Lärm durch Laubbläser beenden
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM
2259 entstanden aus Vorlage:
OF 390/2 vom
01.09.2017 Betreff: Lärm durch Laubbläser beenden
Der Magistrat wird
gebeten zu veranlassen, dass der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken
Antriebsmotoren verboten wird. Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren
ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend,
Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags), was eindeutig gesundheitsschädigend
ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser
Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält stattdessen nur
Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.01.2018, ST 67
Aktenzeichen: 79 2