnen zur Entscheidung, das Vorkaufsrecht nicht anzuwenden?
Über den konkreten Fall hinaus wird der Magistrat
gebeten, den Ortsbeirat zukünftig zu informieren, s obald
ein Kaufvertrag einer Immobilie, die in den Geltungsbereich einer
Millieuschutzsatzung fällt, beim zuständigen Dezernat eingeht. Begründung: Zu Ziffer 1. bis 6.: In der Stellungnahme ST 73
zur OM 3853 des Ortsbeirates nimmt der Magistrat Stellung zum
angesprochenen Vorgang. Da in der Anregung an den Magistrat OM 3853
explizit eine Ausübung des Vorkaufsrechtes erbeten wurde, ist die
Stellungsnahme, warum dies nicht geschah, jedoch unzureichend. Insbesondere
sind die zeitlichen Abläufe bei einer so kurzen Frist entscheidend, wenn
mehrere Dezernate hierfür ihre Einschätzung abgeben müssen. Zusätzlich geht aus
der Stellungnahme ST 73 nicht hervor, welche Gründe im Einzelnen der
Ausübung des Vorkaufsrechtes entgegenstanden. Eine allgemeine Formulierung à la
"rechtliche und wirtschaftliche Bedenken" sind hier unzureichend, um
Untätigkeit des Dezernates IV im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung zu
erklären. Um künftig den Ortsbeirat in solchen
Angelegenheiten ein angemessenes Beteiligungsrecht einzuräumen, muss dieser
angesichts einer derart kurzen Frist für eine Entscheidungsfindung umgehend
informiert werden, um innerhalb der Frist selbst Empfehlungen an den Magistrat
abgeben zu können.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2018, OM 3853
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2019, ST 73
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.07.2019, ST 1278
Antrag vom
29.08.2019, OF
904/2 Aktenzeichen: 23 20