Heizkraftwerk West
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Das Heizkraftwerk West der Mainova in der Gutleutstraße ist ein wesentlicher Pfeiler der Energieerzeugung in Frankfurt und insbesondere für den Bereich des Ortsbezirk
- Wie der Name schon sagt, versorgt das HKW-West zahlreiche an das Wärmenetz der Mainova angeschlossene Abnehmer mit Wärme und erzeugt außerdem einen erheblichen Anteil des Strombedarfs von Frankfurt. Das Kraftwerk verfügt über zwei Blöcke, die mit Steinkohle betrieben werden können, und einen Block, der mit Erdgas betrieben werden kann. Das Gesamtkraftwerk ist praktisch nie voll ausgelastet, das heißt, ein Teil der Blöcke wird jeweils nicht benutzt. Ökologisch wäre es sinnvoll, soweit irgend möglich den Einsatz von Steinkohle herunter zu fahren und so viel Wärme und Strom wie möglich mit dem Erdgas-Block zu erzeugen. Dies war in der Vergangenheit jedoch weit von einer angemessenen Wirtschaftlichkeit entfernt, deswegen wurde jahrelang hauptsächlich Steinkohle als Brennstoff eingesetzt. Bei der Verbrennung von Steinkohle wird aber rund die doppelte Menge von Kohlendioxid pro erzeugter Energieeinheit freigesetzt, wie bei der Verbrennung von Gas. Die Klimabilanz der Stadt Frankfurt würde deutlich verbessert bei einer Umstellung von Kohle auf Gas im HKW-West. Darüber hinaus werden bei der Verbrennung von Kohle erhebliche Mengen von Quecksilber und Feinstaub freigesetzt, was bei der Verbrennung von Gas nicht der Fall ist. In jüngerer Zeit ist es zu Veränderungen auf dem Brennstoffmarkt gekommen, die den bisherigen Wirtschaftlichkeitsvorteil von Steinkohle gegenüber Gas reduziert haben. Die Preise für die Emissionszertifikate für Kohlendioxid sind stark gestiegen. Außerdem sind die Preise für Brennstoffe insgesamt deutlich gestiegen, für Kohle noch stärker als für Gas. Es ist zu beobachten, dass deutschlandweit in Zeiten niedrigen Strombedarfs mehr Steinkohlekraftwerke heruntergefahren werden, während die Gaskraftwerk weiter betrieben werden. Jahrelang war dies umgekehrt. Aufgrund dieser Indizien für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Gas als Brennstoff gegenüber Steinkohle bei gleichzeitiger Unstrittigkeit der ökologischen Vorteile von Gas gegenüber Kohle fragen wir den Magistrat:
- Wie hat sich die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Steinkohle als Brennstoff im Vergleich mit Erdgas im Jahr 2018 entwickelt?
- Wie hätten sich die Betriebskosten verändert, hätte man am Anfang des Jahres 2018 entschieden, den Erdgas-Block des HKW-West durchgehend zu benutzen und Steinkohle nur noch bei zusätzlichem Bedarf zu verbrennen?
- Wie groß wäre die Reduzierung von Kohlendioxid bei einer solchen Entscheidung gewesen?
- Was hätte also im Jahr 2018 die Reduktion einer Tonne Kohlendioxid durch den Ersatz von Steinkohle durch Erdgas als Brennstoff gekostet?
- Welche Mengen sonstiger Schadstoffe (Quecksilber, Feinstaub) wären weniger emittiert worden bei der Verbrennung von Gas statt Kohle?
- Wie beurteilt der Magistrat die Entwicklung auf dem Brennstoff-Markt für die Zukunft? Wäre das HKW-West gerüstet, bei weiter steigender Wirtschaftlichkeit von Erdgas gegenüber Steinkohle vollständig auf Erdgas als Brennstoff umgestellt zu werden? Wenn nein, was müsste getan werden, um eine vollständige Umstellung zu ermöglichen? Begründung: Angesichts des immer deutlich erkennbaren Klimawandels sollte jede Maßnahme geprüft werden, die zu einer schnellen und deutlichen Reduktion des Ausstoßes von Kohlendioxid in die Atmosphäre führen kann. Eine Umstellung von Steinkohle auf Erdgas als Brennstoff im HKW-West wäre eine solche Maßnahme. Diese mag in der Vergangenheit unwirtschaftlich gewesen sein, in Zeiten eines verstärkt geführten ernsthaften Kampfes gegen den Klimawandel sollte die Wirtschaftlichkeit jedoch neu überprüft werden, zumal sich auf dem Brennstoffmarkt gravierende Veränderungen ergeben haben.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.05.2019,
OF 938/1 Betreff: Heizkraftwerk West
Der Ortsbeirat möge gemäß §
4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen:
Das Heizkraftwerk West der Mainova in der Gutleutstraße ist ein wesentlicher
Pfeiler der Energieerzeugung in Frankfurt und insbesondere für den Bereich des
Ortsbezirk 1. Wie der Name schon sagt, versorgt das HKW-West zahlreiche an das
Wärmenetz der Mainova angeschlossene Abnehmer mit Wärme und erzeugt außerdem
einen erheblichen Anteil des Strombedarfs von Frankfurt. Das Kraftwerk verfügt
über zwei Blöcke, die mit Steinkohle betrieben werden können, und einen Block,
der mit Erdgas betrieben werden kann. Das Gesamtkraftwerk ist praktisch nie
voll ausgelastet, das heißt, ein Teil der Blöcke wird jeweils nicht
benutzt. Ökologisch wäre es sinnvoll, soweit
irgend möglich den Einsatz von Steinkohle herunter zu fahren und so viel Wärme
und Strom wie möglich mit dem Erdgas-Block zu erzeugen. Dies war in der
Vergangenheit jedoch weit von einer angemessenen Wirtschaftlichkeit entfernt,
deswegen wurde jahrelang hauptsächlich Steinkohle als Brennstoff eingesetzt.
Bei der Verbrennung von Steinkohle wird aber rund die doppelte Menge von
Kohlendioxid pro erzeugter Energieeinheit freigesetzt, wie bei der Verbrennung
von Gas. Die Klimabilanz der Stadt Frankfurt würde deutlich verbessert bei
einer Umstellung von Kohle auf Gas im HKW-West. Darüber hinaus werden bei der
Verbrennung von Kohle erhebliche Mengen von Quecksilber und Feinstaub
freigesetzt, was bei der Verbrennung von Gas nicht der Fall ist. In jüngerer
Zeit ist es zu Veränderungen auf dem Brennstoffmarkt gekommen, die den
bisherigen Wirtschaftlichkeitsvorteil von Steinkohle gegenüber Gas reduziert
haben. Die Preise für die Emissionszertifikate für Kohlendioxid sind stark
gestiegen. Außerdem sind die Preise für Brennstoffe insgesamt deutlich
gestiegen, für Kohle noch stärker als für Gas. Es ist zu beobachten, dass
deutschlandweit in Zeiten niedrigen Strombedarfs mehr Steinkohlekraftwerke
heruntergefahren werden, während die Gaskraftwerk weiter betrieben werden.
Jahrelang war dies umgekehrt. Aufgrund dieser Indizien für eine verbesserte
Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Gas als Brennstoff gegenüber Steinkohle
bei gleichzeitiger Unstrittigkeit der ökologischen Vorteile von Gas gegenüber
Kohle fragen wir den Magistrat: 1. Wie hat sich die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes
von Steinkohle als Brennstoff im Vergleich mit Erdgas im Jahr 2018
entwickelt? 2. Wie hätten
sich die Betriebskosten verändert, hätte man am Anfang des Jahres 2018
entschieden, den Erdgas-Block des HKW-West durchgehend zu benutzen und
Steinkohle nur noch bei zusätzlichem Bedarf zu verbrennen? 3. Wie groß wäre die Reduzierung von
Kohlendioxid bei einer solchen Entscheidung gewesen? 4. Was hätte also im Jahr 2018 die Reduktion einer
Tonne Kohlendioxid durch den Ersatz von Steinkohle durch Erdgas als Brennstoff
gekostet? 5. Welche Mengen
sonstiger Schadstoffe (Quecksilber, Feinstaub) wären weniger emittiert worden
bei der Verbrennung von Gas statt Kohle? 6. Wie beurteilt der Magistrat die Entwicklung auf
dem Brennstoff-Markt für die Zukunft? Wäre das HKW-West gerüstet, bei weiter steigender
Wirtschaftlichkeit von Erdgas gegenüber Steinkohle vollständig auf Erdgas als
Brennstoff umgestellt zu werden? Wenn nein, was müsste getan werden, um eine
vollständige Umstellung zu ermöglichen? Begründung: Angesichts des immer deutlich erkennbaren
Klimawandels sollte jede Maßnahme geprüft werden, die zu einer schnellen und
deutlichen Reduktion des Ausstoßes von Kohlendioxid in die Atmosphäre führen
kann. Eine Umstellung von Steinkohle auf Erdgas als Brennstoff im HKW-West wäre
eine solche Maßnahme. Diese mag in der Vergangenheit unwirtschaftlich gewesen
sein, in Zeiten eines verstärkt geführten ernsthaften Kampfes gegen den
Klimawandel sollte die Wirtschaftlichkeit jedoch neu überprüft werden, zumal
sich auf dem Brennstoffmarkt gravierende Veränderungen ergeben haben. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1
am 18.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1342 2019
Die Vorlage OF 938/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme