Erwerb des Objekts Jordanstraße 11
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM
4483 entstanden aus Vorlage:
OF 782/2 vom
25.03.2019 Betreff: Erwerb des Objekts Jordanstraße 11
Der Magistrat wird
gebeten, das Objekt Jordanstraße 11 zu erwerben. Darüber hinaus ist hierzu
trotz schwieriger Rechtslage die Ausübung des Vorkaufsrechts im
Erhaltungssatzungsgebiet zu prüfen. Sollte die Nutzung des Vorkaufsrechts nicht möglich
sein, wird der Magistrat aufgefordert, sich an der Zwangsversteigerung zu
beteiligen. Begründung: Im Wege der Zwangsvollstreckung wird das mit Blatt
6332 im Grundbuch mit der Gemarkung Bockenheim eingetragene Grundstück zum
festgesetzten Termin am Freitag, 12. April 2019, 11:00 Uhr versteigert.
Der Verkehrswert des Wohn- und Geschäftshauses ist auf 2.250.000 Euro
festgelegt. Der bedeutend höhere Marktwert der Immobilie lässt wegen des zu
erwartenden Renditeinteresses im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen E47
und E48 ungünstige städtebauliche Entwicklungen befürchten. Die Zuführung zum
städtischen Vermögen - etwa zum Bestand der ABG Frankfurt Holding -
ist somit zum Wohle der Allgemeinheit geboten. Andererseits ist in Bezug zu
diesem Versteigerungsverfahren auch das Vorkaufsrecht der Stadt geltend zu
machen, um eine Umgehung des Vorkaufrechts der Kommune und der damit
verbundenen Möglichkeit der Einflussnahme durch Abwendungserklärung zu
verhindern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.06.2019, ST 1120
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2
am 13.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 10