Meine Nachbarschaft: Gärtnerweg
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Kein Radverkehr gegen Einbahnstraßen, wenn dadurch Fußgänger gefährdet werden
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 997/2 Betreff: Kein Radverkehr gegen Einbahnstraßen, wenn dadurch Fußgänger gefährdet werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erlaubnis zum Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße für den Abschnitt der Leerbachstraße zwischen Alter Ope r und Gärtnerweg aufzuheben. Begründung: Die Fahrbahn ist hier so eng, dass Radfahrer in der Regel bei entgegenkommendem Autoverkehr schnell auf den Bürgersteig wechseln, wo sie dann häufig direkt auf Fußgänger treffen. Dies führt täglich zu gefährlichen Situationen, bei denen besonders Fußgänger in Gefahr sind, verletzt zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 997/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenProduktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenStraßenschäden reparieren: Leerbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5335 entstanden aus Vorlage: OF 935/2 vom 10.10.2019 Betreff: Straßenschäden reparieren: Leerbachstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Leerbachstraße zwischen Emil-Claar-Straße und Gärtnerweg einen neuen Straßenbelag erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 262 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5
Mobile Geschwindigkeitsmessung im Reuterweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5334 entstanden aus Vorlage: OF 933/2 vom 25.09.2019 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsmessung im Reuterweg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Reuterweg im Abschnitt zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenbergerstraße mobile Geschwindigkeitsmessungen des Autoverkehrs durchzuführen, um insbesondere die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben in den Nacht- und Tagesrandzeiten zu überwachen. Begründung: Hinweis von Bewohnern auf zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zum Verdacht auf illegale Autorennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 201 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4
Fußgänger haben ein Recht auf gefahrloses Gehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 939/2 Betreff: Fußgänger haben ein Recht auf gefahrloses Gehen Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, daß seit vielen Jahren und in den letzten Jahren zunehmend unzählige Radfahrer die Gehwege benutzen? 2. Ist dem Magistrat bekannt, daß außer Radfahrern auch Postradfahrer, Kurierradfahrer, Transportradfahrer, Segwayfahrer, Tretrollerfahrer, Velotaxis und in letzter Zeit besonders verstärkt Elektrorollerfahrer die Gehwege benutzen? 3. Ist dem Magistrat bekannt, daß auf einigen Gehwegen (z.B. in der Emil-Claar-Straße und im Reuterweg) auch Motorradfahrer die Gehwege benutzen? 4. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch dann auf Gehwegen fahren, wenn parallel dazu Radwege angelegt wurden? 5. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch zwischen Ladenauslagen von Supermärkten und Obstläden hindurchfahren? 6. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch zwischen Tischreihen von Straßencafés hindurchfahren? 7. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch auf S-Bahnsteigen entlangfahren? 8. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer auch in Einkaufszentren herumfahren? 9. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer in Fußgängerzonen bewußt sportlich Slalom um die Fußgänger herum fahren? 10. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer aggressiv schnell durch alle Fußgängerzonen rasen (und nicht fahren)? 11. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer auf nebeneinanderliegenden Geh- und Radwegen - wie z.B. im Reuterweg - nebeneinander herfahren und die Fußgänger zwingen, sich an die Wände zu quetschen? 12. Ist dem Magistrat bekannt, daß Elektrorollerfahrer häufig zu zweit auf dem Roller unterwegs sind? 13. Ist dem Magistrat bekannt, daß Elektrorollerfahrer häufig in Kolonnen von drei oder vier Rollern hintereinander die Gehwege entlang fahren? 14. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer bis in Ladeneingänge fahren und erst dort vom Rad springen? 15. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer Fußgängern, die sich wegen der Belästigung und Gefährdung beschweren, Prügel androhen? 16. Ist dem Magistrat bekannt, daß Radfahrer und Elektrorollerfahrer ihre Räder und Roller häufig beliebig quer auf Gehwegen abstellen, so daß zumindest Menschen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl auf die Straße ausweichen müssen? 17. Ist dem Magistrat bekannt, daß Stadtpolizisten, die auf derartige Vergehen angesprochen werden, ablehnen, dagegen vorzugehen, mit dem Argument, dafür seien sie nicht zuständig? 18. Ist dem Magistrat bekannt, daß Spazierengehen in Grünanlagen und auf Flußuferwegen praktisch unmöglich geworden ist, weil man dort ständig von rasenden und aggressiven Radfahrerpulks umschwirrt wird? Originalzitat, am Mainufer in Sachsenhausen aus einem Pulk heraus: "Es wird Zeit, daß diese Scheiß-Fußgänger hier verschwinden!" Der Magistrat möge bitte nicht nur die vorstehenden Fragen beantworten, sondern auch folgende: 19. Hat der Magistrat Pläne, das geschilderte Unwesen der Dauergefährdung und Belästigung von Fußgängern durch alle Arten Radfahrer endlich nachhaltig zu bekämpfen? 20. Oder wartet der Magistrat ab, bis die Fußgänger endlich genug haben und sich zur Wehr setzen? Begründung: Fußgänger in Frankfurt haben mittlerweile den Eindruck, daß sie Freiwild sind für alles, was sich auf zwei oder drei Rädern bewegt und mit dem von der Politik geschürten Selbstbild als heilige Weltenretter vor der Klimagefahr glaubt, sich alles erlauben zu dürfen. Da Politik und Polizei bisher sich standhaft weigern, irgendetwas Nachhaltiges für den Schutz der Fußgänger zu tun, bleibt diesen letztlich nur die Notwehr gegen die tägliche Gewalt, die ihnen angetan wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 939/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenLaubbläser-Lärm beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 951/2 Betreff: Laubbläser-Lärm beenden Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Verbrennungsmotoren in der Stadt verboten wird; denn mit welche Berechtigung dürfen diese Geräte lauter sein als der lauteste Fluglärm? Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 951/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenSchutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 903/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs vor Verkehrsbelastungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Im Reuterweg - Abschnitt zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage - ist im Rahmen eines Ortstermins mit Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Straßenverkehrsamt und Mitgliedern des Ortsbeirats zu prüfen, wie die Anwohner/innen vor gefährlichen Situationen und Lärm durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge geschützt werden können. 2. Die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Alleenring ist auf den Reuterweg zwischen Bockenheimer Anlage und Fürstenberger Straße auszudehnen. Begründung: Anwohner/innen berichten, dass es auf dem Reuterweg aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Insbesondere wird berichtet, dass es in Zeiten, in denen auf der Eschersheimer Landstraße die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, die Kraftfahrzeuge besonders schnell fahren, was zu einer erhöhten Gefährdung der Anwohner/innen und einer erhöhten nächtlichen Lärmbelästigung führt. Zur Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten ist im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit Anwohner/innen, Vertreter/innen des Straßenverkehrsamts und des Ortsbeirats zu diskutieren, mit welchen Maßnahmen die Anwohner/innen vor den Auswirkungen des beschleunigten Durchgangsverkehrs geschützt werden können. Als schnell umzusetzende Maßnahme sollte zunächst die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße auf den Reuterweg aus -geweitet und durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1424 2019 Die Vorlage OF 903/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, 2 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE Ziffer 2.: 2 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrradbügel Im Trutz Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 836/2 Betreff: Fahrradbügel Im Trutz Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die bereits schraffierte Fahrbahnfläche auf Höhe der Immobilie Im Trutz 48 durch das Aufstellen von Fahrradbügeln wirksamer gegen Zuparken gesichert werden kann. Begründung: Bitte von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1321 2019 Die Vorlage OF 836/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenObdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 810/2 Betreff: Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. Wie wird die Entwicklung der Obdachlosigkeit und die Situation der Obdachlosen im und am Grüneburgweg und Rothschildpark bewertet? 2. In der ST 552 vom 08.03.2019 wird in ähnlicher Sache ("Obdachlose in der Leipziger Straße") von einer "regelhaften" Betreuung gesprochen; was genau versteht der Magistrat darunter? Und welche Ziele werden mit welchen Methoden von den Sozialarbeitern im Rahmen der "regelhaften" Betreuung verfolgt? 3. Was sieht der Magistrat als größtes Hemmnis für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Frankfurt an? 4. Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, die Obdachlosigkeit unter Migranten zu bekämpfen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1277 2019 Die Vorlage OF 810/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor unter Ziffer 4. nachfolgenden Wortlaut hat: "Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, der Obdachlosigkeit unter Migranten ohne Rechtsanspruch auf Unterbringung in Deutschland zu begegnen?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHerstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2019, OF 783/2 Betreff: Herstellung einer direkten ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Uni-Campus Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, schnellstmöglich in die Planungen für eine neu zu errichtende Straßenbahnlinie vom Platz der Republik zum Uni-Campus Westend und von dort über das Holzhausenviertel zur Eckenheimer Landstraße einzutreten. Folgende Linienführung soll gebaut werden: ab Hauptbahnhof zum Abzweig Düsseldorfer Straße/Mainzer Landstraße über die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Reuterweg, Bremer Platz, Uni-Campus Westend (IG-Farben-Hochhaus), weiter über die Bremer und Holzhausenstraße zur Eckenheimer Landstraße. Diese neue Strecke soll auch in die Linienplanung des "Ebbelwoi-Express' einbezogen werden, um mehr als 30 Jahre nach der Einstellung der Straßenbahn zur Alten Oper dieses Gebäude wieder mit anderen historischen Bauwerken wie dem Hauptbahnhof und der Paulskirche zu verbinden. Begründung: Die Präsidentin der Universität Brigitta Wolff fordert seit langem einen besseren Anschluss des Campus Westend an den öffentlichen Nahverkehr. Der Anschluss des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches rund um den Reuterweg sowie des neuen Universitätsstandortes an den ÖPNV ist verbesserungswürdig, wobei ein hohes Fahrgastpotential erschlossen werden kann. Eine Querverbindung zwischen dem neuen Universitätscampus und dem Nordend fehlt bislang. Diese Linie hätte ein hohes Fahrgastpotential und eine hohe Sogwirkung auf den MIV, Pendler und Studenten. Für die aus Westen und Südwesten kommenden Straßenbahnlinien sollte zur Entlastung eine Alternative zur Altstadtstrecke geschaffen werden, die die Innenstadt berührt (hier: Opernplatz) und mit dem restlichen Netz (hier: Taunusanlage, Opernplatz, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße) verknüpft ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2019, OF 772/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1225 2019 1. Die Vorlage OF 772/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll und als Begründung nur das Wort "Informationsbedarf" aufgeführt wird. 2. Die Vorlage OF 783/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchließfächer für Obdachlose
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 781/2 Betreff: Schließfächer für Obdachlose Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Frankfurt nach dem aktuellen Vorbild von Paris spezielle Schließfächer für Obdachlose eingerichtet werden können, damit sie nicht gezwungen sind, ihre ganze Habe ständig in der Stadt herumzufahren. Begründung: Viele Obdachlose sind mit viel Gepäck, meist in unzähligen Plastiktüten, häufig mit einem "ausgeliehenen" Einkaufswagen unterwegs und campieren damit teilweise recht platzraubend auf Bürgersteigen. Beispiel: Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg. Für die Betroffenen wäre es nicht nur bequemer, sondern vor allem auch sicherer, das meiste ihres zwar gemessen an "normalen" Lebensumständen geringen, für sie aber eminent wichtigen Besitzes einschließen zu können. Die Einrichtung derartiger Schließfächer könnte ein erster und vor allem recht zügig realisierbarer Schritt sein, das Leben der Obdachlosen zu verbessern, ohne daß man darüber eine dauerhaftere Lösung aus den Augen verlieren müßte. Werden derartige Schließfachanlagen modular aufgebaut, dann sind sie später auch leicht weiter zu verwenden, z.B. in einem zukünftigen Obdachlosenwohnheim oder auch als Einkaufszwischenspeicher in der Innenstadt, wenn die Obdachlosen wegen besserer Lösungen die Fächer nicht mehr benötigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1226 2019 Die Vorlage OF 781/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenDie weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2Gebiet schließen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrüneburgweg 12
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3594 entstanden aus Vorlage: OF 628/2 vom 24.08.2018 Betreff: Grüneburgweg 12 Vorgang: OM 256/16 OBR 2; ST 1297/16; V 614/17 OBR 2; ST 97/18; ST 1442/18 Der Magistrat wird aufgefordert, endlich, ausführlich und abschließend die Fragen des Auskunftsersuchens V 614 aus dem Jahr 2017 zu beantworten. Begründung: Es ist schlicht nicht nachzuvollziehen, weshalb der Magistrat die Fragen unbeantwortet lässt. Nimmt man die Vorlage OM 256 aus dem Jahr 2016 hinzu, die auch nur inhaltsleer beantwortet wurde, so zieht sich dieser Vorgang nun bereits über zwei Jahre hin. Hierfür fehlt dem Ortsbeirat inzwischen jegliches Verständnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 256 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1297 Auskunftsersuchen vom 23.10.2017, V 614 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 97 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1442 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2042 Beratung im Ortsbeirat: 2
Radwegeverbindung Schillerstraße, Eschenheimer Turm bis Bockenheimer Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3238 entstanden aus Vorlage: OF 622/1 vom 21.05.2018 Betreff: Radwegeverbindung Schillerstraße, Eschenheimer Turm bis Bockenheimer Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, eine Radwegeverbindung vom Bereich des Eschenheimer Turms zur Bockenheimer Anlage einrichten zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt wird vom Radverkehr sowohl von der Schillerstraße als auch aus der Stiftstraße kommend stark genutzt, um z. B. zur Alten Oper oder zur Bockenheimer Landstraße zu fahren. Eine ordentliche und schnelle Radwegeverbindung - welche die Attraktivität der Strecke erhöhen würde - besteht in dem im Betreff angesprochenen Bereich aber nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1896 Aktenzeichen: 32 1
Baustelleneinrichtung Leerbach Palais
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3032 entstanden aus Vorlage: OF 527/2 vom 12.03.2018 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach Palais Die Baustelleneinrichtung des Leerbach Palais mit ihrem undurchsichtigen Bauzaun beeinträchtigt die Sicht für Fahrzeuglenker in der Leerbachstraße. Um die gefährliche Situation zu entschärfen, sind mehrere Maßnahmen möglich. Der Magistrat wird deshalb gebeten, 1. den Bauzaun im Kreuzungsbereich teilweise zu entfernen oder niedriger zu gestalten; 2. Stoppschilder und Haltelinien für den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße und der Leerbachstraße im Kreuzungsbereich einzurichten; 3. an der Kreuzung einen Spiegel anzubringen, der die Einsicht aus der Leerbachstraße in die östliche Emil-Claar-Straße und umgekehrt ermöglicht. Begründung: Für das Bauprojekt Leerbach Palais wurde ein undurchsichtiger Bauzaun in der Leerbachstraße und in der Emil-Claar-Straße eingerichtet. Fahrzeuge, die aus Richtung Grüneburgweg kommen und entweder weiter auf der Leerbachstraße fahren oder nach rechts in die Emil-Claar-Straße abbiegen wollen, können den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße durch den undurchsichtigen Bauzaun nicht einsehen. Dadurch kam es bereits zu gefährlichen Situationen an diesem Kreuzungspunkt. Daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf, den Kreuzungspunkt zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5
Bauvorhaben Leerbachstraße 58
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 536/2 Betreff: Bauvorhaben Leerbachstraße 58 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Steht das Objekt Leerbachstraße 58 unter Denkmalschutz? 2. Liegt für das laufende Bauvorhaben an dem Objekt eine Genehmigung für den Anbau von Balkonen vor? Begründung: Anfrage aus der Nachbarschaft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 820 2018 Die Vorlage OF 536/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMitscherlich-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2018, OF 505/2 Betreff: Mitscherlich-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Zum Verkauf des Kiosks auf dem Mitscherlichplatz: 1.1 Welche Gründe haben dazu geführt, den Kiosk an den Investor zu veräußern? 1.2 Ist der Verkauf schon durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden und ist der dingliche Übergang schon erfolgt? 1.3 Welchen Zuschnitt hat die neue Parzelle (Planausschnitt)? 1.4 Welche Eintragungen zu dem neuen Teilgrundstück bestehen oder sind vorgesehen in der Abt. II des Grundbuches, dsgl. im Baulastenverzeichnis? 1.5 Gibt es weitere vertragliche Vereinbarungen oder Absprachen außerhalb des Kaufvertrages, z. B. zum äußeren Erscheinungsbild oder dem Programm des Kiosks? Wen binden diese ggf.? 1.6 Ist der Magistrat bereit, die Verkaufsaktivitäten für den Kiosk so lange ruhen zu lassen, bis diese Anfrage beantwortet ist, und der Ortsbeirat sich dazu in einer angemessen Frist geäußert hat? 1.7 Wie bewertet der Magistrat die Gefahr, dass das neu gebildete Kleingrundstück zum "Schickanierzwickel" für umliegende Grundstücke, insbesondere für den Mitscherlich-Platz selbst wird? 1.8 Entsteht die Gefahr der Einflussnahme auf Veranstaltungen und die Nutzung des Mitscherlich-Platzes durch die Westendbevölkerung? 1.9 Hat der Magistrat Vorkehrungen für den Fall einer evtl. Weiterveräußerung des Teilgrundstücks getroffen? 2. Zum Weiterbestand der Vereinbarungen mit dem Investors des Wohnhochhauses "Hochhaus am Park - 160 Park View": 2.1 Beabsichtigt der Magistrat, die städtische Restfläche an der Grünanlage an den Investor zu übertragen oder verbleibt sie in eigener Bau-, Pflege-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Stadt? 2.2 Bei wem wird das Hausrecht für den Mitscherlich-Platz liegen? 2.3 Wird der Kooperationsvertrag mit dem Bauträger zur tatsächlichen Zusammenführung beider Grundstückteile zu einer Gesamtgrünfläche der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, und werden die Beteiligungsrechte des Ortsbeirates gewahrt? 2.4 Ist gewährleistet, dass die Grünplanung wie in der Besprechung vom 23.03.2017 mit dem Investor besprochen unter Einschluss der Änderungen durch Einziehung der Parkstände am Grüneburgweg realisiert wird? Wird dem Ortsbeirat rechtzeitig Gelegenheit zur Mitsprache gegeben? 2.5 Kann die Initiative Mitscherlichplatz weiterhin damit rechnen, ebenfalls rechtzeitig informiert zu werden, damit sie i.S.d. Ziffer 1.8 des Protokolls der Besprechung vom 23.03.2017 tätig werden kann? 2.6 Kommt das Bauvorhaben nach derzeitigem Stand wie geplant 2019 zum Abschluss? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2018 Die Vorlage OF 505/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
Weiter lesenEtwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2500 entstanden aus Vorlage: OF 446/2 vom 17.11.2017 Betreff: Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, den Grüneburgweg, von der Siesmayerstraße kommend bis zum Mitscherlichplatz und vom Mitscherlichplatz bis zur Kreuzung Grüneburgweg, Ecke Feldbergstraße/Wolfsgangstraße, für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Bei der Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen/-Bereichen wurden in Frankfurt oftmals die Straßenzüge, in denen Busse fahren, ausgespart, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile wurde das Projekt "Freigabe von Einbahnstraßen" positiv beurteilt und in vielen Straßen mit Busverkehr die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Der Grüneburgweg scheint schlichtweg vergessen worden zu sein. Der Grüneburgweg ist an schmalster Stelle 7,70 Meter breit, abzüglich zwei mal zwei Meter (beidseitig längs parkende Kfz) bleiben noch 3,70 Meter. In der Praxis bleibt mehr als 3,70 Meter, weil viele Autos nicht ganz zwei Meter breit sind. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung heißt es zu Zeichen 220 Einbahnstraße: "Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in die Gegenrichtung zugelassen werden, wenn a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen, bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 Meter betragen; b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist; c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 415 Aktenzeichen: 32 1
Grüneburgweg 12
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2 Betreff: Grüneburgweg 12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie stellt sich die genaue Aufteilung von öffentlicher (städtischer) und privater Grundstücksfläche im Bereich des Grüneburgwegs 12 vor dem REWE-Markt dar? Bitte genaue Erläuterung mit Kartenmaterial auch unter Einbeziehung der Kreuzungsbereiche Grüneburgweg 12-Körnerstraße und Grüneburgweg 12-Im Trutz Frankfurt. 2. Existieren zwischen der Stadt Frankfurt und dem Eigentümer der Immobilie Vereinbarungen bezüglich öffentlicher Nutzungen von privaten Grundstücksteilen (z.B. Gehweg)? Falls ja, bitte genau auflisten. 3. Gibt es über Gespräche und eventuelle Vereinbarungen hinaus städtische Planungen, wie der dauerhaft schwelende Nutzungskonflikt in diesem Umfeld (REWE-Markt vers. Nutzung durch die Öffentlichkeit) mit baulichen Maßnahmen gelöst werden kann? 4. Trifft es zu, dass derzeit der Betreiber des REWE-Marktes für die Pflege der Sitzbänke und das Leeren der Mülleimer auf dem Gehsteig verantwortlich ist? Begründung: Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden diese Fragen aufgeworfen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.07.2017, OF 332/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2017 1. Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenLärm durch Laubbläser beenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2259 entstanden aus Vorlage: OF 390/2 vom 01.09.2017 Betreff: Lärm durch Laubbläser beenden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Antriebsmotoren verboten wird. Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags), was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält stattdessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 67 Aktenzeichen: 79 2
Wiederherstellung des öffentlichen Gehweges vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12, REWE Markt
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2017, OF 332/2 Betreff: Wiederherstellung des öffentlichen Gehweges vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12, REWE Markt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wiederherstellung des auf städtischem Grund befindlichen Gehweges vor dem privaten Grundstück des REWE Marktes im Grüneburgweg, durch folgende Maßnahmen: - Der Gehweg entlang des Grundstücks Grüneburgweg 12 wird durch Entwidmung und Umbau der davor liegenden Parkflächen zu einem benutzbaren öffentlichen Gehweg umgebaut. - Die Sitzbänke deren Sitzfläche in Richtung REWE Markt ausgerichtet sind, umzudrehen. - Die öffentliche Grundstücksgrenze entlang der Bäume, durch eine Hecke zu markieren. - Sondernutzungen entlang des jetzt als öffentlich nutzbaren Gehwegs nicht mehr zuzulassen. - Anbringung von genügend Fahrradständern, ohne Behinderung des Gehwegs. - Entfernen der Glascontainer Ecke Grüneburgweg und Im Trutz Frankfurt. Begründung: Anwohner beschweren sich regelmäßig über den zu schmalen Durchgang auf dem im privaten Besitz befindlichen Gelände vor dem REWE Markt, der je nach Saison durch die beidseitigen Verkaufsregale eingeschränkt ist. Der auf öffentlichem Grund befindliche schmale Bürgersteig ist keine attraktive Alternative, da er durch den Parkraum, Schilderpfosten, Parkscheinautomat, Lichtmast, abgestellte Fahrräder, etc. eingeschränkt ist. Das beiliegende Bild vor dem REWE Markt ist nur ein Momentaufnahme, das aber aufzeigt, wie schmal der Durchgang für die hohe Frequenz an Nutzern sein kann, zu anderen Zeiten ist die Situation wesentlich schlimmer. Versuche von städtischer Seite auf den Marktbetreiber einzuwirken den Durchgang gemäß allgemein gültiger Vorgaben für Gehwege zu ordnen, sind bislang an der nicht kooperativen Haltung des Marktbetreibers gescheitert. Es ist deshalb an der Zeit für die Nutzer einen breiten öffentlich zugänglichen und frei von Verkaufsauslagen nutzbaren Gehweg zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 332/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten hierzu einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 332/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2017 1. Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStillschweigende Privatisierung einer Grünfläche?
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2017, OF 315/2 Betreff: Stillschweigende Privatisierung einer Grünfläche? TN: BT: Stillschweigende Privatisierung einer Grünfläche ? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Umwandlung der bisherigen öffentlich genutzten Grünfläche zwischen Im Trutz, Gervinusstraße und Körnerstraße in eine private KITA genehmigt wurde und mit welcher Begründung den Anwohnern ihre gewohnte Grünfläche entzogen wurde. Begründung: Jahrzehnte lang wurde die kleine Grünfläche zwischen Trutz, Gervinusstraße und Körnerstraße von den Anwohnern - und besonders den Älteren unter ihnen - genutzt, um auf den Bänken an den Rosenbeeten auszuruhen und sich zu unterhalten. Vor einigen Wochen wurden alle Beete vernichtet, das Areal abgesperrt und mit einem Warnschild versehen, das Areal werde allein von den Kindern des Kindergartens Nezabudka 5 genutzt. Kinder wurden bisher nicht gesehen, der Platz ist kahl und öde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 315/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 315/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
Weiter lesenBis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 313/2 Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 496 2017 Die Vorlage OF 313/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
Weiter lesenZufahrt zum Opernplatz/zur Liesel-Christ-Anlage sicherer machen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1763 entstanden aus Vorlage: OF 351/1 vom 05.05.2017 Betreff: Zufahrt zum Opernplatz/zur Liesel-Christ-Anlage sicherer machen! Der Magistrat wird aufgefordert, zum einen Verkehrskontrollen an der Zufahrt zum Opernplatz/dem neuen Hotel Sofitel/Ecke Liesel-Christ-Anlage durchzuführen (siehe Ziffer 1. der Skizze), zum anderen soll bereits auf der Abbiegespur der Bockenheimer Anlage (in Höhe der Hausnummer 38) zum Opernplatz ein Schild für die Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h angebracht werden (siehe Ziffer 2. der Skizze) . Begründung: Zahlreiche Taxifahrerinnen und Taxifahrer nutzen die Feuerwehrzufahrt zum neu gebauten Hotel Sofitel. Diese führt über die Bockenheimer Anlage zur Liesel-Christ-Anlage. Dort ist jedoch eine Fußgängerzone eingerichtet, welche lediglich von 5.00 Uhr bis 11.00 Uhr zum Be- und Entladen genutzt werden darf und nur für Anlieger frei ist. Die Taxis fahren mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten, welche vom Schritttempo weit entfernt sind. Dadurch sind zuletzt einige brenzlige Situationen entstanden. Auch andere Fahrzeuge fahren an dieser Stelle sehr schnell, wenn sie beispielsweise auf dem Opernplatz parken wollen. Daher soll bereits an der Abbiegespur das Tempo von 50 km/h deutlich reduziert werden. Davon profitieren zudem die Nutzerinnen und Nutzer des dortigen Fußgängerüberwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1830 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10
Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2017, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 159/2 vom 10.11.2016 Betreff: Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist Vorgang: OM 268/16 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf die Ausweisung des Areals des Botanischen Instituts, der Kita und des Verkehrskindergartens in einem neuen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet zu verzichten; 2. keinen siebengeschossigen Wohnungsbau auf dem Areal zu planen; 3. auf dem Gelände des Botanischen Instituts kein zusätzliches Gebäude für ein Studentenwohnheim zu errichten; 4. in diesem Zusammenhang erneut eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, ob eine Schule von der geplanten Größe denkmalgerecht in den Gebäuden des ehemaligen Botanischen Instituts untergebracht werden kann; 5. die Fläche des Verkehrskindergartens als Freifläche zu erhalten; 6. eine bauliche Verdichtung auf dem Areal nicht durchzuführen. Begründung: Laut Presseberichten (FR und FNP) vom 18.06.2016 sollen der Verkehrskindergarten und das Kinderzentrum (Kita) Siesmayerstraße 66 weichen, die frei werdenden Flächen sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und mit 130 Wohnungen - davon 30 Prozent geförderte Mietwohnungen - in bis zu sieben Stockwerken (FR und FNP) bebaut werden. Die Grundstücke für den Wohnungsbau einschließlich der Studentenwohnungen sollen an private Investoren verkauft und von diesen bis zum Jahr 2021 bebaut werden (FAZ und FR). Die in der Absichtserklärung genannten Flächen liegen ausnahmslos innerhalb des als Kulturdenkmal in der Frankfurter Denkmaltopografie gekennzeichneten zusammenhängenden Gebiets von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Das ehemalige Botanische Institut und die Kita sind formal Teil des Grüneburgparks. Der Bau eines siebengeschossigen Gebäuderiegels für Wohnungsbau wäre ein erheblicher Eingriff in die Grünzone von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Weiterhin gibt es vertragliche Verpflichtungen durch die Stadt, die sich aus den Kaufverträgen mit der IG Farben im Jahre 1935 zur Überlassung des Parkgrundstücks ergeben. So heißt es in einem am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der IG Farben über die Umlegung des Grüneburggeländes in § VI: "Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sogenannten Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." Demnach kann das Gelände nur für kulturelle Zwecke genutzt werden. Die Stadt hat sich bisher an die Verträge gehalten. Ob sich der Schulbau in der geplanten Größe in das Areal integrieren lässt, muss in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Auf einen Verkauf des Areals ist zu verzichten. Die Verträge zur Überlassung des Areals des Grüneburgparks mit der IG Farben können im Stadtarchiv eingesehen werden, so der Vertrag mit der IG Farben über die Überlassung des Grundstücks der ehemaligen Psychiatrie (heute Teil des Campus Westend) vom 13.09.1927. Bei Erstellung der Vorlage OM 268 vom 27.06.2016 lagen die Verträge noch nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 268 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 433 Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 153 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1779, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 61 0
Frankfurter Vorgartensatzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 269/2 vom 20.03.2017 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung eingehalten und konsequent angewendet werden. Anlass dazu bieten die nachfolgend aufgeführten Adressen. In welcher Form hat die Bauaufsicht hier Kenntnis genommen beziehungsweise Genehmigung erteilt? - Eppsteiner Straße 27, - Eppsteiner Straße 29, - Eppsteiner Straße 31, - Bockenheimer Landstraße 109, - Bockenheimer Landstraße 73-77, - August-Siebert-Straße 15, - Grüneburgweg 102. Eppsteiner Straße 29 Eppsteiner Straße 31, der Vorgarten ist zu 100 Prozent ein Parkplatz Eppsteiner Straße 27, 2/3 Pflastersteine, Kompensation? Bockenheimer Landstraß e 109 Begründung: Gemäß der Vorgartensatzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche mit Rasengitter- und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt. Weiter erläutert die Bauaufsicht: Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, aber keine Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet. Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen einer vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Im Zuge einer flächendeckenden Begehung überprüft die Bauaufsicht Frankfurt die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung und wirkt auf rechtmäßige Zustände hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1366 Aktenzeichen: 63 0
Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2017, OF 273/2 Betreff: Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu veranlassen, dass das SUV mit einem Frankfurter polizeilichen Kennzeichen nicht mehr auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens des Lokals "Gustav" an der Ecke Reuterweg/Eppsteiner Straße und dem angrenzenden Bürgersteig parkt; 2. den zugehörigen Anwohnerparkausweis ggf. wieder einzuziehen, falls der Fahrzeughalter weiterhin den Bürgersteig blockiert. Begründung: Immer wieder parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiges SUV, das nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die nachfolgenden Fotos von heute, 13 Uhr, zeigen die Situation. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenMitscherlichplatz - Nutzung erweitern, Gestaltung optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1364 entstanden aus Vorlage: OF 187/2 vom 02.01.2017 Betreff: Mitscherlichplatz - Nutzung erweitern, Gestaltung optimieren Vorgang: OM 5004/16 OBR 2; ST 848/16 Der Magistrat wird beauftragt, die seinem Namensgeber angemessene Gestaltung des Mitscherlichplatzes weiterhin zielstrebig zu verfolgen. Um diesem Ziel noch näher zu kommen, sollen folgende Maßnahmen zur besseren Platzgestaltung und erweiterter Nutzung erfolgen: 1. Die Parkbucht am südlichen Rand des Platzes zum Grüneburgweg hin wird dem ruhenden Verkehr entzogen, der Bürgersteig ohne Versatz fortgeführt und damit die Gesamtfläche des Platzes im Sinne einer lebendigen Nutzung vergrößert. In diesem Zusammenhang ist eine bessere Fußweg- und Grünverbindung von der Bushaltestelle zum Mitscherlichplatz zu gewährleisten. 2. Der vom Kioskbetreiber gewünschte abschließbare Schrank für Müll und Geräte wird nicht frei platziert, sondern in moderater, der Gesamtgestaltung angepassten Form direkt an den Kiosk beziehungsweise die Erdgasregelanlage angelehnt. 3. Die Initiative Mitscherlichplatz wird beteiligt, wenn es um die Entwicklung und Platzierung von Stelen und/oder Gedenktafeln geht, die an das Ehepaar Mitscherlich erinnern sollen. 4. Die im Gespräch mit dem Investor deutlich gewordenen Veränderungen die Platzgestaltung hinsichtlich Wegeverläufe, Anpflanzungen und Aufstellung von Bänken betreffend, werden adäquat an die Bedürfnisse der Platznutzer angepasst. Dabei ist besonders auf Barrierefreiheit zu achten. Begründung: Dem Vernehmen nach sind die Verhandlungen mit dem Investor bezüglich der Grünfläche am Hochhaus und zur weiteren Platzgestaltung zu einem punktuell zufriedenstellenden Ergebnis gekommen. Nach dem Gespräch mit Stadt, Investor und Initiative erscheinen nun noch die oben angegebenen Anregungen für eine weitere Optimierung sowohl angemessen als auch notwendig. Im Zusammenhang mit der Stilllegung der Parkbuchten wird darauf hingewiesen, dass es sich dort nicht um Bewohnerparken handelt. Offenbar kommen zumeist über die Hälfte der parkenden Autos nicht aus Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5004 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 848 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1098 Aktenzeichen: 67 0
Vorgarten als SUV-Parkplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 209/2 Betreff: Vorgarten als SUV-Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, ob eine - und wenn ja welche - Ausnahmegenehmigung von der Vorgartensatzung für das Lokal "Gustav" an der Ecke Reuterweg / Eppsteiner Straße existiert, und 2. ob diese auch das Abstellen eines SUV auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens und dem angrenzenden Bürgersteig abdeckt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, unabhängig von einer evtl. Fahrzeug-Abstellgenehmigung auf dem Eckgrundstück diese unverzüglich zu wiederrufen, damit der Bürgersteig wieder als solcher benutzt werden kann. Begründung: Der Vorgarten ist als gepflasterter komfortabler Restaurant-Garten angelegt, auf dem auch einige Pflanzenkübel aufgestellt sind. Dafür ist eine Sondergenehmigung notwendig. Da der Vorgarten auch im vergangenen Sommer fast nie als Restaurant-Terrasse genutzt wurde, fragt sich der Bürger allerdings, ob die Ausnahmegenehmigung überhaupt berechtigt ist. Sehr häufig parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiger SUV, der nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die Ortspolizei bleibt - wie bei allen als Parkplatz mißbrauchten Bürgersteigen - untätig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
Weiter lesenGrünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 entstanden aus Vorlage: OF 203/1 vom 02.01.2017 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer auf den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage und Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungskonflikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren und damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Antrag vom 02.08.2017, OF 361/1 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Aktenzeichen: 67 0
Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1066 entstanden aus Vorlage: OF 117/12 vom 09.12.2016 Betreff: Mehr Sicherheit für Schulkinder und Fußgänger im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, wie in dem Ortstermin am 07.12.2016 zwischen Vertretern der Stadtverwaltung und Mitgliedern des Ortsbeirats 12 einvernehmlich vereinbart, die Fahrbahnquerungen im Zuge der Fußwegeverlängerungen An der Wellenburg und Am Schlittenberg für Schulkinder und Fußgänger sicherer zu gestalten. Dazu ist die Fahrbahn im Bereich des Fußweges Am Schlittenberg in Höhe des Spielplatzes mittels Fahrbahnmarkierungen von beiden Seiten einzuengen und mit Pollern abzusichern. In Höhe der Fußwegeverbindung An der Wellenburg sind die mehrere Meter zurückgesetzten Poller auf dem südlichen Bürgersteig in Richtung Bordsteinkante zu versetzen, um das Parken auf dem Fußweg auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 569 Aktenzeichen: 66 0
Versiegelung des Areals des Botanischen Gartens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 996 entstanden aus Vorlage: OF 184/2 vom 28.11.2016 Betreff: Versiegelung des Areals des Botanischen Gartens Vorgang: OF 159/2 16 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er einen am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der I. G. Farbenindustrie über die Umlegung des Grüneburggeländes beurteilt. Demnach verpflichtete sich die Stadtgemeinde, "die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sog. Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." 2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Planungsstand zum Schulbau auf dem Areal des Botanischen Instituts vorzustellen und bis dahin keine definitiven Planungsschritte zur Versieglung des genannten Areals zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.11.2016, OF 159/2 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 471 Aktenzeichen: 62 0
Entfernung von „Schrottfahrrädern“ aus dem öffentlichen Raum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 401 entstanden aus Vorlage: OF 90/2 vom 09.08.2016 Betreff: Entfernung von "Schrottfahrrädern" aus dem öffentlichen Raum Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Stadt das Problem im öffentlichen Raum abgestellter "Schrottfahrräder" bewertet; 2. welche Maßnahmen - z. B. eine Onlinemeldestelle bei der FES oder der Polizei - ggf. geplant sind, um solche Fahrräder schneller aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Begründung: Beschwerden von Bewohnern, die z. B. allein im Grüneburgweg 10 abgestellte "Schrottfahrräder" gemeldet haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1816 Aktenzeichen: 32 0
Grüneburgweg 12, kein Durchkommen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 256 entstanden aus Vorlage: OF 36/2 vom 06.06.2016 Betreff: Grüneburgweg 12, kein Durchkommen Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12 die Durchgangsbreite für Fußgänger zu überprüfen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse und eventuell angeordneten Auflagen zu berichten. Begründung: Von Anwohnern wird berichtet, dass vor dieser Liegenschaft, in der sich ein Einkaufsmarkt befindet, die Durchgangsbreite für Fußgänger nicht eingehalten wird. Auslagen des Supermarkts befinden sich nicht nur direkt vor dem Markt, sondern auch zwischen den davor befindlichen Bäumen und Bänken. Dies behindert das Durchkommen für die große Anzahl von Fußgängern, insbesondere mit Kinderwagen, und Menschen, die auf Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Auch die Nutzung der Bänke wird durch die Auslagen beeinträchtigt. Diese aus Sicht des Ortsbeirates illegale Inanspruchnahme des öffentlichen Raums sollte durch Auflagen an den Supermarktbetreiber aufgehoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1297 Antrag vom 24.08.2018, OF 628/2 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3594 Aktenzeichen: 66 0
Rewe-Markt Grüneburgweg 12
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 37/2 Betreff: Rewe-Markt Grüneburgweg 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Fußgängerweg vor dem o.g. Rewe-Markt auch bei Nutzung der Fläche für den Außenverkauf noch eine ausreichende Durchgangsbreite besitzt. 2. Für den Fall, dass die unter 1. durchgeführte Prüfung zu einem negativen Ergebnis führt, entsprechende Maßnahmen zu erlassen, um die (barrierefrei) Passierbarkeit für Fußgänger sicherzustellen. Es wird gebeten, den Ortsbeirat 2 über diese Maßnahmen zu informieren. Begründung: Beschwerden von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 37/2 wurde unter Hinweis auf die Vorlage OF 36/2 zurückgezogen.
Partei: CDU
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