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Erwerb des Objekts Jordanstraße 11

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4483 entstanden aus Vorlage: OF 782/2 vom 25.03.2019 Betreff: Erwerb des Objekts Jordanstraße 11 Der Magistrat wird gebeten, das Objekt Jordanstraße 11 zu erwerben. Darüber hinaus ist hierzu trotz schwieriger Rechtslage die Ausübung des Vorkaufsrechts im Erhaltungssatzungsgebiet zu prüfen. Sollte die Nutzung des Vorkaufsrechts nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, sich an der Zwangsversteigerung zu beteiligen. Begründung: Im Wege der Zwangsvollstreckung wird das mit Blatt 6332 im Grundbuch mit der Gemarkung Bockenheim eingetragene Grundstück zum festgesetzten Termin am Freitag, 12. April 2019, 11:00 Uhr versteigert. Der Verkehrswert des Wohn- und Geschäftshauses ist auf 2.250.000 Euro festgelegt. Der bedeutend höhere Marktwert der Immobilie lässt wegen des zu erwartenden Renditeinteresses im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen E47 und E48 ungünstige städtebauliche Entwicklungen befürchten. Die Zuführung zum städtischen Vermögen - etwa zum Bestand der ABG Frankfurt Holding - ist somit zum Wohle der Allgemeinheit geboten. Andererseits ist in Bezug zu diesem Versteigerungsverfahren auch das Vorkaufsrecht der Stadt geltend zu machen, um eine Umgehung des Vorkaufrechts der Kommune und der damit verbundenen Möglichkeit der Einflussnahme durch Abwendungserklärung zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1120 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 10