Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!
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Anregung vom 14.05.2018, OA 265 entstanden aus Vorlage: OF 490/2 vom 02.02.2018
Betreff: Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu! Vorgang: OM 1996/17 OBR 2; ST 2306/17; B 439/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Liegenschaft Mertonstraße 30 der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht uneingeschränkt zufällt. Die Auftragsvergabe ist vielmehr von einer plausiblen Wirtschaftlichkeitsanalyse (Cost-Benefit Analysis - CBA) abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit einer Projektierung durch die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH. Begründung: Zahlen, bitte! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2