Das Recht des Vorkaufs - Die Pflicht zur Unterhaltung
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
zur Unterhaltung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main scheint bei der Liegenschaft Jordanstraße 3 von seinem Vorkaufsrecht im Rahmen der Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I (Milieuschutz), Gebrauch gemacht zu haben. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen, die der Magistrat beantworten möge:
- Seit wann befindet sich die Liegenschaft Jordanstraße 3 im Besitz der Stadt Frankfurt am Main?
- Aus welchem Haushaltstopf wurde der Kauf finanziert? Warum gelangte in diesem Zusammenhang kein M-Vortrag (oder ähnliches) zur Abstimmung in den zuständigen Ortsbeirat?
- Wie viele Wohnungen und vermietbare Zimmer befinden sich außer den Räumlichkeiten der ehemaligen Traditionsgaststätte "Pielok" in diesem Gebäude?
- Wie viele dieser Wohnungen und Zimmer sind derzeit vermietet?
- Wie viele dieser Wohnungen und Zimmer waren zum Zeitpunkt des Kaufs durch die Stadt Frankfurt vermietet?
- Wie viele Wohnungen und Zimmer stehen derzeit leer?
- Welche Nutzung plant der Magistrat für die Räumlichkeiten der ehemaligen Gaststätte?
- Bemüht sich die Stadt Frankfurt um die Vermietung ggf. leerstehender Wohnungen und Zimmer? Falls ja: mittels Anzeigen, Makler oder auf welche Art und Weise? Falls nein: warum nicht?
- Welche Maßnahmen der Sanierung und Renovierung werden seitens des Magistrats bereits durchgeführt, welche befinden sich in der Planung? Wann sollen diese umgesetzt werden?
- Wer ist für die Verwaltung der Liegenschaft zuständig?
- Wer ist dafür verantwortlich, dass den Hausbewohnern in der kalten Jahreszeit mangels Öl die Heizung über Tage nicht zur Verfügung stand?
- Warum lässt der Magistrat in zentraler Lage in Bockenheim dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum leer stehen? Begründung: Der Ortsbeirat 2 unterstützt mit sehr breiter Mehrheit den Magistrat, sobald dieser von seiner Möglichkeit vom Vorkaufrecht Gebrauch macht, um die soziale Struktur im Ortsbezirk zu erhalten. Allerdings fehlt dem Ortsbeirat jegliches Verständnis, wenn der Magistrat über einen langen Zeitraum Teile der erworbenen Immobilien leer stehen lässt, wenn keine oder nur sehr marginale Sanierungs- und Renovierungsarbeiten stattfinden, wenn scheinbar keinerlei Konzept zur weiteren Nutzung der Immobilie vorliegt, wenn es für die Bewohner*innen nicht ersichtlich ist, wer wann und in welchem Umfang für die Liegenschaft zuständig ist. Dem akuten Wohnungsmangel begegnet man nicht nur mit hohlem "Bauen, bauen, bauen", sondern zu allererst mit der Vermietung leerstehender städtischer Wohnungen und Zimmer!
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2018, OF 592/2
Betreff: Das Recht des Vorkaufs - Die Pflicht
zur Unterhaltung Der Ortsbeirat wolle
beschließen: Der
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main scheint bei der Liegenschaft Jordanstraße
3 von seinem Vorkaufsrecht im Rahmen der Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I
(Milieuschutz), Gebrauch gemacht zu haben. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen,
die der Magistrat beantworten möge: 1. Seit wann befindet sich die Liegenschaft
Jordanstraße 3 im Besitz der Stadt Frankfurt am Main? 2. Aus welchem Haushaltstopf wurde der Kauf
finanziert? Warum gelangte in diesem Zusammenhang kein M-Vortrag (oder
ähnliches) zur Abstimmung in den zuständigen Ortsbeirat? 3. Wie viele Wohnungen und
vermietbare Zimmer befinden sich außer den Räumlichkeiten der ehemaligen
Traditionsgaststätte "Pielok" in diesem Gebäude? 4. Wie viele dieser Wohnungen und Zimmer sind
derzeit vermietet? 5. Wie
viele dieser Wohnungen und Zimmer waren zum Zeitpunkt des Kaufs durch die Stadt
Frankfurt vermietet? 6. Wie
viele Wohnungen und Zimmer stehen derzeit leer? 7. Welche Nutzung plant der Magistrat für die
Räumlichkeiten der ehemaligen Gaststätte? 8. Bemüht sich die Stadt Frankfurt um die Vermietung
ggf. leerstehender Wohnungen und Zimmer? Falls ja: mittels Anzeigen, Makler
oder auf welche Art und Weise? Falls nein: warum nicht? 9. Welche Maßnahmen der Sanierung und Renovierung
werden seitens des Magistrats bereits durchgeführt, welche befinden sich in der
Planung? Wann sollen diese umgesetzt werden? 10. Wer ist für die Verwaltung der Liegenschaft
zuständig? 11. Wer ist dafür
verantwortlich, dass den Hausbewohnern in der kalten Jahreszeit mangels Öl die
Heizung über Tage nicht zur Verfügung stand? 12. Warum lässt der Magistrat in zentraler Lage in
Bockenheim dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum leer stehen? Begründung: Der Ortsbeirat 2 unterstützt mit sehr breiter
Mehrheit den Magistrat, sobald dieser von seiner Möglichkeit vom Vorkaufrecht
Gebrauch macht, um die soziale Struktur im Ortsbezirk zu erhalten. Allerdings fehlt dem Ortsbeirat
jegliches Verständnis, wenn der Magistrat über einen langen Zeitraum Teile der
erworbenen Immobilien leer stehen lässt, wenn keine oder nur sehr marginale
Sanierungs- und Renovierungsarbeiten stattfinden, wenn scheinbar keinerlei
Konzept zur weiteren Nutzung der Immobilie vorliegt, wenn es für die
Bewohner*innen nicht ersichtlich ist, wer wann und in welchem Umfang für die
Liegenschaft zuständig ist. Dem akuten Wohnungsmangel begegnet man nicht nur mit
hohlem "Bauen, bauen, bauen", sondern zu allererst mit der Vermietung
leerstehender städtischer Wohnungen und Zimmer! Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
24.05.2018, OF
588/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2
am 11.06.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 913 2018
1.
Die Vorlage OF 588/2 wird für erledigt erklärt.
2.
Die Vorlage OF 592/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
die Frage zur Jordanstraße 19 aus der Vorlage OF 588/2 als II. angefügt wird.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme