Lärm durch Laubbläser beenden
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Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2259 entstanden aus Vorlage: OF 390/2 vom 01.09.2017
Betreff: Lärm durch Laubbläser beenden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Antriebsmotoren verboten wird. Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags), was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält stattdessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2