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Lkw-Verbot in Straßen der Wurzelsiedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5570 entstanden aus Vorlage: OF 1154/1 vom 14.12.2019 Betreff: Lkw-Verbot in Straßen der Wurzelsiedlung Der Magistrat wird aufgefordert, ein Durchfahrtsverbot für Lkw in der Garbenstraße, Ährenstraße und Halmstraße zu erlassen und die Einfahrt zu diesen Straßen auch entsprechend zu beschildern. Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Schilder, welche die angegebenen Straßen als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen, größer und auf der gegenüberliegenden Straßenseite angebracht werden können. Begründung: Bereits jetzt handelt es sich bei den genannten Straßen um verkehrsberuhigte Bereiche (auch Spielstraße genannt), und sie sind auch entsprechend gekennzeichnet. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, Fußgänger dürfen die gesamte Breite der Straße nutzen und Kinder auch auf der Straße spielen. Die Durchfahrt von Lkw ist aber nicht grundsätzlich untersagt. Und tatsächlich kommt es regelmäßig vor, dass Lkw, welche zu einem der Gewerbebetriebe in der Wurzelstraße gehören oder diese beliefern, durch diese Straßen fahren, um zur Gutleutstraße zu gelangen. Dies stellt sowohl eine Gefährdung für dort spielende Kinder als auch eine Lärmbelästigung der Anwohner dar. Dabei ist eine Durchfahrt durch diese drei kleinen Straßen gar nicht notwendig, denn eine Durchfahrt durch Garbenstraße, Ährenstraße oder Halmstraße stellt für die Lkw-Fahrer nur eine sehr kurze Abkürzung von wenigen Metern dar. Der Lkw-Verkehr von und zur Gutleutstraße kann problemlos über die Wurzelstraße und die Erntestraße abgewickelt werden. Anwohner klagen auch darüber, dass die vorhandenen Schilder, welche diese Straßen als Spielstraße ausweisen, oft übersehen würden. Mit einer Aufstellung auf der gegenüberliegenden Seite würden diese von Autofahrern und Lkw-Fahrern leichter wahrgenommen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 635 Aktenzeichen: 32 1
Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der Schülerhilfe des JUZ Gutleut zu ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5572 entstanden aus Vorlage: OF 1156/1 vom 14.12.2019 Betreff: Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der Schülerhilfe des JUZ Gutleut zu ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, der Teestube Jona in enger Absprache mit den dortigen Verantwortlichen nun eine neue, dauerhafte und besser geeignete Unterkunft im Bahnhofsviertel oder in der unmittelbaren Nähe des Bahnhofsviertels zu vermitteln. Die neue Unterkunft muss zu den Anforderungen dieser Einrichtung passen: Sie muss 250 Quadratmeter groß sein, die Räumlichkeiten müssen sich im Erdgeschoss befinden und Duschen sowie eine Küche beinhalten. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die beiden Einrichtungen auch finanziell zu unterstützen, um die Übergangszeit so gestalten zu können, dass Kinder und Jugendliche geschützt sowie Konflikte zwischen den Besuchern vermied en werden. Begründung: Der derzeitige Standort in der Gutleutstraße 121 war als Übergangslösung geplant und ist spätestens nach Fertigstellung der Räumlichkeiten für das Jugendzentrum und die Schülerhilfe 2020 nicht mehr ideal. Die 1985 vom Verein "Projektgruppe Bahnhofsviertel" gegründete Teestube Jona zählt zu den ältesten Einrichtungen für wohnungslose Menschen im Frankfurter Bahnhofsviertel und leistet damit einen wichtigen Beitrag für unsere Stadt. Bis April 2018 war die Teestube Jona in der Pforzheimer Straße 7 untergebracht. Dann musste eine neue Bleibe gefunden werden, weil der neue Eigentümer dieser Liegenschaft den Mietvertrag kündigte und im Winter 2017/2018 Wasser, Strom und Heizung abstellte, sodass eine weitere Nutzung für die Teestube nicht mehr möglich war. Die Suche nach einer geeigneten neuen Bleibe gestaltete sich schwierig. Eine Unterbringung in der Moselstraße wurde verworfen. Schließlich entschied sich das Sozialdezernat für eine vorläufige Unterbringung der Teestube Jona in den jetzigen Räumen in der Gutleutstraße 121. In diesen Räumen war zuletzt die Kaffeestube der Evangelischen Hoffnungsgemeinde untergebracht, bevor sie in die Gutleutstraße 131 umzog. Zum im selben Gebäude untergebrachten Jugendzentrum des Internationalen Bundes IB Südwest gGmbH: Das Jugendzentrum Gutleut (JUZ), eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, hier ihre Freizeit zu verbringen, sich mit Freunden zu treffen, zu spielen, zu kochen und Sport zu treiben. Da auch der Bedarf der Jugendlichen in den zurzeit zur Verfügung stehenden Räumen nicht gedeckt werden kann und die Schülerhilfe des JUZ Gutleut aus der Schönstraße in die Gutleutstraße 121 verlegt werden soll, wird zurzeit die im selben Haus befindliche ehemalige Gutleutkirche der Hoffnungsgemeinde umgebaut. Die Öffnungszeiten von Teestube und JUZ sind weitgehend identisch, das führt zu Nutzungskonflikten: a) Der Konsum von Alkohol und Zigaretten wird durch die Besucherinnen und Besucher der Teestube teilweise auf die Straße vor den Eingang des gemeinsam genutzten Hauses verlegt. b) Jugendliche, die durch diese Gruppen hindurch gehen müssen, fühlen sich jedoch zum Teil nicht sicher und weichen deshalb auf die Straße aus, was bei dem hohen Verkehrsaufkommen gefährlich sein kann. c) Sobald außerdem die Schülerhilfe aus der Schönstraße 3 nach Fertigstellung des Umbaus in die neuen Räume einzieht, sind von diesem Zustand nicht nur Jugendliche und junge Erwachsene, sondern auch Schülerinnen und Schüler der ersten bis sechsten Klasse, also sechs- bis zwölfjährige Kinder betroffen. Daher ist eine Trennung dieser wichtigen Organisationen wünschenswert. Das JUZ und die Schülerhilfe sind seit 1986 im Gutleutviertel ansässig. Sie waren zunächst in der Gutleutstraße 110 untergebracht. Nach ihrer Kündigung zogen die Schülerhilfe in die Schönstraße 3 und das JUZ in die Schönstraße 6 um. Dort wurde dem JUZ wiederum gekündigt (heute Hotel Mini Himalaya). Vor circa acht Jahren wurde dem IB das Hinterhaus in der Gutleutstraße 121 für das JUZ mit der Zusage angeboten, dass es - zusammen mit der Schülerhilfe - nach einer Sanierung in die ehemalige Gutleutkirche der Hoffnungsgemeinde im selben Gebäude umziehen könne. Die Sanierung und der Umzug verzögerten sich. Nach der Kündigung der Teestube Jona in der Pforzheimer Straße und ihrer Unterbringung in den Räumen der Kaffeestube der Hoffnungsgemeinde war allen Beteiligten klar, dass diese Unterbringung also nur eine vorläufige Lösung sein kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 51
Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5459 entstanden aus Vorlage: OF 1125/1 vom 10.11.2019 Betreff: Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Baustellenbetreibern der Baustelle am Güterplatz zwischen Mainzer Landstraße und Skyline Plaza in Kontakt zu treten und darauf hinzuwirken, dass der jeweilige Baustellenbetreiber dafür Sorge trägt, dass die umliegenden Straßen auf eigene Kosten regelmäßig von Schmutz, Schlamm und Geröll befreit werden. An Tagen mit großer Verschmutzung durch Lastwagen bzw. Baumaschinen bedeutet dies auch, dass mehrmals täglich die Straßen und die Gehwege gereinigt werden müssen. Davon betroffen sind nicht nur die direkt an die Baustelle angrenzenden Straßen, sondern auch die Straßen in unmittelbarer Umgebung, die von den Lastwagen befahren werden wie beispielsweise die Hafenstraße, da diese Straßen ebenso durch Baustellendreck verschmutzt werden. Sollte der jeweilige Baustellenbetreiber nicht dazu in der Lage sein, dies zu gewährleisten, wird der Magistrat aufge fordert, in eigener Regie die Straßen zu säubern. Die entstehenden Kosten werden dem jeweiligen Baustellenbetreiber in Rechnung gestellt. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, kommt es rund um die Baustellenausfahrten zu erheblichen Verschmutzungen. Der Schlamm und die Steine werden bis weit über die Mainzer Landstraße verteilt. Im Bereich des Skyline Plaza ist der Fußgängerweg stark betroffen. Menschen müssen gerade bei Regen durch ein Schlammbett waten. Für Fußgänger, Radfahrer und Autos bedeutet das Geröll, das sich auf der Straße befindet, eine erhebliche Gefahr. Autos schleudern beim Fahren die Steine herum, sodass Menschen verletzt werden können. Der gesamte Kreuzungsbereich (Hafenstraße/Mainzer Landstraße/Güterplatz) ist betroffen. Die Baustelle wird noch einige Monate bestehen, und die nasse Jahreszeit beginnt gerade erst. Die Situation ist so nicht hinnehmbar und muss sofort und dauerhaft verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 620 Aktenzeichen: 66 0
Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5456 entstanden aus Vorlage: OF 1121/1 vom 10.11.2019 Betreff: Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße blindengerecht umzubauen, damit Blinde und Sehbehinderte die Straße gefahrenlos überqueren können. Besonders betrifft es den Fußgängerübergang von der südlichen zur nördlichen Seite der Gutleutstraße, d. h. wenn man die Hafenstraße entlanggehen möchte. Begründung: Im Gutleutviertel gibt es blinde Bewohner, die sich gerne selbstständig und frei im Viertel bewegen möchten. Die Querung der sehr stark befahrenen Gutleutstraße stellt jedoch eine Herausforderung dar, wenn an besagter Stelle weder ein akustisches noch ein taktiles Signal vorhanden ist. Blinde sind somit auf die Mithilfe von Passanten angewiesen, falls diese zufällig auch gerade an der Ampel warten. Der Umbau der gesamten Ampelanlage mag aufwendig sein, jedoch sollte die Freiheit der blinden Mitmenschen das wert sein. Möglicherweise kann auch zunächst nur die westliche Ampel (Querung der Gutleutstraße von Süden nach Norden) mit einem blindengerechten Signal ausgestattet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 444 Antrag vom 03.05.2020, OF 1286/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6020 Aktenzeichen: 32 1
Dreckecke Moselstraße/Gutleutstraße dauerhaft beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5455 entstanden aus Vorlage: OF 1118/1 vom 07.11.2019 Betreff: Dreckecke Moselstraße/Gutleutstraße dauerhaft beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren (Amt für Straßenbau und Erschließung, Aufstellern der Verteilerkästen, Eigentümer der Liegenschaft, Eigentümer der Grünfläche) dafür Sorge zu tragen, dass 1. der bauliche Zustand des Bereichs derart verändert wird, dass die Nutzung als Toilette und zur Ablagerung von Müll nicht mehr möglich ist oder zumindest stark erschwert wird; 2. der Altkleidersammelbehälter auf dem Foto gesehen hinter die Telefonzelle versetzt wird. Begründung: Der Bereich lädt zur Fehlnutzung geradezu ein, und folglich ist er auch ständig geruchsintensiv vermüllt. Dies stellt zunächst eine Zumutung für diejenigen dar, die dort arbeiten müssen (Reinigung, Wartungsarbeiten), aber auch Passantinnen und Passanten sowie die in der Liegenschaft Beschäftigten sind betroffen. Wie auch an anderen Stellen im Bahnhofsviertel kann durch abgestimmte, kleinteilige bauliche Maßnahmen eine Verbesserung erreicht werden. Der Container stellt insbesondere für sehbehinderte Menschen ein Hindernis dar und bietet außerdem ein zusätzliches Versteck für Wildpinkler. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 497 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1431 Aktenzeichen: 66 5
Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 09.11.2019 Betreff: Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können Der Magistrat wird aufgefordert, 1. nunmehr unverzüglich das bestehende Halteverbot in der Berliner Straße vor der Paulskirche durchzusetzen und dauerhaft beide Fahrspuren frei halten zu lassen; 2. den Flohmarkt an das Nordufer verlegen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass a) genügend Toiletten für Kunden und Anbieter vorgehalten werden; b) Auf- und Abbau weitgehend lärmfrei durchgeführt werden; c) genügend Möglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen werden, um das Mainufer erreichen/den Flohmarkt queren zu können; d) eine östliche Zufahrtskontrolle zum Flohmarkt (analog zur jetzigen Praxis in Sachsenhausen) an der Alten Brücke eingerichtet und die Ein- bzw. Durchfahrt Zum Pfarrturm/Weckmarkt geschlossen wird, um die reibungslose Ausfahrt aus dem Parkhaus Dom Römer sicherzustellen; e) möglichst viele Stände erhalten bleiben; 3. zu prüfen und zu berichten, ob am nördlichen Mainufer probeweise ein Nachtmarkt nach asiatischem Vorbild - jedoch mit regionalen Produkten - eingerichtet werden kann, dessen Stände zum besseren Lärmschutz in südliche Richtung ausgerichtet sind; 4. einen Linksabbieger für von der Untermainbrücke kommenden Verkehr zum Untermainkai einrichten zu lassen; 5. einen Linksabbieger für von der Schönen Aussicht kommenden Verkehr zur Alten Brücke einrichten zu lassen; 6. die Busspur in der Kurt-Schumacher-Straße in ganzer Länge in die Fahrbahnmitte zu verlegen und die Haltestellen entsprechend verlegen zu lassen; 7. die Ausfahrt für den von Zum Pfarrturm abfließenden Verkehr an der Kurt-Schumacher-Straße einspurig einzurichten und die Einfahrt über die restliche Breite der Straße wirksam zu sperren; 8. das Linksabbiegen des von der unteren Fahrgasse abfließenden Verkehrs in die Berliner Straße zu gestatten; 9. eine möglichst frühzeitige Ausweichmöglichkeit zum Theatertunnel für Fahrzeuge von der Gutleutstraße, der Hafenstraße sowie der Speicherstraße aus kommend zu schaffen und mit einem Hinweis "Umfahrung gesperrtes Mainufer" zu beschildern. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Stau an dieser Stelle entsteht ausschließlich durch falsch haltende/parkende Busse. Zu Ziffer 2.: Der Flohmarkt findet künftig in einem ruhigen, schöneren Bereich - aber immer noch am Main - statt. Begleitende Maßnahmen sind erforderlich, um Auswirkungen auf die Bewohnerschaft zu minimieren. Zu Ziffer 3.: Ein Nachtmarkt wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Damit würde vor allem ein Angebot für die arbeitende Bevölkerung geschaffen, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Mit einem speziell ausgerichteten Nachtmarkt können regional Produzierende gefördert werden. Zu Ziffer 4.: Führt zur Entlastung der Bereiche Baseler Platz, Hauptbahnhof und Karlstraße. Zu Ziffer 5.: Führt zur Entlastung der Kurt-Schumacher-Straße. Zu Ziffer 6.: Der dort oft im Stau stehende Bus wird beschleunigt und leistungsfähiger. Zu Ziffer 7.: Täglich fahren Hunderte Fahrzeuge verbotenerweise in diesen Bereich hinein und verpesten die Wohnstraßen Weckmarkt und Fahrgasse. Die Duldung der illegalen Einfahrten untergräbt die allgemeine Verkehrsmoral. Zu Ziffer 8.: Der aus dem Parkhaus Dom Römer ausfahrende Verkehr wäre nicht mehr gezwungen, den Umweg über Kurt-Schumacher-Straße, Konrad-Adenauer-Straße und so weiter zu nehmen, sondern könnte über die Fahrgasse direkt in westliche Richtung in die Berliner Straße abfließen. Davon würde auch die stark von der Straßenbahn beanspruchte Braubachstraße profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5584 Antrag vom 16.01.2020, OF 1197/1 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 447 Aktenzeichen: 32 1
Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule - Sachstandsanfrage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5158 entstanden aus Vorlage: OF 1063/1 vom 02.09.2019 Betreff: Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule - Sachstandsanfrage Vorgang: OM 4015/18 OBR 1; OM 4592/19 OBR 1 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, zu der Anregung des Ortsbeirats vom 27.11.2018, OM 4015, gegenüber dem Ortsbeirat Stellung zu nehmen und baldmöglichst auf dem sogenannten Schönplatz und auf dem Schulhof von Karmeliterschule und Weißfrauenschule Haltestellen für den regelmäßigen wöchentlichen Besuch des Bücherbusses der Fahrbibliothek der Stadtbücherei einzurichten. Begründung: Mit seiner Anregung vom 27.11.2018, OM 4015, hat der Ortsbeirat auf die Dringlichkeit hingewiesen, im Gutleutviertel Haltestellen für den Bücherbus der Fahrbibliothek einzurichten. Von den 34 Haltestellen der Fahrbibliothek, die regelmäßig angefahren werden, befindet sich keine einzige im Gutleutviertel und auch keine im Bahnhofsviertel. Da die Zahl der Kinder im Gutleut- und Bahnhofsviertel mit einem besonders hohen Anteil aus sogenannten bildungsfernen Familien stark gestiegen ist und mutmaßlich weiter steigen wird, ist gerade in diesen Stadtteilen der Zugang zu Büchern besonders wichtig, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Auf die Begründung in der Anregung OM 4015 wird verwiesen. Nachdem der Ortsbeirat über vier Monate vergeblich auf eine Stellungnahme des Magistrats gewartet hatte, hat er am 07.05.2019 mit der Anregung OM 4592 eine Antwort des Magistrats angemahnt. Diese ist nach nunmehr insgesamt über neun Monaten immer noch nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4015 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4592 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 322 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 494 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2
Dringend benötigte Pissoirs im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5154 entstanden aus Vorlage: OF 1054/1 vom 01.09.2019 Betreff: Dringend benötigte Pissoirs im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Bereich Gutleutstraße/Elbestraße ein Pissoir aufstellen zu lassen; 2. im Bereich des Jürgen-Ponto-Platzes ein Pissoir aufstellen zu lassen; 3. dem Ortsbeirat in einem Bericht darzulegen, an welchen Stellen im Bahnhofsviertel weitere Pissoirs errichtet werden können; 4. den Ortsbeirat mit einem vollumfänglichem Bericht über die Ergebnisse des "Feldversuchs" mit dem Pissoir in der Moselstraße zu informieren. Hier ist insbesondere von Interesse, welche weitergehenden Erkenntnisse dieser "Feldversuch" hervorgebracht hat, außer denen, die jede bzw. jeder mit normalen Menschenverstand ausgestattete Bürgerin bzw. ausgestatteter Bürger beim Vorbeigehen gewinnt: "Es wird ständig benutzt - also isses notwendig". Begründung: Die Klagen aus der Bewohnerschaft, dem Kreis der dort Arbeitenden und der sich Vergnügenden über Uringestank beschäftigen den Ortsbeirat seit Jahrzehnten und nehmen stetig zu. Vom Vorschlag (2006) bis zur Aufstellung (2015) des - wegen seiner langen Plaungs- und Bauzeit - weltweit einzigartigen Pissoirs in der Moselstraße verging fast ein Jahrzehnt. Im Sinne der vom Uringestank Betroffenen wäre es, wenn der Magistrat diesmal schneller zu Potte käme und zum Beispiel ein erstes Pissoir bereits im Herbst 2019 im Bereich Gutleutstraße/Elbestraße aufstellen würde. Im Jahr 2015 regte der Ortsbeirat auf Initiative der CDU-Fraktion bereits mit einstimmigem Votum an, auf dem Jürgen-Ponto-Platz ein weiteres Pissoir aufstellen zu lassen. Doch schon drei Monate später verkündete der Magistrat tatsächlich, dass das "Pissoir in der Moselstraße Ende Oktober 2015 baulich realisiert" wurde "und seitdem in Benutzung" sei. Hierbei handele sich um einen Prototypen und einen "Feldversuch", um das wilde Urinieren im Bereich des Karlsplatzes einzudämmen. Der Versuch wäre auf zwei Jahre angelegt und solle in einer anschließenden Evaluation bezüglich der Auswirkungen auf die Umgebung bewertet werden. Der Magistrat würde auf der Grundlage der Auswertung der Evaluierungsergebnisse des Pissoirs an der Moselstraße/Niddastraße über die Aufstellung von weiteren Pissoirs entscheiden wollen. Das war im März 2016. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 232 Antrag vom 11.10.2021, OF 259/1 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1355 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 91 22
Müllentsorgung für Reisebusparkplätze an der Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5152 entstanden aus Vorlage: OF 1051/1 vom 02.09.2019 Betreff: Müllentsorgung für Reisebusparkplätze an der Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Problematik des durch die an der Gutleutstraße im Bereich zwischen Postverteilzentrum und der Autobahnauffahrt parkenden Reisebusse anfallenden Mülls gelöst und dessen ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt wird. Dies könnte zunächst durch das Aufstellen von für diesen Zweck vorgesehenen Mülltonnen geschehen, die in regelmäßigen Abständen durch die FES oder eine ihrer Tochtergesellschaften geleert werden. Mittelfristig muss - im Rahmen der ohnehin ab 01.01.2020 vorgesehenen Bewirtschaftung der Reisebusparkplätze in Frankfurt - eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Begründung: Anlieger beschweren sich regelmäßig darüber, dass sich der von den Fahrern der Reisebusse in diesem Bereich wild abgelagerte Müll stellenweise knöchelhoch stapelt. Dies ist nicht nur umweltschädigend und unschön, sondern hierdurch werden - insbesondere bei den hochsommerlichen Temperaturen der letzten Wochen und Monate - neben Ratten und Mäusen auch andere Schädlinge angelockt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2396 Aktenzeichen: 79 4
Kein Planungsaufwand, kostengünstig und schnell: Durchfahrt Adam-Riese-Straße ermöglichen Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.09.2019, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1037/1 vom 24.08.2019 Betreff: Kein Planungsaufwand, kostengünstig und schnell: Durchfahrt Adam-Riese-Straße ermöglichen Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Adam-Riese-Straße in allen Abschnitten für den Radverkehr als gute Radfahralternative zur Mainzer Landstraße öffnen zu lassen. Begründung: Zurzeit ist die Adam-Riese-Straße im Abschnitt des Gebäudes der städtischen Behörden aus nicht nachvollziehbaren Gründen gesperrt. Eine Öffnung für den Radverkehr ermöglicht eine Ausweichroute zur stark befahrenen Mainzer Landstraße mit mehr Sicherheit und besserer Luftqualität. Die Freigabe kann ohne Verhandlungen mit Dritten kostengünstig erfolgen. Der Anschluss an den Hauptbahnhof ist über die Niddastraße gegeben. Die Fortführung der Route mit besserer Verkehrsführung im Bereich der Hafenstraße kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 52 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 467 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 259 = Zurückweisung, OA 467 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 467 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4849, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 32 1
Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus?
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2019, OF 1048/1 Betreff: Neuordnung der Bewirtschaftung von Busparkplätzen an der Gutleutstraße - wie sieht die praktische Durchführung aus? Vorgang: M 116/19 Der Magistratsvorlage 116 und Presseberichten ist zu entnehmen, dass die zum Teil unerträgliche Parksituation von Reisebussen insbesondere in der hinteren Gutleutstrasse ab Januar 2020 durch eine nachhaltige Parkplatzbewirtschaftung geregelt werden soll. Dies vorangestellt, bittet der Ortsbeirat 1 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. In welchen Abschnitten der Gutleutstraße wird die Gebühren begrenzte Parkdauer für Reisebusse erlaubt sein? 2. Sind die geplanten Flächen für Reisebusse ausreichend bzw. werden sie den Erwartungen der Busunternehmer gerecht? 3. Werden an den Abschnitten Parkscheinautomaten für Barzahler aufgestellt oder werden die Parkgebühren ausschließlich über Handy-Tickets abgebucht? 4. Werden Kontrollen der Busse und deren Parkdauer nur elektronisch durchgeführt oder wird es auch eine Überwachung durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes geben ? 5. Steht genügend Personal zur Verfügung, um diese Kontrollen im ausreichenden Umfang durchführen zu können ? Begründung: Einerseits ist es zu begrüßen, dass für die Bewohner/innen des hinteren Gutleutviertels eine Entlastung durch eine kontrollierte Parkplatzbewirtschaftung geschaffen wird, nachdem durch unbegrenzte Parkdauer mit allen Auswirkungen durch Müllentsorgung, laufenden Motoren während der Standzeiten und Gefährdung von Radfahrern durch offene Ladeklappen der Busse im Bereich der Radwege vielfache Behinderungen und Belästigungen in der Vergangenheit aufgetreten sind. Zum anderen möchten die Bürgerinnen und Bürger des Gutleutviertels Klarheit darüber, inwiefern die beabsichtigten Verbesserungen entsprechende Ergebnisse zur Folge haben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 116 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1434 2019 Die Vorlage OF 1048/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStinkende Motoren in der Gutleutstraße belästigen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4946 entstanden aus Vorlage: OF 1002/1 vom 30.07.2019 Betreff: Stinkende Motoren in der Gutleutstraße belästigen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass unnötig laufende Motoren von Bussen und Lkw in der westlichen Gutleutstraße im Bereich des KGV "Westend" e. V. abgestellt werden. Der Magistrat wird außerdem gebeten zu berichten, in welcher Weise Bürgerinnen und Bürger tätig werden können, um dem Problem Abhilfe zu leisten. Begründung: Mitglieder des Kleingartenvereins beschweren sich - zu Recht - über Gesundheitsgefährdungen und Belästigungen durch ständig laufende Motoren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2063 Aktenzeichen: 32 1
Sperrung der Zanderstraße zwischen Speicherstraße und Mainufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2019, OF 1001/1 Betreff: Sperrung der Zanderstraße zwischen Speicherstraße und Mainufer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat dazu auf, die Zanderstraße wie folgt umzugestalten: 1. Sperrung des Abschnittes zwischen Speicherstraße und Mainufer bzw. Bachforellenweg mit herausnehmbarer Poller o.ä., die die Einfahrt von Notdiensten weiterhin ermöglichen; 2. Umgestaltung der sieben angrenzenden Parkplätze zu Verweilflächen mit Bänken, Grünflächen und Fahrradabstellmöglichkeiten. Begründung: Der oben genannte Abschnitt ist eine etwa 75 Meter lange Sackgasse in Richtung Mainufer, die derzeit als Spielstraße ausgewiesen ist. An dieser Sackgasse befinden sich sieben Parkplätze, die hauptsächlich von Besucher*innen der umgebenden Gastronomie und/oder Bürogebäude genutzt werden. Anwohner*innen benötigen diese Parkplätze nicht, denn alle Häuser in der Gegend haben Tiefgaragen. Die eingerichtete Spielstraße ist derzeit unmöglich als solche nutzbar, da auch die Straße an sich quasi rund um die Uhr als zusätzliche ordnungswidrige Parkmöglichkeit genutzt wird (vgl. Vorlage OF 75), mit der Folge, dass selbst die sieben eingerichteten Parkplätze oft nicht anfahrbar sind. Eine Sperrung dieses Straßenabschnittes für den allgemeinen Verkehr hätte daher auf die Parksituation vor Ort kaum Auswirkungen, würde aber in unmittelbarer Nähe zum Mainufer öffentlichen Raum schaffen, der zum Verweilen einlädt. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1001/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenRadfahrstreifen rot einfärben - Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4820 entstanden aus Vorlage: OF 954/1 vom 01.06.2019 Betreff: Radfahrstreifen rot einfärben - Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Radfahrstreifen auf der Mainzer Landstraße auf der südlichen Seite auf Höhe der Nummern 139 bis 151 rot einfärben zu lassen. Begründung: Der Radfahrstreifen muss in diesem Bereich von den rechts abbiegenden Autofahrern, die in die Hafenstraße abbiegen wollen, überquert werden. Dies birgt die Gefahr, dass Radfahrer übersehen werden. Um eine erhöhte Sicherheit für Radfahrer zu gewährleisten und Autofahrer darauf aufmerksam zu machen, dass sie einen Radfahrstreifen überqueren, soll dieser rot eingefärbt werden, so wie es bereits an vielen gefährlichen Stellen in Frankfurt der Fall ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 5
Geschwindigkeit des Fernbusverkehrs in den Quartieren rund um den Hauptbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2019, OA 418 entstanden aus Vorlage: OF 958/1 vom 26.05.2019 Betreff: Geschwindigkeit des Fernbusverkehrs in den Quartieren rund um den Hauptbahnhof Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für eine adäquate Überwachung von Fahrweise und Geschwindigkeit insbesondere des Busverkehrs in d er Mannheimer Straße, Gutleutstraße, Heilbronner Straße und Stuttgarter Straße zu sorgen. Begründung: Neben den Beschwerden über den starken Anstieg des Busverkehrs in diesen Bereichen mehren sich auch Beschwerden über rücksichtsloses und zu schnelles Fahren. Das verbotswidrige Betätigen der Hupe außerhalb von Gefahrensituationen habe ebenfalls zugenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2042 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 418 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AFD und FDP gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4343, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Heizkraftwerk West
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2019, OF 938/1 Betreff: Heizkraftwerk West Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Das Heizkraftwerk West der Mainova in der Gutleutstraße ist ein wesentlicher Pfeiler der Energieerzeugung in Frankfurt und insbesondere für den Bereich des Ortsbezirk 1. Wie der Name schon sagt, versorgt das HKW-West zahlreiche an das Wärmenetz der Mainova angeschlossene Abnehmer mit Wärme und erzeugt außerdem einen erheblichen Anteil des Strombedarfs von Frankfurt. Das Kraftwerk verfügt über zwei Blöcke, die mit Steinkohle betrieben werden können, und einen Block, der mit Erdgas betrieben werden kann. Das Gesamtkraftwerk ist praktisch nie voll ausgelastet, das heißt, ein Teil der Blöcke wird jeweils nicht benutzt. Ökologisch wäre es sinnvoll, soweit irgend möglich den Einsatz von Steinkohle herunter zu fahren und so viel Wärme und Strom wie möglich mit dem Erdgas-Block zu erzeugen. Dies war in der Vergangenheit jedoch weit von einer angemessenen Wirtschaftlichkeit entfernt, deswegen wurde jahrelang hauptsächlich Steinkohle als Brennstoff eingesetzt. Bei der Verbrennung von Steinkohle wird aber rund die doppelte Menge von Kohlendioxid pro erzeugter Energieeinheit freigesetzt, wie bei der Verbrennung von Gas. Die Klimabilanz der Stadt Frankfurt würde deutlich verbessert bei einer Umstellung von Kohle auf Gas im HKW-West. Darüber hinaus werden bei der Verbrennung von Kohle erhebliche Mengen von Quecksilber und Feinstaub freigesetzt, was bei der Verbrennung von Gas nicht der Fall ist. In jüngerer Zeit ist es zu Veränderungen auf dem Brennstoffmarkt gekommen, die den bisherigen Wirtschaftlichkeitsvorteil von Steinkohle gegenüber Gas reduziert haben. Die Preise für die Emissionszertifikate für Kohlendioxid sind stark gestiegen. Außerdem sind die Preise für Brennstoffe insgesamt deutlich gestiegen, für Kohle noch stärker als für Gas. Es ist zu beobachten, dass deutschlandweit in Zeiten niedrigen Strombedarfs mehr Steinkohlekraftwerke heruntergefahren werden, während die Gaskraftwerk weiter betrieben werden. Jahrelang war dies umgekehrt. Aufgrund dieser Indizien für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Gas als Brennstoff gegenüber Steinkohle bei gleichzeitiger Unstrittigkeit der ökologischen Vorteile von Gas gegenüber Kohle fragen wir den Magistrat: 1. Wie hat sich die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Steinkohle als Brennstoff im Vergleich mit Erdgas im Jahr 2018 entwickelt? 2. Wie hätten sich die Betriebskosten verändert, hätte man am Anfang des Jahres 2018 entschieden, den Erdgas-Block des HKW-West durchgehend zu benutzen und Steinkohle nur noch bei zusätzlichem Bedarf zu verbrennen? 3. Wie groß wäre die Reduzierung von Kohlendioxid bei einer solchen Entscheidung gewesen? 4. Was hätte also im Jahr 2018 die Reduktion einer Tonne Kohlendioxid durch den Ersatz von Steinkohle durch Erdgas als Brennstoff gekostet? 5. Welche Mengen sonstiger Schadstoffe (Quecksilber, Feinstaub) wären weniger emittiert worden bei der Verbrennung von Gas statt Kohle? 6. Wie beurteilt der Magistrat die Entwicklung auf dem Brennstoff-Markt für die Zukunft? Wäre das HKW-West gerüstet, bei weiter steigender Wirtschaftlichkeit von Erdgas gegenüber Steinkohle vollständig auf Erdgas als Brennstoff umgestellt zu werden? Wenn nein, was müsste getan werden, um eine vollständige Umstellung zu ermöglichen? Begründung: Angesichts des immer deutlich erkennbaren Klimawandels sollte jede Maßnahme geprüft werden, die zu einer schnellen und deutlichen Reduktion des Ausstoßes von Kohlendioxid in die Atmosphäre führen kann. Eine Umstellung von Steinkohle auf Erdgas als Brennstoff im HKW-West wäre eine solche Maßnahme. Diese mag in der Vergangenheit unwirtschaftlich gewesen sein, in Zeiten eines verstärkt geführten ernsthaften Kampfes gegen den Klimawandel sollte die Wirtschaftlichkeit jedoch neu überprüft werden, zumal sich auf dem Brennstoffmarkt gravierende Veränderungen ergeben haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1342 2019 Die Vorlage OF 938/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstandsetzung des Fußballspielplatzes unter der Friedensbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4590 entstanden aus Vorlage: OF 924/1 vom 16.04.2019 Betreff: Instandsetzung des Fußballspielplatzes unter der Friedensbrücke Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die bei Bauarbeiten entstandene Fuge in der Dachkonstruktion über dem Fußballplatz unter der Friedensbrücke zu schließen, um das Durchregnen auf den Platz zu verhindern; 2. den Fußballplatz regelmäßig zu reinigen, insbesondere Flaschen, Scherben und Schlafutensilien zu entfernen; 3. die Brückendecke so zu verschließ en, dass über dem Fußballplatz keine Tauben nisten können. Begründung: Der Verein Concrete Skate e. V. hatte sich im Februar 2018 an das Grünflächenamt gewandt und u. a. darum gebeten, 1. die Fuge in der Dachkonstruktion der Friedensbrücke über dem Skateplatz zu schließen und 2. den Platz intensiver und häufiger zu reinigen. Das Grünflächenamt hat daraufhin zu einer Anhörung im Gemeindesaal der Evangelischen Hoffnungsgemeinde in der Hafenstraße 5 im Gutleutviertel eingeladen, bei welcher u. a. Vertreter des Ortsbeirats, des Nachbarschaftsbüros, des Concrete Skate e. V., des Internationalen Kinderhauses und die Kinderbeauftragte anwesend waren. Der Wunsch, die genannten Maßnahmen auch für den Fußballplatz neben dem Skateplatz durchzuführen und zusätzlich 3. das Nisten von Tauben über dem Elfmeterpunkt vor dem östlichen Tor zu verhindern, wurde vorgetragen und die Maßnahmen wurden zugesagt. Leider wurde dann lediglich die Fuge über dem Skateplatz geschlossen, die Reinigung wurde etwas, aber nicht ausreichend verbessert. Gegen das Nisten der Tauben wurde nichts unternommen. Dieser Fußballplatz ist der einzige im ganzen Gutleut- und Bahnhofsviertel und wird insbesondere vom Internationalen Kinderhaus und dem IB - Jugendzentrum Gutleut regelmäßig genutzt. Zu 1.: Die überdachte Freiluftsportstätte unter der Friedensbrücke ermöglicht die Nutzung auch bei Schnee und Regen - ein einzigartiger Vorteil, gerade auch in der Winterzeit. Die Fuge in der Dachkonstruktion lässt Regenwasser auch auf den Fußballplatz, sie verhindert das Sporttreiben, die Fuge muss geschlossen werden. Zu 2.: Die Sportstätten vermüllen regelmäßig. Glasscherben auf dem Boden und beißender Uringeruch machen die Nutzung dieser Sportstätte überaus unattraktiv. Dem kann nur durch eine regelmäßige Reinigung entgegengewirkt werden. Die bisher ausgeführte Reinigung durch die Stadt reicht bedauerlicherweise nicht aus. Zu 3.: Die Kinder ekeln sich, wenn sie den Ball zum Elfmeterschießen in den Taubenkot legen und dort hintreten müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1395 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1
Endlich einen sicheren und bequemen Überweg von der Werftstraße zur Gutleutkaserne und der Grünfläche am Behördenzentrum („Gutleutpark“) schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 858/1 Betreff: Endlich einen sicheren und bequemen Überweg von der Werftstraße zur Gutleutkaserne und der Grünfläche am Behördenzentrum ("Gutleutpark") schaffen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, endlich eine sichere, gute und für zu Fuß Gehende bequeme Möglichkeit zur Querung der Gutleutstraße im Bereich der Werftstraße einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleutviertels nutzen den Gutleutpark als Weg in Richtung Hauptbahnhof, statt der Gehwege entlang der abgasbelasteten und lauten Gutleutstraße. Die aufgestellte Mittelinsel führte nicht zu einer wesentlichen Verbesserung. Auf dem Foto ist deutlich zu erkennen, dass nicht mal für Personen mit kleinen Kindern angehalten wird. (Foto: Anna Warnke) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 858/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und U.B. (= Annahme) bei Enthaltung BFF und Die PARTEI
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4171 entstanden aus Vorlage: OF 815/1 vom 02.01.2019 Betreff: Kindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst Gefahrenpunkte des Straßenverkehrs im Bahnhofsviertel zu beseitigen, welche besonders Kinder betreffen. Insbesondere folgende Maßnahmen sind zu treffen: 1. Solche, die das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg an der südwestlichen Ecke der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenstraße verhindern. 2. An der Westseite der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenplatz ist eine Ampel anzubringen. 3. Die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße sind zu verlängern. 4. Die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Windmühlstraße und den östlichen Teil der Gutleutstraße sind zu verlängern. 5. An der Kreuzung der Weserstraße und dem östlichen Teil der Niddastraße sind Fußgängerüberwege anzulegen und ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO aufzustellen. 6. An der Bushaltestelle "Hauptbahnhof Südseite" ist die Überquerung der Schienen vor den haltenden Bussen durch einen Fußgängerüberweg oder eine Ampel zu sichern. 7. Der Durchgang durch die B-Ebene des Hauptbahnhofs von den Haltestellen "Hauptbahnhof Südseite" zur Münchener Straße ist zu erhalten und die dort eingehausten Rolltreppen sind wieder in Gang zu setzen. Begründung: Bei einem "RaumpilotInnen"-Workshop (Forschungs- und Förderprojekt in Kooperation der BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH und des Quartiersmanagements der Diakonie für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes für Frankfurt) haben eine Stadtentwicklerin und ein Stadtentwickler Kinder bei ihrem Weg vom Wohnsitz zum Internationalen Kinderhaus und zur Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) an der Karmeliterschule begleitet. Dabei haben sie u. a. die oben genannten Gefahrenpunkte aus der Sicht der Kinder kennengelernt und dokumentiert. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen haben die Stadtentwicklerin, der Schutzmann vor Ort im Bahnhofsviertel und die Kinderbeauftragte des Ortsbezirks 1 die Gefahrenpunkte aufgesucht und schlagen gemeinsam folgende Problemlösungen vor: Zu 1.: Das verkehrswidrige Parken sowie unstrukturierte Be- und Entladen inklusive Taxiverkehren im Bereich des Bürgersteigs (Wiesenhüttenstraße) ist eine deutliche Gefährdung von Kindern. Das Parken sollte verhindert werden, indem die Reihe der dortigen Poller noch bis zur nächsten Einfahrt fortgesetzt wird. Zu 2.: Ohne diese Ampel ist eine Querung der Gutleutstraße westlich der Wiesenhüttenstraße nur mit einem Umweg über vier Ampeln möglich. Zu 3.: Die für Fußgänger vorgesehene Zeit zur Querung der Gutleutstraße und der Baseler Straße ist für Kinder, Senioren und gehbehinderte Menschen viel zu kurz. Zu 4.: Das zu Ziffer 3. Gesagte gilt auch für die Gutleutstraße an der Kreuzung Windmühlstraße und dem östlichen Teil der Gutleutstraße. Zu 5.: Kinder, welche das Bahnhofsviertel von Nord nach Süd und umgekehrt queren, tun dies stets auf der aus ihrer Sicht ungefährlichen Weserstraße, auch wenn dies mit erheblichen Umwegen verbunden ist. Autos, die von Norden kommend links in die Niddastraße einbiegen, tun dies häufig ohne zu blinken und in hohem Tempo. Dadurch sind insbesondere Kinder gefährdet. Ein Fußgängerüberweg und ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO können hier Abhilfe schaffen. Zu 6.: Kinder, die mit den Bussen 33 und 37 aus dem Gutleutviertel kommend vor den Bussen die Straße Richtung Hauptbahnhof queren, sind durch die Busse, die zum Parkplatz vor dem Hauptbahnhof weiterfahren, gefährdet. Dort sollte eine Ampel oder ein Fußgängerüberweg die Kinder schützen. Zu 7.: Der beschriebene Durchgang durch die B-Ebene ist für die Kinder wesentlich sicherer als eine Querung der Baseler Straße, zumal die Erwachsenen oberirdisch fast immer auch bei Rot über die Straße gehen, wenn gerade kein Auto kommt. Abbildung 1: zu 1. und 2. (Quelle: Google Maps) Abbildung 2 zu 5. (Quelle: Google Maps) Abbildung 3: zu 6. und 7. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 841 Aktenzeichen: 32 4
Mehr Kontrollen an der Ampel auf Höhe der Gutleutstraße 215
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4178 entstanden aus Vorlage: OF 824/1 vom 07.01.2019 Betreff: Mehr Kontrollen an der Ampel auf Höhe der Gutleutstraße 215 Der Magistrat wird aufgefordert, mehr Kontrollen an der Ampel auf der Höhe der Gutleutstraße 215 bezüglich der Einhaltung der Regeln der Straßenverkehrsordnung durchzuführen. Begründung: Berichten von Anwohnern zufolge wird die Rotschaltung der Ampel von den Autofahrern in diesem Bereich oft missachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 836 Aktenzeichen: 32 1
Altglascontainerleerung in der Gutleutstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4012 entstanden aus Vorlage: OF 794/1 vom 11.11.2018 Betreff: Altglascontainerleerung in der Gutleutstraße ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, ein Park- und Halteverbot vor den Altglascontainern in der Gutleutstraße einzurichten. Die Altglascontainer befinden sich auf der nördlichen Seite der Gutleutstraße zwischen Halmstraße und Ährenstraße. Begründung: Auf der nördlichen Straßenseite der Gutleutstraße befinden sich auf dem Gehweg mehrere Altglascontainer (siehe Bild). Am Straßenrand dürfen Autos parken. Dies führt dazu, dass die Altglascontainer nicht immer geleert werden können, da der Zugang für den Lastwagen versperrt ist. Um eine ordentliche und regelmäßige Leerung der Container gewährleisten zu können, muss die Parkfläche vor den Containern dauerhaft frei sein. Dazu sollte eine weiße Zickzacklinie (Zeichen 299 StVO) zur Kennzeichnung aufgebracht und Parkverbotsschilder aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 459 Aktenzeichen: 32 1
Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4004 entstanden aus Vorlage: OF 784/1 vom 12.11.2018 Betreff: Autofreier Sonntag 2019 im Bahnhofsviertel Vorgang: F 1431/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um an einem - noch näher zu bestimmenden - Sonntag im Spätsommer 2019 den Bereich mit den Außengrenzen Am Hauptbahnhof, Karlstraße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gallusanlage, Untermainanlage, Gutleutstraße und Baseler Straße für den gesamten Autoverkehr sperren und die Anwohner darüber frühzeitig informieren zu können. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der autofreie Sonntag in Verbindung mit der Bahnhofsviertelnacht durchgeführt werden kann. Begründung: Obwohl die Stadtregierung in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag einen autofreien Sonntag vereinbart hat, hat der Magistrat (in Person von Stadtrat Oesterling) diesem in der 25. Fragestunde am 27.09.2018 zum wiederholten Male eine Absage erteilt, unter anderem mit dem Hinweis auf die schwierige Logistik und ein notwendiges Sicherheitskonzept. Stadtrat Oesterling wies ebenfalls darauf hin, dass autofreie Sonntage in anderen Städten auch nicht die gesamte Stadt, sondern nur ausgewählte Bereiche beträfen. Viele Beispiele in Europa zeigen, dass autofreie Innenstädte zu einer deutlichen Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität beitragen. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Touristinnen und Touristen als auch Gewerbetreibende profitieren davon. Das Bahnhofsviertel ist in seiner Ausdehnung sehr begrenzt, die Anzahl der Einfahrtsstraßen, die für einen autofreien Sonntag gesperrt werden müssten, sehr niedrig. Außerdem existiert bereits ein Sicherheitskonzept für die Bahnhofsviertelnacht, das kopiert werden könnte. Damit eignet sich das Viertel hervorragend, um zu testen, ob ein autofreier Sonntag in Frankfurt prinzipiell machbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 20.09.2018, F 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 461 Aktenzeichen: 32 1
Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4015 entstanden aus Vorlage: OF 803/1 vom 10.11.2018 Betreff: Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst auf dem sogenannten Schönplatz und möglichst auch auf dem Schulhof von Karmeliterschule und Weißfrauenschule Haltestellen für den regelmäßigen wöchentlichen Besuch des Bücherbusses der Fahrbibliothek der Stadtbücherei einzurichten. Begründung: Von den 34 Haltestellen der Fahrbibliothek, die regelmäßig angefahren werden, befindet sich keine einzige im Gutleutviertel und auch keine im Bahnhofsviertel. Dies ist vor allem deshalb sehr bedauerlich, weil in beiden Stadtteilen besonders viele Kinder leben, in deren Familien Bücher kaum eine Rolle spielen. Am 25.10.2018 fand ein Test statt: Der Bücherbus - und das Kinderrechte-Mobil des Frankfurter Kinderbüros - kamen für zwei Stunden zu Besuch auf den Schönplatz. Etwa 80 Kinder aus der Umgebung, aus Kitas, Jugendzentrum und Internationalem Kinderhaus drängten in den Bus, setzten sich auf den Boden, schauten Bilderbücher an, lasen und wollten sich gleich Bücher ausleihen. Der Leiter der Fahrbibliothek war von dem Eifer beeindruckt, konnte aber keine Versprechungen für baldige Abhilfe machen. Die Leiterin der Weißfrauenschule und der Leiter der Karmeliterschule haben beide großes Interesse bekundet, dass auch auf dem gemeinsamen Schulhof der beiden Schulen eine Haltestelle für die Fahrbibliothek eingerichtet wird. Die Karmeliterschule ist die zuständige Grundschule für alle Kinder aus dem Gutleutviertel und dem Bahnhofsviertel. Deshalb ist auch bei dieser Haltestelle mit einem regen Besuch zu rechnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.04.2019, OF 928/1 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4592 Antrag vom 02.09.2019, OF 1063/1 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5158 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 134 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 2
Reisebusse Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4010 entstanden aus Vorlage: OF 792/1 vom 07.11.2018 Betreff: Reisebusse Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der Beparkung der Gutleutstraße durch Reisebusse, insbesondere zwischen Camberger Straße und Erntestraße, konsequent zu ahnden und zu diesem Zweck den vorbezeichneten Bereich häufiger bestreifen zu lassen. Begründung: Die Gutleutstraße wird in dem vorbezeichneten Bereich verstärkt durch Reisebusse beparkt, wobei es häufig zu Rechtsverstößen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 457 Aktenzeichen: 32 4
Reisebusse Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4011 entstanden aus Vorlage: OF 793/1 vom 11.11.2018 Betreff: Reisebusse Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Gutleutstraße entlang des nördlichen und südlichen Teils der Fahrbahn, zwischen Erntestraße und Wurzelstraße, ein Parkverbot für Busse und Lkw anzuordnen sowie in Abständen von circa zehn Metern Poller zwischen die ausgewiesenen Parkplätze setzen zu lassen, um zu verhindern, dass dort Reisebusse und Lkw geparkt werden. Begründung: Die von den in diesem Bereich regelmäßig geparkten Lkw und Reisebussen für die Anwohnenden ausgehenden Belästigungen haben derart überhandgenommen, dass vom Magistrat lenkend eingegriffen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 458 Aktenzeichen: 32 4
Container entfernen - die Zweite
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4013 entstanden aus Vorlage: OF 795/1 vom 11.11.2018 Betreff: Container entfernen - die Zweite Vorgang: OM 3129/18 OBR 1; ST 1619/18 Der Magistrat wird gebeten, nochmals auf die Deutsche Bahn zuzugehen, damit der unten abgebildete Container, der sich am Fußgängerweg zwischen Rhein-Neckar-Brücke und Gutleutstraße befindet, dauerhaft entfernt wird. Hierbei ist darauf zu drängen, dass der Container nicht nur umgesetzt, sondern komplett entfernt wird. Begründung: In der Stellungnahme vom 17.08.2018, ST 1619, zur Vorlage OM 3129 berichtet der Magistrat, dass sich der Container auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG (DB AG) befände und dass der Magistrat mit der DB AG in Kontakt getreten sei, um die Entfernung des Containers zu erreichen. Nun wurde der Container tatsächlich von seinem ursprünglichen Ort entfernt, steht aber dafür nur circa 100 Meter weiter auf dem gleichen Fußgängerweg. Es scheint wie bei einem Schildbürgerstreich. Wie auf dem Bild zu erkennen ist, nutzen manche den Container als Ablageplatz für weiteren Müll. Um dies zu verhindern, muss der Container umgehend dauerhaft entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3129 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1619 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 463 Aktenzeichen: 66 5
Lautstärke des akustischen Signals der Lichtsignalanlage Speicherstraße/Zanderstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3898 entstanden aus Vorlage: OF 761/1 vom 14.10.2018 Betreff: Lautstärke des akustischen Signals der Lichtsignalanlage Speicherstraße/Zanderstraße Der Magistrat wird aufgefordert, das bereits installierte akustische Signal für Blinde der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Speicherstraße/Zanderstraße mit einer stärkeren Lautstärke versehen zu lassen, da es momentan zu leise ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 182 Aktenzeichen: 32 1
Fehlendes akustisches Signal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 760/1 Betreff: Fehlendes akustisches Signal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Lichtsignalanlage Gutleutstraße / Hafenstraße mit einem Tonsignal für Blinde ausgestattet wird, um es diesem Personenkreis zu ermöglichen, die Kreuzung ohne fremde Hilfe zu queren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 760/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und PARTEI (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielstraße Zanderstraße: Parkplatz oder Freiraum für Kinder und Jugendliche?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 759/1 Betreff: Spielstraße Zanderstraße: Parkplatz oder Freiraum für Kinder und Jugendliche? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, die auf der nord-östlichen Straßenseite der Zanderstraße im Bereich zwischen Mainufer Speicherstraße aufgestellten Poller weiter in Richtung Fahrbahnmitte versetzen zu lassen, mit dem Ziel, das nicht erlaubte Parken in diesem Bereich wirkungsvoll zu unterbinden. Ein für die Feuerwehr ausreichend breiter Fahrweg muss selbstverständlich erhalten bleiben. Begründung: Das Parken ist in einer Spielstraße grundsätzlich verboten und ausschließlich in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Im angesprochenen Bereichen werden die für Kinder und Jugendliche vorgesehenen Bereiche vollkommen selbstverständlich von zumeist auswärtigen Fahrzeugen zugestellt. Für die Anwohnenden sind genügend Parkplätze in den Tiefgaragen vorhanden. Für Besucherinnen und Besuchern der Restaurants sind kurze Fußwege zumutbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 759/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLuftschadstoffe in der Speicherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 762/1 Betreff: Luftschadstoffe in der Speicherstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Liegen dem Magistrat Erkenntnisse über Luftschadstoffwerte in der Speicherstraße im Abschnitt Zanderstraße/Stichlingstraße vor? - Wenn ja, von wem wurden diese Messungen unternommen? - Wenn ja, wird der Magistrat den Ortsbeirat über die Ergebnisse der Messungen zeitnah informieren? - Wenn nein, wird der Magistrat Luftschadstoffe in diesem Bereich zeitnah messen lassen und die Ergebnisse veröffentlichen? Begründung: Aus diesem zuletzt stark nachverdichtetem und intensiv bewohntem Bereich kommen Klagen über eine besondere Erwärmung und schlechter Luft wegen mangelnder Durchlüftung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 762/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Kontrollen im Innenstadtbereich, um „Poser“ zu disziplinieren und Lärmquellen im öffentlichen Straßenraum abzustellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 708/1 vom 31.08.2018 Betreff: Mehr Kontrollen im Innenstadtbereich, um "Poser" zu disziplinieren und Lärmquellen im öffentlichen Straßenraum abzustellen Der Magistrat wird gebeten, vermehrt die künstlich getunten Automobile und Motorräder insbesondere in der Gutleutstraße, der Mainzer Landstraße, der Europa-Allee und der Straße Am Römerhof in dem zum Ortsbezirk 1 gehörenden Teil sowie in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel zu kontrollieren, um eine unnötige Lärmquelle durch sogenannte "Pos er" im öffentlichen Straßenraum einzudämmen. Begründung: In den letzten Wochen ist es den Bürgerinnen und Bürgern im Innenstadtbereich und des Bahnhofsviertels erneut vermehrt unangenehm aufgefallen, dass diese Lärmquellen die Umwelt beeinträchtigen und die Lebensqualität im o. a. Stadtbereich tagsüber und nachts erheblich stören. Wenn eine Minderheit von Menschen keine andere Möglichkeit findet, auf sich aufmerksam zu machen, darf dies kein Anlass sein, die Umwelt einem Lärmterror auszusetzen. Die Stadtpolizei sollte deshalb diese unverantwortlichen Verkehrsteilnehmer schon bei der ersten akustischen Wahrnehmung verstärkt verfolgen und nicht nur Verwarnungen aussprechen, sondern im Wiederholungsfall auch Bußgeldbescheide erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2300 Aktenzeichen: 32 4
Erhalten der Fußgängerverbindung von der B-Ebene im Hauptbahnhof und dem südwestlichen Ausgang zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 sowie Reaktivierung der Rolltreppen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3541 entstanden aus Vorlage: OF 672/1 vom 20.07.2018 Betreff: Erhalten der Fußgängerverbindung von der B-Ebene im Hauptbahnhof und dem südwestlichen Ausgang zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 sowie Reaktivierung der Rolltreppen Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Deutschen Bahn AG dafür einzusetzen, dass sie beim Umbau der B-Ebene des Hauptbahnhofs die jetzige Fußgängerverbindung im Südwesten der B-Ebene zum Südausgang des Hauptbahnhofs und zu den Haltestellen der Busse 33, 37, 48 und 64 erhält und die dort eingehausten Rolltreppen betriebsfähig macht. Begründung: In einer Sitzung des Ortsbeirats 1 haben Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Bahn die Pläne für die Umgestaltung der B-Ebene vorgestellt. Wie bereits in einer früheren Präsentation der Gestaltungspläne wurde mit Verweis auf eine Erhöhung der Sicherheit dargelegt, dass im südlichen Teil der B-Ebene der östliche, zur Münchner Straße führende Aufgang mit Rolltreppen erhalten werden soll, während der südwestliche, zur Mannheimer Straße und zum Südeingang des Hauptbahnhofs führende Aufgang geschlossen werden soll. Bereits bei der früheren Vorstellung der Pläne war dieser Punkt kritisiert worden. Benutzt wird dieser Auf- und Abgang von Menschen, - welche von den Bussen der Linien 33, 37, 46 und 64 die U-Bahn und S-Bahn erreichen möchten bzw. von S- und U-Bahn die genannten Busse, - hier die B-Ebene queren, um die Straßenbahnlinien 11 und 12 in der Münchner Straße zu erreichen, - in der Münchner Straße einkaufen wollen und - in der B-Ebene einkaufen wollen. Dieser Weg würde von noch viel mehr Menschen genutzt, wenn die Rolltreppen nach jahrelangem Stillstand wieder fahren würden, weil Behinderte, alte Menschen, Menschen mit Kinderwagen oder Rollator die hohe Treppe jetzt nicht nutzen können. Mit einer höheren Benutzerzahl würde auch die Sicherheit in diesem Bereich steigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2107 Aktenzeichen: 61 1
Baustelle Güterplatz für zu Fuß Gehende und Radfahrer hier: Behinderung verringern - Sicherheit erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3245 entstanden aus Vorlage: OF 634/1 vom 17.05.2018 Betreff: Baustelle Güterplatz für zu Fuß Gehende und Radfahrer hier: Behinderung verringern - Sicherheit erhöhen Seit einiger Zeit ist die Baustelle auf dem zuletzt als Parkplatz genutzten ehemaligen Telenorma-Gelände eingerichtet. Die Baustelle ist mit einem mehr als zwei Meter hohen, blickdichten Bretterzaun gesichert. Die Baustellenausfahrt befindet sich zur Mainzer Landstraße hin etwa gegenüber der Straßenbahnhaltestelle. Bis zum Güterplatz/Hafenstraße verläuft die Mainzer Landstraße zweispurig. Aus Süden kommend können Fahrzeuge zweispurig an dieser Kreuzung links in die Mainzer Landstraße Richtung Gallus abbiegen. Aufgrund der Baustelle entfällt auf der Nordseite der Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und der Einmündung des Verbindungswegs zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße (entlang der Liegenschaft Europark) der Gehweg sowie der Radweg. Weiterhin ist entlang der Baustelle für Fahrzeuge nur eine einspurige Verkehrsführung möglich. Zu Fuß Gehende, die aus dem Gallus über den nördlichen Gehweg der Mainzer Landstraße kommen, müssen an der Ampel an der Kreuzung Heinrichstraße die Mainzer Landstraße auf den südlichen Gehweg queren. Zu Fuß Gehende aus Gebieten im nordöstlichen Gallus bzw. der Europa-Allee, die normalerweise den bequemen Fuß- und Radweg entlang des Wohngebäudes Europark nutzen, stehen plötzlich auf der Mainzer Landstraße. Um ihren Weg stadteinwärts fortsetzen zu können, müssen sie umständlich erst einmal wieder stadtauswärts bis zur nächsten Kreuzung laufen (Heinrichstraße). Vor allem für zu Fuß Gehende verlängern sich die Fußwege nicht unerheblich und nicht wenige versuchen, Umwege dadurch zu vermeiden, dass sie die Mainzer Landstraße außerhalb der ampelgesicherten Bereiche queren. Sinnvoll wäre eine Lösung, durch die zu Fuß Gehende, die aus dem Gallus kommen, darauf hingewiesen werden, in die Heinrichstraße abzubiegen, um dort die Mainzer Landstraße zu queren; Menschen, die aus dem Europaviertel stadteinwärts laufen, könnten mit entsprechendem Hinweis am Skyline-Plaza und nördlich der Baustelle direkt zum Güterplatz gelangen. Radfahrer sind im Baustellenbereich vor allem dadurch gefährdet, dass hier nicht nur ein Radweg (oder ein Gehweg als Ausweichfläche) wegfällt, sondern dass sich die bisher auf zwei Spuren fahrenden Pkw auf eine Spur einfädeln müssen. Unglücklich ist hier, dass für die Einrichtung der Baustelle die gesamte Fläche des Gehwegs bis zur Fahrbahn genutzt wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Baustelle über mehrere Jahre bestehen bleiben wird, sollten dringend Möglichkeiten gesucht werden, um die Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten und den Grad an Sicherheit vor allem für zu Fuß Gehende und Radfahrer deutlich zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es 1. möglich ist, die Einrichtung der Baustelle zur Mainzer Landstraße hin um ein bis zwei Meter zurückzunehmen; 2. eine Möglichkeit gibt, den Verkehr an dieser Stelle so zu ordnen, dass zu Fuß Gehende und Radfahrer weniger Hindernissen ausgesetzt sind und weniger Konfliktsituationen mit Autofahrern entstehen; 3. möglich ist (unter Berücksichtigung der Baustellenausfahrt), für zu Fuß Gehende und Radfahrer an dieser Stelle einen Weg entlang der Fahrbahn abzugrenzen/abzusichern (Tunnel), wie dies häufig in Baustellenbereichen geschieht; 4. sinnvoll und machbar ist, für zu Fuß Gehende und Radfahrer bereits auf der Frankenallee und am Anfang der Europa-Allee einen Hinweis anzubringen, dass der Gehweg nördlich der Mainzer Landstraße bis zur Hafenstraße gesperrt ist. Begründung: An dieser Baustelle sind ständig gefährliche Situationen zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1720 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3234 entstanden aus Vorlage: OF 614/1 vom 19.05.2018 Betreff: Fußgängerüberweg Gutleutstraße/Baseler Straße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Fußgängerüberweg (Lichtsignalanlage) an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße in südlicher Richtung herzustellen. Begründung: Zurzeit bestehen an dieser Kreuzung nur Fußgängerüberwege zur Querung der Gutleutstraße und der Baseler Straße. Eine direkte Querung vom Baseler Platz auf die andere Seite der Baseler Straße entlang der Gutleutstraße ist nicht möglich, obwohl die Ampelschaltung dies zulassen würde. Quelle: http://www.statistik.stadt-frankfurt.de/strukturdatenatlas/stadtteile/html/atlas .html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1710 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel für die Moselstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3232 entstanden aus Vorlage: OF 611/1 vom 22.05.2018 Betreff: Fahrradbügel für die Moselstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die nötigen Maßnahmen einzuleiten, um in der Moselstraße zwischen Münchener Straße und Gutleutstraße Fahrradbügel aufzustellen. Als Aufstellfläche bietet sich der Bereich neben dem Parkscheinautomaten auf Höhe der Hausnummer 4 oder neben dem alten Postgebäude am Altkleidercontainer an. Dort ist jeweils Platz vorhanden, ohne vorhandene Parkflächen zu beschneiden oder den Fußgängerverkehr zu beeinträchtigen. Begründung: Gerade im Sommer übersteigt der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten in diesem Bereich das Angebot bei Weitem. Radfahrer sind gezwungen, ihre Fahrräder "wild" abzustellen und damit den fließenden Verkehr und/oder zu Fuß Gehende zu behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1893 Aktenzeichen: 66 2
Trockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände des Kinderzentrums Gutleutstraße (KiZ 82)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3233 entstanden aus Vorlage: OF 612/1 vom 17.05.2018 Betreff: Trockenlegung des Fußballplatzes auf dem Gelände des Kinderzentrums Gutleutstraße (KiZ 82) Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußballplatz auf dem Gelände des Kinderzentrums in der Gutleutstraße 317 trockenzulegen. Begründung: Im Kinderzentrum Gutleutstraße (KiZ 82) werden 40 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit betreut. Zur besonderen Ausstattung gehört neben einem großen Sandspielbereich, einer Rasenfläche und einer Tischtennisplatte auch ein Fußballfeld. Dieses Fußballfeld verwandelt sich bei stärkerem Regen in einen See und ist dann nicht mehr zu benutzen. Da die meisten Kinder, die in diesem Kinderzentrum betreut werden, zu Hause in beengten Verhältnissen leben, ist das Fußballspielen für sie ein wichtiger Ausgleich. Die Trockenlegung ist daher im Interesse der Gesundheit der Kinder wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1797 Aktenzeichen: 40 4
Container entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3129 entstanden aus Vorlage: OF 601/1 vom 22.04.2018 Betreff: Container entfernen Der Magistrat wird gebeten, den nicht mehr benutzten Container am Rand des Gehweges zwischen Main-Neckar-Brücke und Gutleutstraße (Westhafen) entfernen zu lassen. Sollte dies in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn fallen, da der Container unterhalb des Gleisbetts steht, wird der Magistrat gebeten, Gespräche mit der DB aufzunehmen, damit diese den Container entfernen lässt. Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, ist der Container kaputt, beschmiert und voller Müll. Er wird seit Jahren nicht mehr genutzt und geleert. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Müll auf oder vor dem Container abgestellt wird. Der dortige Gehweg am Westhafen wird von Fußgängern und Radfahrern intensiv genutzt. Deshalb sollte diese Müllquelle schnell beseitigt werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1619 Antrag vom 11.11.2018, OF 795/1 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4013 Aktenzeichen: 66 5
Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2984 entstanden aus Vorlage: OF 556/1 vom 21.03.2018 Betreff: Anwohnerparken im Gutleutviertel erweitern Der Magistrat möge den folgenden Sachverhalt prüfen und darüber berichten: 1. Das bisherige Anwohnerparken in der Hirtenstraße (07:00 Uhr bis 13:00 Uhr) sollte auf die Abendstunden ausgedehnt werden, was einem dringenden Bedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohnern des Wurzelviertels entspricht. 2. Das Anwohnerparken sollte auf die rechte Seite (stadtauswärts) ausgeweitet werden, insbesondere in Höhe der Hausnummer Gutleutstraße 322, da auch hier ein bewohntes Gebäude existiert. 3. Die oben genannten Maßnahmen sollten bei einer Realisierung verstärkt durch die Stadtpolizei überwacht werden. Begründung: Auch wenn das Umfeld des Wurzelviertels zum Teil als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, ist es doch überwiegend ein Wohngebiet, das auch die Vorteile des Anwohnerparkens in Anspruch nehmen möchte. Außerdem gibt es in Höhe der 320er Hausnummern Bewohner von bewohnten Gebäuden, denen das bezahlte Privileg des Anwohnerparkens bisher versagt blieb. Die oben angegebenen Vorschläge sind selbstverständlich nicht nur durch eine Kennzeichnung, sondern auch durch eine verstärkte Kontrolle der Stadtpolizei wirksam. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1278 Antrag vom 10.10.2021, OF 167/1 Aktenzeichen: 32 1
Öffnung der Weserstraße für zweispurigen Verkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 557/1 Betreff: Öffnung der Weserstraße für zweispurigen Verkehr Der Magistrat wird aufgefordert die Weserstraße für den zweispurigen Verkehr freizugeben. Begründung: Die Verkehrsführung im gesamten Bahnhofsviertel ist sehr unübersichtlich. Dies ist vor allem historisch durch die nicht logisch aufeinander aufgebauten Einbahnstraßen zustande gekommen. Für nicht Ortskundige führt dies zu umständlichen Suchen nach dem richtigen Weg, was zu einer enormen unnötigen Abgas- und Lärmbelastung durch den Autoverkehr für die Einwohner führt. Ein großes Problem ist, dass es nicht einfach ist in das Bahnhofsviertel rein zu kommen. Autofahrer, die von der südlichen Seite her kommen, haben nur die Möglichkeit über die Wilhelm-Leuschner-Straße und dann die Moselstraße in das Bahnhofsviertel hinein zu fahren. Wenn sie die Linksabbiegung in die Moselstraße verpassen, dann müssen sie sehr große Umwege fahren, was sehr zeit- ressourcen- und nervenaufwändig ist. Durch die Öffnung der Weserstraße für beidseitigen Verkehr könnten Autofahrer sowohl von der Gutleutstraße als auch von der Mainlusstraße in die Weserstraße und damit in das Bahnhofsviertel hinein fahren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 557/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAudiosignal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2776 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 03.02.2018 Betreff: Audiosignal an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen Fußgängersignalanlagen an der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Audiosignale anbringen zu lassen. Begründung: Ein Audiosignal hilft Menschen mit Sehbeeinträchtigung bzw. Blinden, die Fußgängersignalanlage zu finden und ihre Richtung bei der Querung beizubehalten. Immens wichtig ist das Audiosignal zum Erkennen der Grünphase. Die genannte Kreuzung ist im Übrigen stark befahren, daher ist das Audiosignal besonders wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 958 Aktenzeichen: 32 1
Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2661 entstanden aus Vorlage: OF 479/1 vom 03.01.2018 Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz spielender Kinder vor Unfällen mit zu schnell fahrenden Autos in der Rottweiler Straße vor dem Haus Rottweiler Straße 4 das Hinweiszeichen "verkehrsberuhigter Bereich" (Zeichen Nr. 325.1 StVO) anzubringen und auf der Rottweiler Straße vor dem Saalbaugebäude weitere tempohemmende Maßnahmen vorzusehen. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz wurde auf Anregung und auch mit Unterstützung des Ortsbeirats ein attraktiver Spielplatz geschaffen, auf dem zahlreiche Kinder aus den umliegenden Häusern und auch aus der weiteren Nachbarschaft spielen. Wenn man von der Werftstraße kommend in die Rottweiler Straße einbiegt, ist der Platz eindeutig als Kinderspielplatz erkennbar. Trotzdem gibt es immer wieder Autofahrer, die den Spielplatz in hohem Tempo umfahren und damit in Kauf nehmen, Kinder, welche die Straße von ihrer Wohnung zum Spielplatz queren, zu überfahren. Würde vor dem Haus mit der Nr. 4 das Verkehrszeichen Nr. 325.1 angebracht, hieße das u. a., dass alle Autos nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Die Erfahrung am ähnlich gestalteten Spielplatz auf dem sogenannten Schönplatz (Kreuzung von Schönstraße und Hardenbergstraße) hat leider gezeigt, dass manche Autofahrer auch dieses Verkehrszeichen unbeachtet lassen. Dort trat erst eine spürbare Besserung ein, nachdem Bremsschwellen auch diese Autofahrer veranlassten, langsam zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 761 Antrag vom 07.11.2021, OF 240/1 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1133 Aktenzeichen: 32 1
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