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Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 265 entstanden aus Vorlage: OF 490/2 vom 02.02.2018 Betreff: Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu! Vorgang: OM 1996/17 OBR 2; ST 2306/17; B 439/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Liegenschaft Mertonstraße 30 der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht uneingeschränkt zufällt. Die Auftragsvergabe ist vielmehr von einer plausiblen Wirtschaftlichkeitsanalyse (Cost-Benefit Analysis - CBA) abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit einer Projektierung durch die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH. Begründung: Zahlen, bitte! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1996 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2306 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 439 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1855 Antrag vom 30.05.2019, OF 826/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 265 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2788, 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.06.2018 Aktenzeichen: 23 20