Meine Nachbarschaft: Kiesstraße
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Vorlagen
Jordanstraße grün und sozial gestalten
Antrag vom 01.01.2026, OF 1353/2 Betreff: Jordanstraße grün und sozial gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob für die ehemalige Parkletfläche in der Jordanstraße (vor Hausnr. 10) derzeit konkrete Gestaltungspläne bestehen. 2. ob und unter welchen Voraussetzungen die Fläche temporär oder dauerhaft für eine alternative Nutzung - insbesondere für Begrünungsmaßnahmen oder eine Fahrrad-Reparaturstation ohne Sitzgelegenheiten - zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Die ehemalige Parkletfläche in der Jordanstraße bietet weiterhin Potenzial für eine niedrigschwellige, gemeinwohlorientierte Nutzung im öffentlichen Raum. Aus der Bürgerschaft gibt es Interesse, die Fläche erneut aufzuwerten, etwa durch Begrünung und eine Fahrrad-Reparaturstation, die zur Aufenthaltsqualität, Klimaanpassung und Förderung des Radverkehrs beitragen kann. Es ist unklar, ob bestehende oder geplante Maßnahmen einer solchen Nutzung entgegenstehen. Eine Prüfung durch den Magistrat schafft Klarheit über die planerischen Rahmenbedingungen und mögliche Nutzungsperspektiven. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Wie geht es weiter mit dem Gebäude der Informatik, Robert-MayerStraße 10?
Antrag vom 15.11.2025, OF 1308/2 Betreff: Wie geht es weiter mit dem Gebäude der Informatik, Robert-Mayer-Straße 10? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Über das Gebäudes Robert-Mayer-Straße 10 ( Mathematik/ Informatik) folgende Punkte zu prüfen und berichten. 1. Geht das Gebäude nach der Nutzung durch die Universität an die ABG Frankfurt Holding über? 2. Gibt es Pläne für eine weitere Nutzung? 3. Besteht Denkmalschutz für das Gebäude, und wird das Gebäude aufgrund des Denkmalscchutzes erhalten bleiben? Sind dabei folgende Punkte denkbar ?: 1. Umwandlung in bezahlbare Studentenappartements 2. Vergabe des Gebäudes an das Studentenwerks mit günstigem Erbpachtzins um bezahlbare Mieten zu erzielen 3. Modulare günstige Bauweise 4. Dach- und Fassadenbegrünung 5. Regenwasserrückgewinnung 6. Fotovoltaik 7.Brauchwasseraufbereitungsanlage im Rahmen eines Projektes zur Schwammstadt Begründung: Aktueller Infprmationsbedarf. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU
Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen
Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Betreff: Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig unter Einbeziehung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" und zusammen mit der FES das Pilotprojekt eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin als Kümmerer / Kümmerin im Stadtteil Bockenheim zu starten; Ziel soll die regelmäßige, systematische und rasche Beseitigung von Sperrmüll und anderen Vermüllung-Situationen sein. Der Ortsbeirat beschließt für diesen Zweck bis zu 15.000 Euro aufzuwenden, gemäß der Beschlüsse E 201/24 und NR 1378/25. Der Magistrat wird ferner gebeten, mit der ABG und anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u. a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dahingehend zu verhandeln, dass diese sich in Zukunft ggf. am Einsatz eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin beteiligen, mindestens aber innerhalb ihrer Bestände und in deren Umkreis Dienstleister*innen einsetzen, die sich als Kümmerer und Kümmerinnen für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen sowie die Mieter*innen beraten; hierbei sind insbesondere die ABG-Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45 - 47) sowie entlang Große Seestraße und Schlossstraße in den Fokus zu nehmen. Der Magistrat wird dabei gebeten, vertraglich zu verhindern, dass der Einsatz derartiger Dienstleister*innen zu Mietensteigerungen in den Beständen führt. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, für mehr Aufklärung, häufigere Reinigungsintervalle und zusätzliche Müllbehälter zu sorgen. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (Sackgasse / Fotos) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schlossstraße nicht sauber gehalten. Falschparkende, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Hier braucht es Kümmerinnen und Kümmerer und Ansprechpartner*innen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Der Ortsbeirat begrüßt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" einzurichten, das entsprechende Budget zu erhöhen und die bisherige Deckelung aufzuheben. Um hiermit jedoch vor Ort Erfolge zu verzeichnen, sind Personen erforderlich, die sich regelmäßig und systematisch kümmern. Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z. B. in Köln-Kalk hin. Stadtteil- (Kiez-) Hausmeister*innen haben einen explizit weiteren räumlichen Handlungsraum als normale Hausmeister*innen von Wohnungsbaugesellschaften. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: Situation in der Jordanstraße und der Große Seestraße (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude RobertMayerStraße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar?
Antrag vom 13.11.2025, OF 1307/2 Betreff: Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude Robert-Mayer-Straße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welcher Kenntnisstand liegt bezüglich des endgültigen Umzugs des Fachbereichs 12 auf den Campus Westend vor? 2. Ist davon auszugehen, dass Areal und Gebäude an die Stadt Frankfurt fallen und die ABG für die Umnutzung verantwortlich ist? 3. Gibt es bereits Vorstellungen für eine künftige Nutzung der seit 2025 unter Denkmalschutz stehenden Kramer-Bauten? 4. Kann sich der Magistrat einen Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude, ihren Umbau und ihre Umnutzung in (studentischen) Wohnraum vorstellen, zumal der B-Plan Wohnen ermöglicht? 5. Kann sich der Magistrat auch eine Umnutzung der Institutsgebäude in eine Schule vorstellen? 6. Wäre das planungsrechtlich möglich? 6. Wäre der Magistrat bereit, zum geeigneten Zeitpunkt und ggf. zusammen mit verschiedenen Hochschulen einen studentischen Wettbewerb zu Umbau und Umnutzung zu unterstützen? Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein seit 2025 denkmalgeschütztes Seminargebäude der Universität, das derzeit vom Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - mit 46 Professoren / Professorinnen sowie 5.600 Studenten und Studentinnen genutzt wird. Nach vorläufigem Informationsstand soll ein Umzug auf den Campus Westend ca. 2028 stattfinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU
Sperrmüllablagerungen im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7803 entstanden aus Vorlage: OF 1157/9 vom 12.11.2025 Betreff: Sperrmüllablagerungen im Ortsbezirk 9 Grundsätzlich hat laut Satzung die Bereitstellung von Sperrmüll auf privaten Flächen stattzufinden. Ist dies verkehrsrechtlich oder baulich nicht möglich, erfolgt die Bereitstellung an mit der FES abgestimmten Plätzen im öffentlichen Raum. Grundsätzlich hat jede:r Bürger:in die Möglichkeit, die FES unter services@fes-frankfurt.de bzw. über die kostenfreie Servicehotline 0800 - 200 800 710 über Sperrmüll zu informieren, auch dann, wenn es nicht der eigene ist. Umso schneller kann die Disposition und Abholung erfolgen. Falls es im Siedlungsgebiet ist, helfen die Meldungen, statistisch zu erfassen, wo, welche Problembereiche sind. Sollten gar Hinweise auf Verursacher:innen bestehen und ein Zeuge:in zur Verfügung stehen, kann die Stadtpolizei des Ordnungsamtes, Abt. Umwelt- und Abfallrecht (stadtpolizei.umwelt-und-abfallrecht.amt32@stadt-frankfurt.de ) informiert werden. Oft sind z. B. auf Kartonagen noch Adressaufkleber zu sehen. Umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, die Verursacher:innen zu ermitteln und gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erheben zu können. Mit der seit 01.10.2025 neuen Bußgeldregelungen würde da eine große Abschreckung stattfinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - die Bürger im Ortsbezirk 9 zu informieren, wie diese die Stadt unterstützen können; - den Ortsbeirat und die Bürger im Ortsbezirk 9 zu informieren, wann die neue App benutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7807 entstanden aus Vorlage: OF 1598/5 vom 07.11.2025 Betreff: Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100 Der Magistrat wird gebeten, 1. sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Apothekenstandort in der Gerauer Straße dauerhaft erhalten bleibt; 2. zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt am Main Maßnahmen unterstützen kann, die eine baldige Wiederaufnahme des Apothekenbetriebs oder die Ansiedlung eines neuen Apothekenbetreibers an diesem Standort ermöglichen; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, um Apothekenstandorte in städtischen Quartieren langfristig zu sichern, insbesondere in Wohngebieten mit hohem Anteil älterer Menschen; 4. in Zusammenarbeit mit der Landesapothekerkammer Hessen und dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege den Dialog über die Zukunft der Apothekeninfrastruktur im Stadtteil aufzunehmen. Begründung: Die Apotheke in der Gerauer Straße 98 bis 100 war über Jahrzehnte eine feste und verlässliche Anlaufstelle für die Menschen im Stadtteil. Sie lag zentral, war fußläufig zu erreichen und erfüllte eine wichtige Versorgungsfunktion, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kindern sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Mit der Schließung ist ein bedeutender Teil der wohnortnahen medizinischen Grundversorgung entfallen. Viele Anwohnerinnen und Anwohner müssen nun deutlich weitere Wege in Kauf nehmen, was im Alltag zu erheblichen Belastungen führt. Eine wohnortnahe Apotheke ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil sozialer Infrastruktur, trägt zur Lebensqualität bei und stärkt das Zusammenleben im Quartier. Der Ortsbeirat hält es daher für dringend geboten, sich für den Erhalt dieses Standorts einzusetzen und gemeinsam mit den zuständigen Behörden, der Stadtverwaltung und der Landesapothekenkammer Hessen nach Lösungen zu suchen, damit die Gerauer Straße 98 bis 100 wieder einen Apothekenbetrieb erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7811 entstanden aus Vorlage: OF 1603/5 vom 07.11.2025 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg wieder für parkende Fahrzeuge sowie für temporäre Nutzungen wie den Weihnachtsbaumverkauf oder saisonale Verkaufsstände zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Bischofsweg ist seit Mitte 2024 im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gesperrt. Diese Maßnahme war seinerzeit notwendig, um die Verbreitung der Tierseuche zu verhindern. Da sich die Situation zwischenzeitlich entspannt hat, sollte geprüft werden, ob eine Wiederöffnung des Parkplatzes möglich ist. Die Fläche hat eine zentrale verkehrliche Funktion als Park-and-Ride-Möglichkeit für Pendlerinnen und Pendler und trägt zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs bei. Gleichzeitig besitzt sie eine soziale und nachbarschaftliche Bedeutung, da sie regelmäßig für saisonale Angebote wie den Weihnachtsbaumverkauf oder regionale Marktstände genutzt wurde. Die fortdauernde Sperrung führt zu vermeidbaren Einschränkungen in der Nutzung des öffentlichen Raums und mindert die Aufenthaltsqualität im Quartier. Eine kontrollierte Wiederfreigabe - gegebenenfalls unter Auflagen - wäre daher im öffentlichen Interesse und würde den Stadtteil spürbar beleben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Situation an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai verbessern IV
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7810 entstanden aus Vorlage: OF 1602/5 vom 19.10.2025 Betreff: Situation an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai verbessern IV Vorgang: OM 1184/21 OBR 5; ST 754/22; OM 3169/22 OBR 5; ST 710/23; OM 4435/23 OBR 5; ST 225/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, an den Halteplätzen für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai Abfallbehälter aufzustellen und deren regelmäßige Leerung sicherzustellen sowie das Gebiet, insbesondere die Grünflächen, regelmäßig zu reinigen und eine mobile Toilette aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten weiterhin, dass auf den Halteplätzen für Touristenbusse am Theodor-Stern-Kai parkende Busse ihre Motoren oft stundenlang laufen lassen und Abfälle aus den Bussen in den dortigen Büschen entsorgt werden. Ferner verrichten Fahrerinnen und Fahrer ihre Notdurft mangels Toiletten in den Hecken. Die von dem Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 21.03.2022, ST 754, und vom 20.02.2023, ST 710, mitgeteilten Maßnahmen haben leider den Zustand vor Ort nicht verbessert. Es ist dringend Abhilfe zu schaffen, um Ungeziefer, insbesondere einen Rattenbefall, zu verhindern. Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung am 28.06.2023 mit den zuständigen Ämtern wurden die oben geforderten Maßnahmen übereinstimmend für zielführend erachtet und der Ortsbeirat wurde um eine formelle Anregung gebeten. Trotz dieser Absprache hat der Magistrat nach formeller Anregung durch den Ortsbeirat 5 vom 15.09.2023, OM 4435, nicht gehandelt und in seiner Stellungnahme vom 26.01.2024, ST 225, die erneute Bitte des Ortsbeirates, Abfallbehälter und eine mobile Toilette aufzustellen sowie die Reinigung der Grünflächen zu intensivieren, abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 754 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3169 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 710 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4435 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 225
Größere Abfalleimer für Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7656 entstanden aus Vorlage: OF 1239/2 vom 06.10.2025 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Vorgang: OM 4508/23 OBR 2; ST 1697/24 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt an verschiedenen Standorten im Stadtteil Bockenheim größere Mülleimer zu installieren. Diese sollen insbesondere in der Lage sein, Pizzakartons und großformatigen Plastikmüll (leider) aufzunehmen. Der Antrag ergänzt die in der Stellungnahme vom 23.09.2024, ST 1697, bereits zugesagten zusätzlichen Aufstellungen von Mülleimern. Zusätzliche wichtige Standorte wären u. a. die östliche Seite der Jordanstraße/Ecke Homburger Straße sowie die westliche Seite der Homburger Straße/Ecke Adalbertstraße. Begründung: Die Vermüllung im Stadtteil Bockenheim nimmt derzeit leider wieder stark zu, insbesondere aus dem Grund, dass Mülleimer unzureichende Kapazitäten haben, um (insbesondere an den Wochenenden) den großvolumigen Müll aufzunehmen. Die Folge sind gestapelte Pizzakartons unter den Mülleimern, die dann z. B. bei Wind und Regen in alle Richtungen verteilt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Anstrengungen der Stadt und der FES, die Stadtteile sauberer zu halten und häufigere Reinigungsintervalle einzuführen. Letzteres findet an Wochenenden aber nicht statt. Die Aufstellung größerer Behälter hat sich mancherorts bereits bewährt, z. B. an der Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße (Pinto 100). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 46
Fahrradbügel vor dem Café Rabe
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7655 entstanden aus Vorlage: OF 1237/2 vom 08.10.2025 Betreff: Fahrradbügel vor dem Café Rabe Der Magistrat wird gebeten, vor dem Café Rabe in der Jordanstraße geeignete Flächen für die Einrichtung von mindestens fünf Fahrradbügeln zu identifizieren und diese Bügel zeitnah zu installieren. Begründung: Das Café Rabe in der Jordanstraße hat sich zu einem beliebten sozialen Treffpunkt entwickelt. Es finden zahlreiche Veranstaltungen für Familien, Kinder und Bürger*innen statt, die gut besucht sind. Viele Menschen aus dem näheren Umfeld kommen dafür mit dem Fahrrad. Leider fehlt es an ausreichenden und gut zugänglichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im unmittelbaren Umfeld des Café Rabe. Dies führt häufig dazu, dass Räder provisorisch auf Gehwegen oder in Einfahrten abgestellt werden, was wiederum zu Behinderungen für Fußgänger*innen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen führen kann. Um die Situation vor Ort zu verbessern, braucht es fest installierte Fahrradbügel, bestenfalls direkt vor dem Café Rabe, die auch das sichere Abstellen von Lastenrädern ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7648 entstanden aus Vorlage: OF 1221/2 vom 20.08.2025 Betreff: Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 zeitnah saniert bzw. ersetzt wird. Begründung: Die vorhandene Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und derzeit kaum nutzbar. Sie stellt jedoch ein wichtiges Angebot für Kinder, Jugendliche und Anwohner*innen dar, um sich niedrigschwellig sportlich zu betätigen und die gemeinschaftliche Nutzung des Innenhofes zu fördern. Eine Sanierung trägt zur Attraktivität der Wohnumgebung bei und unterstützt die Ziele einer bewegungsfreundlichen und lebenswerten Quartiersgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7652 entstanden aus Vorlage: OF 1234/2 vom 10.10.2025 Betreff: Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Kiesstraße vor Hausnummer 15 angebrachte illegale Fahrbahnmarkierung zu entfernen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ordnungswidrigen oder strafbaren Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum handelt, und ggf. die zuständigen Stellen mit der Ahndung des Sachverhalts zu beauftragen. Begründung: In der Kiesstraße wurde eine illegale Fahrbahnmarkierung angebracht, die offensichtlich von privater Hand vorgenommen wurde. Es handelt sich um eine vermeintliche Flächensperrung (siehe beigefügte Fotos), die sich vor dem Haus Kiesstraße 15 befindet. Die Markierung wurde vor einem abgesenkten Bordstein aufgebracht, ragt jedoch deutlich über diesen Bereich hinaus - sowohl nach vorne als auch seitlich und nach hinten. Bei genauerem Hinsehen ist erkennbar, dass die Linien mit einfacher Farbe gezogen wurden und somit keine amtliche Markierung darstellen. Besonders ärgerlich für die Anwohnerinnen und Anwohner ist, dass Fahrzeuge, die auch nur leicht auf die markierte Fläche ragen, regelmäßig beschmiert oder verdreckt werden. Teilweise werden auch Scheibenwischer hochgestellt oder Antennen abgeschraubt. Diese Vorfälle sind bereits mehrfach aufgetreten und sorgen in der Nachbarschaft für erhebliche Verärgerung und ein angespanntes Miteinander. Darüber hinaus wird die Fläche regelmäßig von einem einzelnen Fahrzeug genutzt, offenbar als private Parkfläche. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die Markierung von einer beteiligten Person angebracht wurde, um sich den öffentlichen Straßenraum unrechtmäßig anzueignen. Da der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich durch die zuständigen Behörden markiert und geregelt werden darf, stellt das eigenmächtige Anbringen einer solchen Markierung einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies kann gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) (Sachbeschädigung) oder § 315 b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) einen Straftatbestand darstellen. Die Stadt sollte daher nicht nur die Markierung entfernen, sondern auch prüfen, ob ein ordnungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Situation in der Kiesstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Uni
Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird aufgefordert an den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen eine Semesterarbeit anzuregen, das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt! Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1195/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1195/2 wird durch die Vorlage OF 1230/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1230/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße
Antrag vom 10.10.2025, OF 1234/2 Betreff: Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die in der Kiesstraße vor Hausnummer 15 angebrachte illegale Fahrbahnmarkierung entfernt wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ordnungswidrigen oder strafbaren Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum handelt, und die zuständigen Stellen mit der Ahndung des Sachverhalts zu beauftragen. Begründung: In der Kiesstraße wurde eine illegale Fahrbahnmarkierung angebracht, die offensichtlich von privater Hand vorgenommen wurde. Es handelt sich um eine vermeintliche Flächensperrung (siehe beigefügte Fotos), die sich vor dem Haus Kiesstraße 15 befindet. Die Markierung wurde vor einem abgesenkten Bordstein aufgebracht, ragt jedoch deutlich über diesen Bereich hinaus - sowohl nach vorne als auch seitlich und nach hinten. Bei genauerem Hinsehen ist erkennbar, dass die Linien mit einfacher Farbe gezogen wurden und somit keine amtliche Markierung darstellen. Besonders ärgerlich für die Anwohnerinnen und Anwohner ist, dass Fahrzeuge, die auch nur leicht auf die markierte Fläche ragen, regelmäßig beschmiert oder verdreckt werden. Teilweise werden auch Scheibenwischer hochgestellt oder Antennen abgeschraubt. Diese Vorfälle sind bereits mehrfach aufgetreten und sorgen in der Nachbarschaft für erhebliche Verärgerung und ein angespanntes Miteinander. Darüber hinaus wird die Fläche regelmäßig von einem einzelnen Fahrzeug genutzt, offenbar als private Parkfläche. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die Markierung von einer beteiligten Person angebracht wurde, um sich den öffentlichen Straßenraum unrechtmäßig anzueignen. Da der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich durch die zuständigen Behörden markiert und geregelt werden darf, stellt das eigenmächtige Anbringen einer solchen Markierung einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies kann gemäß § 303 StGB (Sachbeschädigung) oder § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) einen Straftatbestand darstellen. Die Stadt sollte daher nicht nur die Entfernung der Markierung veranlassen, sondern auch prüfen, ob ein ordnungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Situation in der Kiesstrasse - Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?
Antrag vom 09.10.2025, OF 1274/2 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Wie geht es weiter mit dem Gebäude der Informatik, Robert-MayerStraße 10?
Antrag vom 15.11.2025, OF 1308/2 Betreff: Wie geht es weiter mit dem Gebäude der Informatik, Robert-Mayer-Straße 10? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Über das Gebäudes Robert-Mayer-Straße 10 ( Mathematik/ Informatik) folgende Punkte zu prüfen und berichten. 1. Geht das Gebäude nach der Nutzung durch die Universität an die ABG Frankfurt Holding über? 2. Gibt es Pläne für eine weitere Nutzung? 3. Besteht Denkmalschutz für das Gebäude, und wird das Gebäude aufgrund des Denkmalscchutzes erhalten bleiben? Sind dabei folgende Punkte denkbar ?: 1. Umwandlung in bezahlbare Studentenappartements 2. Vergabe des Gebäudes an das Studentenwerks mit günstigem Erbpachtzins um bezahlbare Mieten zu erzielen 3. Modulare günstige Bauweise 4. Dach- und Fassadenbegrünung 5. Regenwasserrückgewinnung 6. Fotovoltaik 7.Brauchwasseraufbereitungsanlage im Rahmen eines Projektes zur Schwammstadt Begründung: Aktueller Infprmationsbedarf. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU
Fahrradbügel vor dem Café Rabe
Antrag vom 08.10.2025, OF 1237/2 Betreff: Fahrradbügel vor dem Café Rabe Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor dem Café Rabe in der Jordanstraße geeignete Flächen für die Einrichtung von mind. 5 Fahrradbügeln zu identifizieren und diese Bügel zeitnah zu installieren. Begründung: Das Café Rabe in der Jordanstraße hat sich zu einem beliebten sozialen Treffpunkt entwickelt. Es finden zahlreiche Veranstaltungen für Familien, Kinder, Bürger*innen statt, die gut besucht sind. Viele Menschen aus dem näheren Umfeld kommen dafür mit dem Fahrrad. Leider fehlt es an ausreichenden und gut zugänglichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im unmittelbaren Umfeld des Café Rabe. Dies führt häufig dazu, dass Räder provisorisch auf Gehwegen oder in Einfahrten abgestellt werden, was wiederum zu Behinderungen für Fußgänger*innen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen führen kann. Um die Situation vor Ort zu verbessern, braucht es fest installierte Fahrradstellplätze, bestenfalls direkt vor dem Café Rabe, die auch das sichere Abstellen von Lastenrädern ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Größere Abfalleimer für Bockenheim
Antrag vom 06.10.2025, OF 1239/2 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt an verschiedenen Standorten im Stadtteil Bockenheim größere Mülleimer zu installieren. Diese sollen insbesondere in der Lage sein, Pizzakartons und großformatigen Plastikmüll (leider!) aufzunehmen. Der Antrag ergänzt die in der ST 1697 vom 23.9.2024 bereits zugesagten zusätzlichen Mülleimer-Aufstellungen. Zusätzliche wichtige Standorte wären u.a. die östliche Seite Jordanstraße/ Ecke Homburger Straße sowie die westliche Seite Homburger Straße/ Adalbertstraße. Begründung: Die Vermüllung im Stadtteil Bockenheim nimmt derzeit leider wieder stark zu, insbesondere aus dem Grund, dass Mülleimer unzureichende Kapazitäten haben, um (insbesondere an den Wochenenden) den großvolumigen Müll aufzunehmen. Die Folge sind gestapelte Pizzakartons unter den Mülleimern, die dann z.B. bei Wind und Regen in alle Richtungen verteilt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Anstrengungen der Stadt und der FES, die Stadtteile sauberer zu halten und häufigere Reinigungsintervalle einzuführen. Letzteres findet an Wochenenden aber nicht statt. Die Aufstellung größerer Behälter hat sich mancherorts bereits bewährt, z.B. an der Ecke Homburger Straße/ Robert-Mayer-Straße (Pinto 100 l). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7643 entstanden aus Vorlage: OF 1183/2 vom 25.08.2025 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Kettenhofwegs und der Robert-Mayer-Straße gemäß den Empfehlungen (Kap. 9.3) des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zur Pilotphase der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" und in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 zu verstetigen. Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. bauliche Verstetigung der bisher nur testweisen Gehwegnasen sowie weiterer temporärer Maßnahmen, einschließlich fester Markierungen und der dazugehörigen Beschilderungen; 2. Modalfilter und Einbahnstraßenregelungen bleiben als Instrumente zur Reduzierung des motorisierten Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an bestimmten Stellen notwendig und daher bestehen; 3. dauerhafte Ausführung der farblichen Markierungen und Sicherheitstrennstreifen im gesamten Straßenverlauf; 4. Beibehaltung der derzeitigen Regelungen für den ruhenden Verkehr, insbesondere der ausgewiesenen Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr und der Fahrradabstellanlagen; 5. Herstellung durchgängig barrierefreier Querungen mit Nullabsenkung, eine einheitliche Gestaltung der Fahrbahnhöhen zur Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen sowie Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Der Behindertenbeauftragte und der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt sind in den Planungsprozess einzubeziehen; 6. dauerhafte Einrichtung und Pflege von Aufenthaltsbereichen, einschließlich Sitzgelegenheiten und Möblierung sowie zusätzliche Begrünung - vorrangig durch Baumpflanzungen - zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ortsbeirat spricht sich explizit für die Verlegung von Versorgungstrassen aus, sollten diese zusätzlichen Baumpflanzungen im Wege stehen. Eine zusätzliche Begrünung durch Sträucher oder Pflanzkübel sollte nur dort alternativ zum Einsatz kommen, wo die örtlichen Gegebenheiten schlechterdings keine Pflanzung von neuen Stadtbäumen zulassen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der Frankfurt University of Applied Sciences zeigt, dass die im Rahmen der Pilotphase umgesetzten Maßnahmen im Kettenhofweg und in der Robert-Mayer-Straße eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation bewirkt haben. Insbesondere konnte der Radverkehr gesteigert und der Kfz-Verkehr signifikant reduziert werden, ohne dass es hierbei zu negativen Auswirkungen auf das lokale Gewerbe oder zu einer unzumutbaren Belastung der angrenzenden Nebenstraßen gekommen ist. Auch die objektive und subjektive Verkehrssicherheit wurde durch Maßnahmen wie Markierungen, Gehwegnasen und Einbahnstraßenregelungen deutlich erhöht. Um diese positiven Effekte langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln, ist die bauliche Verstetigung der Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 181
Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße
Antrag vom 25.08.2025, OF 1183/2 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Kettenhofwegs und der Robert-Mayer-Straße gemäß den Empfehlungen (Kap. 9.3) des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zur Pilotphase der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" und in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 zu verstetigen. Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden: - Bauliche Verstetigung der bisher nur testweisen Gehwegnasen sowie weiterer temporärer Maßnahmen, einschließlich fester Markierungen und der dazugehörigen Beschilderungen. - Modalfilter und Einbahnstraßenregelungen bleiben als Instrumente zur Reduzierung des motorisierten Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an bestimmten Stellen notwendig und daher bestehen. - Dauerhafte Ausführung der farblichen Markierungen und Sicherheitstrennstreifen im gesamten Straßenverlauf. - Beibehaltung der derzeitigen Regelungen für den ruhenden Verkehr, insbesondere der ausgewiesenen Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr und der Fahrradabstellanlagen. - Herstellung durchgängig barrierefreier Querungen mit Nullabsenkung sowie eine einheitliche Gestaltung der Fahrbahnhöhen zur Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen sowie Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Der Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt ist im Planungsprozess einzubeziehen. - Die bauliche Gestaltung umfasst ausdrücklich auch die dauerhafte Einrichtung und Pflege von Aufenthaltsbereichen, einschließlich Sitzgelegenheiten und Möblierung sowie zusätzliche Begrünung - vorrangig durch Baumpflanzungen - zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ortsbeirat spricht sich explizit für die Verlegung von Versorgungstrassen aus, sollten diese zusätzlichen Baumpflanzungen im Wege stehen. Eine zusätzliche Begrünung durch Sträucher oder Pflanzkübel sollte nur dort alternativ zum Einsatz kommen, wo die örtlichen Gegebenheiten schlechterdings keine Pflanzung von neuen Stadtbäumen zulassen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der Frankfurt University of Applied Sciences zeigt, dass die im Rahmen der Pilotphase umgesetzten Maßnahmen im Kettenhofweg und in der Robert-Mayer-Straße eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation bewirkt haben. Insbesondere konnte der Radverkehr gesteigert und der Kfz-Verkehr signifikant reduziert werden, ohne dass es hierbei zu negativen Auswirkungen auf das lokale Gewerbe oder zu einer unzumutbaren Belastung der angrenzenden Nebenstraßen gekommen ist. Auch die objektive und subjektive Verkehrssicherheit wurde durch Maßnahmen wie Markierungen, Gehwegnasen und Einbahnstraßenregelungen deutlich erhöht. Um diese positiven Effekte langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln, ist die bauliche Verstetigung der Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.09.2025, OF 1225/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1183/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1225/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?
Antrag vom 09.10.2025, OF 1274/2 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Uni
Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird aufgefordert an den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen eine Semesterarbeit anzuregen, das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt! Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1195/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim
Antrag vom 17.11.2025, OF 1294/2 Betreff: Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für Bockenheim endlich ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept zu entwickeln und hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt einzustellen. Das Konzept soll insbesondere folgende Punkte umfassen: eine systematische Bestandsaufnahme der Parksituation in den besonders belasteten Bereichen, insbesondere Leipziger Straße, Kasernenstraße, Adalbertstraße, Rödelheimer Straße, Schloßstraße, Grempstraße sowie dem Umfeld des Kulturcampus, die Prüfung geeigneter Bewirtschaftungsmodelle wie Anwohnerparken, zeitlich begrenztes Parken, Parkscheinautomaten sowie Zonenregelungen, Vorschläge zur Entzerrung des Parkdrucks für Anwohner, Gewerbetreibende, Lieferverkehr und Besucher, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit - insbesondere für ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen - sowie zur Stärkung des lokalen Handels, einen Zeit- und Umsetzungplan einschließlich der Folgekosten. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits mehrfach angemahnt, doch ein übergreifendes Konzept wurde von der Stadt bislang nicht vorgelegt. Die Lage in Bockenheim verschärft sich weiter. Bockenheim weist traditionell eine hohe Nutzungsdichte auf. Neben einem stark frequentierten Einzelhandels- und Gastronomieangebot rund um die Leipziger Straße wird der Stadtteil erheblich von Pendlern belastet. Viele Pendler nutzen Bockenheim als strategischen Zugang zu nahegelegenen Arbeits- und Studienstandorten - etwa Goethe-Universität, Messe Frankfurt, Westend, Innenstadt, Palmengartenumfeld oder ;Bankenviertel - und parken ganztägig in den Wohngebieten. Diese Pendlerbelegung führt regelmäßig zu blockierten Anwohnerstellplätzen und langwierigen Parksuchfahrten. Die Folgen sind ein dauerhaft überlasteter Straßenraum, fehlende Stellplätze, zugeparkte Gehwege und sinkende Verkehrssicherheit. Besonders ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen sind von den unübersichtlichen und oftmals gefährlichen Situationen im Viertel betroffen. Gleichzeitig leidet der lokale Handel unter erschwerten Anlieferungsbedingungen und geringerer Erreichbarkeit. Auch perspektivisch verschärft sich der Druck: Mit dem weiteren Ausbau des Kulturcampus Bockenheim ist mit zusätzlichen Besuchern, Beschäftigten und Studierenden zu rechnen, die ohne klare Bewirtschaftung zusätzliche Stellräume beanspruchen werden. Ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept ist daher zwingend notwendig, um den ruhenden Verkehr zu ordnen, Pendlerströme besser zu steuern, Anwohner zu entlasten und die Lebensqualität im Stadtteil zu sichern. Dafür ist die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel unerlässlich. Ein solches Gesamtkonzept schafft eine verlässliche Grundlage für nachhaltige Entlastung und stellt sicher, dass Bockenheim nicht weiter durch ungeordneten Parksuchverkehr überfordert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1294/2 wurde zurückgezogen.
Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen
Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Betreff: Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig unter Einbeziehung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" und zusammen mit der FES das Pilotprojekt eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin als Kümmerer / Kümmerin im Stadtteil Bockenheim zu starten; Ziel soll die regelmäßige, systematische und rasche Beseitigung von Sperrmüll und anderen Vermüllung-Situationen sein. Der Ortsbeirat beschließt für diesen Zweck bis zu 15.000 Euro aufzuwenden, gemäß der Beschlüsse E 201/24 und NR 1378/25. Der Magistrat wird ferner gebeten, mit der ABG und anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u. a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dahingehend zu verhandeln, dass diese sich in Zukunft ggf. am Einsatz eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin beteiligen, mindestens aber innerhalb ihrer Bestände und in deren Umkreis Dienstleister*innen einsetzen, die sich als Kümmerer und Kümmerinnen für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen sowie die Mieter*innen beraten; hierbei sind insbesondere die ABG-Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45 - 47) sowie entlang Große Seestraße und Schlossstraße in den Fokus zu nehmen. Der Magistrat wird dabei gebeten, vertraglich zu verhindern, dass der Einsatz derartiger Dienstleister*innen zu Mietensteigerungen in den Beständen führt. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, für mehr Aufklärung, häufigere Reinigungsintervalle und zusätzliche Müllbehälter zu sorgen. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (Sackgasse / Fotos) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schlossstraße nicht sauber gehalten. Falschparkende, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Hier braucht es Kümmerinnen und Kümmerer und Ansprechpartner*innen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Der Ortsbeirat begrüßt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" einzurichten, das entsprechende Budget zu erhöhen und die bisherige Deckelung aufzuheben. Um hiermit jedoch vor Ort Erfolge zu verzeichnen, sind Personen erforderlich, die sich regelmäßig und systematisch kümmern. Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z. B. in Köln-Kalk hin. Stadtteil- (Kiez-) Hausmeister*innen haben einen explizit weiteren räumlichen Handlungsraum als normale Hausmeister*innen von Wohnungsbaugesellschaften. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: Situation in der Jordanstraße und der Große Seestraße (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627
Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, RobertMayerStraße 10, in eine Studentenwohnanlage, an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Un
Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage, an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Magistrat wird gebeten, mit den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen zu verhandeln, über einen Auftrag zur Vergabe einer Semesterarbeit zum Thema das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Die Semesterarbeit soll folgende Punkte beachten: 1. Umwandlung in Studentenapartments 2. Modulare günstige Bauweise 3, Dach- und Fassadenbegrünung 4.Regenwasserrückgewinnung 5. Fotovoltaik Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt. Nach neuesten Presseberichten stehen ca. 3000 Studenten auf den Wartelisten, und es stehen für ca.95 der Studenten Zimmer in Wohnheimen zur Verfügung. Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca. 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Nebenvorlage: Antrag vom 13.11.2025, OF 1307/2 Antrag vom 15.11.2025, OF 1308/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1195/2 wird durch die Vorlage OF 1230/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1230/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU
Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude RobertMayerStraße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar?
Antrag vom 13.11.2025, OF 1307/2 Betreff: Goethe-Universität Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - Gebäude Robert-Mayer-Straße 10: Welche künftige Nutzung ist denkbar? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welcher Kenntnisstand liegt bezüglich des endgültigen Umzugs des Fachbereichs 12 auf den Campus Westend vor? 2. Ist davon auszugehen, dass Areal und Gebäude an die Stadt Frankfurt fallen und die ABG für die Umnutzung verantwortlich ist? 3. Gibt es bereits Vorstellungen für eine künftige Nutzung der seit 2025 unter Denkmalschutz stehenden Kramer-Bauten? 4. Kann sich der Magistrat einen Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude, ihren Umbau und ihre Umnutzung in (studentischen) Wohnraum vorstellen, zumal der B-Plan Wohnen ermöglicht? 5. Kann sich der Magistrat auch eine Umnutzung der Institutsgebäude in eine Schule vorstellen? 6. Wäre das planungsrechtlich möglich? 6. Wäre der Magistrat bereit, zum geeigneten Zeitpunkt und ggf. zusammen mit verschiedenen Hochschulen einen studentischen Wettbewerb zu Umbau und Umnutzung zu unterstützen? Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein seit 2025 denkmalgeschütztes Seminargebäude der Universität, das derzeit vom Fachbereich 12 - Informatik und Mathematik - mit 46 Professoren / Professorinnen sowie 5.600 Studenten und Studentinnen genutzt wird. Nach vorläufigem Informationsstand soll ein Umzug auf den Campus Westend ca. 2028 stattfinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU
Tilly-Edinger-Platz mit einfachen Mitteln aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7140 entstanden aus Vorlage: OF 1168/2 vom 22.06.2025 Betreff: Tilly-Edinger-Platz mit einfachen Mitteln aufwerten Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen zur Aufwertung des Tilly-Edinger-Platzes zeitnah umzusetzen: 1. Aufstellung einer Tischtennisplatte; 2. Installation zusätzlicher Sitzgelegenheiten, auch mit Rückenlehnen und Armstützen für ältere Menschen; 3. Einrichtung einer Balancierstange oder ähnlicher Bewegungsanreize für Kinder; 4. Aufstellung einer stabilen, verschließbaren Truhe zur gemeinschaftlichen Nutzung für Spiel- und Bewegungsmaterialien - es dient zur Kenntnis, dass dem Ortsbeirat Personen bekannt sind, die bereit wären, eine Patenschaft für die Truhe zu übernehmen; 5. Ersatz der bestehenden Abfalleimer durch größere und krähensichere Modelle, inkl. Aschenbecher. Begründung: Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins am 12. Juni 2025 mit Vertreter*innen des Ortsbeirats, des Magistrats und der Bürgerinitiative "Bockenheim außer Haus" sowie der Kinderbeauftragten wurden konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Tilly-Edinger-Platz gesammelt und diskutiert. Die oben genannten Maßnahmen wurden dabei als sinnvoll und umsetzbar identifiziert. Sie tragen dazu bei, den Platz als generationsübergreifenden Treffpunkt im Quartier zu stärken, Bewegungsangebote zu schaffen und die Sauberkeit nachhaltig zu verbessern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, diese Anregungen aufzunehmen und im Sinne einer lebendigen, inklusiven Stadtteilentwicklung zügig umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1802 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten!
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 10.05.2025 Betreff: Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten! Vorgang: OM 6041/24 OBR 2; ST 2177/24 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirats vom 04.11.2024, OM 6041, zum Thema Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot verfügen und durchsetzen, endlich abschließend zu bearbeiten und umzusetzen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die gesamte Sache als Eilfall gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Der Ortsbeirat hat die Problematik vor Ort in seiner ordentlichen Sitzung vom 04.11.2024 mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten ausführlich erörtert und die Eilanregung OM 6041 hierzu beschlossen. Die Stellungnahme ST 2177 verwies lediglich auf die wohl noch ausstehende ämterübergreifenden Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und dem Ordnungsamt sowie der "sorgfältigen rechtlichen Prüfung" der im Beschluss angeregten Nutzungsbeschränkungen. An der problematischen Situation für die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage, des Spielplatzes sowie des Schülerhorts hat sich im letzten halben Jahr nichts geändert. Momentan ist leider lediglich festzustellen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für ihr Anliegen in der Bürgerfragestunde ihres Ortsbeirats vor einem halben Jahr engagiert haben und die Ämter des Magistrats daraufhin nach inzwischen mehr als einem halben Jahr noch keine inhaltliche Stellungnahme abgaben. Daher appelliert der Ortsbeirat nun abermals an den Magistrat, schnellstmöglich eine inhaltliche Stellungnahme zu der Eilanregung OM 6041 in der neuen Eilfrist abzugeben. Die Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7054 entstanden aus Vorlage: OF 1129/2 vom 08.04.2025 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Homburger Straße durchgängig zu gewährleisten. Insbesondere ist die Breite der Gehwege zu überprüfen und - wo erforderlich - zu verbreitern. Zudem sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Zuparken der Gehwege durch Pkws wirksam zu unterbinden. Auch sind barrierefreie Querungen sicherzustellen - insbesondere bei Starkregen und stehender Nässe; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrbahnbreite durchgängig den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) entspricht. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Homburger Straße sind an vielen Stellen sehr schmal. Für zu Fuß Gehende - insbesondere Personen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl - ist ein barrierefreies Passieren häufig nicht möglich. Zusätzliche Hindernisse wie Strom- und Verteilerkästen oder temporäre Baustellenschilder verschärfen die Situation. Wird dann auch noch auf den Gehwegen geparkt, ist das Durchkommen vielerorts vollständig blockiert. Ergänzend sollte überprüft werden, ob die Fahrbahnbreite entlang der Straße durchgängig den Anforderungen für sicheren Begegnungsverkehr entspricht - sowohl zwischen zwei Pkws als auch zwischen Pkws und Zweirädern. An einzelnen Stellen scheint der Abstand zwischen den schräg- und den längsparkenden Fahrzeugen sehr knapp bemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7052 entstanden aus Vorlage: OF 1138/2 vom 10.05.2025 Betreff: Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (siehe auch Fotos in der Begründung) jeweils Fahrradbügel einzurichten: 1. vor der Hausnummer 26 in der Jordanstraße (drei bis vier Fahrradbügel); 2. Kiesstraße 18 (zwei bis drei Fahrradbügel). Begründung: Anwohnende der Jordanstraße im Bereich der Hausnummer 26 wünschen sich weitere Fahrradparkplätze. Es gibt zwar Fahrradparkplätze im näheren Umfeld, die aber schon weidlich genutzt werden. In der Jordanstraße leben sehr viele Anwohnende, die auf die öffentlichen Parkplätze angewiesen sind, da sie in den Hinterhöfen meist keine Möglichkeit haben ihre Fahrräder sicher abzustellen. Auch die Anregung für Fahrradparkplätze in der Kiesstraße kommt aus der Anwohnerschaft. Beide Standorte liegen zwischen einem Blumenbeet und einer Hofeinfahrt. Es ergibt sich hier an beiden Standorten die Situation, dass der Bereich der jeweiligen Hofeinfahrten durch parkende Pkws beeinträchtigt wird. Auch vor diesem Hintergrund erscheinen dem Ortsbeirat beide Standorte als sehr geeignet für Fahrradparkplätze. Lediglich im Falle der Jordanstraße 26 geht ein Pkw-Stellplatz verloren. Am Standort der Kiesstraße 18 reicht der wegfallende Stellraum kaum für einen Pkw. Das auf dem Foto zu sehende Lastenfahrrad soll offensichtlich momentan den Raum für ordnungswidrig parkende Pkws sperren. Kiesstraße 18 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1597 Aktenzeichen: 66-2
Unterstützung für die Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer Haus
Antrag vom 08.04.2025, OF 1115/2 Betreff: Unterstützung für die Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer Haus Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat stellt der Nachbarschaftsinitiative "Bockenheim außer Haus" einen Betrag in Höhe von bis zu 1.200 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zweckgebunden zur Verfügung. Als Zuschussempfänger tritt der Verkehrsclub Deutschland - Landesverband Hessen e. V., ein. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Nachbarschaftsinitiative "Bockenheim außer Haus" engagiert sich seit mehreren Jahren mit vielfältigen, ehrenamtlichen Aktionen im Ortsbezirk. Dazu zählen unter anderem die "Sommerstraße", die "Green it up"-Flächen sowie die gelben Parklets auf dem Tilly-Edinger-Platz. Auch im Jahr 2025 sind wieder verschiedene Maßnahmen geplant, für deren Umsetzung eine finanzielle Unterstützung aus dem Budget des Ortsbeirats beantragt wird. Konkret handelt es sich um: - 460 Euro für Werkstattmaterial, Spielzeug, Pflanzen und Druckerzeugnisse im Rahmen der sechsten Auflage der "Sommerstraße" - 450 Euro für Gartenbaumaterial und Pflanzen zur Auffrischung von vier "Green it up"-Flächen - 240 Euro für Farbe, Zubehör und Pflanzen zur Verschönerung der Parklets auf dem Tilly-Edinger-Platz - 50 Euro für Material für ein Nachbarschafts-Boule-Turnier Mit diesen Maßnahmen fördert die Initiative Begegnung, Teilhabe und Nachhaltigkeit im Stadtteil und trägt wesentlich zur Aufwertung des öffentlichen Raums in Bockenheim bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 15 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, zu diesem Tagesordnungspunkt Vertreterinnen der Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer Haus als sachkundige Bürgerinnen anzuhören. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 401 2025 Die Vorlage OF 1115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD und Linke gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU und BFF (= Enthaltung)
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schaukasten U-BahnStation „Leipziger Straße“ - Nutzungsvergabe
Antrag vom 01.02.2025, OF 1080/2 Betreff: Schaukasten U-Bahn-Station "Leipziger Straße" - Nutzungsvergabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum der Schaukasten an der U-Bahn Leipziger Straße, Ausgang Markgrafenstraße (nicht am Aufzug, sondern Richtung Juliusstr.) laut Auskunft des Amts für Straßenbau Abt. "Gestattung" dem Institut für Selbstorganisation e.V. zur Nutzung überlassen wurde und ob auch anderen Vereinen und Initiativen in Bockenheim ermöglicht werden könnte, diesen zu nutzen. Begründung: Aus der Bürgerschaft erreichte die Antragstellerin die Anfrage zur Überlassung der Nutzung des Schaukastens nach Auflösung des Vereinsrings Bockenheims durch eine Initiative aus Bockenheim. Die Antragstellerin hat seitens der Ämter die Auskunft erhalten, dass grundsätzlich keinen einzelnen Vereinen oder Initiativen Schaukästen zur Verfügung gestellt würden. Im vorliegenden Fall handele es sich um die Übernahme des Schaukastens nach der Auflösung des Vereinsrings. Der Ortsbeirat sieht Informationsbedarf, damit gewährleistet ist, dass die Nutzungsvergabe fair und transparent erfolgt. Eine Teilnutzung durch mehrere Vereine wäre denkbar. Zuletzt wurde u.a. das Café Rabe beworben. Die Einrichtung dieses Cafés in der Jordanstraße war nicht zuletzt wegen der vorangegangen Hausbesetzung nicht ganz unumstritten. Bild vom bestückten Schaukasten (Foto: Antragstellerin) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1080/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung!
Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Betreff: Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit der ABG dahingehend zu verhandeln, dass diese innerhalb ihrer Bestände aber auch im umgebenden Außenraum Dienstleiter einsetzt, die sich als Kümmerer (Kiezhausmeister*innen) u.a. für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen; 2. hierbei insbesondere die Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45-47) in den Fokus zu nehmen; 3. dabei auch den Mieterinnen und Mietern in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung zu stehen. 4. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u.a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dementsprechend über mehr Verantwortungsübernahme hinsichtlich Sauberkeit der eigenen und umliegenden öffentlichen Räume zu verhandeln. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (siehe Fotos anbei) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schloßstraße nicht sauber gehalten. Falschparker*innen, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Der Ortsbeirat begrüßt die Neubau- und Energiepolitik der ABG (FR vom 26.09.25) ebenso wie die angeblich mehr als 145 Mio. Euro, die die ABG im Jahr 2024 in bauliche Instandhaltungsmaßnahmen investiert hat. In die Pflege der Bestände und insbesondere ihrer Quartiersumgebung wird jedoch zu wenig investiert. Hier braucht es Kümmerer und Ansprechpersonen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Regelmäßige Sperrmüllprobleme stellen sich auch in und vor den Siedlungsbeständen (Große Seestraße und Schloßstraße) und der Vonovia (Schloßstraße/ Friesengasse). Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z.B. in Köln-Kalk hin. Kiezhausmeister*innen haben einen explizit weiteren Handlungsraum als klassische Hausmeisterinnen und Hausmeister. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. Siehe auch: https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1238/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant?
Antrag vom 10.11.2025, OF 1135/9 Betreff: Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant? Die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule ist weit überfällig. Dem Ortsbeirat wurden bereits die Pläne zur Errichtung eines Moduls im Schulhof vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass die Baustellenzufahrt über das ehemalige BMX-Gelände in der Platenstraße erfolgen soll. Mittlerweile ist an dieser Stelle der Spielpark fertiggestellt, der sehr gut angenommen wird und ein klarer Zugewinn für das das Viertel ist. Auf der Südseite des Geländes steht nun die Sanierung der städtischen Sportflächen an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar bevor. Auch aus dieser Richtung wäre dann keine Zufahrt mehr zum Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat deshalb, über welchen Weg soll die Baustellenzufahrt zum Schulhof erfolgen? Und: Wie kann erreicht werden, dass weder der Park Schaden nimmt, noch die für die Sportvereine wichtige Erneuerung der Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße verzögert wird? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2025 Die Vorlage OF 1135/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Radweg Hamburger Allee
Ausbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.
Pflegedienste sollten auf Lieferflächen halten dürfen
In der Jordanstraße in Bockenheim treibt ein Abschleppdienst sein Unwesen und schleppt sogar Fahrzeuge von Pflegediensten ab, die kurz bei ihren Pfleglingen reinschauen. Meiner Meinung nach sollten Pfleger im Dienst auch auf den Anliefer-Halteflächen halten dürfen. Meist sind sie nur etwa 30 Minuten im Einsatz. Irgendwie muss eine gute Lösung für Pflegedienste her, die eine wichtige Leistung in unserer Gesellschaft erbringen und nicht noch mit Abschleppen belastet werden sollten.
Eine Furt zwischen parkenden PKW
Ich wohne in Bockenheim in der Homburger Straße, die mittlerweile ein permanenter Parkplatz geworden ist, auf dem Fahrzeuge sehr eng parken, dass es sehr schwierig ist als Fußgänger auf den breiteren gegenüberliegenden Gehweg zu wechseln. In Berlin sah ich vor einigen Wochen eine sehr gute Idee, um diesem Missstand abzuhelfen (siehe Fotos): eine ständige Art Furt zwischen parkenden PKW für Fußgängerinnen (Mütter/Väter mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende)Dienstleister wie Briefträger, Paketdienst, Mitarbeitende der Entsorgung …. Ich denke, was Berlin kann - kann Frankfurt doch auch!
Fahrradständer statt Falschparker
In der Jungstraße herrscht wildes Rowdytum was das Parken angeht. Nicht nur Autos ohne Anwohnerparkausweis, sondern auch völlig wild abgestellte Fahrzeuge blockieren die komplette Straße. Wie wäre es hier, statt ebenfalls überall abgestellter Fahrräder, mit einigen Fahrradständern und weiteren Bepflanzungen? Das ganze Viertel beneidet uns um eine schöne Straße - auf das es weiter so bleibt!
Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof
Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof. Entlastung der stark nachgefragten (hohes Fahrgastaufkommen) sowie verspätungsanfälligen Linie 34 & erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber 5 statt 10 Minuten-Takt). Hierdurch würden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen werden. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ca. 2-3 mehr Fahrzeuge benötigt.
Außengastronomie nicht ausufern lassen
Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.
Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)
Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.
Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)
Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.
Verschönerung des Tilly-Edinger-Platzes, ehemals T-W-Adorno-Platz
Der Tilly-Edinger-Platz (bis vor kurzem Theodor-W.-Adorno-Platz) unterhalb des Campus Bockenheim ist nach dem Umzug des Adorno-Denkmals in Richtung Westend-Campus trostlos und ohne erkennbare Funktion. Daher wäre es an der Zeit, hier zu überlegen, wie der Platz attraktiver gestaltet werden könnte. Schon kleinere Maßnahmen könnten den platz aufwerten. Eine einfache Idee wären Tischtennis-Platten. Davon gibt es in der Gegend leider sehr wenige und ich könnte mir vorstellen, dass die Stadt hier oder da eine ungenutzte Platte besitzt, die man schnell und ohne Aufwand zum Tilly-Edinger-Platz bringen könnte. Ich, als Anwohner, würde mich sehr freuen, wenn der Platz nicht nur von Schülern zum Kiffen genutzt werden würde. Vielleicht ist es auch möglich, Spielmöglichkeiten für Kinder aus der Nachbarschaft zu schaffen. Langfristig wäre es auch sinnvoll, über ein Beleuchtungskonzept nachzudenken, denn abends ist der Platz sehr düster und wenig ansprechend. Ich würde freuen, wenn sie meine Idee unterstützen würden.
Linksabbiegen für Fahrradfahrer Schloss-Adalbertstraße erleichtern
Für Fahrradfahrer ist es nicht einfach und auch nicht ungefährlich, von der Schlossstraße auf die Adalbertstraße abzubiegen, da sie sich auf der mittleren von drei Fahrspuren zwischen den Autos positionieren müssen, wobei die Autos auf ihrer Spur ebenfalls links abbiegen, oder aber auch gerade aus fahren können. Eine mögliche Lösung wäre hier ein extra Abbiegestreifen für Radler, sodass sie vor und nicht zwischen den Autos stehen.