Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 14.05.2018, OA 265 entstanden aus Vorlage:
OF 490/2 vom
02.02.2018 Betreff: Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht
dazu! Vorgang: OM 1996/17 OBR 2; ST 2306/17; B 439/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu
tragen, dass die Liegenschaft Mertonstraße 30 der
KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht
uneingeschränkt zufällt. Die Auftragsvergabe ist vielmehr von einer plausiblen
Wirtschaftlichkeitsanalyse (Cost-Benefit Analysis - CBA)
abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit einer Projektierung
durch die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und
Beteiligungsgesellschaft mbH. Begründung: Zahlen, bitte! Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2017, OM 1996
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.11.2017, ST 2306
Bericht des
Magistrats vom 22.12.2017, B 439
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1855
Antrag vom
30.05.2019, OF
826/2 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 265 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung) sowie FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2788, 22. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.06.2018 Aktenzeichen: 23 20